Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Gaststättenrecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=12)
--- Gebühren Störung Nachtruhe (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=13017)


Geschrieben von Hamburg am 20.01.2015 um 13:46:

  Gebühren Störung Nachtruhe

Hallo zusammen,

ich bin dabei, unsere Gebühren für Ausnahmegnehmigungen "Störung Nachtruhe bei Veranstaltungen" zu überarbeiten und wollte mal nachfragen, wie die Gebühren in anderen Gemeinden ermittelt werden.

Bitte um Infos über Gebührenhöhen und damit gemachte Erfahrungen.

Wir nehmen derzeit 25 Euro pro Nacht.

Danke aus NRW!

*** UPS! FALSCHES THEMA... BEITRAG WURDE AN DER RICHTIGEN STELLE NEU GEFASST *** Augen rollen



Geschrieben von C. Schröder am 28.01.2015 um 16:11:

 

Bei uns sieht es so aus:

15a.4.2 Entscheidung über eine Ausnahmebewilligung vom Verbot von Betätigungen, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind (§ 9 Abs. 2 LImSchG) Rahmengebühr: 10,00 € - 1.000,00 € Verwaltungsaufwand 30,00 € Gebühr: 30,00 €
15a.4.3 Entscheidung über eine Ausnahmebewilligung vom Verbot der Benutzung von Tonwiedergabegeräten (§ 10 Abs. 4 LImSchG) Rahmengebühr: 5,00 € - 25,00 € Verwaltungsaufwand 25,00 € Gebühr: 25,00 €

Aber nicht pro Nacht, sondern pro Entscheidung, da der Verwaltungsaufwand im Regelfall gleich ist.

Bei neuen Großveranstaltungen gehen wir dann aber darüber hinaus.


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH