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--- Informationen zum Spielersperrsystem OASIS (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=11629)


Geschrieben von Meike am 03.09.2013 um 17:36:

  Informationen zum Spielersperrsystem OASIS

Hallo zusammen,


falls es jmd. noch nicht gesehen hatte, zur Info

http://verwaltung.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=95c32dc6ddbe890583d7cf79047237ce

Aufgrund der großen Anzahl der Verpflichteten ist folgende Staffelung zum Anschluss an das Sperrsystem vorgesehen:

Übersicht der Termine Termin Nutzer OASIS GlüStV und OASIS HSpielHG
01.07.2013 Staatliche Lotteriegesellschaften und Spielbanken
01.10.2013 Sportwettkonzessionäre
01.10.2013 Gewerbliche Spielvermittler, sofern Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential angeboten werden, (Einzelabfragen), als Alternative zur Abfrage über den Veranstalter
02.12.2013 Spielhallen Hessen
06.01.2014 Pferdewettanbieter/-vermittler (Buchmacher), sofern Festquotenwetten angeboten werden
01.02.2014 Batchverfahren (insbesondere bei Lotterien)



Eine Verschiebung des Starttermins für die Sperrabfragen in hessischen Spielhallen vom 1.10. auf den 2.12. und somit auch der Abfrageanwendung OASIS WEB (siehe nachfolgend Ziff. 5) wurde - neben datenschutzrechtlich bedingter Anpassungsanforderungen - erforderlich, um noch erste Erfahrungen und Rückmeldungen einer Testergruppe umsetzen zu können. Dies soll sicherstellen, dass die Anwendung OASIS WEB und auch die organisatorischen Prozesse einen hohen Reifegrad haben



Geschrieben von sunrise am 04.09.2013 um 11:58:

 

Danke Meike,

und was wird aus Baden-Württemberg, das sich eigentlich an das hessische System anschließen wollte aber Hessen diesen Anschluss nun verweigert?

es grüßt sunrise



Geschrieben von immo2012 am 04.09.2013 um 12:00:

 

so wie ich es verstanden habe kann man sogar gegen seinen Willen gesperrt werden wenn ne Spilo denkt man ist "aufällig"

Kann man dann dagegen Klagen?



Geschrieben von alfi1950 am 06.09.2013 um 10:10:

 

Zitat:
Original von immo2012
so wie ich es verstanden habe kann man sogar gegen seinen Willen gesperrt werden wenn ne Spilo denkt man ist "aufällig"

Kann man dann dagegen Klagen?



Fragen über Fragen aber keiner weiß etwas genaues!


Da wird die Vorlage eines Ausweises beim Betreten der Spielhalle verlangt ohne das es eine Sperrdatei gibt.
Es ist nur noch lächerlich .....................



Geschrieben von Sandra am 16.09.2013 um 15:23:

  Spielersperrsystem



Hat jemand der Forumsmitglieder die Spielhallenbetreiber im eigenem Zuständigkeitsbereich über den Anschluss an das Sperrsystem schriftlich informiert? Kann mir da jemand ein Musteranschreiben zur Verfügung stellen?



Geschrieben von catweazle am 19.09.2013 um 11:03:

  Kontrolle mit Zutrittskontrolle

Beginne meinen ersten Beitrag,weil ich staunend feststelle wie die Zutrittskontrolle aus verschiedensten Motiven immer wieder ihr geplantes Gesicht verändert.

1.Eine bundesweite Sperrdatei wird es nicht geben, das Bundesrecht und der Datenschutz verhindern das.

Das ist gut so!

2.Die Hessenlösung hat zwei 2 Systeme in einem und wird wahrscheinlich in weiteren Bundesländern angewandt werden.

a. Direkter Zugriff auf OASIS-Spielhallendatei bspw. mit einem Ausweisscanner.

b. Mittels Webanfrage manuell. Das heißt,in der Spielhalle angekommen kann Zutritt erlangt werden mittels Ausweis oder Kundenkarte. Die Kundenkarte ist klar im Vorteil, da hier mit RFID Technik der mehrfache Ein und Austritt kein Problem darstellt(Toilette-Rauchen). Zudem sind die Funktionen serienmäßig, die ein "Pass Back" verhindern und ein Eintrittskontrolle an einer Außentür zuschalten können.

Zwischen EINTRITT in die Spielhalle und dem ZUTRITT in den Spielbereich muss der Kontrollpunkt liegen.

