unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Vorsätzliche Mißachtung der GewO durch die PTB? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (2): [1] 2 nächste »
Zum Ende der Seite springen Vorsätzliche Mißachtung der GewO durch die PTB? 4 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Wilde Irene Wilde Irene ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 07.03.2009
Beiträge: 144
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 792.118
Nächster Level: 824.290

32.172 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Vorsätzliche Mißachtung der GewO durch die PTB?

Warum berichtet mal wieder nur der UAVD darüber?

Industriewillkür mit staatlicher Zulassung:


"PTB- zugelassene Geldspielgeräte

Rundschreiben der NSM-LÖWEN-ENTERTAIMENT- u. CROWN Technologies GmbH
Dringendes Programm-Update für COOLFIRE-Geräte per CF-Karten- und SIMM-Riegel
tausch

Nicht nur der Ablauf, sondern auf die Rechtmäßigkeit dürfte hier in Frage zu stellen sein:

Mit Rundschreiben aus „März 2012“ (vgl. ANLAGE), teilen die beiden Geldspielgerätehersteller NSM-LÖWEN-ENTERTAIMENT- u. CROWN Technologies GmbH gegenüber allen Automatenaufstellern mit, dass zur „Erhöhung der Manipulationssicherheit und auf Anforderung der Zulassungsbehörde (PTB)“ ein „Programm-Update“ entwickelt worden ist, welches nun durch Austausch der CF-Karte und SIMM-Riegel der Geldspielgeräte der Marken NOVO und ADMIRAL CROWN mit sog. COOLFIRE-Plattform aufzuspielen wäre. –

Bereits hier stellt sich jedoch die Frage, wie soll solch ein Austausch von Hardware/Software möglich sein, wenn doch die Spielgeräte und seine Komponenten der Funktion entsprechend nach Maßgabe des Standes der Technik zuverlässig und gegen Veränderungen gesichert gebaut sein müssen (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 9 SpielVO)?

>>>>Bekanntermaßen wurden sämtliche Gerätebauarten der betroffenen „Nachbaugeräte“ von der Bundesprüfbehörde (PTB) überprüft und zugelassen. Eine Kopie der entsprechenden Nachtragszulassungen der PTB und zwar als Nachweis der Rechtmäßigkeit eines solchen „Programm-Updates“ wurde dem Rundschreiben leider nicht beigelegt. Hierbei wäre es jedoch von grundsätzlichem Interesse, wie solch eine Nachtragszulassung bei Beachtung des § 33 Buchst. e Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) zustande gekommen sein soll.

Zitat: § 33 Buchst. e GewO:
(2) Die Zulassung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung sind zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn Tatsachen bekannt werden, die ihre Versagung rechtfertigen würden, oder wenn der Antragsteller zugelassene Spielgeräte an den in dem Zulassungsschein bezeichneten Merkmalen verändert oder ein für unbedenklich erklärtes Spiel unter nicht genehmigten Bedingungen veranstaltet.

Des Weiteren stellt sich die Frage, wodurch technisch sichergestellt sein soll, dass auch nach dem Austausch der CF-Karte und des SIMM-Riegels die im „manipulationssicheren Zählwerk“ (vgl. § 12 Abs. 2 Buchst. d und § 13 Abs. 1 Nr. 9 SpielVO) gespeicherten Buchhaltungsdaten im Gerät weiterhin vorhanden und abrufbar sind?

Im Rundschreiben wird den betroffenen Automatenaufstellern zwar eine „kostenfreie Aktions-Hotline“ genannt, nicht bestätigt wird jedoch, dass die beiden Gerätehersteller für alle mit diesem „Programm-Update“ in Zusammenhang stehenden und beim Automatenaufsteller dadurch anfallenden Kosten aufkommen werden.

