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Geschrieben von Cornelia Lange am 10.11.2006 um 11:26:

  Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Hallo Ihr Lieben!

Nach langer Zeit benötige ich auch mal wieder eure Hilfe. Hier in Löhne wurde die Frage gestellt, ob man als Ehe-, Familien- und Lebensberater ein Gewerbe anmelden muss.

In § 6 GewO konnte ich nichts Gegenteiliges finden, sodass ich davon ausgehe, dass für diese Art der Tätigkeit ein Gewerbe anzumelden ist.

Wie seht ihr das?????

Gruß aus Löhne



Geschrieben von Puz_zle am 12.11.2006 um 16:47:

  RE Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Moin Moin aus Thüringen,

Gruß nach Löhne!

Eine gute Ehe- und Familienberatung kann zwar möglicher Weise auch "heilende" Wirkung für den Familienfrieden haben, aber dies hat der Gesetzgeber wohl nicht mit den Heilberufen i. S. des § 6 GewO gemeint ... großes Grinsen Also ich sehe für die Tätigkeit auch keinen Ausnahmetatbestand i. S. des 6er.

Wenn es sich bei dem "Berater in allen Lebensfragen" z. B. nicht um einen Dipl.-Psychologen, der auf seinem studierten Gebiet tätig sein will, handelt, würde ich - Gewinnerzielungsabsicht natürlich vorausgesetzt - dementsprechend für eine Anmeldepflicht plädieren.

Unabhängig von der vermutlichen Anzeigenpflicht sollte der Betreffende darauf hingewiesen werden, dass er ohne erforderliche Erlaubnis bei seiner Beratertätigkeit keinerlei Rechtsberatung i. S. des Rechtsberatungsgesetzes durchführen darf.



Geschrieben von Cornelia Lange am 13.11.2006 um 08:23:

  RE: Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Gruß nach Thüringen.

Vielen Dank für die promte Hilfestellung.
Die Dame, die diese Anfrage in Löhne gestellt hat, hat zwar studiert, jedoch nicht auf diesem Gebiet, sodass wir nun von einer Anmeldepflicht nach § 14 GewO ausgehen.

Vielen Dank auch für den Hinweis der erforderlichen Erlaubnis bei einer Beratertätigkeit, sobald Rechtberatung nach dem Rechtsberatungsgesetz vorgenommen wird.

Gruß aus Löhne


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