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Geschrieben von Foras am 07.09.2012 um 10:53:

verrückt Zulassung als Wachpersonal

Einen wunderschönen guten Tag

Zum Thema:

Ein Bekannter von mir möchte gerne in "unserer" Firma, als Wachpersonal tätig werden. Zur Vorlage und Prüfung bei der zuständigen Behörde wurde auch schon alles eingereicht, doch nun wurde er nicht zugelassen, weil er 2009 zu 60 Tagessätzen a30€ Verurteilt wurde...Er ist mit einem nicht Pflichtversicherten Auto gefahren und wurde erwischt, nach seinen Aussagen hat ihn das Gericht 86 Fälle nachweißen können, doch er wurde nur ein mal erwischt und nicht 86 mal...seiß drum, er bekommt nun aber keine Zulassung, möchte dennoch gerne bei uns in der Firma arbeiten, was kann er tun um seine Zulassung zu erhalten...



Geschrieben von Stadt Kassel*Fricke am 07.09.2012 um 19:24:

  RE: Zulassung als Wachpersonal

Hallo Foras,

um es kurz zu machen: Er (der Bekannte) selbst kann gar nichts machen.

Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde ist - so nehme ich aufgrund Ihrer Einleitung - 'Ihre' Firma als Bewachungsgewerbetreibende.

Offenbar ist die Aufsichtsbehörde zu der Auffassung gelangt, dass die vorliegende Verurteilung nicht der zu fordernden gewerberechtlichen Zuverlässigkeit als Wachperson entspricht.

Sollten Sie als Bewachungsgewerbetreibender mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, steht Ihnen der (Verwaltungs-)Rechtsweg offen.

In diesem Zusammenhang darf ich Sie darauf hinweisen, dass die Mitglieder des Forums bzw. die VerfasserInnen der Beiträge keine Rechtsberatung betreiben dürfen.

Im Übrigen darf ich auf meine Signatur und auf die Nr. 2.3 der Board-Regeln hinweisen.



Geschrieben von Foras am 08.09.2012 um 14:46:

 

danke erstmal dafür, ich werde es so weiterleiten.


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