Der UAVD e.V. hätte sich insbesondere bei einen solchen bundesweitem Soft- und Hardwaretauschaktion mehr Informationen und Transparenz von Seiten der Gerätehersteller und der PTB gewünscht. - So wie es jetzt scheint, bleiben die Automatenaufsteller einmal mehr auf ihren Kosten sitzen und zwar für eine Sache die sie nicht zu verantworten haben und von der sie garnicht wissen worum es eingentlich geht!

Lesen Sie selbst: "Rätselhafte Tauschaktion"
http://www.uavd.de/images/stories/lwen_rundschreiben_03.2012.pdf

Quelle: http://www.uavd.de/index.php?option=com_content&task=view&id=453&Itemid=1

Respekt & Danke Applaus
1 27.03.2012 17:03 Wilde Irene ist offline E-Mail an Wilde Irene senden Beiträge von Wilde Irene suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

RudiCartell RudiCartell ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-523.jpg

Dabei seit: 04.03.2008
Beiträge: 169
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 991.863
Nächster Level: 1.000.000

8.137 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Vorsätzliche Mißachtung der GewO durch die PTB?

Nun haben die es doch häufig genug durchgespielt, ALLE!
Es dürfte also langsam Gewohnheitsrecht geworden sein.
Was soll das Wort "Transparenz" bei PTB und im AWI-Umfeld bedeuten? So durchsichtig wie "Schwarze Löcher" und die GewO wird ganz sicher als eigene Gewinnordnung verstanden.
2 27.03.2012 19:05 RudiCartell ist offline E-Mail an RudiCartell senden Beiträge von RudiCartell suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.178.254
Nächster Level: 8.476.240

1.297.986 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Bin gespannt wann diese PTB-Aktion zur staatsanwaltlichen Aufarbeitung kommt.
3 28.03.2012 12:17 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.375.202
Nächster Level: 41.283.177

2.907.975 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Jasper,

an welche Art von Verfahren hast Du gedacht?



Hallo zusammen,

demnächst wird wieder der BLA tagen.

Da muss man sich doch fragen, warum dieser seit Jahren bestehende Misstand nicht "aufgearbeitet" wird?


VG
Meike
4 28.03.2012 18:24 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-630.gif

Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.279.750
Nächster Level: 8.476.240

196.490 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Vorsätzliche Mißachtung der GewO durch die PTB?

hierzu sei noch zu erwähnen ,

Der hohe Einfluss der Glücksspiel-Industrie

LobbyControl nannte auch das Beispiel der Prolog Gesellschaft für Veranstaltungsorganisation GmbH, die für die FDP Sponsoring zum Beispiel für Parteitage organisiert. Zu den Gesellschaftern der Prolog zähle die FDP selbst, aber auch Herbert Schlottmann, der zugleich Vorstandsmitglied in der Gauselmann Stiftung sei. Der Stiftungsgründer Paul Gauselmann ist einer der größten Automatenhersteller und zugleich Vorsitzender des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie. „Diese Verbindung zwischen der FDP und der Automaten-Industrie über eine Person, das ist eine einmalige Sache“, sagte Kamella.

Die Automaten-Industrie sei in einer besonderen Situation, sagte Kamella: Weil immer wieder über Kriminalität und Suchtverhalten in Zusammenhang mit Glücksspielen berichtet werde, sei der öffentliche Druck zu strengerer Regulierung groß. Um dem vorzubeugen, greife die Industrie zu breitgestreuten Maßnahmen der politischen Landschaftspflege und des Sponsoring. Beispielsweise hätten die Verbände auch in Parteizeitungen Anzeigen geschaltet und beim FDP-Bundesparteitag 2009 einen Stand gemietet und dafür vermutlich beträchtliche Gebühren entrichtet.

