unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Spielhalle - "Dreifachkonzession" » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Spielhalle - "Dreifachkonzession"
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
topolino   Zeige topolino auf Karte topolino ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 02.08.2006
Beiträge: 25
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 161.729
Nächster Level: 195.661

33.932 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Fragezeichen Spielhalle - "Dreifachkonzession"

Moin
Hallo zusammen,
ich bin ganz neu im Geschäft und schon kommt ein Antragsteller für eine neue Spielhalle. Geplant ist in einem bestehenden Gebäude (ehem. Möbelhaus) drei Spielhallen mit einer, vom Antragsteller so genannten "Dreifachkonzession" einzubauen. Jede Halle hat einen eigenen Eingang, jedoch alle drei zusammen haben eine Aufsicht, die mittig angeordnet ist. Die drei Hallen sind mit Türen direkt verbunden und haben eine gemeinsame Toilette die in einer Halle angeordnet ist, so dass Besucher der anderen Hallen gezwungen sind, durch die mindestens eine der anderen Hallen zu gehen, wenn sie zur Toilette wollen. Insgesamt sollen 27 Spielgeräte auf die Hallen verteilt werden.

Bisher wurde nur ein Vorbescheid für die Nutzungsänderung erteilt. Bevor nun der entgültige Baubescheid rausgeht, möchte ich wissen, ob das mit den Toiletten und den Verbindungstüren zulässig ist und wenn nicht, wer hier entsprechend eingreifen muss.

Gegen eine kleine Lehrstunde im Spielrecht habe ich nichts einzuwenden! smile
1 03.08.2006 09:35 topolino ist offline E-Mail an topolino senden Beiträge von topolino suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
König


Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 750
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 5.008.471
Nächster Level: 5.107.448

98.977 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Spielhalle - "Dreifachkonzession"

Topolino
Die Hallen müssen, wie Sie ja gesagt haben, getrennt voneinander funktionieren. Die Verbindungstüren zwischen den Hallen sind garantiert unzulässig und ich würde dies in einer Stellungnahme an die Bauaufsicht entsprechend deutlich machen. Türen weg! (Soweit irgendwie wegen Fluchttüren was erforderlich ist: Panikschloss, aber dies ist ein Zugeständnis).
Die mittige Aufsichtskanzel ist Standard (seufz) und soweit ok. Bei den Toiletten wird schon wieder blöde, weil dies eine Verbindung zwischen den Hallen herstellt (habe ich leider mal nicht gut beachtet). Gleichwohl müssen Sie gewerberechtlich ja nicht zwingend für jede Halle eigene Toiletten fordern. Die Kunden müssen eben die Halle 1 verlassen, wenn sied die Toiletten der Halle 3 aufsuchen möchten. Die Trennwände zwischen den Hallen sollten bis zur Decke blickdicht ausgeführt werden.
Die Anzahl der Spielgeräte darf zwölf pro Halle nicht überschreiten und ergibt sich unmittelbar aus der Spielverordnung (Qm-Spielgeräte-Relation).
.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
2 03.08.2006 09:51 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
König


Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 750
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 5.008.471
Nächster Level: 5.107.448

98.977 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Spielhalle - "Dreifachkonzession"

Topolino
Die Hallen müssen, wie Sie ja gesagt haben, getrennt voneinander funktionieren. Die Verbindungstüren zwischen den Hallen sind garantiert unzulässig und ich würde dies in einer Stellungnahme an die Bauaufsicht entsprechend deutlich machen. Türen weg! (Soweit irgendwie wegen Fluchttüren was erforderlich ist: Panikschloss, aber dies ist ein Zugeständnis).
Die mittige Aufsichtskanzel ist Standard (seufz) und soweit ok. Bei den Toiletten wirds schon wieder blöde, weil dies eine Verbindung zwischen den Hallen herstellt (habe ich leider mal nicht gut beachtet). Gleichwohl müssen Sie gewerberechtlich ja nicht zwingend für jede Halle eigene Toiletten fordern. Die Kunden müssen eben die Halle 1 verlassen, wenn sie die Toiletten der Halle 3 aufsuchen möchten. Die Trennwände zwischen den Hallen sollten bis zur Decke blickdicht ausgeführt werden.
Die Anzahl der Spielgeräte darf zwölf pro Halle nicht überschreiten und ergibt sich unmittelbar aus der Spielverordnung (Qm-Spielgeräte-Relation).
.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
3 03.08.2006 09:52 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
Menschel   Zeige Menschel auf Karte Menschel ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-78.jpg