Spielhallen die dies baulich nicht gewährleisten können, müssen den Eintritt und den Zutrittspunkt am Eintrittspunkt vereinen. Dieser ist dann mit einem Kombigerät von Bild,Ton und Kundenkartenleser auszustatten.So können auch Neukunden bequem zutreten.

Somit ist gewährleistet, dass seitens der Aufsicht und dem Betreiber es keine Fahrlässigkeit gibt, die von einem Ordnungsbediensteten mit Bußgeld belegt werden könnte.

Diese so erhobenen Daten sind an der Theke präsent und Mithilfe der gesetzlich vorgeschriebenen Video-Überwachung auch überprüfbar.

Auffällige Spielgäste sind nach den Vorgaben wie in den Sozialkonzeptschulungen erlernt zu behandeln. Hier ist dann eine erhöhte Webnachfrage über Sperrungen vorzunehmen.

Die Kosten pro Webzugang-Sperrdatei erwarte ich mit ca.50 Euro pro Abfragepunkt/Halle.

Damit ist für den Spielhallenbetreiber das OASIS-Web System basierende Zutrittskontrollsystem das Richtige.

Das gefährliche Oasis-WS System schickt alle Daten in das große schwarze Loch und wenn man sieht was angeboten wird an Systemen dann ist das keine Überwachung mehr. Das geht dann viel viel weiter und ich hoffe das will keiner wirklich.
Auch werden die Spielgäste sich recht schnell darüber informieren, welches System die Spielhalle ihrer Wahl einsetzt.

Bei Bedarf kann ich gerne eine Prüfungsliste mit Ablauf für den Kontrolleur vor Ort erstellen und zusenden.



Geschrieben von petergaukler am 03.05.2014 um 16:39:

  RE: Informationen zum Spielersperrsystem OASIS

AKTUELL GEHT OASIS AM 5.5.2014 IN BETRIEB !


Ab dem 05.05.2014 ist das Spielersperrsystem OASIS HSpielhG von allen Hessischen Spielhallenbetreibern verbindlich zu nutzen, um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.


nachzulesen unter :


http://verwaltung.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=dfb57aacc14ece06bacad76b1732a21b



Geschrieben von Monarch am 05.05.2014 um 00:06:

  RE: Informationen zum Spielersperrsystem OASIS

Dann bleibt ja nur zu hoffen, dass die Leute auch reichlich Gebrauch von den "Selbstsperren" machen und die Spielhallen in den angrenzenden Bundesländern auf die zusätzlichen Kunden vorbereitet sind. großes Grinsen



Geschrieben von Crami am 27.07.2022 um 12:10:

  Spielersperrsystem in Nds. - praktische Umsetzung

Hallo zusammen Moin ,

das Spielersperrsystem ist nunmehr auch für Niedersachsen anzuwenden. Im GlüStV 2021 wird von den Verpflichteten gesprochen:

- Veranstalter von Glückspiel
- Vermittler von Glückspiel,

die verpflichtet sind, sich dem Spielsperrsystem anzuschließen und die Pflicht haben, spielwillige Personen durch Ausweiskontrolle zu identifizieren und mit der Sperrdatei abzugleichen.

Im Bereich des gewerblichen Spiels sind damit neben den Spielhallen eben auch Gaststätten verpflichtet, dies umzusetzen.

Nun meine Frage: Wie läuft soetwas praktisch ab? Hat da schon Jemand Erfahrung oder - wie vom Ministerium gefordert - Kontrollen durchgeführt?
Für Spielhallen habe ich so eine vage Vorstellung, da grds. der Eingang/die Theke mit dem geschulten Personal ausgestattet ist.

Aber wie handhaben es die Gaststätten? Bzw. wer ist dort Verpflichteter zwecks Ausweiskontrolle? Veranstalter ist laut Ministerium der Geräteaufsteller. Dieser ist aber zumeist nicht auch Betreiber der Gaststätte. Sind somit die Geräte technisch aufgerüstet oder müssen Betreiber*innen/dortige Mitarbeiter*innen vor Inanspruchnahme des Spielgerätes jedesmal den Abgleich vornehmen? Weißnicht

Vielleicht weiß Jemand Rat und kann Licht ins Dunkle bringen!

Ich bedanke mich,

herzliche Grüße aus der Seehafenstadt



Geschrieben von Marcel Fromm am 04.08.2022 um 13:45:

 

Hat denn schon jemand Erfahrungen im Umgang mit der Einleitung von Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der nicht erfolgten Sperrdatei-Abfrage über OASIS?


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