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Geschrieben von Landratsamt München Gronegger am 19.02.2007 um 13:35:

  Abhalten eines Marktes ohne Festsetzung

Hallo liebe Forenmitglieder,

wir haben einen Marktveranstalter, der bereits zum zweiten Mal einen Markt an einem Sonntag abgehalten hat, ohne die Festsetzung beim Landratsamt zu beantragen.

Nachdem ich die ganze Geschichte nur vertretungsweise mache, kenne ich mich natürlich nicht so aus. Ich habe deshalb ein paar Fragen:

Eigentlich ist das ganze ja ein Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz, welchen die Standbetreiber begehen.
Bislang waren die Märkte aber immer festgesetzt (die letzten 10 Jahre).
Seit Anfang des Jahres wird der Markt jedoch von einem neuen Marktveranstalter gemacht, so dass ich eigentlich nicht die Standbesitzer dafür verantwortlich machen möchte, denn eigentlich konnten sie (meiner Meinung nach) davon ausgehen, dass der Markt wie bisher genehmigt wurde.

Kann ich auch alleine gegen den Marktveranstalter vorgehen?

Viele Grüße aus Bayern

Gronegger



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 19.02.2007 um 15:06:

 

Hallo! .... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Meines Erachtens schon. Denn der Veranstalter des Marktes handelt gewerblich. Dementsprechend muss er auch die entsprechenden Rechtsnormen (LadSchlG, Feiertagsrecht etc.) beachten. Denn nur durch die Festsetzung bekommt er die entsprechenden Marktprivilegien, die es ermöglichen, auch an einem Sonntag einen Markt (außerhalb der Ladenschlusszeiten) durchzuführen. Ohne Festsetzung gelten die normalen Zeiten.

Hier würde ich den Veranstalter eine nette und freundliche Anhörung schicken und ihn auffordern, mir zudem eine Auflistung der jeweiligen Marktbeschicker zu übersenden, weil Sie "beabsichtigen" auch gegen die einzelnen Teilnehmer ein Verfahren einzuleiten (auch wenn diese sich vielleicht auf Verbotsirrtum) berufen würden. Sie werden sich wundern, wieviel Spaß der Veranstalter mit seinen Marktbeschickern bekommt.


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