Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Stehendes Gewerbe (allgemein) (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=18)
--- Angabe des Fantasienamens in FN 1 der Gewerbeanmeldung (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=1168)


Geschrieben von Hartmut Fries am 17.10.2006 um 09:22:

  Angabe des Fantasienamens in FN 1 der Gewerbeanmeldung

Hi aus Herzogenrath,

ich habe hier eine GbR zur Anmeldung, die in Feld 1 neben der Namensangabe und dem Zusatz GbR die Bezeichnung des Fantasienamens TraumSchmuck GbR Alfred Hinz und Berthold Kunz in Feld 1 eingetragen haben will.

Sie weisen auf die §§ 18 und 19 HGB hin, dass im Rechtsverkehr eine Kennzeichnungseignung nach dem Handelsrechtsreformgesetz nicht mehr nur durch Personen- oder Sachfirma möglich ist, sondern dass auch u.a Fantasienbezeichnungen möglich sind. Durch Grundsatzurteil des BGH vom 29.01.2001 wird die GbR als rechtsfähig angesehen.

Lt. Landmann/Rohmer, Rd. Nr. 64 zu § 14 GewO .... (Sofern ein Gewerbetreibender neben seiner Firma auch noch einen Betriebsnamen führt, kann dieser in FN 1 zusätzlich in Klammern angegeben werden).

Bisher habe ich das nur auf Wunsch bei Firmen mit Geschäftslokal gemacht. Diese Firma betreibt Ihren Handel nur im Internet.

Wie seht ihr das verwirrt Eintragen, nicht eintragen oder mach ich mir hier nur 'nen KoppKopfkratz

Gruß vom Westzipfel

Hartmut Fries



Geschrieben von Puz_zle am 17.10.2006 um 09:36:

  Angabe des Fantasienamens in FN 1 der Gewerbeanmeldung

Moin Moin aus Thüringen,

meiner Meinung nach haben Fantasienamen in FN 1 nix zu suchen, insbesondere um mögliche Verwechslungen zu "im Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister eingetragene Namen" (für die das Feld reserviert ist) zu vermeiden.
Wir kommen aber diesen Kundenwünschen in der Form entgegen, dass wir bei der Tätigkeitsangabe unter FN 15 den in Klammern gesetzen Zusatz machen: unter der Bezeichnung "Fantasiename".



Geschrieben von Thomas Mischner am 17.10.2006 um 09:59:

 

Hallo,

In Feld Nr. 1 gehören grundsätzlich nur die im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Namen. Ist die Geschäftsbezeichnung dort nicht eingetragen, hat der Gewerbetreibende auch keinen Anspruch auf Eintragung einer Fantasiebezeichnung. Unsere IHK hat uns vor einiger Zeit gebeten, bei den kreisangehörigen Gemeinden darauf einzuwirken, dass dies auch tatsächlich so praktiziert wird. Nicht selten glauben nämlich die Anzeigeerstatter, dass ihre Geschäftsbezeichnung durch die Angabe in der Gewerbeanmeldung irgendwie "legalisiert" oder "rechtlich geschützt" wird, was natürlich nicht der Fall ist. Wir haben den Gemeinden empfohlen, solche Bezeichnungen in Feld Nr. 1 möglichst nicht aufzunehmen. Um in hartnäckigen Fällen Zeit und Nerven zu sparen soll dem Wunsch zwar entsprochen, aber gleichzeitig darauf hingewiesen werden, dass eine nicht im Handels- oder sonstigen Register eingetragene Geschäftsbezeichnung allein durch ihre Aufnahme in die Gewerbeanzeige keinerlei rechtlichen Schutz o. ä. genießt.

Schöne Grüße aus Kamenz
Th. Mischner



Geschrieben von Menschel am 17.10.2006 um 10:00:

 

@Hartmut Fries
Ich glaube, der eigentliche Grund, warum Ihre Antragsteller ihren Fantasienamen in Feld 1 sehen wollen, dürfte folgender sein:
Es herrscht weit verbreitet der Irrglaube vor, mit dem Eintrag in Feld 1 wäre der Firmenname in irgendeiner Weise "geschützt".

