Sportwetten: Kläger erhält nur den Einsatz zurück |
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Sportwetten: Kläger erhält nur den Einsatz zurück |
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Kein Erfolg in der Klage gegen Sportwetten-Anbieter Cashpoint: Heidenheimer Spieler bekommt nur 50 Euro zugesprochen.
Keinen Erfolg vor Gericht hatte der Spieler Vito Marino, der gegen den Sportwetten-Anbieter Cashpoint klagte: Richterin Angelika Bamberger verurteilte Cashpoint gestern dazu, dem Heidenheimer seinen Wetteinsatz von 50 Euro nebst Zinsen zurückzuzahlen. Der Streitwert in dem Zivilprozess lag aber bei 960,20 Euro, denn Marino wollte den vermeintlichen Gewinn der Sportwette ausbezahlt bekommen.
In der Hauptverhandlung, die am 10. Januar stattfand, ging es um eine Sportwette, die am 19. September 2015 in einem Heidenheimer Wettbüro an der Bahnhofstraße abgeschlossen wurde. Vito Marino hatte – wie einige andere Spieler auch – auf den Anstoß der UD Levante beim Fußballspiel gegen den FC Barcelona in der spanischen Primera Divison gewettet. Für den Eintritt dieses Ereignisses gab es eine ungewöhnliche Quote von 19, und da Levante Anstoß hatte, stand auf dem Wettschein von Marino am Ende eine Gewinnsumme von 960,20 Euro. Ausgezahlt wurde der Gewinn im vom Heidenheimer Geschäftsmann Daniel Speyer betriebenen Wettbüro allerdings nicht. Die Wetten werden nicht von Speyer, sondern von der Firma Cashpoint, die ihren Sitz auf Malta hat, angeboten. Speyer berichtete als Zeuge vor Gericht, dass er noch vor Anstoß des Spiels mit dem Chefbuchmacher von Cashpoint telefoniert habe. Dieser habe ihm gesagt, es handle sich um einen Quotenfehler, die Wetten seien nicht gültig und er solle die Spieler darauf hinweisen, was laut Speyer auch vor dem Anstoß des Spiels geschehen sei.
Da aber das Wettterminal weiterhin den vollen Gewinn anzeigte, was auch nach dem Spiel so blieb, wähnten sich die Spieler im Recht und pochten auf Auszahlung ihres Gewinns – bis Marino schließlich Hausverbot im Wettbüro bekam.
Der Anwalt der Firma Cashpoint, Guido Bongers aus Köln, hielt Marino sogar vor, unmoralisch gehandelt zu haben. Man könne es als Betrugsversuch werten, dass die Spieler auf die Wette eingingen, da die falsche Quote zu erkennen war. Diese moralische Einordnung verbat sich Marinos Anwalt Thomas Schneider aus Heidenheim. „Jetzt machen Sie aber Stimmung“, entgegnete er seinem Kollegen.
Ein Streitpunkt in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Heidenheim war, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Cashpoint im Wettbüro öffentlich gemacht waren. Mehrere Spieler berichteten übereinstimmend, dass dies erst nach der in Frage stehenden Wette der Fall gewesen sei, zuvor seien diese nicht zu sehen gewesen. Dies wurde von Speyer aber bestritten.
https://www.swp.de/heidenheim/lokales/he...k-14361690.html
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30.01.2017 10:22 |
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