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Geschrieben von Horstmann am 01.10.2020 um 08:49:

  Zuständigkeit bei Verdacht auf illegalem Glücksspiel

Hallo Zusammen,

ich bin relativ neu im Glücksspielrecht und habe gestern konkrete Hinweise auf illegales Glücksspiel in einer verlassenen Gaststätte bekommen.

Wer ist in diesem Verfahren federführend verantwortlich? Das Ordnungsamt oder die Polizei, da es sich um eine Straftat nach § 285 StGB handelt?

Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen!

L. G.
D. Horstmann



Geschrieben von sunrise am 02.10.2020 um 15:16:

  RE: Zuständigkeit bei Verdacht auf illegalem Glücksspiel

Zitat:
Original von Horstmann


Wer ist in diesem Verfahren federführend verantwortlich? Das Ordnungsamt oder die Polizei, da es sich um eine Straftat nach § 285 StGB handelt?


Eine solche Frage von einem "Beamten" ist doch nicht ernst gemeint, oder?

es grüßt sunrise



Geschrieben von Meike am 06.10.2020 um 14:37:

 

Hallo Horstmann,

die Frage ist sehr berechtigt, denn die "Zuständigkeiten" sind zu unterscheiden
- Aufsichts- und Untersagungsbehörde des illegalen terrestrischen Glücksspiels ist in NRW die örtliche Ordnungsbehörde
- Strafverfolgungsbehörde ist die Polizei

Da es beim §284 StGB keinen Versuchstatbestand gibt, kommt es tatsächlich sehr auf den vorliegenden Sachverhalt, die Informationen an, ob hier die Ordnungsbehörde ausschließlich zuständig ist.

VG
Meike



Geschrieben von Stresstest am 06.10.2020 um 19:42:

 

Zitat:
Original von Meike
Hallo Horstmann,

die Frage ist sehr berechtigt, denn die "Zuständigkeiten" sind zu unterscheiden
- Aufsichts- und Untersagungsbehörde des illegalen terrestrischen Glücksspiels ist in NRW die örtliche Ordnungsbehörde
- Strafverfolgungsbehörde ist die Polizei

Da es beim §284 StGB keinen Versuchstatbestand gibt, kommt es tatsächlich sehr auf den vorliegenden Sachverhalt, die Informationen an, ob hier die Ordnungsbehörde ausschließlich zuständig ist.

VG
Meike


... @Meike, und wenn die illegalen Glücksspieler keinen Nasen-Mundschutz trugen oder den Mindestabstand nicht einhielten, dann könnte man auch das zuständige Gesundheitsamt informieren. Ja, aber es ist schon irgendwie doof, wenn man denunzieren will und weiß nicht - wohin damit?


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