Dabei seit: 16.02.2006
Beiträge: 363
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.408.931
Nächster Level: 2.530.022

121.091 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Guten Morgen aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,

jau, so wie von schwarzer beschrieben, handhaben wir das hier auch.

gemeinsame Aufsicht: ist irgendwann 'mal eingerissen, wohl ok
Verbindungstüren: nein, bzw. ständig abgeschlossen zu halten
Toilette in nur einer Halle: ok (Besser wäre aber, die Toiletten von einem gemeinsamen Vorraum/Flur o.ä. erreichbar zu machen)

Wichtig ist nur, dass der DIREKTE Wechsel von einer Spielhalle in eine andere Spielhalle nicht möglich ist. Über einen Vorraum wärs wohl ok.

__________________
-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
Eventuelle Schreibfehler sind Resultat einer persönlichen Rechtschreibreform.

4 03.08.2006 10:16 Menschel ist offline E-Mail an Menschel senden Homepage von Menschel Beiträge von Menschel suchen
Gewo   Zeige Gewo auf Karte Gewo ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 26.01.2006
Beiträge: 166
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.105.032
Nächster Level: 1.209.937

104.905 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo aus Frankfurt.

Hatten wir schon mal!

Toilettenfrage bei mehreren Spielhallen in einem Komplex

@ Menschel

Nicht nur DIREKTE Wechsel zwischen den Hallen sind unzulässig, sondern auch der evtl. mögliche Wechsel von einer in die andere Halle über irgendwelche Toilettenflure o.ä.

Die Kundschaft muss um von einer in die andere Halle zu gelangen genau genommen durchs Freie!!

Diese "Freie" kann man aber denke ich ggf. ein klitzekleines Wenig großzügig auslegen, wenn sich benachbarte Hallen im gleichen Gebäude befinden.

Eine Passage oder sowas, wenn auch überdacht, kann man - muss man aber nicht! - gelten lassen.

Ein Vorraum wäre meines Erachtens nicht ok.

Gruß aus Frankfurt

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Gewo: 03.08.2006 10:55.

5 03.08.2006 10:53 Gewo ist offline E-Mail an Gewo senden Beiträge von Gewo suchen
Menschel   Zeige Menschel auf Karte Menschel ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-78.jpg

Dabei seit: 16.02.2006
Beiträge: 363
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.408.931
Nächster Level: 2.530.022

121.091 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







@ gewo

genau das hatte ich befürchtet . . .

Die von mir bei meinem Amtsantritt fertig konzessioniert übernommene Doppelspielhalle sieht nämlich leider so aus:
Ein Eingang von der Straße aus zu einem Vorraum (ca. 6qm). Davon gehen dann 4 Türen ab: "Spielhalle 1", "Spielhalle 2", "Damentoilette", "Herrentoilette".
Spielhalle 1 und Spielhalle 2 haben eine gemeinsame, in der Mitte positionierte, Aufsicht aber keine Tür zwischen den beiden Hallen.

__________________
-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
Eventuelle Schreibfehler sind Resultat einer persönlichen Rechtschreibreform.

6 03.08.2006 11:14 Menschel ist offline E-Mail an Menschel senden Homepage von Menschel Beiträge von Menschel suchen
topolino   Zeige topolino auf Karte topolino ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 02.08.2006
Beiträge: 25
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 161.729
Nächster Level: 195.661

33.932 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von topolino


www.Fiat-126-Forum.de






Spielhalle - "Dreifachkonzession

Augen rollen
Danke schon mal,

ich habe gerade den Plan genauer angesehen und dabei entdeckt, dass der Architekt die Zwischentüren als "NA" bezeichnet hat. Wenn das Notausgang bedeuten soll, wundere ich mich doch etwas. Mein Feuerwehrhäuptling sagt immer, dass ein Notausgang nicht über einen anderen Raum (ausser Flur natürlich) führen darf, sondern direkt ins Freie.
Das Ganze sieht mir danach aus, dass der Betreiber die Zwischentüren definitv für den Durchgangsverkehr gedacht hat.

Wie begründe ich eine Ablehnung der Zwischentüren? Gibt es da extra Vorschriften, mit denen ich dem Betreiber winken kann, oder ergibt sich dass einfach daraus: wenn eine direkte Verbindung vorhanden ist, dann handelt es sich um einen Betrieb und daher gilt die 12 m²-Regel für die Gesamtfläche!

Eine "Dreifachkonzession" kenne ich auch nicht, daher denke ich, dass jede Halle eine eigene Erlaubnis benötigt.

Schöne Grüße aus der "Papst-Besuch-gestreßten" Stadt Freising
7 03.08.2006 11:48 topolino ist offline E-Mail an topolino senden Beiträge von topolino suchen
Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
König


Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 750
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 5.008.471
Nächster Level: 5.107.448

98.977 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Spielhalle - "Dreifachkonzession

nach Freising
o weia, wenn der Papst kommt, dann haben Sie mehr als alle Hände voll zu tun.
Die Abtrennung ergibt sich eben, wie Sie richtig bemerkt haben, aus der 12 qm Regelung. Wenn die Türen da sind, so muss der Antragsteller für die § 33 i GewO -Erlaubnis eben mit 12 Geräten auf 250 qm leben. Will der das Maximum an Geräten aufstellen, so ist jede Halle zu konzessionieren. Wir verbinden diese Mehrfacherlaubnisse zu einem Bescheid, führen diese aber getrennt auf. Notausgang wird der Planer knicken können. Wenns tatsächlich erforderlich sein sollte (Bauaufsicht), dann nur verschlossen und mit Panikschloss versehen. Ansonsten sollen die Kollegen vom Bauamt die Türen per Grüneintrag streichen.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
8 03.08.2006 12:08 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
Menschel   Zeige Menschel auf Karte Menschel ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-78.jpg

Dabei seit: 16.02.2006
Beiträge: 363
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.408.931
Nächster Level: 2.530.022

121.091 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







ja, und weil wir gerade beim Thema sind . . .

Ich hätte da gerne 'mal ein Problem.
Ein Gewerbetreibender war gerade bei mir und hatte da so eine Idee:

Er will eine kombinierte Gaststätte/Spielhalle eröffnen.
Er stellt sich folgende Szenarien vor:

Variante a) Gaststube (konzessioniert, mit Alkoholausschank), davon abzweigend der Zugang zu einem Internetcafé mit spielhallenartigem Gepräge (sprich: Spielhalle im Sinne der SpielV) mit Zugang erst ab 18;

Variante b) Gaststube (nicht konzessioniert, ohne Alkoholausschank), Rest wie vor;

Variante c) Gaststube (konzessioniert, mit Alkoholausschank) mit Übergang zu einem Internetcafé mit "Büroatmosphäre".

Folgende Probleme habe ich damit:
Für Varianten a und b) Ist eine solche Shop-in-Shop-Lösung zulässig?
Und grundsätzlich, wie verhält sich es mit dem Jugendschutz? In Variante c) müssten Minderjährige durch die Gaststätte, um im Internetcafé z.B. für ihre Hausaufgaben zu recherchieren. Kinder dürfen aber nicht in Gaststätten, außer sie sind auf Reisen oder nehmen eine Speise oder ein Getränk zu sich.

Bin für jede Anregung dankbar . . .

__________________
-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
Eventuelle Schreibfehler sind Resultat einer persönlichen Rechtschreibreform.

9 03.08.2006 16:09 Menschel ist offline E-Mail an Menschel senden Homepage von Menschel Beiträge von Menschel suchen
Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
König


Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 750
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 5.008.471
Nächster Level: 5.107.448

98.977 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de








Varainte c ist eine ganz böse Kiste!! Jugendschutz!!
Variante a und b nur vorstellbar, wenn sauber räumlich getrennt und die Gaststätte nicht jugendtypisch geprägt ist (siehe § 33 i Abs. 2 Nr. 2 GewO, auch SpielV). In dem Fall keine gemeinsame Aufsicht oder so. Zwei echte Betriebe und gut ist. Ansonsten ist ja eine Spielhalle mit Alkohol erlaubt, aber eben nur mit maximal drei Spielgeräten.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
10 03.08.2006 16:32 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
Menschel   Zeige Menschel auf Karte Menschel ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-78.jpg

Dabei seit: 16.02.2006
Beiträge: 363
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.408.931
Nächster Level: 2.530.022

121.091 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







3mal dürfen Sie raten:

natürlich: Zielgruppe sollen die 18- bis 25-jährigen sein.
Cocktailbar mit Caipi & Co., Techno-Mukke und im Hinterzimmer: Counterstrike; und nix mit 3 Computern: 50 (fünfzig!!!) sollten's dann schon sein . . .

