Glücksspielautomaten ohne Bargeld |
KARO
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Ach was ist Norwegen doch ein schönes Land , schade das wir in Deutschland leben .
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21
16.02.2012 15:18 |
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Solon
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pumuckelIV
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Hallo Rosewood
Die bloße Registrierung stellt für mich noch lange Überwachungsstaat dar.
Ich kann ja selbst und frei entscheiden ob ich mich registriere und spielen möchte.
Immerhin sprechen wir hier von ca. 5.000.000.000 Euro jährlich, die anonym und in bar verspielt werden. 2010 standen insgesamt 235.000 Geräte den Spielern zur Verfügung!!!!
Das sind schon Hausnummern!
Man kann im Zusammenhang mit dem „Norwegischen Modell“ auch nicht von einem Generalverdacht sprechen: Denn erst wenn bestimmte Bedingungen / Abfragen erfüllt werden – ist Klärungsbedarf notwendig.
Das ist der Punkt auf den es hier ankommt.
Die ermittelnden Behörden brauchen Anhaltspunkte...
Übrigens ich kann die Einwände gut verstehen und auch nachvollziehen:
In Norwegen ist nach der Einführung dieses Systems der Umsatz um 30 % zurückgegangen:
von 15.000 auf 10.000 Automaten.
Deshalb kann ich die Sorgen der Aufsteller und der Industrie gut verstehen.
Gruß
__________________ debra
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22
16.02.2012 16:32 |
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Solon
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KARO
Routinier
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@ Rosewood ,
Wenn pumuckelIV antwortet denke ich immer ich hätte Meike gelesen , aber man kann sich ja auch täuschen.
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23
16.02.2012 17:13 |
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Irene,
das System, wie es in Norwegen funktioniert, macht player-tracking nicht möglich, da der Unternehmer vor Ort nicht die Daten erhebt.
Der Automat "meldet" quasi die Daten der eingesteckten Karte an den staatlichen Server und der gibt dann das OK oder das Nein zum Spielen.
VG
Meike |
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Meike
uns wer oder was hindert uns jetzt noch solch ein System im Zuge der jetzt laufenden Änderung der SpielV einzuführen?
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24
16.02.2012 17:17 |
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Stresstest
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Zitat: |
Original von jasper
Zitat: |
Original von Meike
Hallo Irene,
das System, wie es in Norwegen funktioniert, macht player-tracking nicht möglich, da der Unternehmer vor Ort nicht die Daten erhebt.
Der Automat "meldet" quasi die Daten der eingesteckten Karte an den staatlichen Server und der gibt dann das OK oder das Nein zum Spielen.
VG
Meike |
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Meike
uns wer oder was hindert uns jetzt noch solch ein System im Zuge der jetzt laufenden Änderung der SpielV einzuführen? |
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…je länger ich die Beiträge in diesem Forum lese, desto mehr gewinne ich den Eindruck, dass die private „Glücksspielwirtschaft“ kaum besser als die staatlichen Lotteriegesellschaften ist. Es wird gelogen, betrogen, manipuliert und abgezockt.
Und JA!!! Der Vorschlag von Meike ist der einzig Richtige und sollte ausnahmslos auch auf die staatlichen Glücksspiele ausgeweitet werden! Dass in Norwegen die Spielsuchtprävention keine „leere Phrase“ ist, sehen wir an der Absage der Norweger für den EuroJackpot. (Ursprünglich war Oslo sogar als Austragungsort der Gewinnzahlenziehungen im Gespräch)
Stresstest – „Großraum Krefeld“
__________________ "Eine nicht manipulierte Lotterie ist in deinem Land leider nicht verfügbar!"
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25
16.02.2012 18:33 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Jasper,
ich denke, dass das größte Problem die Lobbyarbeit der Automatenwirtschaft ist, damit ein derartiges System in Deutschland Fuß fassen kann, denn dann werden z.B. die Patente mit den Kartenleseeinrichtungen, wie es diese für die aktuellen Kartensysteme gibt, wertlos und auch die aktuellen Sperr- und Kartensystem in den Spielbanken und bei Toto müssten einem einheitlichen Standart weichen.
