ZAK untersagt Glücksspielwerbung bei Sky |
räubertochter
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ZAK untersagt Glücksspielwerbung bei Sky |
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Die ZAK hat einen Rechtsverstoß bei Sky festgestellt, wo Werbung für bwin ausgestrahlt und damit gegen das Verbot der Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel verstoßen wurde. Konkret geht es um die Sendung "Live Fußball: Bundesliga / Samstags-Konferenz" am 28. Januar, in der es mehrfach Sponsorenhinweise und Splitscreenwerbung für bwin gegeben habe. Die ZAK untersagt Sky die weitere Ausstrahlung von allen Fernsehwerbeformen für bwin und hat den "Sofortvollzug dieser Aufsichtsmaßnahme" angeordnet.
http://kress.de/tagesdienst/detail/beitr...ng-bei-sky.html
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25.04.2012 09:28 |
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Solon
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bandick
Kaiser
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daran wird sich sky doch eh wieder nicht halten. genausowenig wie es das vierte ständig tut mit seiner skl-show. warum auch? konsequenzen gibt es nicht, die öffentlich gemachten rügen bringen die sender permanent in die presse und die werbung generiert einnahmen. das wird so weitergehen, wenn da nicht langsam auch mal strafen folgen, die den sendern weh tun.
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29.04.2012 07:38 |
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Solon
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lodermulch
Haudegen
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genau - harte strafen für direkte glücksspielwerbung im fernsehen, bitte!
dreiste umgehungen dieser vorschrift, wie z.b. das anmieten der pool-fläche bei stefan raabs turmspring-wm für das breite grinsen der merkur-sonne - die sind allerdings ok.
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3
29.04.2012 12:59 |
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räubertochter
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"Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat die Ausstrahlung mehrerer Werbespots für die Sportwettenanbieter Bwin und Tipico bei Sat 1 beanstandet. Der Sender darf zudem mit sofortiger Wirkung keine Werbung für diese Anbieter mehr zeigen.
Sat 1 hatte am 15. und 22. Februar sowie am 7. und am 14. März 2012 während der Übertragung von Spielen der Champions League Werbung für Tipico und Bwin ausgestrahlt. Tipico wurde außerdem als Gewinnspielpartner präsentiert. Nach Ansicht der Medienwächter handelte es sich dabei um einen Verstoß gegen das Verbot von Werbung für öffentliches Glücksspiel."
Wie gut derlei Verbote funktionieren, kann man ja regelmäßig und sehr schön im Falle von Sky bestaunen (http://forum-gewerberecht.de/thread.php?...135&hilight=zak) - da interessiert es nämlich niemanden, und es gibt offensichtlich auch keinen wirklichen Grund, warum sich Sat 1 zukünftig an ein solches Verbot halten sollte.
http://www.horizont.net/aktuell/medien/p...-1-_108475.html
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28.06.2012 08:41 |
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