Mir standen alle Haare zu Berge, und glauben Sie mir, davon habe ich 'ne ganze Menge . . .

__________________
-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
Eventuelle Schreibfehler sind Resultat einer persönlichen Rechtschreibreform.

11 03.08.2006 16:40 Menschel ist offline E-Mail an Menschel senden Homepage von Menschel Beiträge von Menschel suchen
Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
König


Dabei seit: 21.06.2005
Beiträge: 908
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.243.625
Nächster Level: 7.172.237

928.612 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

also grundsätzlich ist eine Kombination von Spielhalle und Gaststätte möglich (vgl. Rd.nr. 9 zu § 33 i GewO im Landmann/Rohmer), aber dann gelten die einschränkenden Vorschriften der relevanten Gesetze, wie z.B. Sperrzeitregelung für Spielhallen, Jugendschutz, etc.

In einer Gaststätte sind nur 3 Spielgeräte erlaubt. Die Sperrzeit für Spielhallen beginnt um 24.00 Uhr. Zutritt zu Spielhallen ist erst ab 18 Jahren möglich. Denkbar schlechte Kombination, oder?!

Also, beides trennen und null Problem!

Viele Grüße
A. Thien
12 03.08.2006 16:46 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
König


Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 750
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 5.008.471
Nächster Level: 5.107.448

98.977 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ja Klasse!!
Da beneide ich Sie überhaupt nicht. Die Herrschaften lassen einfach nichts unversucht, um den Leuten den Euro aus der Tasche zu ziehen. Erinnert mich irgendwie an das Konzept einer Shop-in-Shop-Lösung mit einer Einteilung in eine jugendfreie und eine Geldspielerhalle. Das Ding war in etwa so geplant: Spielhalle wie mans so kennt, mit einem massierten Aufstellung der Geldspieler. Der Clou sollte nun sein, dass die Geldspielersektion vom übrigen Teil getrennt laufen sollte (mit gemeinsamer Aufsicht).
Als ich, unabhängig von den Grundsatzbedenken mitteilte, daß dies die Fläche der Geldspielerhalle extrem verkleinerte und dadurch die Anzahl ziemlich klein werden sollte, wars vorbei.
Begründung für das Konzept: Statt Drogen zu kaufen, sollen die Leute in die Spielhalle kommen.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
13 03.08.2006 16:48 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
König


Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 750
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 5.008.471
Nächster Level: 5.107.448

98.977 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Frau Thien,
interessant. In Bayern gibt es hinsichtlich der allgemeinen Sperrzeit keinerlei Unterschied zwischen einer Gaststätte oder einer Spielhalle. Wenns nach den Spielhallenbetreibern ginge, würden die Dinger rund um die Uhr laufen. Die Putzstunde mußte tatsächlich in einigen Fällen von der Polizei durchgesetzt werden.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
14 03.08.2006 16:55 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
König


Dabei seit: 21.06.2005
Beiträge: 908
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.243.625
Nächster Level: 7.172.237

928.612 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Jau, die Sperrzeit für Spielhallen gibt's in Nds. noch und wird auch wohl beibehalten. Es ist zurzeit geplant, die Putzstunde für Schankwirtschaften etc. abzuschaffen, also eine Sperrzeitaufhebung bzw. Herausnahme dieser Betriebe aus der SperrzeitVO, aber bei den Spielhallen soll sich hier nix ändern.
15 03.08.2006 17:00 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Corleis   Zeige Corleis auf Karte Corleis ist männlich
Routinier


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 297
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.960.324
Nächster Level: 2.111.327

151.003 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Bei 50 PC und Spielen muß der Betreiber eine Spielhallenerlaubnis beantragen.
Das hat nichts damit zu tun, dass wir Betreiber Spielhallengeil sind, sondern wurde in Berlin vom Gericht bestätigt.
In Berlin wurden s.g. Internetcafés ohne Spielhallenerlaubnis, aber mit Spiele PC`s wegen des Spielhallenähnlichen Characters geschlossen.
Da ich selber eine solche Konzession habe, kann ich hier einmal schildern, wie wir das Problem gelöst haben:
1. Seite Spielhalle, 12 GSG, WC-Anlage, Eingang ins EKZ, Notausgang ins EKZ

2. Seite Internetcafé, 32 PC, Spielhallen und Gaststättenkonzession mit Alkoholausschank, 3 GSG, WC-Anlage, Eingang ins EKZ, Notausgang ins EKZ

Beide Hallen mit einer Aufsicht, wobei die Tresen nebeneinander liegen und mit einer FH Tür getrennt sind.

