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Geschrieben von lorscheidt am 22.04.2014 um 15:52:

  Gewerbe anmelden und anzeigen - Unterschied?

Liebe Leute,

gibt es einen Unterscheid zwischen "Gewerbe anmelden" und "Gewerbe anzeigen"? Im Volksmund wird gesagt, als Freiberuflicher muss man beim Bürgeramt ein Gewerbe anmelden. Doch §14 GewO schreibt eine Anzeigepflicht eines Gewerbes vor; jedoch ist von Anmeldepflicht keine Rede:

1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes (...) anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen" (§14 GewO).

Vor Jahren habe ich schriftlich mein Gewerbe bei der zuständigen Finanzamtbehörde angezeigt. Die Behörde hat das Gewerbe bestätigt und eine Steuernummer vergeben.

Wozu braucht man einen Gewerbeschein gegen Gebühr beim Bürgeramt, der eigentlich nur eine Bestätigung der Gewerbeanmeldung ist? Reicht nicht die Bestätigung der Gewerbeanzeige des Finanzamtes? Mit dem Schreiben der Gewerbebestätigung des Finanzamtes habe ich übrigens auch an vielen öffentlichen und privaten Organisationen Formalitäten erfolgreich erledigen können. Die Bestätigung des Finanzamtes Schreiben wird also überall akzeptiert.

Man spart doch so die Gebühr des Bürgeramtes für die Ausstellung eines meiner Meinung nach unnötigen Gewerbescheins und entlastet zudem den Bürgeramtservice. Wie seht ihr das?

Lor



Geschrieben von Harsefeld am 24.04.2014 um 10:53:

 

Moin

Willkommen in der deutschen Gründlichkeit.

Man muss hier etwas unterscheiden.

Steuerrecht ist nicht gleich Gewerberecht.

Jeder der ein Gewerbe betreibt ... ob Freiberufler oder nicht .. hat die Einnahmen zu versteuern.

Jeder der ein Gewerbe betreiben will .. hat es bei der Gemeinde anzuzeigen (anzumelden). Von dieser Anzeigepflicht sind jedoch nicht alle die Geld mit ihrem Gewerbe verdienen betroffen. Nähere Auskünfte hierzu bei der Gemeinde erfragen.

PS wegen der Wortspielerei "Anzeigen" Anmelden" .. die Anzeige eines Gewerbes erfolgt mit einem verpflichtend vorgeschriebenen Formblatt welches Gewerbeanmeldung in der Überschrift führt.


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