Schlichtweg gesagt, ist für ein derartiges System eine bundeseinheitliche Gesetzgebung erforderlich und eine richtige Glücksspielaufsicht.
Da das BMWI mit seiner Lobbyarbeit die Spielhallengesetze in den Bundesländer hervorgerufen hat, wird es aktuell immer schwieriger.
Da sitzen offenbar einige in "Expertenrunden", die nicht verstanden haben, dass sie das Fass zum Überlaufen gebracht haben.
Schau Dir doch das aktuelle Verfahren zur Novellierung der SpielV an. Eine FARCE!
Da werden z.B. die Bundesländer zu Gesprächsrunden nach Berlin eingeladen, aber erhalten zur Einladung nicht einmal den aktuellen Diskussionsentwurf. Der kam dann fast eine Woche später.
Das hat doch schon nichts mehr mit "beratungsresistent" zu tun. Das hat System. Da muss auch langsam mal der Deutsche Bundestag wach werden!
VG
Meike
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26
17.02.2012 06:01 |
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pumuckelIV
Eroberer
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Hallo
ich glaube es reicht nicht nur aus, dass sich die Abgeordneten im Bundestag mit diesem Thema beschäftigen. Gerade in Zeiten „klammer Haushaltslage“ stehen Abgeordnete häufig in Konfliktsituationen: Entweder wirksame Bekämpfung der Geldwäsche oder Einnahmen aus Abgaben, Steuern oder Gebühren. Erinnern möchte ich auch an den Vorsitzenden des Rechtsausschusses d. Dt. Bundestages, Siegfried Kauder (CDU). Der Rechtsausschusses hat den Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention beraten und empfohlen.
Die SPD-Fraktion im Bundestage spricht in diesem Zusammenhang von Vertagungen und Salamitaktik (Bericht d. Finanzaussch. Drucksache 17/8043 vom 01.12.2011) – zum Vorwurf der Behinderung fehlte den Damen u. Herren von der SPD schlichtweg der Mut....
In den nächsten Tagen wird ein neuer Deutschlandbericht der FATF erwartet.
Hier werden wieder die Defizite bei der Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinien aufgezählt.
Meistens im Mai kommt dann die Aufforderung der EU-Kommission diese Defizite zu beseitigen und umzusetzen. Dann kommt die Anhörung der Verbände, Sachverständige und Institutionen, Stellungnahmen der Ausschüsse (Innen und Rechts) wieder neue Salamitaktik usw. usw.
Man verliert sich in Zuständigkeiten, Kompetenzen (Vielzahl von Aufsichtsbehörden) und vielen nicht umsetzbaren GwG-Mussvorschriften (§16Abs. 5 GWG).
Ich glaube ich höre hier lieber auf.
Gruß
__________________ debra
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27
17.02.2012 14:40 |
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koeppx
Eroberer
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Ich würd es klasse finden!
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28
17.02.2012 20:08 |
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pumuckelIV
Eroberer
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Hallo koeppx
danke für deinen Zuruf....
ich kann mir vorstellen, dass du hier leicht überfordert bist....
aber darauf kann ich keine Rücksicht nehmen..
__________________ debra
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29
18.02.2012 14:11 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Pumuckel,
der Zuruf kam von Karo.
Koeppx fand das System klasse.
Hallo zusammen,
ich habe mich nun mit einigen Automatenkaufleuten über dieses System und die damit verbundene Notwendigkeit
der einheitlichen Gesetzgebung und der absolut sicheren Buchhaltung unterhalten.
Alle fanden es klasse.
Hauptargument war für sie, dass sie sich nun keine Sorgen mehr um betrügerisches Leerspielen, Automatenaufbrüche und Raubüberfälle
machen müssten, das Leeren der Automaten hinfällig ist, keine Geldwechsler mehr notwendig sind und sich ihre Mitarbeiter dann absolut sicher fühlen können.
VG
Meike
P.S.: Die Gespräche würden mit Herstelleraufsteller vermutlich etwas anders aussehen.
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30
19.02.2012 07:47 |
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pumuckelIV
Eroberer
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Hallo jasper
Zitat
uns wer oder was hindert uns jetzt noch solch ein System im Zuge der jetzt laufenden Änderung der SpielV einzuführen?
