Gebühren Störung Nachtruhe |
Solon
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C. Schröder

König
   
früher: Claudia Komnick
Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 966
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.452.412
Nächster Level: 7.172.237
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Bei uns sieht es so aus:
15a.4.2 Entscheidung über eine Ausnahmebewilligung vom Verbot von Betätigungen, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind (§ 9 Abs. 2 LImSchG) Rahmengebühr: 10,00 € - 1.000,00 € Verwaltungsaufwand 30,00 € Gebühr: 30,00 €
15a.4.3 Entscheidung über eine Ausnahmebewilligung vom Verbot der Benutzung von Tonwiedergabegeräten (§ 10 Abs. 4 LImSchG) Rahmengebühr: 5,00 € - 25,00 € Verwaltungsaufwand 25,00 € Gebühr: 25,00 €
Aber nicht pro Nacht, sondern pro Entscheidung, da der Verwaltungsaufwand im Regelfall gleich ist.
Bei neuen Großveranstaltungen gehen wir dann aber darüber hinaus.
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2
28.01.2015 16:11 |
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