Energiepässe - Gewerbeanmeldung |
Jens Artmann
Jungspund
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Energiepässe - Gewerbeanmeldung |
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Hallo, kann mir jemand sagen, ob ein Gewerbetreibender, wenn er Energiepässe ausstellen will, eine Gewerbeanmeldung benötigt, bzw. welche Unterlagen er dazu vorlegen muss?
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26.07.2005 10:06 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo, Herr Artmann! ..... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Zu dem Thema habe ich in der Mittagspause mal ein klein wenig im Internet nachgesehen und hierbei relativ gute Informationen auf der Seite der Dena (http://www.deutsche-energie-agentur.de/p....php?id=717&L=0 ) gefunden. Unter dem Link: http://www.gebaeudeenergiepass.de/page/index.php?1004 wird schon mal sinnvollerweise erläutert, was dieser denn überhaupt ist und auf der Seite: http://www.gebaeudeenergiepass.de/page/index.php?id=2743 erläutert die Dena dann auch gleich, wer diese Pässe künftig (nach Ablauf der sog. "Testphase") ausstellen darf.
Da hier im Prinzip jeder, der sich mit dem Thema ausführlich beschäftigt hat und auch die entsprechenden Voraussetzungen mitbringt (ein Studium ist danach jedenfalls in keiner Weise erforderlich) einen "qualifizierten" Energiepass ausstellen kann, dürfte die Tätigkeit "erstellen und ausstellen von Energiepässen" m. E. zweifelsfrei dem gewerblichen Bereich zuzuordnen und damit anmeldepflichtig nach § 14 GewO sein.
Wenn jedoch ein Architekt oder Ingenieur tätig wird, der das Ausstellen der Energiepässe als Annex seiner Tätigkeit mit ausführt, dürfte § 14 GewO solange nicht greifen, wie dieses tatsächlich nur eine untergeordnete "Nebentätigkeit" ist (also ca. 5 bis 7 % der Gesamttätigkeit / Gesamteinkünfte etc.). Zu diesem Punkt habe ich auch bereits eine weitergehende Erläuterung zum Thema "Biogas-Anlagen" und "Bäuerliche Direktvermarkter" geschrieben.
Vielleicht können Ihnen meine Ansichten und die obigen Links ja ein wenig weiterhelfen.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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27.07.2005 16:57 |
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