Jasper, dieses System wird in Deutschland niemals - oder zumindest nicht kurz- oder mittelfristig - aus den o.g. Gründen eingeführt.
Das System ist einfach zu genial...
Denn hier wird die Spreu vom Weizen getrennt...Die Waschsalons hätten keine Chancen mehr...
In Norwegen führte das zu einem Umsatzeinbruch von 30 % r
In Berlin liegt dieser Anteil erheblich darüber...
Hallo zusammen
Was ist eigentlich aus der S. Kauder-Sache geworden (Eröffnungsrede)
... ja er hats gesagt....
hat jemand Infos?
Gruß
__________________ debra
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31
19.02.2012 14:58 |
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gmg
Foren Gott
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Zum Betrieb dieses Systems müssten also alle Spieler und alle Aufsteller ihre Bankverbindung an zentraler - z. B. staatlicher - Stelle deponieren??
Alle Geldbewegungen - positiv wie negativ - beider beteiligter Parteien würden sich dann "auf Heller und Pfennig" aus diesem Zentralspeicher ergeben??
Man könnte dann zB sehen, dass der Spieler, der aus öffentlichen Mitteln seinen Lebensunterhalt finanziert bekommt, ggf. einen Teil dieser öffentlichen Mittel verspielt??
Man könnte dann weiter sehen, dass derjenige, der Geld aus einer Straftat genieriert hat, dieses Geld erst auf seinem Bankkonto einzahlt, es dann zur Zentralstelle überweist um dann damit zu spielen ??
Der Aufsteller an sich, dem es heutzutage durch nicht zertifizierte Ausdrucke (z. B. INSIKA) und fehlende dauerhafte Speichermöglichkeit der Geldspielgerätedaten (egal ob intern oder extern) sehr leicht gemacht wird, zusätzliche freie Mittel zu generieren, der sollte dann auf eine Schlag auf diese zusätzlichen freien Mittel verzichten??
Wieso kann ich mir dieses System absolut nicht vorstellen??
Grüße
__________________ gmg
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32
19.02.2012 16:51 |
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gmg
Foren Gott
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Hier dann mal ein § 1
Die ......verordnung regelt die bau- und spieltechnischen Merkmale von Spielautomaten im Sinne des §...., deren elektronische Anbindung an das Datenrechenzentrum der ...... GmbH, die zu übermittelnden Datensätze, den Zugriff der Behörden für aufsichts- und Abgabenrechtliche Zwecke auf die einzelnen Spielautomaten der Bewilligungsinhaber, die Art des technischen Gutachtens über die Einhaltung der spielrechtlichen Bestimmungen sowie Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten......
Dann mal ein bisschen Info zum Spiel:
Spielumfang und -verlauf
Ein Spiel an einem Spielautomaten beginnt mit der gesonderten Auslösung eines Spielprogramms durch den Spielteilnehmer nach Leistung eines Einsatzes und endet mit der Entscheidung über das Spielergebnis und dessen Verbuchung in den elektronischen Zählern.
Nehmen wir mal die Aufzeichnungspflichten des Betreibers
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Glücksspielautomaten
Aufzeichnungspflichten
(1) Der Bewilligungsinhaber hat als Abgabepflichtiger die einzelnen Spiele von Spielautomaten als Geschäftsvorfälle sowie sämtliche Auf- und Abbuchungen von Spielguthaben aufzuzeichnen. Je Spielautomat sind folgende Beträge der Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und unmittelbar unter Angabe des jeweiligen Zeitpunktes (Datum, Uhrzeit) aufzuzeichnen:
1. Einsatz pro Spiel,
2. Gewinn oder Verlust pro Spiel,
3. Aufbuchung eines Spielguthabens und
4. Abbuchung oder Auszahlung eines Guthabenbetrages.
Interessant natürlich auch das Logbuch
Für jeden Spielautomaten ist an seinem Aufstellungsort ein Logbuch in Papierform aufzulegen, in das Überwachungsorganen der Behörden auf Aufforderung Einsicht zu gewähren ist. Im Logbuch sind
1. die Typenidentifikation, Geräte-Seriennummer und die Modellbezeichnung und
2. die Inbetriebnahme, Außerbetriebssetzung, jede Öffnung der Logik-Gehäuse-Tür sowie sämtliche Betriebsunterbrechungen aufgrund von Fehlfunktionen des Glücksspielautomaten mit jeweiligem Stand der elektromechanischen Zählwerke, Datum und Uhrzeit des Unterbrechungszeitraumes sowie einer Begründung zu dokumentieren. Jeder Eintrag in das Logbuch hat darüber hinaus den Namen und die Unterschrift der seitens des Bewilligungsinhabers verantwortlichen Person zu umfassen. Erfolgt eine Betriebsunterbrechung wegen der Änderung des Glücksspielautomatentyps, ist die neue Typenidentifikation im Logbuch zu erfassen.
Mit diesem Logbuch erhält man den Überblick über die in der Spielstätte verwendeten Gehäuse mit dieser Softwarewechselgeschichte mit anschließender Generierung einer neuen Bauart.
Kommen wir dann noch zu den Aufbewahrungspflichten:
Aufbewahrungspflichten
(1) Die Aufzeichnungen dürfen weder löschbar noch nachträglich veränderbar sein. Sie sind für die Dauer von 10 Jahren aufzubewahren und auf Verlangen der Abgabenbehörde vorzulegen. Zum Zwecke der Aufzeichnung können Datenträger verwendet werden.
(2) Ist die Gesamtspeicherung aller relevanten Daten nicht im Spielautomaten vorgesehen, so hat eine unveränderbare Speicherung in einem EDV-System des Betreibers oder auf einem externen Datenträger zu erfolgen.
(3) Der Abgabepflichtige hat auf seine Kosten innerhalb von maximal 3 Tagen diejenigen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die notwendig sind, um die Unterlagen lesbar zu machen, und, soweit erforderlich, ohne Hilfsmittel lesbare, dauerhafte Wiedergaben beizubringen. Dauerhafte Wiedergaben sind in Form von Datenträgern oder als „Export- oder Druckfiles“ zur Verfügung zu stellen.
Hier könnte nun Ausführungen zur Bargeldlosigkeit der Zahlvorgange am Spielautomaten folgen...
Grüße
Alle Ausführungen modifiziert und wo gefunden???
__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 19.02.2012 18:33.
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19.02.2012 17:33 |
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gmg
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34
19.02.2012 20:10 |
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gmg
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Da man diesen "Sachverhalt mit der Karte" sowieso in der Kürze der Zeit nicht mehr auf die Reihe bekommt, könnte man ja folgenden § in die SpielV aufnehmen:
Der Einsatz einer betreiberübergreifenden Spielerkarte - sowohl für Einzelaufstellungen als auch für Spielhallen - ist nicht Gegenstand der vorliegenden Verordnung. Um den potenziellen zukünftigen Einsatz einer betreiberübergreifenden Spielerkarte so kosteneffizient wie möglich zu gestalten, wird den Bewilligungsinhabern die Bereitstellung der Einbaumöglichkeit eines Kartenlesegeräts bereits derzeit empfohlen.
Grüße
__________________ gmg
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20.02.2012 09:45 |
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Meike
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Hallo gmg,
mit den "normalen" Kartenlesegeräten" funktioniert das System nicht.
Jede Art der Interimslösung würde ich in diesem Bereich ablehnen, - da ist späterer Misbrauch und viel Arbeit für Ordnungsbehörden und Polizei vorprogrammiert.
VG
Meike
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36
21.02.2012 05:06 |
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pumuckelIV
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Hallo
Zitat:
„Sowohl aus Gründen des Jugendschutzes als auch der Geldwäscheprävention unterstützen wir eine Identifizierungspflicht bei Zutritt zu einer Spielhalle ebenso wie einen Datenabgleich mit der Sperrdatei, an der sich alle Betreiber beteiligen müssten.“
....und wo gefunden???
Ich denke das Thema ist noch lange nicht durch...
Aus dem Schreiben des Bundesvorsitzenden (BDK) Andre Schulz an den Landtag Schleswig-Holstein, Ausschuss für Inneres u. Recht vom 10.02.2012
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...uck-17-3604.pdf
Gruß
__________________ debra
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37
27.02.2012 15:01 |
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