Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Spielrecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=15)
--- à propos Geldwäsche i.V.m. Glücksspiel (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=10781)


Geschrieben von Wilde Irene am 17.12.2012 um 11:26:

  à propos Geldwäsche i.V.m. Glücksspiel

Angenommen ich als Automatenaufsteller würde über die technische Möglichkeit verfügen, beim Spiel an Glücksspielautomaten ganz gezielt "Gewinne" zur Auszahlung zu bringen.

"Gewinne", die vom Glücksspielgerät nur als "Spielergewinn" verbucht würden, tatsächlich jedoch in meine Tasche fließen würden.

verwirrt Wenn ich dann diese "Gewinne" der Gerätekasse zufügen und als (zusätzliche) Einnahme verbuchen und somit auch versteuern würde,
wäre das dann auch "Geldwäsche"?
Kopfkratz



Geschrieben von rosebud am 17.12.2012 um 16:17:

  RE: à propos Geldwäsche i.V.m. Glücksspiel

Zitat:
Original von Wilde Irene
Angenommen ich als Automatenaufsteller würde über die technische Möglichkeit verfügen, beim Spiel an Glücksspielautomaten ganz gezielt "Gewinne" zur Auszahlung zu bringen.

"Gewinne", die vom Glücksspielgerät nur als "Spielergewinn" verbucht würden, tatsächlich jedoch in meine Tasche fließen würden.

verwirrt Wenn ich dann diese "Gewinne" der Gerätekasse zufügen und als (zusätzliche) Einnahme verbuchen und somit auch versteuern würde,
wäre das dann auch "Geldwäsche"?
Kopfkratz


hi,

nein, das ist keine Geldwäsche, das ist Be....ß an den Spielern !

Du klaust Ihnen ihre Gewinne.

Du kannst aber auch ein Gerät mit einer sehr niedrigen AQ hinstellen, dann passiert theoretisch dasselbe.

In der Praxis schiesst du dich damit aber ins Knie, weil die Spieler diese Geräte meiden würden, da die Geräte mit der höchsten AQ am meisten Spass machen.

grüsse



Geschrieben von jasper am 17.12.2012 um 19:37:

  RE: à propos Geldwäsche i.V.m. Glücksspiel

Zitat:
Original von rosebud
Zitat:
Original von Wilde Irene
Angenommen ich als Automatenaufsteller würde über die technische Möglichkeit verfügen, beim Spiel an Glücksspielautomaten ganz gezielt "Gewinne" zur Auszahlung zu bringen.

"Gewinne", die vom Glücksspielgerät nur als "Spielergewinn" verbucht würden, tatsächlich jedoch in meine Tasche fließen würden.

verwirrt Wenn ich dann diese "Gewinne" der Gerätekasse zufügen und als (zusätzliche) Einnahme verbuchen und somit auch versteuern würde,
wäre das dann auch "Geldwäsche"? Kopfkratz


hi,

nein, das ist keine Geldwäsche, das ist Be....ß an den Spielern !

Du klaust Ihnen ihre Gewinne.

Du kannst aber auch ein Gerät mit einer sehr niedrigen AQ hinstellen, dann passiert theoretisch dasselbe.

In der Praxis schiesst du dich damit aber ins Knie, weil die Spieler diese Geräte meiden würden, da die Geräte mit der höchsten AQ am meisten Spass machen.

grüsse



@wilde
Gewinne aus Glücksspiele sind steuerfrei.
Wer sie trotzdem versteuert sollte sich eine Spendenquittung geben lassen großes Grinsen

@rosebud
die AQ wird doch nicht verändert, es gewinnt doch nur ein anderer ..........



Geschrieben von Meike am 18.12.2012 um 06:02:

 

Hallo Wilde Irene,

die Prüfung sollte man einem Staatsanwalt überlassen mit einem ganz konkreten Fall, denn der §261 StGB hat so einige Tatbestandsmerkmale die da zu erfüllen sind, die aber aufgrund Deines "Kurzsachverhalts" nicht geprüft werden können.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__261.html


Beispiel natürlich kann der Betrug §263 StGB die Vortat zur Geldwäsche sein, aber nur

"die gewerbsmäßig oder von einem Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begangen worden sind,"


und eine Geldwäsche kann nicht von dem begangen werden, der gleichzeitig für die Vortat verantwortlich ist.


Und wie schon mehrfach erläutert,
der Geldwäscher zahlt gerne Steuern, denn der tut schließlich alles dafür den Schein zu erwecken, dass legale Geschäfte die Einnahmen brachten.


Also falls ein konkreter Sachverhalt vorliegt, sollte dieser zur Anzeige gebracht werden, um dann von einem Staatsanwalt geprüft zu werden.


Sollte hier aber die Möglichkeit einer derartigen Handlung vorliegen,
z.B. durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen,
wäre dies ein weiterer Punkt auf der Liste,
dass von der PTB Bauarten eine Zulassung erhalten haben, die nie eine hätten erhalten dürfen.


VG
Meike



Geschrieben von pumuckelIV am 19.12.2012 um 14:09:

  RE: à propos Geldwäsche i.V.m. Glücksspiel

Hallo Wilde Irene
Schöne Denksportaufgabe.
Aber macht das Sinn?
Spielgewinne anschließend wieder als Einnahmen zu verbuchen?
Steuerlich hebt sich dieser Sachverhalt doch auf!
Ich glaube das ist einfach mumpitz, denn der Aufsteller hätte keinerlei (Steuer)Vorteile durch solche Manipulationen.
Also warum sollte ein Aufsteller so etwas tun?
Gruß



Geschrieben von Meike am 19.12.2012 um 14:34:

 

Hallo debra,

kommt auf die Fallkonstellation an.