Jeder Laden ist eigenständig zu betreiben, auch wenn der Andere zu ist.
16 07.08.2006 16:12 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
Zeuss Zeuss ist männlich
Eroberer


images/avatars/avatar-11.gif

Dabei seit: 27.04.2006
Beiträge: 52
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 341.425
Nächster Level: 369.628

28.203 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo an alle Beamten in Brandenburg(Menschel)

Seit dem 1 August sind die Sperrzeiten in Brandenburg gefallen!

Ich kenn das auch so wie Kollege Corleis und wurde uns mehrfach in diversen Bundeländern und Gemeinden so genehmigt.

Ansonsten sollte man wenn man sich unsicher ist, im Innenministerium für Wirtschaft in Land Brandenburg Stadt Potsdam anrufen, die können Ihnen alles genau sagen.

__________________
Da ich aus Russland stamme, kann es gelegentlich zu Rechtschreibfehlern kommen bzw. vertauschten Buchstaben. Ich Bitte dies zu entschuldigen.
17 07.08.2006 16:28 Zeuss ist offline E-Mail an Zeuss senden Beiträge von Zeuss suchen
Menschel   Zeige Menschel auf Karte Menschel ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-78.jpg

Dabei seit: 16.02.2006
Beiträge: 363
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.408.931
Nächster Level: 2.530.022

121.091 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Die von @Corleis und @Zeuss geschilderten Szenarien sind auch mir als die einzig rechtlliche zulässige Möglichkeit eingefallen.
Der Interessent lehnte diese Lösung aber kategorisch ab und bestand auf seiner Idee eines "Mischbetriebes".

__________________
-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
Eventuelle Schreibfehler sind Resultat einer persönlichen Rechtschreibreform.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Menschel: 08.08.2006 13:59.

18 08.08.2006 13:58 Menschel ist offline E-Mail an Menschel senden Homepage von Menschel Beiträge von Menschel suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-29.gif

Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.001.853
Nächster Level: 7.172.237

170.384 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo! ........ und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Dann bleibt Ihnen ja lediglich die entsprechende Anhörung vor Ablehnung des Antrages, sofern einer gestellt wird. Denn bei der Vielzahl der Geräte ist es keine Gaststätte mit Internetterminals, sondern aufgrund der vorrangigen Spielabsichten eine Spielhalle. Ansonsten ist hier im Rahmen der Gewerbeanzeige entsprechend zu prüfen und diese ggf. zurückzuweisen.

Sollte der Betroffene dann doch den Laden, so wie er es sich vorstellt, aufmachen, bleiben Ihnen lediglich die Möglichkeiten der Schließung im Zusammenhang mit § 15 Abs. 2 GewO mangels erforderlicher Erlaubnisse.

Denn, wie auch schon schon von Corleis und Zeuss richtig erklärt, haben sich verschiedene Verwaltungsgerichtsentscheidungen bis in die höchstrichterliche Instanz mit dem Thema Computer und Spiele beschäftigt und klar den Spielhallencharakter und damit die entsprechenden Erlaubnispflicht herausgestellt.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
19 08.08.2006 14:28 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Spielhalle - "Dreifachkonzession"


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Baurecht Spielhallen in Baden Württemberg Spielrecht   21.05.2023 12:50 von petergaukler     01.07.2023 20:26 von petergaukler   Views: 2.009.853
Antworten: 4
Gewerberecht Grundseminar - Spielhallenercht Seminare und Veranstaltungen   24.03.2022 14:54 von J. Simon     24.03.2022 14:54 von J. Simon   Views: 347.603
Antworten: 0
sozialkonzept spielhallen baden württemberg Spielrecht   11.03.2022 09:30 von petergaukler     16.03.2022 09:52 von petergaukler   Views: 2.964
Antworten: 2
weiterbetrieb einer spielhalle ohne erlaubnis -hier bw.- Spielrecht   29.06.2021 20:27 von petergaukler     13.07.2021 08:41 von PeterSt   Views: 2.378
Antworten: 7
Spielhallen in BW. nun wieder offen ! Spielrecht   05.06.2021 19:45 von petergaukler     07.06.2021 14:08 von petergaukler   Views: 986
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 221.935 | Views gestern: 384.707 | Views gesamt: 887.704.589


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 243 | Gesamt: 0.247s | PHP: 99.6% | SQL: 0.4%