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Geschrieben von 27711 OHZ am 26.08.2014 um 15:55:

  Jäger = Gewerbe?

Liebe Forenmitglieder,

mich beschäftigt grade ein Fall, wo ich mir bezüglich der Vorgehensweise nicht sicher bin. Bei mir möchte jemand ein Gewerbe als Jäger anmelden. Als Tätigkeit gibt er an für eine private Person die ein größeres Waldgebiet besitzt tätig zu sein, in dem er z. B. den Wald bewirtschaftet, Hochsitze baut und eben auch Wild jagd.

Meine Frage ist jetzt: ist Jäger überhaupt eine gewerbliche Tätigkeit? Mir fällt ehrlich gesagt nichts so richtig ein was dagegen sprechen würde.. Außer vielleicht meine eigene Vorstellung, dass ein Jäger eher eine private Tätigkeit als Hobby ist und alles andere die Tätigkeit Förster wäre. Oder gibt es gar keinen strikt definierten Unterschied zwischen Jäger und Förster?

Und wenn die Gewerbeanzeige erstattet werden kann: müssen irgendwelche Erlaubnisse erbracht werden, wie z. B. die erfolgreiche Ablegung einer Jägerprüfung o. ä.?

Hat jemand schon mal ähnlich gelagerte Fälle gehabt?


Beste Grüße aus Osterholz-Scharmbeck, Boris Schmaldienst



Geschrieben von LKKS am 26.08.2014 um 16:23:

 

Scheitert mE bereits an der Frage der Selbständigkeit.



Geschrieben von SteBa am 26.08.2014 um 16:24:

  RE: Jäger = Gewerbe?



Wenn man sich mal die Einleitung im Kommentar Landmann/Rohmer zur Gewerbeordnung anschaut, dann steht da zum Thema Urproduktion folgendes:

Als Urproduktion und somit nicht als Gewerbeausübung sind nach herrschender Auffassung alle Tätigkeiten anzusehen, die auf Gewinnung sog. roher Naturprodukte gerichtet sind. Hierzu zählen die Land- und Forstwirtschaft, der Garten- und Weinbau, das Sammeln von wilden Früchten, die Viehzucht, das Jagd- und Fischereiwesen und der Bergbau

Da das Jagdwesen also zur Urproduktion gehört, fällt es nicht unter die Gewerbeordnung und der Jäger kann daher kein Gewerbe anmelden. Es sei denn, er würde Tätigkeiten ausüben, die nicht unter das Jadgwesen fallen bzw. nicht den typischen Tätigkeiten eines Jägers entsprechen.

Grüße

SteBa



Geschrieben von 27711 OHZ am 26.08.2014 um 16:42:

 

Ja, natürlich.. Den Gesichtspunkt der Urproduktion hatte ich gar nicht auf dem Schirm.. Klar, da fällt es natürlich drunter..

Die Tätigkeit Hochsitze erstellen u. ä. könnte man ja theoretisch anmelden, aber nur die Jagd fällt damit gewerberechtlich raus.

@LKKS:
Inwiefern würde es denn an der Selbständigkeit scheitern?



Geschrieben von LKKS am 26.08.2014 um 18:02:

 

So wie sich der Ausgangsbeitrag anhört, wird er (nur?)für einen Auftraggeber tätig?



Geschrieben von Engelchen am 27.08.2014 um 07:51:

 

Guten Morgen,

das Gewerbe "Hochsitze erstellen" könnte ich mir nur vorstellen, wenn er regelmäßig Hochsitze im Auftrag für andere Jäger erstellt und dafür bezahlt wird. Sofern er die Hochsitze - wie ich es in den ersten Beitrag hinein interpretiere - lediglich für die eigene Jagdausübung erstellt, handelt es sich m.E. nicht um eine gewerbliche Tätigkeit..

Viele Grüße, Engelchen



Geschrieben von sme40 am 27.08.2014 um 10:11:

 

Die Jagd an sich fällt flach, kein Gewerbe. Zutreffend ist auch die Infragestellung, ob hier überhaupt Selbständigkeit gegeben ist, wenn er lediglich für einen Waldbesitzer tätig wird. Hinsichtlich der Bewirtschaftung könnte man ggf. etwas über den "Holzhandel" erreichen, das wäre es aber auch schon.
Tendenziell keine Gewerbemeldung möglich.

Grüße aus dem Mittelhessischen



Geschrieben von 27711 OHZ am 27.08.2014 um 12:18:

 

Hallo zusammen,
ok, super.. Das hilft mir schon mal einiges weiter.

Nochmal zur Selbstständigkeit: die selbständige Tätigkeit scheitert also schon daran, dass er immer für ein und den gleichen Auftraggeber arbeitet? Nachvollziehbar ist es, weil es dann meinem Gefühl nach eher ein Angestelltenverhältnis wäre... Aber wo genau wäre das nachzulesen?

Beste Grüße, Boris Schmaldienst



Geschrieben von LKKS am 27.08.2014 um 13:08:

 

Beispielsweise im Landmann/ Rohmer, § 14 GewO Rz. 40 ff.



Geschrieben von SE-Schwarzarbeit am 28.08.2014 um 13:31:

 

Wenn er ständig nur für ein und denselben Grundstücks-/Gutsbesitzer "selbständig" arbeitet, fällt mir sofort der Begriff der Scheinselbständigkeit ein. Dann würde ich mal sofort die Kollegen vom Hauptzollamt informieren...

Und wenn er denn nur reihenweise Hochsitze erstellt, wäre das doch auch noch eine handwerkliche Tätigkeit, für die er vielleicht/bestimmt der Eintragung in die Handwerksrolle bedürfte. Da würde ich doch mal sofort bei den Kollegen der zuständigen Handwerkskammer nachfragen...


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