Apotheken anmeldepflichtig? |
SAVARD
Grünschnabel
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Apotheken anmeldepflichtig? |
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Hallo Leute
Wir haben hier bei uns einige Apotheken in der Gewerbedatei.
Nun steht im §6 der Gewerbeordnung dass die "Errichtung und Verlegung von Apotheken" nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fällt.
Der Betrieb soll wohl weiterhin anmeldepflichtig sein.
Kann mir jemand die Begriffe "Errichtung" und "Verlegung" definieren?
Liebe Grüße
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1
18.01.2012 16:42 |
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Solon
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Solon
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J. Simon
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Hallo Savard,
wie menschel schon schrieb, wäre lediglich eine reine Apotheke anmeldefrei nach § 6 GewO. Aber der Verkauf von den ganzen anderen absolut notwendigen Nahrungsergänzungs-, Pflege- und Hygieneprodukten usw. da nun mal nicht drunter fällt, ist eine Anzeige hierfür nach § 14 GewO erforderlich. Bei uns im Kreis sind zumindest alle Apotheken auch nach § 14 angemeldet.
VG J. Simon
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3
19.01.2012 08:38 |
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SAVARD
Grünschnabel
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Hallo
Danke für die Antworten.
Das würde heißen, die Betreiber der Apotheken müssten bei der Anmeldung des Gewerbes keinerlei Unterlagen bzgl. einer Erlaubnis mitbringen UND sie könnten (theoretisch gedacht) einfach nur einen Einzelhandel mit Nahrungsergänzung usw. anmelden ohne dass sie mir bekannt geben, dass dort eine Apotheke steht?!
Grüße
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4
19.01.2012 08:41 |
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Christiane
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Und bei der Anmeldung lassen wir uns auch den Handelsregisterauszug vorlegen, denn Apotheken sind eintragungspflichtig. Auch wenn eigentlich nur der Einzelhandel mit zusätzlichem Kram anzeigepflichtig ist.
Christiane
__________________ Viele Grüße aus dem Harz!
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6
19.01.2012 09:39 |
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SAVARD
Grünschnabel
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okay, interessantes thema also.
werden die schiene so weiter fahren, dass wir die erlaubnis sowie HR-auszug einfordern und die kompletten daten aufnehmen obwohl dies ja kein Muss ist.
vielen Dank!
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19.01.2012 09:51 |
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sme40
Haudegen
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@ Christiane:
Kurze Nachfrage hinsichtlich der Eintragungspflicht im HR: Wo steht das?
E. K., OHG verstehe ich. Bei GbR würde ich einen Gesellschaftsvertrag verlangen, aber eine Eintragung ins HR erfolgt ja nicht.
Ggf. habe ich mal wieder etwas falsch verstanden, aber auch die reine Einzelfirma ist nicht eintragungspflichtig (meiner bescheidenen Meinung nach).
Gruß aus der Mitte Hessens
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8
19.01.2012 11:00 |
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