Von Täterseite macht das Generieren von Schwarzgeld natürlich Sinn.

Aber der Täter muss sich natürlich auch überlegen wohin damit, d.h. wenn dieser nur ein kleines überschaubares Einzelunternehmen
hat und mal hier und da etwas Schwarzgeld generiert, - wie er es so benötigt-, ist das überschaubar für ihn und er braucht sich keine
Verschleierungsspiel ausdenken.

Aber stellt dir vor alle Automaten würden eine derartige Möglichkeit bieten und der Täter hätte ein Filialsystem und hätte sich dafür ein System einfallen lassen
müssen, dass der Ausführende vor Ort gar nicht merkt, dass er Schwarzgeld "produziert", dann muss er dies irgendwie geschickt ins Gesamtsystem
einfügen.
Vor allem, er könnte das System ja nicht mehr stoppen, weil dann alles wie ein Kartenhaus zusammen bricht.

Wenn es soetwas geben würde, dann müsste nach m.E. das Steuernzahlen freudig in Kauf genommen werden.


Es geht nach m.E. bei Irenes Fallkonstellation nicht um eine "Manipulation" für "Steuervorteile", sondern um Schwarzgeld zu generieren.


VG
Meike



Geschrieben von tfis am 19.12.2012 um 17:19:

  RE: à propos Geldwäsche i.V.m. Glücksspiel

Zitat:
Original von Wilde Irene
...
verwirrt Wenn ich dann diese "Gewinne" der Gerätekasse zufügen und als (zusätzliche) Einnahme verbuchen und somit auch versteuern würde,
wäre das dann auch "Geldwäsche"?
Kopfkratz


Zitat:

Es geht nach m.E. bei Irenes Fallkonstellation nicht um eine "Manipulation" für "Steuervorteile", sondern um Schwarzgeld zu generieren.


Versteuertes Schwarzgeld!
Genial ! Applaus

scnr



Geschrieben von pumuckelIV am 22.12.2012 um 14:14:

 

Hallo Meike

Wo bleibt die Kavallerie, wenn alles so eindeutig ist und worauf wartet die Exekutive?

Ohne Anfangsverdacht läuft hier gar nichts und an den Wochenenden oder Feiertagen sind die Staatsanwälte erst recht nicht zu erreichen.

Zunächst müßte ein Betreiber als Betroffener eine klare Anzeige formulieren.
Aber die Betreiber verweigern sich aus gutem Grund, denn das wirtschaftliche Ende und der Zorn der "Branche" wären die Folgen.
Also muß man Wohl oder Übel diesen Nachteil in kauf nehmen.
Sie haben doch keine Wahl!

Was bleibt ist der Faktor "Mensch".
Gier und Eitelkeit können manchmal den Verstand ausschalten.. schließlich sind ja irgendwie auch die Parteispenden und die Geschäfte mit der FDP an die Öffentlichkeit gekommen.
Vielleicht alles eine Frage der Zeit?



Geschrieben von Carlo am 28.12.2012 um 12:53:

 

Es läuft doch tatsächlich so ab:

Der Spieler spiel um zu gewinnen!

Wenn der Spieler nichts gewinnt spielt er noch mehr bis er gewinnt .....

Der Spieler weißt doch nicht das bereits ein "anderer" gewonnen hat.

Die Auszahlquote bleibt die selbe - es gewinnt nur ein anderer!!


Möchte ich auch können!! -



Geschrieben von pumuckelIV am 28.12.2012 um 13:39:

 

Hallo zusammen

wenn wir in einer Bananenrepublik leben....
der ehrbare Kaufmann eine Legende ist...
und der "Schwarzgeldgenerator" bereits Realität ist....

dann ja dann:

"Sie möchten servergestützte oder manuelle Gewinnauszahlungen steuern?"

UNd dann auch noch das hier....

"Selbstverständlich werden die aktuellen kassenrechtlichen und buchhalterischen Vorschriften eingehalten.
So können Sie sich auf eine revisionssichere und doppik-konforme Buchhaltung und Auswertung verlassen."




Bei Nebenwirkungen oder Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Systemkonfigurator.



Geschrieben von räubertochter am 20.10.2014 um 15:17:

 

"Der Bundesregierung sind keine Ermittlungsverfahren bekannt, die aus Anlass eines eventuellen Missbrauchs des Automatenspiels zum Zwecke der Geldwäsche eingeleitet wurden." Diese klare Aussage steht in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage mehrerer Bundestagsabgeordneter der Fraktion "Die Linke". Darin äußerte sich die Regierung auch zu Zertifizierungen.

Die Anfragen drehten sich um die neue Spielverordnung, Studien zum Spielerverhalten aus den letzten Jahren und der Gerätesicherheit. Die Regierung verwies dazu meist auf die Kompetenz der Länder. Eine der Fragen bezog sich auf die Haltung der Regierung zu den Zertifizierungsbestrebungen der Branche. In der Antwort fiel folgender Satz: "Zertifizierungen als freiwillige Maßnahme einzelner Branchen können die Einhaltung rechtlicher Vorgaben grundsätzlich fördern."

http://www.gamesundbusiness.de/news/details/keine-geldwaesche-bei-geldspiel-bekannt-6467/


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH