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Geschrieben von Tukki am 20.02.2013 um 16:07:

  Abmeldung von Amts wegen/Untersagung

Hallo an alle Fachleute,
ich beschäftige mich bei uns im Bürgerbüro überwiegend mit Meldesachen, bin aber auch für Gewerbemeldungen zuständig, aber leider nicht wirklich fit im Thema und bräuchte daher mal Hilfe bei folgendem Problemfall: Eine Firma ist angemeldet, unser Landkreis hat den Gewerbebetrieb untersagt, deren Bescheid ist rechtskräftig. Aufforderung von uns zur Gewerbeabmeldung ohne Reaktion, Anhörung vor Abmeldung von Amts wegen ohne Reaktion.

Ich denke, die Abmeldung von Amts wegen dürfte nur erfolgen, wenn die tatsächliche Aufgabe der Tätigkeit feststeht. Dies kann ich nicht schlußendlich feststellen, da die Tätigkeit auch in einer normalen Wohnung ausgeübt werden könnte, die Internetseite gibt es noch, aber der Firmeninhaber ist auch telefonisch nicht erreichbar und auf Briefe reagiert er nicht.
Oder bin ich da völlig auf dem falschen Weg??
Vielen Dank schon vorab für's Mitgrübeln
Tukki



Geschrieben von Civil Servant am 20.02.2013 um 16:20:

 

Die Auffassung teile ich.

Würde eine Abmeldung von Amts wegen erfolgen, die Tätigkeit aber noch - wenn auch rechtswidrig - ausgeübt, würde die Behörde den Betroffenen von Amts wegen ins Unrecht setzen. Das geht natürlich nicht.

Abmeldungen v. A. w. kommen nur in Betracht, wenn die Aufgabe des Betriebes zweifelsfrei feststeht.

Der Fall zeigt aber, dass der Gewerbeprüfdienst sicherlich Mal nachsehen sollte.

Gruß aus Mittelhessen



Geschrieben von Tukki am 21.02.2013 um 08:06:

 

Hey, danke für die schnelle Antwort!
Und wenn wir jetzt noch so so einen Prüfdienst hätten, wäre ja schon alles erledigt Augenzwinkern



Geschrieben von Civil Servant am 21.02.2013 um 08:19:

 

17 von 23 Kommunen in unserem Landkreis haben Vertrag mit uns und wir erledigen den Prüfdienst für die. Kosten: 22 ct pro Einwohner und Jahr.

Grundsätzlich wäre die Stadt/Gemeinde selbst am Zug die Aufgaben des Gewerbeprüfdienstes wahrzunehmen.

Der RP, der in Hessen für die GU zuständig ist, hat auch einen Vollstreckungsbeamten.



Geschrieben von Tukki am 21.02.2013 um 08:39:

 

Ja, wir Niedersachsen sind da doch etwas anders gestrickt!



Geschrieben von Runge am 21.02.2013 um 12:19:

 

Hallo aus Bad Fallingbostel,
war der Aufforderung zur Abmeldung eine Zwangsmittelandrohung beigefügt?
Die Aussicht auf ein saftiges Zwangsgeld (vielleicht so um die 1.000 €) mit der Möglichkeit, ggf. in den Bau zu gehen, könnte ja vielleicht helfen.

Regina Runge



Geschrieben von Tukki am 21.02.2013 um 14:04:

 

Hallo nach Bad Fallingbostel,
nein wir sind doch ganz freundlich und drohen nicht gleich. Aber wir haben seit November einen neuen Chef, die netten Zeiten sind für die Unfolgsamen hier bald vorbei!!


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