Handelsregisterdokumente ab 01.08.2022 kostenfrei online zugänglich |
Puz_zle
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Handelsregisterdokumente ab 01.08.2022 kostenfrei online zugänglich |
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mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (> DiRUG) sind u. a. wesentliche Änderungen im > HGB und der HRV zum 1. August 2022 in Kraft getreten.
Pressemitteilung des BMJ vom 29. Juli 2022 >
Mit den Gesetzesänderungen verbunden ist u. a. die für Jedermann kostenfreie Online-Abrufmöglichkeit von aktuellen, historischen und chronologischen Handelsregisterauszügen sowie anderen Registerdokumenten und -informationen. Eine personalisierte Anmeldung ist auf den betreffenden Portalen (siehe unten) nicht (mehr) erforderlich. Insoweit ist jetzt umso mehr Zurückhaltung gegenüber privaten Anbietern zu empfehlen, die weiterhin für zum Teil sehr hohe Preise die Besorgung von Registerauszügen & Co. offerieren …
Bedauerlicher Weise wurde auch die bisherige Bekanntmachungspraxis vom Gesetzgeber wesentlich geändert. Die für die Gewerbeüberwachung sehr wichtigen Handelsregisterbekanntmachungen zu Neugründungen, Sitz-, Tätigkeits- und zu personellen Änderungen von bzw. bei Unternehmen erfolgen in dieser Form nicht mehr (siehe unten). Damit wurde den Gewerbebehörden ein wichtiges Werkzeug für die zeitnahe Prüfung der Einhaltung von gewerberechtlichen Anzeigepflichten, z. B. aus § 14 Abs. 1 und 3 und 55c GewO, § 9 Satz 2 MaBV, § 21 Satz 2 FinVermV, § 17 Satz 2 ImmVermV, § 2 Abs. 5 ThürGastG, § 2 Abs. 6 ThürSpielhallenG …sowie dem (voraussichtlich) künftigen > § 7 GewO, genommen. Hier sehe ich dringenden Korrekturbedarf seitens des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers, z. B. durch Erweiterung Mitteilungspflicht der Gerichte zu Neuanlegungen und Änderungen von Registerblättern im > § 37 Abs. 1 HRV auf die Gewerbebehörden.
Bei den Veröffentlichungen der Registergerichte nach § 10 ff. HGB i. V. m. § 33 ff. HRV unterscheidet man nun zwei Arten von Registerbekanntmachungen:
a) zu im Register eintragungspflichtigen Sachverhalten (z. B. Neugründungen, Sitzverlegungen, Tätigkeitsänderungen, Änderungen zu gesetzlichen Vertretern bei juristischen Personen oder Gesellschaftern bei Personengesellschaften) erfolgt die Veröffentlichung i. d. R. gemäß § 10 Abs. 1 HGB ausschließlich nur noch in Gestalt der kostenfreie Onlinebereitstellung der betreffenden Registerdokumente (Registerauszüge, Gründungsurkunden, Gesellschafterlisten, Gesellschafterbeschlüsse etc) direkt im > Registerportal der Länder sowie über das Portal Unternehmensregister.de und nicht mehr mit separaten Bekanntmachungen in der bisherigen Form
und
b) zu nicht im Register eintragungspflichtigen Veränderungen (z. B. Löschungsankündigungen, Gläubigerinformationen in Verbindung mit dem Umwandlungsgesetz/Verschmelzungen, Änderungen von Aufsichtsräten u. ä.) erfolgen gemäß § 10 Abs. 3 HGB weiterhin Registerbekanntmachungen, nun abrufbar direkt im Registerportal der Länder (jedoch nur für einen Zeitraum rückwirkend von vier Wochen) sowie ohne zeitliche Begrenzung auf Unternehmensregister.de.
Dazu einige Link-Empfehlungen:
Portal: Handelsregisterbekanntmachungen.de
Suche nach „historischen“ Bekanntmachungen, die bis einschließlich zum 31. Juli 2022 durch die Registergerichte online gestellt wurden. Es empfiehlt sich die „Detail-Suche“ für ein optimiertes Rechercheergebnis zu verwenden >
Registerportal der Länder
Normale oder erweiterte Suche nach Unternehmen und den zu diesen hinterlegten Registerinformationen und -dokumenten >
nzw.
Suche in den ab 1. August 2022 erfolgten und jeweils für vier Wochen bereitgestellten Bekanntmachungen i. S. der obigen Ausführungen unter b) >
Portal > Unternehmensregister.de
In diesem Register i. S. § 8b HGB wird zunehmend eine konzentrierte Zugriffsmöglichkeit auf Daten zu in Deutschland ansässigen Unternehmen geschaffen, aber nur soweit diese einer gesetzlichen Veröffentlichungs- bzw. Hinterlegungspflicht unterliegen. Es handelt sich dabei also nicht um ein „zentrales Gewerberegister“ für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen. Zu beachten wäre auch, dass die Nutzung der dort ebenfalls vorhandenen Abrufrufmöglichkeit von Jahresabschlussunterlagen der Firmen kostenpflichtig ist >
Recherche nach den über das Registerportal bereitgestellten Registerinformationen und -dokumenten >
Komfortable Suche nach „historischen“ sowie neuen (i. S. der obigen Ausführungen unter b)) Registerbekanntmachungen >
Weitere komplexe sowie spezielle Recherchemöglichkeiten auf unternehmensregister.de über > Menü > Auswahlmenü „Suche“
Weitere Infos zur o. g. Gesetzesänderung u. a. im internen Thread > „Handelsregisterbekanntmachungen nicht mehr gesetzlich relevant“
Weitere Portale mit offiziellen und meist kostenfreien Informationen zu Unternehmen:
> Insolvenzbekanntmachungen.de
> Transparenzregister.de
> Bundesanzeiger.de
Warnhinweise zu unlauteren privaten Anbietern von „Registereintragungen & Co“ und damit verbundenen Rechnungsstellungen >
Statistisches Unternehmensregister >
Unternehmens- und andere Register auf EU-Ebene >
sowie
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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07.08.2022 09:49 |
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Solon
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Puz_zle
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RE: Handelsregisterdokumente ab 01.08.2022 kostenfrei online zugänglich |
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wegen datenschutzrechtlicher Belange betreffs der kostenfreien Offenlegung von Handelsregisterdokumenten hatte der Bundesrat im Dezember 2022 eine Entschließung gefasst > BR-Drs. 560/22
Hierzu nun die Stellungnahme der Bundesregierung > BR-Drs. 208/23 vom 8. Mai 2023
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14.05.2023 07:44 |
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