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Geschrieben von Kay Löffler am 31.08.2006 um 14:25:
Merkur Trendy Wingame etc.
Mich würde ja mal interessieren, wie die Automatenaufsteller (insbesondere der Unabhängige Verband) diese Geräte bewertet. Sind sie konform mit der SpielV? Bieten sie tatsächlich neuerdings keine Gewinnmöglichkeiten? Können sie durch den Spielhallenbeteiber mißbräuchlich genutzt werden? Kann man diese Turniere als (in Spielhallen nicht zulässige) Preisspiele werten?
Gruß aus dem verregtneten Rheinland
Kay Löffler
OA Bergheim
Geschrieben von Hubert Steinmetz am 31.08.2006 um 16:36:
einiges gerade hierzu steht bereits im nicht-öffentlichen Teil des Forums, z.B.
Merkur Trendy Spielgerät
Ansonsten, klar immer wieder gut mal "aktuelle Ansichten" nachzufragen. Mal sehen, was noch kommt...
Geschrieben von Kay Löffler am 31.08.2006 um 17:41:
Tja, lieber Kollege, Danke für denHinweis. Aber ich wollte eben mal die "Gegenseite" dazu hören, deswegen diese Anfrage hier im öffentlichen Forumsbereich.
Mal sehen, was kommt.
Viele Grüße
Kay Löffler
Geschrieben von UAVD ev am 01.09.2006 um 11:08:
Hallo Herr Löffler,
es freut uns, dass Sie die "Gegenseite" ansprechen.
Sie- als ausführendes bzw. überwachendes Organ - solltenum ein vielfaches Näher an den verantwortlichen Verordnungsgebern sein als Ihre"Gegenseite",aus diesemGrund sollten Sie Ihre Fragen die Personen stellen, welche für die heutigen Unzulänglichkeiten der SpielV u. SpielVwV im Bereich des „zulassungsfreien Glücksspiels“ verantwortlich gezeichnet haben. Verbindliche Antworten sind nur von dort oder von Seiten der Gerichte zu erwarten. Bitte klären Sie zunächst, um welche Trendy-Version es sich handelt.
Weitere Informationen darüber, warum das s.g. "Fun Game" (zulassungsfreies Glücksspiel) weiterhin unter den Sammelbegriff "Unterhaltungsspiel" geführt wird, und mit Geschicklichkeitsspielen wie "Flipper" (Pin Ball) in einen Topf geworfen wird, sind unter
www.neuespielverordnung.de nachzulesen.
Alles nicht so einfach wenn eseinige wenigeschwer haben wollen!
Ihr UAVD
PS: Als was wir unsere "Gegenseite" bezeichnen ersehen Sie hier:
http://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadid-1054,sid-1392594d50f0e2da4
fb47 dd8f3ffb58e.html
Geschrieben von Kay Löffler am 01.09.2006 um 11:58:
Hallo UAVD,
der Link zur "Gegenseite" führt zu meinem Eintrag. War das jetzt Absicht?
Gruß und vielen Dank für die Antwort, auch wenn sie mir (leider) noch nicht die große Erleuchtung gebracht hat
Kay Löffler
OA Bergheim
Geschrieben von Hubert Steinmetz am 01.09.2006 um 12:05:
ganz schön link der Link oder es ist einfach nur der Wurm drin. Ich krieg jetzt die Meldung, dass die Seite nicht existiert
.
Bitte noch mal prüfen, danke.
Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 01.09.2006 um 12:22:
Hallo! ......... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Ich kann die Seite laden und finde, wir sehen ganz schön grau aus!!
Geschrieben von anders am 01.09.2006 um 17:55:
@uavd
Betrifft: Die Branche und ihre Partner
Das Schaubild ist für den Fall richtig, wenn oder sofern Industrie/Handel ausschließlich verkehrsfähige Automaten und Programme in Deutschland anbieten und in den Verkehr bringen müßten.
Deshalb sollte der Ablauf schon im Interesse der Automatenaufsteller so sein:
PTB > Industrie > Handel
PTB > Ordnungsamt > Handel > Automatenaufsteller > Kunde
Dabei spielt es doch keine Rolle, ob das Ordnungsamt zunächst zum Automatenausfsteller geht und anschließend zum Handel oder aufgrund eines vorliegenden Kenntnissstandes zunächst direkt zur PTB und dann zum Handel. Oder auch umgekehrt. In jedem Fall schließt sich dann endlich eine, schon seit vielen Jahren bestehende Lücke auch rechtlich.
Was spricht eigentlich dagegen, wenn das Ordnungsamt bei den Besuchen und Erhebungen in Spielhallen/Gatsstätten auch gleich den Liefer- und Aufstellungstermin sowie den Namen und die Anschrift des/der Lieferanten, bei den in Frage kommenden Geräten mit erfassen würde?
Ordnungsämter und Automatenaufsteller, gehen ja u. U. auch auf Zeit, eine Partnerschaft mit rechtlicher Grundlage ein. Warum soll diese Zusammenarbeit nicht im positivem Bereich geführt werden? Bei Unstimmigkeiten, aufgrund der vielen unklaren Gesetze, sind doch sowieso die RA und Gerichte gefordert.