Direkte Spenden an die Parteien seien dagegen 2010 – dem letzten Jahr, für das ein Rechenschaftsbericht bereits vorliegt, zurückgegangen. 2009 hätten die Automatenhersteller noch insgesamt 28.000 Euro an die CDU und 27.500 Euro an die FDP gespendet; 2010 seien solche hohen Spenden allerdings nicht verzeichnet worden. Kamella sagte, mindestens von Gauselmann sei bekannt, dass er über Jahre hinweg die Spenden an Parteien so gestückelt habe, dass sie in den Rechenschaftsberichten gar nicht erst aufgetaucht seien. LobbyControl fordert die Offenlegung von Parteispenden, striktere Regeln für das Parteisponsoring und ein verpflichtendes Lobbyregister.


http://www.fr-online.de/wirtschaft/gluec...0,11943518.html
5 29.03.2012 13:55 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.375.202
Nächster Level: 41.283.177

2.907.975 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

ich denke, dass wir uns darüber einig sind, dass das Handeln der PTB, welche mit Unterstützung der Dienstaufsicht dem BMWI erfolgte,
nur durch den Bundestag kontrolliert und "geahndet" werden kann, oder?

Und wenn jemand ein Schreiben der PTB vorliegen hat, in dem diese Ihr "Verfristungsspiel" endlich mal rechtlich erläutert, wäre dies sehr hilfreich.

Beispiel: Wenn die PTB mitteilen würde, dass die Bauart "klamm heimlich" auf diese Art zurück genommen wird,
hätte sie zugegeben, dass es sich bei der Erteilung der Bauartzulassung um einen rechtswidrigen Verwaltungsakt gehandelt hatte.



Und in dem Zusammenhang, vielleicht für alle ganz interessant, der Hinweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Inormationsfreiheitsgesetz.

Das Urteil lässt sich natürlich vom BMJ auf das BMWI übertragen, da es hier Grundsätzlichkeiten beleuchtet.

http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/1db672b4a68a40f5c1dadb3aca6838e
e,01c636655f76696577092d0964657461696c093a096d6574615f6e72092d0932383230093
a095f7472636964092d093133333232/Entscheidungen/Entscheidung_8n.html


BUNDESVERWALTUNGSGERICHT, URTEIL, BVerwG 7 C 3.11

OVG Berlin-Brandenburg - 05.10.2010 - AZ: OVG 12 B 6.10
VG Berlin - 17.12.2009 - AZ: VG 2 A 109.08

Leitsatz:


1. Ein Bundesministerium ist auch insoweit anspruchsverpflichtete Behörde im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG, als seine Tätigkeit dem Regierungshandeln zuzuordnen ist.
..................................




10

a) Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Darüber hinaus richtet sich der Anspruch nach § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG gegen sonstige Bundesorgane und Bundeseinrichtungen, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Das Bundesministerium der Justiz zählt zu den nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG grundsätzlich zur Auskunft verpflichteten Behörden; die gesetzesvorbereitende Tätigkeit als Teil des Regierungshandelns ist hiervon nicht ausgenommen.
.....................





20

Das Informationsfreiheitsgesetz will die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger durch die Verbesserung der Informationszugangsrechte stärken und vor allem auf der Grundlage der so vermittelten Erkenntnisse der Meinungs- und Willensbildung in der Demokratie dienen (BTDrucks 15/4493 S. 6). Dieser Zweck würde nur unvollkommen gefördert, wenn gerade der Bereich der Vorbereitung und Durchführung grundlegender Weichenstellungen für das Gemeinwesen vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen wäre. In Einklang mit der allgemeinen Zielsetzung des Gesetzes ist der Gesetzgeber ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs ohne Weiteres davon ausgegangen, dass nicht nur die alltägliche insbesondere der Anwendung der Gesetze dienende Verwaltungstätigkeit, sondern gerade auch der Bereich des Regierungshandelns grundsätzlich dem Anwendungsbereich des Gesetzes unterfallen sollte und sich Ausnahmen - jedenfalls grundsätzlich - nach Maßgabe der gesetzlich vorgesehenen Informationsversagungsgründe rechtfertigen lassen müssen. Nur so lässt sich erklären, dass die Begründung des Gesetzentwurfs, der im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens nicht widersprochen worden ist, ausdrücklich einen von der Verfassung gebotenen Verweigerungsgrund für einen Teilausschnitt des Regierungshandelns - nämlich den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung - anführt (BTDrucks 15/4493 S. 12). Dies wäre entbehrlich, wenn die obersten Bundesbehörden in ihrer Rolle als Träger der Regierungstätigkeit schon nicht zum Kreis der Anspruchsverpflichteten gehörten. Entsprechendes hat insbesondere für den Versagungsgrund des § 3 Nr. 3 Buchst. a IFG zu gelten.

