Zulassung als Wachpersonal |
Foras
Grünschnabel
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Zulassung als Wachpersonal |
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Einen wunderschönen guten Tag
Zum Thema:
Ein Bekannter von mir möchte gerne in "unserer" Firma, als Wachpersonal tätig werden. Zur Vorlage und Prüfung bei der zuständigen Behörde wurde auch schon alles eingereicht, doch nun wurde er nicht zugelassen, weil er 2009 zu 60 Tagessätzen a30€ Verurteilt wurde...Er ist mit einem nicht Pflichtversicherten Auto gefahren und wurde erwischt, nach seinen Aussagen hat ihn das Gericht 86 Fälle nachweißen können, doch er wurde nur ein mal erwischt und nicht 86 mal...seiß drum, er bekommt nun aber keine Zulassung, möchte dennoch gerne bei uns in der Firma arbeiten, was kann er tun um seine Zulassung zu erhalten...
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1
07.09.2012 10:53 |
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Solon
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Stadt Kassel*Fricke
König
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RE: Zulassung als Wachpersonal |
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Hallo Foras,
um es kurz zu machen: Er (der Bekannte) selbst kann gar nichts machen.
Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde ist - so nehme ich aufgrund Ihrer Einleitung - 'Ihre' Firma als Bewachungsgewerbetreibende.
Offenbar ist die Aufsichtsbehörde zu der Auffassung gelangt, dass die vorliegende Verurteilung nicht der zu fordernden gewerberechtlichen Zuverlässigkeit als Wachperson entspricht.
Sollten Sie als Bewachungsgewerbetreibender mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, steht Ihnen der (Verwaltungs-)Rechtsweg offen.
In diesem Zusammenhang darf ich Sie darauf hinweisen, dass die Mitglieder des Forums bzw. die VerfasserInnen der Beiträge keine Rechtsberatung betreiben dürfen.
Im Übrigen darf ich auf meine Signatur und auf die Nr. 2.3 der Board-Regeln hinweisen.
__________________ Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
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2
07.09.2012 19:24 |
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Solon
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Foras
Grünschnabel
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Themenstarter
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danke erstmal dafür, ich werde es so weiterleiten.
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3
08.09.2012 14:46 |
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