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Zum Ende der Seite springen Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
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Donau-Ries-Höck Donau-Ries-Höck ist männlich
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Fragezeichen Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten

Hallo zusammen smile

zwar hätte ich folgende Frage:

Eine Person, welche im Besitz einer Reisegewerbekarte ist, möchte im Sommer auf verschiedenen Veranstaltungen (Märkte, Stadtfeste, Volksfeste, usw.) Speisen und alkoholfreie Getränke anbieten. Jedoch ist in seiner Reisegewerbekarte das Feilbieten von Speisen und alkoholfreien Getränken nicht enthalten.

Muss man daher die Reisegewerbekarte erweitern oder gibt es andere Möglichkeiten ?

Vielen Dank für euere Hilfe! smile

__________________
Höck smile

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Donau-Ries-Höck: 15.03.2012 15:11.

1 15.03.2012 14:43 Donau-Ries-Höck ist offline Beiträge von Donau-Ries-Höck suchen
Solon
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Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
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Hallo nach Bayern,

soweit die Märkte nach Titel IV GewO festgesetzt sind, gilt ein Markt-Privileg. Die Teilnehmer benötigen dann keine RGK.

Gruß von der Lahn

Frank Schuster
2 15.03.2012 15:48 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Solon
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J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Für andere Veranstaltungen, die keiner Festsetzung bedürfen, ist die RGK zu entsprechend zu erweitern.

VG J. Simon
3 19.03.2012 07:56 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
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