Auch die ausdrückliche Einordnung der Vorbereitung von Gesetzen in den Bundesministerien als wesentlicher Teil der Verwaltungstätigkeit
(BTDrucks 15/4493 S. 7)
kann nicht als rechtsirrig und deshalb unbeachtlich abgetan werden."



Anmerkung:
--------------------- Spätestens nachdem wir alle in der öffentlichen Anhörung von Herrn Gauselmann erfahren haben, was er beim BMWI "beantragt" hatte und was in die SpielV durch sein Zutun aufgenommen wurde, wird das Urteil besonder spannend................................




"Der nach diesen Maßstäben gewährleistete Schutz der Regierungstätigkeit muss sich auch gegenüber einfachgesetzlichen Auskunftsansprüchen Dritter durchsetzen, damit er im Verhältnis der Verfassungsorgane untereinander nicht unterlaufen wird und ins Leere geht......................Ob eine solche Sondersituation hier gegeben ist, bedarf keiner Entscheidung. Denn es ist nichts dafür dargetan, dass die streitigen Ministervorlagen am Schutz des Kernbereichs teilhaben. Die Beklagte trägt hierzu lediglich vor, die Willensbildung innerhalb der Regierung nehme Schaden, weil eine nachträgliche Publizität von Unterlagen, die der Vorbereitung eines Gesetzes dienten, auch künftig eine sachlich förderliche Kommunikation zwischen den Beteiligten hemmen könne. Es bestehe die Gefahr, dass die Offenheit des der Regierungsentscheidung vorgelagerten Abstimmungsprozesses leide und es zu einer Versteinerung dieses Prozesses komme, weil ein Abweichen von Bewertungen dann schwierig sei. Mit diesem Vorbringen, das im Übrigen das Bild einer Ministerialverwaltung mit einem eher geringen Selbstbewusstsein zeichnet, wird die Beklagte dem Erfordernis nicht gerecht, die befürchteten negativen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Regierung anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalles nachvollziehbar zu belegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. März 2004 - 2 BvK 1/01 - BVerfGE 110, 199 ). Die Beklagte macht letztlich geltend, dass die Beratungen im Rahmen der Gesetzesvorbereitung in jeglicher Hinsicht vertraulich bleiben müssten und deshalb auch nach Abschluss des Verfahrens der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden dürften. Diese Argumentation läuft darauf hinaus, die gesetzesvorbereitende Tätigkeit des Ministeriums entgegen den abweichenden und in Kenntnis der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Kernbereichsschutz getätigten Äußerungen im Gesetzgebungsverfahren ganz generell den Ansprüchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu entziehen. Das überzeugt nicht."

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 05.04.2012 08:21.

6 05.04.2012 08:20 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Man Man ist männlich
Foren As


Dabei seit: 21.04.2011
Beiträge: 79
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 373.364
Nächster Level: 453.790

80.426 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Darf man mal fragen, was diese "Bauteile" bezwecken bzw für was die zuständig sind? Warum wird überhaupt getauscht, was ist mit den eingebauten, fehlerhaft?
7 05.04.2012 11:07 Man ist offline E-Mail an Man senden Beiträge von Man suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.178.254
Nächster Level: 8.476.240

1.297.986 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Diese LÖWEN/CROWN/GRAF glauben wohl itatsächlich, dass wir Aufsteller deren Leibeigene sind.