Die Betreibung von Automatenhallen oder das Aufstellen von Geräten ist eine völlig normale und legitime Angelegenheit und so muss sie auch gesehen werden.
Geschrieben von Kay Löffler am 06.09.2006 um 11:38:
Auch wenn ich kein Moderator bin: Zurück zum Thema bitte, denn die Frage war doch: Was sind Merkur Trendy Wingames etc.? Was das Verhältnis der Ordnungsämter, Betreiber usw. betrifft, kann ja ein eigener Bereich eröffnet werden.
Frage an @UAVD ev:
Spielt es eine Rolle, wie die Geräte bezeichnet werden? Kann denn nicht innerhalb weniger Minuten eine neue Software überspielt werden, unabhängig von irgendeiner Bezeichnung am Gerät oder im Display?
Vorab vielen Dank für die Antwort
Kay Löffler
OA Bergheim
Geschrieben von UAVD ev am 06.09.2006 um 16:25:
Zitat:
@ Kay Löffler Frage an UAVD ev: Spielt es eine Rolle, wie die Geräte bezeichnet werden? Kann denn nicht innerhalb weniger Minuten eine neue Software überspielt werden, unabhängig von irgendeiner Bezeichnung am Gerät oder im Display? Vorab vielen Dank für die Antwort
Was technisch von
Geräteherstellerseite alles machbar ist, OHNE das es von außen erkennbar ist, bzw. von innen nur mit erheblichem Aufwand erkennbar ist, können Sie aus dem Prüfbericht der
PTB vom 02. Juni 2005 zu Geschäftszeichen: PTB-8.54-GTA-1/05 mit aller Deutlichkeit auf 43 Seiten nachlesen. Aus Ihrer Position heraus dürfte es Ihnen nicht schwer fallen, diesen Prüfbericht von der PTB zu erhalten.
Zitat:
@ „Bernd Dröge“
Lassen Sie uns doch gemeinsam für „echten Spielerschutz“ eintreten! Z.B. bei staatlichen Automaten-Casinos, Lotto-Jackpott, Rubbel-Losen, u.v.m.
Sollte nicht zunächst dafür gesorgt werden, dass flächendeckend innerhalb der eigenen Reihen der notwenige „echte“ Spielerschutz praktiziert wird? – Alles weitere wird sich früher oder später „von selbst“ finden.
@anders
Unsere Grafik (jetzt ein wenig angepasst -auch
farblich) stellt den Ist-Zustand dar. Wir würden direktereVerbindungenauch sehr begrüssen.
Geschrieben von Meike am 11.10.2008 um 07:30:
Gruß an alle,
die Frage von Kay aufgreifend, bitte auch ich um eine Rückmeldung aus der Aufstellerschaft und den Aufstellerverbänden.
Bei Krüger Automaten wird im Internet der Merkur Trendy 3er TV mit Erscheinungsdatum ab 01.2008 angeboten.
Dort steht unter "Highlights"
"vermittelt dem Spielgast virtuelle Gewinnerlebnisse"
Was ist mit "virtuellen Gewinnerlebnissen" gemeint?
Wie positionieren sich die Aufstellerverbände zu Trendy & Co.?
Gruß
Meike
Geschrieben von Max Müller am 27.02.2009 um 20:25:
Welche Bargeldturniere?
Geschrieben von itachi67v2 am 27.02.2009 um 23:06:
na, das ist ja stilvoll - dümmlich nachfragen, obwohl in der angegebenen quelle auf halber seitenhöhe dick und deutlich von "Bargeldturnieren" die rede ist - und dann an anderer stelle in diesem forum so was hier hinpinnen:
Zitat: |
Meike, die Leute mögen Dich nicht besonders! Musst Du schon selbst suchen. Ich hab`s gefunden. |
|
den ratschlag hättest du mal besser selbst gefrühstückt, gell?
Geschrieben von gmg am 17.09.2011 um 18:00:
Kann mir jemand sagen, seit wann BOOK of RA auf dem ADP Trendy gespielt werden kann??
Grüße
Geschrieben von Meike am 18.09.2011 um 06:58:
Hallo gmg,
"der Trendy" ist doch letztlich nur eine Gerätehülle und welche Spiele, Sportwettsysteme u.a. - habe da schon einige "Varianten" gesehen - Du findest, ist dem "Einfallsreichtum" des entsprechenden Betreibers zu zuschreiben.
VG
Meike
Geschrieben von gmg am 18.09.2011 um 13:07:
Hallo Meike,
auch immer wieder interessant finde ich die gespeicherten Datensätze, die sich ja bekanntlich auf dem Gerät befinden.
Anbei mal einige Sequenzen aus dem Spiel "Illusionist" (was für ein zutreffender Spielname!!!). Coolfire-Plattform.
Aus dem Bereich der Game History...
Dort kann man genau jede Geldbewegung sehen.
Dort kann man jede Spielbewegung sehen (jeden Einsatz/Gewinn/Verlust).
Gespeichert sind diese Daten mindestens über den Zeitraum 09. 10. 2009 - 01. 07. 2010 > also fast ein 3/4 Jahr...
Wenn ich mir dann zum Vergleich die VDAI-Datensätze ansehe.
Grüße
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