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Geschrieben von Meike am 30.09.2014 um 05:32:

  Problematik BewachV "Skandale" vermeiden

Hallo zusammen,

wer es noch nicht gelesen hatte, hier einer von vielen möglichen links zum Thema

http://www.rp-online.de/nrw/panorama/nrw-skandal-um-misshandlung-von-fluechtlingen-weitet-sich-aus-aid-1.4561876


Das Forum Gewerberecht hatte zur 5. Jahresfachtagung in Berlin bereits die Unzulänglichkeiten der Bewachungsverordnung und Gewerbeordnung aufgegriffen.


Die wöchentlichen "Skandale" = Übergriffe von vollkommen unzuverlässigen Bewachern auf Menschen (die Herkunft dieser Menschen sollte da für uns egal sein) sind seit Jahren bekannt und in diesem Maß möglich, weil es rechtliche Unzulänglichkeiten gibt.


Wir hatten letztes Jahr bereits die Änderungswünsche aus polizeilicher und aus ordnungsrechtlicher Sicht
http://www.forum-gewerberecht.de/attachment.php?attachmentid=5036
vorgestellt!




Die Bewachungsverordnung und die Gewerbeordnung ist ein Bundesgesetz und somit müsste nun endlich das dafür zuständige BMWI in die "Puschen" kommen.



VG
Meike



Geschrieben von LKKS am 30.09.2014 um 07:15:

 

M.E. ist (und das sage ich ohne jemandem zu nahe treten zu wollen) nicht die Bewachungsverordnung oder die Gewerbeordnung das Problem, sondern die Umsetzungsregelungen auf Länderebene.
Ich halte die Überwachung des Bewachungsgewerbes für eine mindestens ebenso sensible Aufgabe wie die einer Waffenbehörde, ergo sollte auch hier die gleiche Vollzugsebene zuständig sein. Vollzug des Bewachugsgewerberechts also in die Hände von Kreisordnungsbehörden und (in Hessen sind das Sonderstatusstädte ab 50.000 Einwohner) größere Kommunen.



Geschrieben von Thomas Mischner am 30.09.2014 um 07:49:

 

Dem stimme ich zu, aber das allein reicht wohl nicht aus. Es gibt durchaus Dinge, die im Gesetz unzureichend geregelt sind. Und hinzu kommt nach meiner persönlichen Erfahrung, dass für die zuständigen Behörden (in Sachsen die Landkreise und Kreisfreien Städte) oft etwas mehr Rückhalt seitens ihrer Fachaufsichtsbehörden hilfreich wäre.



Geschrieben von ega am 30.09.2014 um 10:19:

 

Es ist nun einmal eine Tatsache, dass u.U. von Bewachungsunternehmen auch Personen eingesetzt werden, die den zuständigen Gewerbeämtern nicht als Bewacher gemeldet wurden. Der Preiskampf in dieser Branche ist hart und jeder versucht den anderen zu unterbieten. Veranstalter wissen oft nicht, dass ihre Auftragserteilung an einen Subunternehmer weiter geleitet wurde und der dann für sich auch eine andere Firma "bucht". Wenn sich hier etwas ändern soll, dann bitte nicht wieder Ausnahmen erfinden, sondern generell bei allen Einsätzen von Bewachern festere Regeln vorgeben.



Geschrieben von Meike am 01.10.2014 um 04:58:

 

Hallo LKKS,
Hallo zusammen,

die Umsetzung kann nur in den Grenzen erfolgen, die der Gesetzgeber vorgegeben hat.


Selbst der beste Mitarbeiter der Umsetzungsbehörde, egal ob in der Kommune oder auf Landkreisebene stößt bei der BewachV an die Grenze, wenn wie ega vollkommen richtig schreibt, die Bewacher gar nicht gemeldet werden.


Es gibt oft diesen "Zufall", der immer etwas mit Gewalt zu tun hat, bei dem die Behörden dann erfahren, dass es Unternehmen gibt, welche zwar viele Bewacher beschäftigen, aber von diesen gar keine gemeldet hatten und es somit keine Zuverlässigkeitsprüfungen gab.


Erst in dem Moment,

wenn es die Pflicht zur jährlichen Zuverlässigkeitsprüfung gibt

einhergehend mit einheitliche Dienstausweise und der Mitführpflicht,

welche auch Polizeibehörden die Ermächtigung der Prüfung vor Ort gibt

und der Möglichkeit des Ausschlusses von der Bewachungstätigkeit vor Ort, wenn Ordnungsbehörde oder Polizei Bewacher ohne aktuelle Zuverlässigkeitsprüfung oder ohne entsprechenden Dienstausweis feststellen,

erst dann ist das Risiko von unzuverlässigen Bewachern auf das Minimum reduziert.



VG
Meike


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