Jetzt drehen die wohl durch. Wer bezahlt mir alllein Zeit fürs lesen von solch einem Schwachsinn?

Dateianhänge:
pdf LÖWEN_00_Programmupdate_CF_II_Loewen_30x [1].pdf (804 KB, 3.075 mal heruntergeladen)
pdf LÖWEN_01A_Programm-Update_Coolfire_II[1].pdf (40 KB, 1.309 mal heruntergeladen)
pdf LÖWEN_01D_Programm-Update Coolfire II_weitere Nachträge.pdf (36 KB, 975 mal heruntergeladen)
pdf LÖWEN_01B_Programm-Update Coolfire II_weitere Nachträge.pdf (36 KB, 670 mal heruntergeladen)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 05.04.2012 20:00.

8 05.04.2012 19:59 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.375.202
Nächster Level: 41.283.177

2.907.975 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Man,

alles was mit der Buchhaltungs zu tun hat.



Hallo Jasper,

dass die PTB hier keine "Nachträge" zu einer Bauart erlassen hat - wie es immer in den Service Mitteilungen steht-
müsste doch, denke ich, jedem klar sein, oder?


Und der Satz : "Bei diesen Bauarten sind alte Programmstände ab 01.06.2012 nicht mehr gültig!"


sollte doch mal endlich verwaltungsrechtlich von der PTB erklärt werden!


Mit Verlaub, aber ihr seit doch nur noch der "Spielball" der Hersteller und der PTB.


Aus der Erfahrung der letzten Jahre mit den Spielchen der PtB&Hersteller
müsste diese Aktion eine Halbwertzeit von ca. 6 Monaten haben, d.h.
dann müsste das Pseudoverfristungsspiel erneut beginnen.

VG
Meike
9 06.04.2012 05:58 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.854.744
Nächster Level: 41.283.177

4.428.433 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von jasper
Diese LÖWEN/CROWN/GRAF glauben wohl itatsächlich, dass wir Aufsteller deren Leibeigene sind.


Du bist natürlich kein Leibeigener, sondern der Mieter der Geräte. Was sagen Deine Mietverträge zu diesem Sachverhalt?

Grüße

__________________
gmg
10 06.04.2012 16:49 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.178.254
Nächster Level: 8.476.240

1.297.986 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







@gmg

1. Es wurden mir ordnungsgemäß zugelassene Geräte vermietet.

2. Ich bin nicht verpflichtet, meine kostbare Arbeitszeit damit zu vertrödeln mich fast täglich mit neuen seitenlangen "Gebrauchsanleitungen" zu beschäftigen.


zu 1.: Wenn die Geräte ordnungsgemäß auf den Markt gekommen wären, dann hätte es sicherlich nicht solch einer Umrüstaktion bedurft!

zu 2.: Wenn ich nicht weiß wozu das Ganze ist und welche Manipulationen dadurch ausgeschlossen werden sollen, dann werde ich mich auch nicht mit deren Problem beschäftigen. - Und mit "deren" meine ich PTB und meinen Vertragspartner!!

Ich bin ganz gespannt, wie die mir erklären wollen, dass die Geräte tatsächlich ab 01.06.2012 nicht mehr zugelassen sind!!
11 07.04.2012 19:43 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.375.202
Nächster Level: 41.283.177

2.907.975 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Jasper,

eventuell wird man Dich, wie einige andere bei der letzten großen Pseudoverfristungs-Aktion, unter Druck setzen wollen,

d.h. Liefersperren und Kündigungen der Mietverträge

da man rechtlich diese Aktion gar nicht erklären kann.


Ich persönlich finde es schon sehr schade, dass dies bis heute kein Fernsehsender medial aufbereitet hat,
- leider verstehen viele immer nur, wenn sie es als bunte Bilder sehen-
vielleicht würden es dann viel mehr Menschen realisieren, welches Unrecht hier geschieht.


VG
Meike
12 09.04.2012 07:55 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
FRABO
Jungspund


Dabei seit: 13.04.2012
Beiträge: 12
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 52.417
Nächster Level: 62.494

10.077 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Meike,

diejenigen, die diese Manipulationen genutzt haben aufgrund dessen diese Updates vorgeschrieben wurden, wissen Bescheid.
Aber diese werden aus einem ganz anderen Grund murren, denn es soll denen die Möglichkeit entzogen werden, durch künstliches Aufbuchen von Punkten, die dann im Saldo II tatsächlich als Verlust ausgewiesen werden, Steuern zu hinterziehen.
Perfide war auch, dass diese Aufsteller eine Quotenreduzierung installiert haben, aber mit dem an der Steuer vorbei gewonnenem Geld den Kunden (wiederum verbotenermaßen) "Glücksgeld" geschenkt haben. Die Kunden wurden mit Glücksgeld gelockt, hatten aber erheblich weniger Chancen an den Geräten zu gewinnen.
Diese Kunden wurden durch solche "Glücksgeld" oder "Begrüßungsgeld" Aktionen aber den gesetzestreuen Aufstellern abgeworben.
Diese sollten sich über das Zwangsupdate eher freuen (auch wenn es mit lesen und Arbeit verbunden ist, immerhin haben sie jetzt (zumindest eine Zeit lang..) wieder die gleichen Wettbewerbschancen.


Applaus Applaus Applaus
13 13.04.2012 12:36 FRABO ist offline E-Mail an FRABO senden Beiträge von FRABO suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-630.gif

Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.279.750
Nächster Level: 8.476.240

196.490 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







ist eigentlich so eine steuerhinterziehung
nicht strafbar ?

und wir nun durch das update des herstellers
nicht
diese manipulation straffrei ?
14 13.04.2012 12:44 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
Man Man ist männlich
Foren As


Dabei seit: 21.04.2011
Beiträge: 79
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 373.364
Nächster Level: 453.790

80.426 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Wann sollen die Updates denn erfolgen? Heißt das also, es ist eigentlich sogar von Vorteil für die Spieler?
15 13.04.2012 15:00 Man ist offline E-Mail an Man senden Beiträge von Man suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.178.254
Nächster Level: 8.476.240

1.297.986 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von FRABO
Hallo Meike,

diejenigen, die diese Manipulationen genutzt haben aufgrund dessen diese Updates vorgeschrieben wurden, wissen Bescheid.

Aber diese werden aus einem ganz anderen Grund murren, denn es soll denen die Möglichkeit entzogen werden, durch künstliches Aufbuchen von Punkten, die dann im Saldo II tatsächlich als Verlust ausgewiesen werden, Steuern zu hinterziehen.

Perfide war auch, dass diese Aufsteller eine Quotenreduzierung installiert haben, aber mit dem an der Steuer vorbei gewonnenem Geld den Kunden (wiederum verbotenermaßen) "Glücksgeld" geschenkt haben. Die Kunden wurden mit Glücksgeld gelockt, hatten aber erheblich weniger Chancen an den Geräten zu gewinnen.

Diese Kunden wurden durch solche "Glücksgeld" oder "Begrüßungsgeld" Aktionen aber den gesetzestreuen Aufstellern abgeworben.

Diese sollten sich über das Zwangsupdate eher freuen (auch wenn es mit lesen und Arbeit verbunden ist, immerhin haben sie jetzt (zumindest eine Zeit lang..) wieder die gleichen Wettbewerbschancen.
Applaus Applaus Applaus



Mein „Freundlicher“ meinte, dass damit der Einsatz von unterschiedlichen „Quoten-CF-Karten“ unterbunden wird. Nicht erklären konnte er mir, ob der Gerätehersteller das dann an seinen eigenen Automaten auch nicht mehr kann!!??

Warum sollte ich mich nun über das Zwangsupdate freuen, wenn weiterhin nicht sichergestellt ist, dass der Gerätehersteller ausschliesslich über die gleichen "Quoten-CF-Karten" verfügt wie ich?

Und wenn das so einfach wäre wie von Dir beschrieben, warum wird dann von Seiten der PTB und des Herstellers solch eine "Verschlusssache" daraus gemacht?


Also woher sollen auf einmal die gleichen Wettbewerbschancen kommen, wer garantiert dafür?



Zitat:
Original von petergaukler

ist eigentlich so eine steuerhinterziehung nicht strafbar ?
und wir nun durch das update des herstellers nicht diese manipulation straffrei ?



Gewinne aus Glücksspiel sind steuerfrei!! großes Grinsen
16 13.04.2012 16:22 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.375.202
Nächster Level: 41.283.177

2.907.975 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo FRABO,

willkommen im Forum.

Es wissen auch andere hier im Forum "Bescheid", so dass das Ganze doch eher als Augenwischerei zu bezeichnen ist,
als dass hier das Übel an der Wurzel gepackt wurde, oder nicht?


Wie kommst Du auf die Idee der gleichen "Wettbewerbschancen"?



Hallo PG,

natürlich ist die Steuerverkürzung eine strafbare Handlung,
- trotz dem immer noch aktuellen Ansinnen http://www.n24.de/news/newsitem_7820810.html
in dem man Straftätern Anonymität verspricht, wenn diese nachzahlen und woher das Geld stammt (denn das ist ja nicht alles aus "Omas Sparstrumpf") interessiert offenbar ebenfalls nicht-

Letztlich sieht man aber Parallelen zu dem Ansinnen mit der Schweiz, denn auch hier wird mit Unterstützung eines Ministeriums mal wieder (ist ja nicht die erste dieser Aktionen) die Anonymität von Straftätern sicher, denn nach der Tauschaktion sind die Beweise WECH (wie man im Ruhrgebiet sagt) oder sieht das jemand anders, dann bitte erläutern?


VG
Meike
17 14.04.2012 03:34 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.375.202
Nächster Level: 41.283.177

2.907.975 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

nun etwas off topic.

Anbei ein aktueller Blick über die Grenze.

In Österreich hatten Unstimmigkeiten bei Verwaltungsverfahren nachfolgenden Hintergrund

http://www.krone.at/Oesterreich/Spielte_...ne-Story-318237


Er gilt als federführend im Kampf gegen das illegale Glücksspiel - doch die Nähe zur Szene könnte einem 54- jährigen Polizei- Juristen in Salzburg zum Verhängnis werden. Der Verdacht: Der erfahrene Hofrat soll unter anderem Razzien verraten und Bescheide gefälscht haben. Der Mann wurde wegen des Verdachts des Amtsmissbrauches vom Dienst suspendiert.

Auslöser für die Ermittlungen gegen den Polizei- Juristen ist ein Strafverfahren in Wien: Dort taucht der gebürtige Steirer als Opfer in einem Kreditverfahren auf. Er soll geprellt worden sein beim Versuch, für eine dubiose Firma, die einen Sitz in der Heimatgemeinde des Verdächtigen hat, einen Kredit in der Höhe von 85 Millionen Euro zu bekommen. Mit dem Geld sollte dem Vernehmen nach das Schloss Sighartstein in ein Casino umgebaut werden.

Auffälligkeiten bei Verwaltungsverfahren
Einzig: Der Arbeitgeber, also die Exekutive, wusste von dieser Tätigkeit des Strafreferenten nichts. Also wurden interne Ermittlungen eingeleitet - unter anderem mittels Telefonüberwachung -, die zumindest Auffälligkeiten bei fortlaufenden Verwaltungsverfahren in der Glücksspielszene zwischen den Jahren 2008 und 2010 in der Stadt Salzburg ans Licht brachten.

So soll der erfahrene Polizei- Jurist, der immer federführend im Kampf gegen das illegale Glücksspiel auftrat, Überprüfungen im Milieu den Lokalbetreibern verraten haben. Mehrmals soll die Finanzpolizei deshalb vor verschlossenen Türen gestanden sein.

Bescheide über Automaten aufgehoben
Nicht nur das: Der Beamte soll dazu Bescheide über beschlagnahmte Automaten aufgehoben und dafür sogar Eingaben zum Akt im Namen von mehreren in der Szene involvierten Personen getätigt haben. "Unter einer Scheinkonstruktion, dass angeblich die Finanzbehörde nicht zuständig wäre", wie Staatsanwältin Barbara Feichtinger erläuterte.

Am Donnerstag gab es dazu drei Hausdurchsuchungen. Der Polizei- Jurist weist alle Vorwürfe zurück. Er will gegen die Suspendierung ankämpfen.
18 15.04.2012 08:26 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
big franky big franky ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 28.07.2011
Beiträge: 21
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 97.187
Nächster Level: 100.000

2.813 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Die Drei von der PTB und dem BMWI...................


19 18.04.2012 12:33 big franky ist offline E-Mail an big franky senden Beiträge von big franky suchen
FRABO
Jungspund


Dabei seit: 13.04.2012
Beiträge: 12
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 52.417
Nächster Level: 62.494

10.077 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Vielen Dank für den "Willkommensgruß"

Ich möchte technisch nicht in Detail gehen, aber das (Zwangs-) Update wird dafür sorgen, dass (zunächst) das Punkteaufbuchen nicht mehr möglich sein wird.

Man musste (geht zur Zeit ja noch) die in der Coolfire befindliche CF - Speicherkarte gegen die manipulierte Speicherkarte austauschen. Man konnte dann Punkte = künstlicher Verlust schreiben.
Nach dem erneuten Austausch gegen die Originalkarte musste man zunächst eine Buchung vom Geld- auf den Punktespeicher durchführen.
Erst beim Zurückbuchen vom Punkte- auf den Geldspeicher wurden die geschriebenen Punkte sichtbar.
Das Update wird dafür sorgen, dass die Punkte nicht mehr übernommen werden.
Machen die Aufsteller damit keinen Gewinn mehr so können sie auch mit diesem Geld kein Geld mehr "großzügig" an die Kunden verteilen und damit dem ehrlichen Aufstellern die Kunden abwerben...

und man könnte ja mal schauen, wer da so im Aufsichtsrat von Löwen sitzt...

schöne Woche
20 19.04.2012 13:56 FRABO ist offline E-Mail an FRABO senden Beiträge von FRABO suchen
Seiten (2): [1] 2 nächste » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Vorsätzliche Mißachtung der GewO durch die PTB?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Ausschankerlaubnis als Essenslieferdienst? Gaststättenrecht   16.03.2024 03:12 von doni-tom     18.03.2024 13:25 von Civil Servant   Views: 186
Antworten: 1
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 1.854
Antworten: 4
Standard XGewO Version 1.3 ab 1. November 2024 Stehendes Gewerbe (allgemein)   08.12.2023 11:24 von Puz_zle     09.02.2024 15:22 von Roesje   Views: 111.584
Antworten: 2
Änderung der Zustellungsfiktion i. V. m. dem PostModG Stehendes Gewerbe (allgemein)   29.12.2023 04:48 von Puz_zle     05.02.2024 05:41 von Puz_zle   Views: 57.537
Antworten: 1
Europäisches Führungszeugnis abfordern Stehendes Gewerbe (allgemein)   19.01.2024 09:00 von Simon.gk1     19.01.2024 09:29 von Adidas   Views: 28.008
Antworten: 1

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 187.959 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.220.117


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 226 | Gesamt: 0.310s | PHP: 99.68% | SQL: 0.32%