Zumindest sind meine "Pappenheimer" immer ganz erstaunt, wenn sie erfahren, dass dem nicht so ist und sie bei mir keine "Marke" eintragen lassen können.



Geschrieben von René Land am 17.10.2006 um 10:20:

 

Hallo zusammen,

ich schließe mich der Meinung von Koll Puz.zle an.

Interessanter Weise kennt der bundeseinheitliche Datenliefersatz GEWAK1 vom 1.1.2003 bereits seit Jahren ein Feld "Gewerbezusatz" mit der Erleuterung "("z.B. Gastghof zur Linde")". Der GEWAK1 wird vom Statistischen Bundesamt herausgegeben und dient der elektronischen Übermittlung von Daten gem. § 14 Abs. 5, 8a GewO (a.F.).

Dieses Feld wird z.B. durch unser Gewerbemeldeprogramm (TIGRIS) bereits bedient und hat somit im Programm eine separate "Eingabemöglichkeit". Leider hat das Feld immer noch keinen Eingang in die GewA-Formulare gefunden. Wir behelfen uns hier auch mit einem Vermerk im Feld "Tätigkeit" da m.E. der Eintrag in FN1 zu Fehlinterpretationen führen könnte, da die Überschrift des Feldes eindeutig auf im HR eingetragene Firmen-Namen abzielt.

Die GbR kann jedoch nach wie vor keine Firma führen, da sie keine Handelsgesellschaft ist.

Freundliche Grüße

R. Land



Geschrieben von Boshamer am 17.10.2006 um 10:43:

 

Steh ich auf dem Schlauch oder müssen bei einer GbR nicht auch noch die Namen der Beteiligten, also z.B. Hans Müller & Karl Meier GbR aufgeführt werden? Oder hat sich da was geändert?

Gruß Boshamer



Geschrieben von Hartmut Fries am 17.10.2006 um 10:48:

 

jooo,

4.2 GewAnzVwV ..... Hierbei reichen Name und Vorname aus.

War mir auch klar, aber halt der Fantasiename????


Gruß

Hartmut Fries



Geschrieben von René Land am 17.10.2006 um 10:50:

 

Zitat:
Original von Boshamer
Steh ich auf dem Schlauch oder müssen bei einer GbR nicht auch noch die Namen der Beteiligten, also z.B. Hans Müller & Karl Meier GbR aufgeführt werden? Oder hat sich da was geändert?

Gruß Boshamer


In Bezug auf die §§ 15a, 15b GewO vollkommen korrekt.



Geschrieben von pmcolonia am 17.10.2006 um 11:07:

 

Also:

GewAnzVwV in NRW ist mir unbekannt.



Geschrieben von Hartmut Fries am 17.10.2006 um 11:12:

 

abgedruckt in Landmann/Rohmer Band II Nr. 12 als Musterentwurf



Geschrieben von pmcolonia am 17.10.2006 um 14:55:

 

Ja, Ja, ist schon bekannt. Aber hat nur Musterentwurf.



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 17.10.2006 um 15:52:

 

Hallo! ...... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Auch wir haben TIGRIS und können schon lange ....

...... die Werbebezeichnung in dieses hierfür vorgesehene Feld einsetzen. Dieses bringt aber letztlich nichts, weil es nicht mit ausgedruckt wird, weil nicht nach den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken so vorgesehen. Dieses ist aber schon eine lange gehegte Forderung der Gewerbesachbearbeiter usw., nur wird es halt nicht umgesetzt. M. E. ist diese Forderung schon so alt:

Deshalb behelfen wir uns auch mit einem "Hinweis" im Feld angemeldete Tätigkeit (unter der Bezeichnung: nnnnnnnnnnn), also wie bei Puzz.le oder dem Kollegen aus Cottbus.

Solange die Entscheidungsträger in ihrer unendlichen Weitsicht und Weisheit (da is er mal wieder, der Spruch) uns die Vordrucke weiter vorschrieben, aber tatsächlich von der Materie keine Ahnung haben, wird sich auch wohl nichts ändern. schimpf

Allen einen schönen Feierabend!!


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH