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Zum Ende der Seite springen 2012-01-16 VDAI-Wirtschaftspressekonferenz
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2012-01-16 VDAI-Wirtschaftspressekonferenz

VDAI-Wirtschaftspressekonferenz

Am 15. Dezember 2011 haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf einen Glücksspieländerungsstaatsvertrag geeinigt. Ungeachtet des bereits zweimaligen Scheiterns (2006: Lotteriestaatsvertrag; 2010: Glücksspielstaatsvertrag) soll das Lottomonopol erhalten und gestärkt werden. Der Markt für Sportwetten wird kontrolliert geöffnet. Das Geldgewinnspiel in Spielhallen und Gaststätten, das gewerberechtlich geregelt ist und nicht zu den Glücksspielen zählt, soll dagegen dem Regelungsregime des Glücksspielstaatsvertrages unterworfen und insbesondere im Spielhallenbereich massiv eingeschränkt werden. Dies führt zu zahlreichen verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Problemen.

Vor diesem Hintergrund wird der VDAI einen Tag vor dem Auftakt der IMA 2012 über die aktuellen Rahmen­bedingungen informieren sowie einen Lagebericht über die Marktsituation geben.

Ansprechpartner auf dem Podium sind:
Paul Gauselmann Vorsitzender des VDAI
Prof. Dr. Friedhelm Hufen Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Christian Trenner Vorsitzender der Fachabteilung Waren- und Leistungsautomaten des VDAI
Dr. Hans-Günther Vieweg ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V.
Moderation Dr. Jürgen Bornecke


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Na dann bin ich ja mal gespannt...

Grüße

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gmg
1 16.01.2012 10:58 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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@alle

Macht Paul Gauselmann da so einfach mit?

Was für ein Interesse kann Paul Gauselmann daran haben, dass die Automatenbranche weiter so in das Negative gezogen wird?

Gruß
anders
2 16.01.2012 13:36 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Solon
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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VDAI zieht Bilanz für 2011 - Hetzjagd gegen gewerbliches Spiel

Düsseldorf/Berlin. "Das Jahr 2011 war von einer 'Hetzjagd‘ gegen das gewerbliche Geld-Gewinnspiel gekennzeichnet. Die Bundesländer wollen das gewerbliche Spiel vernichten und zugleich das eigene Glücksspiel nachhaltig forcieren", so die Vorsitzenden des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e. V. (VDAI), Paul Gauselmann und Uwe Christiansen.


Glücksspielstaatsvertrag
Höhepunkt dieses Vernichtungsversuches sind die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz zum gewerblichen Automatenspiel im Rahmen der Unterzeichnung des Glücksspielstaatsvertrages. "Mit diesem Beschluss werden in Zukunft rund zwei Drittel der über 70.000 Arbeitsplätze in der deutschen Automatenwirtschaft vernichtet und viele der über 5.000 mittelständischen Unternehmen der Branche in die Pleite getrieben", prognostizieren die VDAI-Vorsitzenden. Daneben wird der Staat künftig auch auf die rund 1,5 Milliarden Euro Steuereinnahmen der Branche größtenteils verzichten müssen. Wesentliche Maßnahmen im Glücksspielstaatsvertrag gegen das gewerbliche Spiel sind: Verbot von Mehrfachkonzessionen, Mindestabstände zwischen Spielhallen, Werbeeinschränkungen, verlängerte Sperrzeiten, eine gesonderte glücksspielrechtliche Erlaubnis, ein auf nur fünf Jahre begrenzter Bestandsschutz für bestehende gewerberechtliche, auf unbegrenzte Zeit erteilte Spielhallenerlaubnisse.

"Die ganze Scheinheiligkeit dieses Vorhabens zeigt sich darin, dass der Staat selber der größte Glücksspielanbieter ist und sich mit seinem 'Glücksspielkartell' offensichtlich die vermeintliche Konkurrenz vom Hals schaffen will", ist man sich seitens der Automatenwirtschaft sicher. Denn um die Vermeidung von problematischem Spielverhalten und/oder um die Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs kann es in Zeiten des weltweiten und rund um die Uhr verfügbaren Internets wohl nicht gehen. Dies konnte durch Monopole früher einigermaßen erreicht werden. Wer annimmt, das gehe im Zeitalter des Internets mit Tausenden von unbegrenzten Glücksspielangeboten immer noch, muss sich Naivität vorwerfen lassen.

In Wahrheit geht es um fiskalische Interessen, um Posten, Macht, Einfluss und um die Zurück-drängung unliebsamer Konkurrenz. Die Annahme, dass ein staatlich veranstaltetes Spiel unproblematischer ist als ein privatwirtschaftlich oder gewerblich veranstaltetes Spiel, kann nur als Irrglaube bezeichnet werden. Ferner versuchen die Länder ihr Vorgehen damit zu begründen, dass man Spielgäste vor den Gefahren des übermäßigen Spielens schützen müsse und führt als angebliche Beweise für diese Gefahren bezahlte Gutachten ins Feld, die bei einer seriösen wissenschaftlichen Analyse weitgehend wie ein Kartenhaus zusammenbrechen. "Scheinbar ist man seitens der Länder nicht gewillt zur Kenntnis zu nehmen, dass mehr als 99 % der Bevölkerung ihrem Vergnügen ohne jegliche Probleme nachgehen. Ebenso wird übersehen, dass sich die Automatenwirtschaft schon seit vielen Jahren freiwillig und vor allen Dingen sehr wirkungsvoll in Sachen Prävention engagiert, was man von den staatlichen Anbietern nicht behaupten kann."


Wirtschaftliche Entwicklung
Vor dem Hintergrund dieser unsicheren politischen Entwicklung ist der Umsatz 2011 auf allen Branchenstufen der Automatenwirtschaft mit 4,3 % Zuwachs deutlich geringer ausgefallen als noch 2010 (5,8 %). Die positive wirtschaftliche Entwicklung und die Umsatzzuwächse der jüngeren Vergangenheit stehen in engem Zusammenhang mit den strukturell bedingten Umsatzverschiebungen zu Beginn des vergangenen Jahrzehnts und mit Umsatzeinbrüchen unmittelbar nach Inkrafttreten der Spielverordnung zum 01. Januar 2006, als binnen kurzer Zeit ca. 80.000 Fungames, die leicht als Glücksspielgeräte missbraucht werden konnten, vom Markt genommen werden mussten. Die dann folgende Expansion kompensierte die Umsatzverschiebungen der Vorjahre. Die Entwicklung im Jahr 2011 kann vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussionen und der zunehmenden Unberechenbarkeit der Politik durchaus als noch zufriedenstellend bezeichnet werden. Die weitere Entwicklung ist mit Blick auf die erklärte Absicht der Länder, das gewerbliche Geld-Gewinnspiel massiv zurückzudrängen, von vielen Existenzängsten geprägt.


Weniger Geld-Gewinnspielgeräte (GGSG)
Die Zahl gewerblich aufgestellter GGSG betrug 1995 rund 245.000 und ist bis zum Jahr 2005 auf gut 183.000 zurückgegangen, rechnet man allerdings noch die damals im Betrieb befindlichen Geldgewinnspiel ähnlichen 80.000 Fungames hinzu, betrug die aufgestellte Gerätezahl rund 263.000. Mit der neuen Spielverordnung 2006 mussten dann die Fungames abgebaut werden, welche nach und nach durch neue GGSG ersetzt werden konnten. Ende 2011 waren rund 242.000 GGSG aufgestellt und damit immer noch weniger als 1995 und 2005 (incl. Fungames).


Ausblick
Am 01. Juli 2012 soll der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten. Dieser und die Ausführungsgesetze der Länder dürfen jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Sie müssen im Zusammenhang mit zusätzlich beabsichtigten Spielhallengesetzen der Länder sowie mit den bereits vorliegenden Änderungen der Spielverordnung gesehen werden. In Verbindung mit verkürzten Öffnungszeiten für Spielhallen und drastisch erhöhten Vergnügungssteuersätzen zahlreicher Kommunen ergibt sich eine Kumulation der einschränkenden und belastenden Regelungen. In der Wahlkampfzeit in Bremen und Berlin sind die einschneidenden Gesetze schon Mitte 2011 in Kraft getreten. Eine Welle von Gerichtsprozessen ist angelaufen. Die Verwirklichung der die Branche betreffenden Maßnahmen führt in weiten Bereichen faktisch zur Enteignung von Unternehmen und verstößt fundamental gegen die grundrechtlich garantierte Berufsfreiheit. Die Folgen sind katast-rophal und werden die Vernichtung von über 50 % der Existenzen und Arbeitsplätze im Bereich der Automatenwirtschaft innerhalb und nach der Übergangszeit von fünf Jahren nach sich ziehen. Bei der Industrie würde die geplante Änderung der Spielverordnung, durch die die Attraktivität der heuti-gen GGSG in unakzeptabler Weise beschnitten wird, kurzfristig die gesamte Produktion lahmlegen. Am Markt befindliche, attraktive Geräte sowie alternative Angebote, z.B. im Internet, werden die Nachfrage nach solchen weniger spannenden Spielen unmittelbar drastisch einbrechen lassen. Hauptnutznießer sind illegale Internet-Angebote. In Deutschland haben über 30 Mio. private Haushalte Internetzugang. Die zu erwartende Entwicklung über Smartphones und Tablets dürfte in mehrfacher Hinsicht grenzenlos sein. Fehlende soziale Kontrollen und Spielangebote ohne Grenzen für Gewinne und Verluste (wie sie die Spielverordnung sehr eng vorschreibt) würden den Spieler- und Jugendschutz zu Worthülsen verkommen lassen.

Für die VDAI Vorsitzenden steht fest: "Sollten die Länder tatsächlich an ihren Vernichtungsplänen festhalten, wird nichts anderes übrig bleiben, als eine große Prozessflut anzustrengen, um unsere gut begründeten Rechte durchzusetzen. Das sind die ca. 5.000 Unternehmen der Branche schon allein ihren über 70.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schuldig, die sonst überwiegend aufgrund dieser staatlichen Willkür ihren Arbeitsplatz verlieren würden. Darüber hinaus kämpft die Branche auch für Millionen Spielgäste, die mit den vorgesehenen Maßnahmen nicht nur stigmatisiert, sondern auch in das identische – aber unkontrollierte – Glücksspiel im Internet ohne jegliche Verlustgrenzen oder in die sonstige Illegalität getrieben werden."


Fundstelle


Grüße

__________________
gmg
3 16.01.2012 13:48 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Presseinformationen

Anläßlich der heutigen Pressekonferenz wurden die beigefügten Presseinformationen zur Verfügung gestellt.

1. Fachabteilung Musik- und Unterhaltungsautomaten (MU) des VDAI:
Presseinformation sowie Bericht über die Situation und Aussichten im Bereich der Musik- und Unterhaltungsautomaten – Paul Gauselmann und Uwe Christiansen, Vorsitzende des VDAI.

2. ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V.:
Presseinformation sowie Studie zur „Wirtschaftsentwicklung Unterhaltungsautomaten 2011 und Ausblick 2012“ – Dr. Hans-Günther Vieweg.

3. Prof. Dr. Friedhelm Hufen (Universität Mainz):
Verfassungsrechtliche Maßstäbe und Grenzen einer Einschränkung des gewerblichen Geld-Gewinnspiels.

4. Fachabteilung Waren- und Leistungsautomaten (WL) des VDAI:
Bericht über die Situation und Aussichten im Bereich der Waren- und Leistungsautomaten – Christian Trenner, Vorsitzender der Fachabteilung WL des VDAI.

5. Reed Exhibitions Deutschland GmbH:
Daten und Fakten zur IMA 2012.

Viel Spass beim Studium....

Grüße

Dateianhang:
pdf vdai 2012 Presseunterlagen_gesamt.pdf (776 KB, 291 mal heruntergeladen)


__________________
gmg
4 16.01.2012 14:43 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Doppelbesteuerung Ust und VGNSt

Also zu der mehrfach angesprochenen - angeblich unredlichen - Doppelbelastung aus der Ust und VGNSt möchte ich auf OVG NRW vom 21. 02. 2011 (14 A 684/10) - bestätigt vom BVerwG - hinweisen.

Link

Die Doppelbesteuerung von GSG mit Ust und Vergnügungssteuer ist zulässig.

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 16.01.2012 18:52.

5 16.01.2012 17:02 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Einzeldokumentationen

Beigefügt jetzt noch zwei interessante Einzeldokumentationen aus den VDAI-Presseunterlagen.

Grüße

Dateianhänge:
pdf ima2012-pressemappe-wirtschaftsentwicklu ng-unterhaltungsautomaten-5-d.pdf (384 KB, 208 mal heruntergeladen)
pdf ima2012-pressemappe-thesen-6-d.pdf (26 KB, 356 mal heruntergeladen)


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gmg
6 16.01.2012 19:05 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Was sagt ADP .......????

Neben der gestrigen PM gibt es noch aus dem Hause ADP folgende Stellungnahme:

Zitat on
VDAI-Wirtschaftspressekonferenz -16. Januar 2012, Düsseldorf, Industrie-Club e.V.
Veröffentlicht am 16.01.2012 15:18 Uhr

- Es gilt das gesprochene Wort -

Unterhaltungsautomatenwirtschaft 2011
Existenzängste in unsicherem politischen Umfeld
Versuch der Vernichtung einer ganzen Branche
Kumulation von Belastungen
Überzogene Regelungen begünstigen das illegale Spiel


Düsseldorf/Berlin. "Das Jahr 2011 war von einer "Hetzjagd" gegen das gewerbliche Geld-Gewinnspiel gekennzeichnet. Die Länder versuchen in voller Brutalität das gewerbliche Geld-Gewinnspiel zurückzudrängen, um ihr Glücksspielmonopol abzusichern. Wenn aber die Länder ein Monopol schaffen, selber als ökonomische Marktteilnehmer handeln, zudem noch als eigene Kontrolleure auftreten, Steuern und Abgaben kassieren, diese auch verteilen dürfen und sogar die Kompetenz haben, Wettbewerber zu vernichten, dann sind Interessenkollisionen vorprogrammiert.", so die Vorsitzenden des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e.V., Paul Gauselmann und Uwe Christiansen.

Existenzängste in unsicherem politischen Umfeld
Die Automatenwirtschaft erzielte 2011 einen addierten Umsatz auf allen drei Branchenstufen von 5,365 Mrd. Euro. Der Zuwachs war mit 4,3 % deutlich schwächer als 2010 gegenüber 2009 mit 5,8 %. Der Umsatz der Hersteller ist mit 4,4 % geringer gestiegen als der Umsatz im Aufstellerbereich (Bruttospielerträge bei Geld-Gewinn-Spiel-Geräten sowie bei Unterhaltungsspielgeräten) mit 4,7 %.

Der Umsatz mit Geld-Gewinn-Spiel-Geräten (Bruttospielerträge/Kassen) belief sich in absoluten Zahlen 2011 auf 4,14 Mrd. Euro (+ 5,1 %). Der längerfristige Vergleich der Umsätze im Aufstellerbereich muss dramatische Strukturveränderungen berücksichtigen, die sich im Zuge der Novellierung der Spielverordnung (SpielV) im Jahre 2006 vollzogen haben. Seit Ende der neunziger Jahre wandten sich Spielgäste zunehmend von den damals technisch antiquiert anmutenden Geld-Gewinn-Spiel-Geräten ab. Dem Innovationsdruck folgend kamen Unterhaltungsspielgeräte - sogenannte Fungames mit Weiterspielmarken - auf den Markt, die den Geld-Gewinn-Spiel-Geräten ähnlich waren, jedoch weit attraktivere Spielverläufe boten, wie sie damals schon im Ausland und in Spielbanken üblich waren. Konsequenterweise verlagerten sich Umsätze vom klassischen deutschen Geld-Gewinn-Spiel-Gerät auf diese neue Angebotsform. Da diese Geräte jedoch dazu missbraucht wurden, um illegale Glücksspiele zur veranstalten, wurden sie mit der Änderung der SpielV zum 1. Januar 2006 verboten. Insgesamt mussten ca. 80.000 Geräte vom Markt genommen werden. An ihre Stelle traten sukzessiv Geld-Gewinn-Spiel-Geräte der neuen Generation, wie sie durch die novellierte SpielV möglich geworden waren. In der Folge wuchs die Zahl der aufgestellten Geld-Gewinn-Spiel-Geräte kräftig und damit auch der mit ihnen erzielte Umsatz. Das kurzfristige deutliche Wachstum ist jedoch trügerisch und bildet nicht die Realität ab, denn der Umsatz, der sich vormals von den Geld-Gewinn-Spiel-Geräten zu den Fungames verschoben hatte, gelangte jetzt sukzessive zu den attraktiver gewordenen Geld-Gewinn-Spiel-Geräten zurück.

Bereinigt man die Zahlen um die strukturell bedingten Umsatzverschiebungen zwischen der Geräteformen, so lässt sich auf der Aufstellerebene in der Zeit zwischen 2005 und 2011 ein durchschnittliches jährliches Kassenwachstum von 5 % feststellen. Die Branche konnte seit der Novellierung der SpielV ein durchaus gesundes Wachstum verzeichnen.
Die Umsatzsteigerung im Jahr 2011 mit 4,3 % setzt den langfristigen Trend fort. Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussionen und der zunehmenden Unberechenbarkeit der Politik kann dies durchaus noch als erfreulich bezeichnet werden. Die weitere Entwicklung ist mit Blick auf die erklärte Absicht der Länder, das gewerbliche Geld-Gewinnspiel massiv zurückzuschneiden, von vielen Unsicherheiten bis hin zu Existenzängsten geprägt.

Zahl der aufgestellten Geld-Gewinn-Spiel-Geräte niedriger als 1995
Im Jahr 2011 waren in Deutschland 278.750 Unterhaltungsautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit aufgestellt. Dies ist knapp 10 % weniger als 2005 mit 308.600 Geräten, ist aber knapp 30 % weniger als 1995 mit 390.500 Geräten.
Die Zahl gewerblich aufgestellter Geld-Gewinn-Spiel-Geräte betrug 1995 rd. 245.000 und ist im Jahr 2005 auf rd. 183.000 zurückgegangen. Rechnet man die weiter oben schon genannten Fungames, die klassische Geld-Gewinn-Spiel-Geräte zeitweilig ersetzt haben, hinzu, dann ergibt sich für das Jahr 2005 eine Gesamtzahl von 263.000 Geräten. Im Jahre 2006 erfolgte per Verordnung der Abbau der ca. 80.000 Fungames. Ein großer Teil der Fungames wurde durch legale, von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassene Geld-Gewinn-Spiel-Geräte – nachdem diese verfügbar waren – ersetzt. Die Ende 2011 installierte Zahl von 242.250 Geld-Gewinn-Spiel-Geräten liegt jedoch immer noch unter dem Wert von 1995 sowie auch der kumulierten Geräteanzahl von 2005 (incl. Fungames). Wenn einige Kritiker der Branche entgegen diesen Zahlen ein stürmisches Wachstum der Branche sehen, dann entspricht dies nicht der Wirklichkeit, da der Wegfall der Fungames nicht berücksichtigt wird.

Das seit Jahren anhaltende moderate Wachstum steht im Einklang mit der Beschlussfassung der Wirtschaftsministerkonferenz vom 17./18. Mai 2000. Dort heißt es ausdrücklich: "Dem gewerblichen Spiel müssen Perspektiven gegeben werden, um den Wettbewerb mit dem öffentlich-rechtlichen Spiel und dem Spiel im Internet bestehen zu können." Dieser Beschluss verdeutlicht ein wesentliches Ziel der SpielV, die am 01. Januar 2006 in Kraft getreten ist: Zunehmende Erträge beim legalen, gewerblichen Automatenspiel waren politisch gewollt.

Die Entwicklung im Bereich der Automatenaufstellung ist in der jüngeren Vergangenheit von einem erheblichen Strukturwandel gekennzeichnet. Der Trend geht zu größeren Spielhallenkomplexen mit mehreren Konzessionen. Die Innen- und Außenarchitektur wurden professionalisiert; der Service deutlich verbessert. Zudem finden in vielen Fällen Standortverlagerungen in Gewerbegebiete und autobahnnahe Bereiche (z.B. Autohöfe) statt.
Die größeren Vergnügungskomplexe werden Wünschen der Kunden, die ein vielgestaltiges, tiefgestaffeltes Angebot erwarten, gerecht. Mit ca. 30 % weiblichen Spielgästen konnten neue Kundenkreise gewonnen werden. Alle Spielhallenbetreiber bemühen sich um gut geschultes Personal. Insbesondere größere Komplexe verfügen immer über qualifiziertes Personal und zeichnen sich durch bestmögliche Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen aus, z.B. der Einhaltung der Auslage von Info-Material zum problematischen Spielverhalten (vgl. Feldstudie v. Jürgen Trümper, Arbeitskreis Spielsucht, 2011).

Absicherung des Monopols durch Vernichtung privater Wettbewerber
Nachdem der Lotteriestaatsvertrag im Jahre 2006 durch das Bundesverfassungsgericht gekippt worden war, gab es seit 2008 den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Seit fast zwei Jahren diskutieren die Länder über eine Novellierung dieses GlüStV. Die Diskussion hat eine erhebliche Dynamik durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 8. September 2010 erhalten. Vor dem Hintergrund des Verbots privater Sportwetten bejahte der EuGH eine Inkohärenz der Regelungen des deutschen Glücks- und Gewinnspielmarktes. Hierauf deuten nach Auffassung des Gerichts massive Werbekampagnen von Lotto, die nach dem Staatsvertrag nicht erlaubt sind, sowie das Wachstum der Angebote der Spielbanken und die Expansion im Bereich gewerblicher Geld-Gewinn-Spiel-Geräte hin.
Wohlgemerkt: Das gewerbliche Automatenspiel ist für den EuGH weder "Sündenbock" noch "Täter". Die Entwicklung in diesem Bereich ist für ihn nur ein Indiz der Fehlerhaftigkeit des GlüStV im Sinne von Kohärenz. Eine Einschränkung des gewerblichen Geld-Gewinnspiels wird durch den EuGH ausdrücklich nicht gefordert. Ungeachtet dessen wurden die Urteile des EuGH von interessierter Seite zweckinterpretiert und gegen die Automatenwirtschaft ausgelegt.
Trotz massiver verfassungs- und europarechtlicher Bedenken beabsichtigen die Länder – mit Ausnahme von Schleswig-Holstein – das Glücksspielmonopol zu erhalten und private Sportwettangebote in begrenztem Umfang zuzulassen. Alle Länder wollen jedoch gleichzeitig das gewerbliche Geld-Gewinnspiel drastisch beschneiden. Auf Einwände der EU-Kommission im Sommer 2011 reagierten die Länder erst nach Anmahnung der Kommission Anfang Dezember 2011. Ohne abschließende Position der Kommission im Rahmen der Notifizierung wurde der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag (1. GlüÄndStV) am 15. Dezember 2011 von 15 Ministerpräsidenten unterzeichnet. Die Länder haben damit die Inhalte und die Vertriebsformen für ihre Glücksspielangebote erweitert – wie z.B. die Einführung des Euro-Jackpots mit Gewinnsummen von bis zu 90 Mio. Euro und den Vertrieb von Lotto über das Internet und die breite Zulassung von Sportwetten. Gleichzeitig beschneiden sie die private Wirtschaft – wie das gewerbliche Unterhaltungsspiel sowie die Pferdewetten – in unerträglicher Weise.
Durch ein ganzes Maßnahmenbündel soll das gewerbliche Geld-Gewinnspiel im Rahmen des 1. GlüÄndStV in existenzgefährdender Weise zurückgedrängt werden, insbesondere durch

- das Verbot von Mehrfachkonzessionen,
- die Einführung von Mindestabständen zwischen Spielhallen,
- drastische Werbeeinschränkungen,
- die wirklichkeitsferne Verlängerung der Sperrzeiten,
- eine gesonderte glücksspielrechtliche Erlaubnis sowie
- einen auf nur fünf Jahre begrenzten Bestandsschutz für bestehende gewerberechtliche, auf unbegrenzte Zeit erteilte Spielhallenerlaubnisse.

Worum geht es den politisch Handelnden? Um die Vermeidung von problematischem Spielverhalten und/oder um die Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs? In Zeiten des weltweiten und rund um die Uhr verfügbaren Internets ist dies durch Monopole nicht zu gewährleisten. In Wahrheit geht es um fiskalische Interessen, um Posten, Macht, Einfluss und um die Zurückdrängung unliebsamer Konkurrenz. Die Annahme, dass ein staatlich veranstaltetes Spiel unproblematischer ist als ein privatwirtschaftlich oder gewerblich veranstaltetes Spiel kann nur als Irrglaube bezeichnet werden. Zumal wenn man berücksichtigt, dass das privatwirtschaftlich veranstaltete Spiel nur im Rahmen strenger staatlich erlassener Eckdaten und nur nach Prüfung durch die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt angeboten werden darf – und zwar im Gegensatz zu staatlichen Spielbanken nur mit kleinem Geld.

Bestandsschutz im Rechtsstaat

Die gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft arbeitet seit Anfang der 50er Jahre auf gesicherter gewerberechtlicher Grundlage. Im Vertrauen auf den Rechtsstaat und auf den Bestand unbefristet erteilter gewerberechtlicher Erlaubnisse haben die über 5.000 Unternehmen der Branche umfangreich investiert. Über 70.000 Arbeitsplätze wurden geschaffen, davon 75 % für weibliche Beschäftigte. Hinzu kommen noch einmal ca. 35.000 indirekt beschäftigte Mitarbeiter. Seit 2008 gibt es zwei eigenständige Berufsbilder in der Automatenwirtschaft und Hunderte von Auszubildenden. Die Unternehmen entrichten jährlich über 1,5 Mrd. Euro an Steuern und Sozialabgaben, davon weit über 440 Mio. Euro Vergnügungssteuer an die Kommunen.

Am 01. Juli 2012 soll der 1. GlüÄndStV in Kraft treten. Dieser und die Ausführungsgesetze der Länder dürfen jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Sie müssen im Zusammenhang mit zusätzlich beabsichtigten bzw. bereits in Kraft getretenen Spielhallengesetzen der Länder sowie mit der von den Ländern geforderten Änderung der SpielV gesehen werden. In Verbindung mit verkürzten Öffnungszeiten für Spielhallen und erhöhten Vergnügungssteuersätzen zahlreicher Kommunen ergibt sich eine Kumulation der einschränkenden und belastenden Regelungen (Stichwort: Mehr-Ebenen-Problematik). Die Verwirklichung der die Branche betreffenden Maßnahmen führt in weiten Bereichen faktisch zur Enteignung von Unternehmen und verstößt fundamental gegen die grundrechtlich garantierte Berufsfreiheit. Die Folgen sind katastrophal:

Vernichtung von mehr als 50 % der Existenzen und aller Arbeitsplätze im Bereich der Automatenwirtschaft innerhalb der Übergangszeit von fünf Jahren.
Bei der Industrie würde die inzwischen bekannt gewordene Änderung der SpielV, durch die die Attraktivität der heutigen Geld-Gewinn-Spiel-Geräte in unakzeptabler Weise beschnitten wird, kurzfristig die gesamte Produktion lahmlegen. Am Markt befindliche, attraktive Geräte sowie alternative Angebote, z.B. im Internet, würden die Nachfrage nach weniger spannenden Spielen unmittelbar drastisch einbrechen lassen.
Hauptnutznießer wären illegale Internet-Angebote. In Deutschland haben über 30 Mio. private Haushalte Internetzugang. Die zu erwartende Entwicklung über Smartphones und Tablets dürfte grenzenlos sein.
Fehlende soziale Kontrollen und Spielangebote ohne Grenzen für Gewinne und Verluste (wie sie die SpielV sehr eng vorschreibt) würden den Spieler- und Jugendschutz zu Worthülsen verkommen lassen.
Eine Ausweitung des illegalen Spiels würde zudem die Finanzprobleme der staatlichen Anbieter verstärken, zu rückläufigen Steuereinnahmen sowie zu Kaufkraftverlusten und Arbeitsplatzabbau im Inland führen.
Mehr als 99 % aller Erwachsenen spielen ohne Probleme
Nach vorliegenden Bevölkerungsstudien liegt der Anteil von Spielern mit pathologischem Spielverhalten in Deutschland bei allen Spielformen zwischen 0,19 und 0,56 % der erwachsenen Bevölkerung. Im europäischen Vergleich liegt dieser Wert am unteren Ende des Spektrums.
Eine an der Hochschule Bonn Rhein-Sieg durchgeführte Studie von Prof. Peren brachte folgendes Ergebnis: Auf jeweils 100 Mio. Euro Ausgaben für Glücks- und Gewinnspiele beträgt der Anteil pathologischer Spieler
beim Online-Glücksspiel 6,67 %,
bei Roulette und bei den Glücksspielautomaten in Spielbanken 2,56 %,
bei Lotto 0,35 % und
bei Geld-Gewinn-Spiel-Geräten 0,9 %.
Die für das Geld-Gewinnspiel positive Bilanz wird von den Kritikern negiert. Gemessen an der Marktdurchdringung ist das Risiko für krankhaftes Spiel – abgesehen von Lotto – wesentlich niedriger als bei den anderen Angeboten.

Die Ergebnisse einer aktuellen, im November 2011 vorgelegten Untersuchung des Emnid-Instituts fügen sich in die großen Bevölkerungsstudien ein. Die Untersuchung räumt mit dem Vorurteil auf, dass pathologische Spieler auf ein spezielles Spiel fixiert seien. Bei der Bekämpfung krankhaften Spielverhaltens gehört die Spielerpersönlichkeit in das Zentrum der Betrachtung und nicht das Spiel. Wer eine Spielform bekämpft und meint, damit das Problem des krankhaften Spiels in den Griff zu bekommen, der irrt. Verbote schützen nicht.

Im Sinne der Ergebnisse der aktuellen Emnid-Studie hat die Automatenwirtschaft zusätzlich neue Wege für niederschwellige Hilfs- und Beratungsangebote beschritten: So schulte der Caritas-Verband für das Erzbistum Berlin e.V. ab 2011 bundesweit über 1.500 Mitarbeiter von Spielstätten. Ziel ist es, frühzeitig pathologisches Spielverhalten zu erkennen und Betroffene an regionale Hilfeeinrichtungen zu vermitteln. Im Unterschied zu den Spielbanken werden exzessive Spieler nicht ausgesperrt. Ihnen wird vielmehr "die Hand gereicht" und flächendeckend qualifizierte Hilfe angeboten. In jeder Spielhalle liegen Informationsflyer aus, anhand derer Spieler ihr eigenes Spielverhalten prüfen können. Darin finden sie auch die Kontaktdaten fachlich qualifizierter Informations-und Hilfsstellen. Seit Jahrzehnten ist auf jedes Geld-Gewinn-Spiel-Gerät der Warnhinweis aufgedruckt "Übermäßiges Spielen ist keine Lösung bei persönlichen Problemen". Daneben ist die Nummer einer Telefon-Hotline genannt, die bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aufgeschaltet ist.
Wichtig im Sinne der Prävention pathologischen Spielverhaltens und der Vermeidung von Kontrollverlusten ist zudem das Alkoholverbot in Spielstätten. Seit 1985 ist dies gesetzlich vorgeschrieben, nachdem es zunächst auf freiwilliger Basis praktiziert wurde.

Angriffe auf das gewerbliche Geld-Gewinnspiel
Die Umsätze bei den Anbietern im staatlichen Glücksspielmonopol gehen seit Jahren zurück. Dies wird zum großen Teil der Unterhaltungsautomatenwirtschaft angelastet. Für die Umsatzrückgänge der Anbieter im staatlichen Glücksspielmonopol sind allerdings viele Faktoren ursächlich:

- Die Expansion der illegalen Spielangebote im Internet,
- lückenlose Ausweiskontrollen in den Automatensälen der Spielbanken,
- Rauchverbote,
- das Verbot eigener Internetauftritte deutscher Spielbanken und
- unattraktive, absolut nicht konkurrenzfähige geringe Auszahlquoten bei Oddset.

Die staatlichen Anbieter machen Druck. Hinzukommt: Die Kassen der Kommunen sind leer. Dies ist eine Ursache für die relativ großzügige Genehmigungspraxis für Spielhallen in der jüngeren Vergangenheit, durch die die Kommunen 2011 ca. 440 Mio. Euro Vergnügungssteuer eingenommen haben. An einigen Stellen wird, insbesondere durch größere Spielhallenkomplexe, der Eindruck einer Häufung von Spielhallen hervorrufen. Eine "Spielhallenflut" wird herbeigeredet, obgleich die Kommunen die Ansiedlung über das Baurecht punktgenau steuern können. Gefördert wird die Diskussion auch durch einige Wissenschaftler und durch Berater mit eigenen finanziellen Interessen.

Diese ungünstige Gemengelage führt – abgesehen vom 1. GlüÄndStV – zu Forderungen nach eigenen Länder-Spielhallengesetzen, zu Druck auf den Bund bezüglich einer Novellierung der SpielV und bei den Kommunen zu Sperrzeitverlängerungen und Anhebungen von Vergnügungssteuersätzen. Druck erfolgt von mehreren Seiten und führt zu einer klassischen "Mehr-Ebenen-Problematik". Gerade für die Kommunen und für die Vergnügungssteuer gilt: Eine Kuh, die man melken will, darf man nicht schlachten. Die Kommunen profitieren von der Ansiedlung von Spielhallen über die Vergnügungssteuer. Zwischenzeitlich ist die Steuerschraube aber vielfach überdreht. Nach Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG liegt die Grenze der Tragfähigkeit von Vergnügungssteuer bezogen auf die Bruttokasse bei 8,82 % und gemessen an der Nettokasse bei 10,5 %. Gegen das Berliner Vergnügungssteuergesetz ist bereits Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgerichtshof Berlin eingereicht worden.

Spiel im Internet rund um die Uhr - ohne Grenzen und ohne soziale Kontrolle
In Deutschland sind alle gewerblich betriebenen Geld-Gewinn-Spiel-Geräte ausnahmslos von der PTB zugelassen und entsprechen den Vorschriften der SpielV. In einer Spielstättenkonzession dürfen maximal 12 Geräte aufgestellt werden. Je Gerät sind rechnerisch mindestens 12 m² Grundfläche erforderlich. Um das gleichzeitige Bespielen mehrerer Geld-Gewinn-Spiel-Geräte zu erschweren, dürfen die Geräte nur in Zweiergruppen mit Trennwänden aufgestellt werden. Unangemessen hohe Verluste in kurzer Zeit sind durch die Vorschriften der SpielV ausgeschlossen. Um dies zu gewährleisten, sind u.a. pro 5 Sekunden Spielzeit ein Höchsteinsatz von 0,20 Euro und ein Höchstgewinn von 2 Euro, Gewinn- und Verlustsummenbegrenzungen sowie eine Spielpause von 5 Minuten nach einer Stunde Spielzeit vorgeschrieben. Im Durchschnitt dürfen laut SpielV in einer Stunde maximal 33 Euro verloren werden. In der Praxis sind es nur zwischen 5 und 15 Euro (nach einer Studie des Fraunhofer Instituts sind es durchschnittlich 10,89 Euro pro Stunde).

Derartige Grenzen kennen das Internet und das Spiel in den Automatensälen der Spielbanken nicht. Wenngleich in Deutschland bislang Glücks- und Gewinnspiele im Internet unzulässig sind, gibt es Tausende von Angeboten im Netz – für fast Jedermann – unabhängig vom Alter – rund um die Uhr. Im Internet sind Glücksspiele mit Geldeinsatz zu finden, wie sie z.B. in den Spielbanken angeboten werden. Es gibt aber auch Spiele, die exakt denen in gewerblich betriebenen Geld-Gewinn-Spiel-Geräten entsprechen. Die Einsatz- und Gewinnmöglichkeiten sind jedoch nicht begrenzt. Zahlungen auf anonyme Spielerkonten sind möglich mit Kreditkarten, Prepaid-Karten, Pay Safe-Systemen, Warengutscheinen etc.

Eine übermäßige Beschneidung des streng regulierten und kontrollierten Geld-Gewinnspiels hat zwangsläufig eine Abwanderung von Spielgästen zu unregulierten und unkontrollierten Spielangeboten zur Folge. Dort besteht die Gefahr von unangemessen hohen Verlusten in kurzer Zeit. Eine soziale Kontrolle gibt es nicht. Der Spieler- und Jugendschutz bleibt auf der Strecke.

Für das gewerbliche Geld-Gewinnspiel in Deutschland existiert ein umfangreiches Regelwerk, von der Gewerbeordnung über die SpielV bis hin zum Jugendschutzgesetz. Es gibt kein Regelungsdefizit, sondern allenfalls ein Kontroll- und Vollzugsdefizit.

Die Unternehmen der Automatenwirtschaft verschließen sich nicht der Optimierung des Spielerschutzes sowie einem Fine-Tuning der spielrechtlichen Vorschriften. Sie werden sich jedoch mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln auf allen prozessualen Ebenen gegen eine Vernichtung ihrer Existenz wehren. Wir werden eine Prozessflut ohne Beispiel und immense Schadenersatzforderungen, bundesweit über 4 Mrd. Euro, erleben!
Zitat off

Fundstelle

Grüße

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7 17.01.2012 08:19 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Langsam sehen auch die Verbände, dass ihre bisherigen Tätigkeiten nicht der Branche gedient haben. Aber eins geht eben nur. Entweder man sichert vorrangig die persönlichen Interessen oder man leistet eine allumfassende Verbandsarbeit.

Wenn man bereits alles Machbare aus dem großen Topf genommen hat, ist es dann nicht unfair, wenn man sich jetzt auch noch auf die verbliebenen Reste der Kleinen stürzt?

Oder ist der Markt schon so aufgeteilt, dass man sich jetzt in aller Ruhe um die wirklichen Probleme kümmern will?
8 17.01.2012 08:56 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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VDAI Pressekonferenz Zitat:

Die Entwicklung im Bereich der Automatenaufstellung ist in der jüngeren Vergangenheit von einem erheblichen Strukturwandel gekennzeichnet. Der Trend geht zu größeren Spielhallenkomplexen mit mehreren Konzessionen. Die Innen- und Außenarchitektur wurden professionalisiert; der Service deutlich verbessert. Zudem finden in vielen Fällen Standortverlagerungen in Gewerbegebiete und autobahnnahe Bereiche (z.B. Autohöfe) statt. Die größeren Vergnügungskomplexe werden Wünschen der Kunden, die ein vielgestaltiges, tiefgestaffeltes Angebot erwarten, gerecht. Mit ca. 30 % weiblichen Spielgästen konnten neue Kundenkreise gewonnen werden. Alle Spielhallenbetreiber bemühen sich um gut geschultes Personal. Insbesondere größere Komplexe verfügen immer über qualifiziertes Personal und zeichnen sich durch bestmögliche Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen aus, z.B. der Einhaltung der Auslage von Info-Material zum problematischen Spielverhalten (vgl. Feldstudie v. Jürgen Trümper, Arbeitskreis Spielsucht, 2011).


Also hier werden die Betreiber kleiner Spielhallen sicherlich vehemet wiedersprechen. Erstens gefährten solche Monstercasinos welche von Automatenherstellern selbst betrieben werden jede kleine Spielothek/Existenz im unmittlbaren Umfeld von 20 - 30 km. Zweitens nutzen ja die Branchengrößen wie Gauselman wie man hört über Auszahlquoten von momentan angeblich über 90% des Einwurfs ihre Momopolstellung aus um die "kleinen" Mitbewerber vom Markt zu fegen.

Und seine Einlassungen zum vorgeblich geschulten Personal zur Vermeidung von pathologischen Spielerverhalten zeigt nichtmal ansatzweise die soziale Vernetzung von kleinen Spielstätten auf, wo in der Regel der Betreiber samt Ehefrau tag täglich arbeitet ergäntzt mit kleinem Personalbestand und wirklich jeder der dort arbeitenden Personen 95% der Spielgäste persönlich kennt.

Es finden dann natürlich dadurch auch direkte Kontaktaufnahmen gerade bei auffälligem Spielverhalten mit den Problemspielern statt.

Ein Betreiber kleiner Spielstätten nimmt hier seine Verantwortung mit Sicherheit weit früher wahr wie vorgeblich geschultes Personal mit hoher Fluktation in Großcasinos mit 1000 und mehr Spielgästen pro Tag. Wer da behauptet die 5-6 Angestellten pro Schicht kennen ihre Spielgäste persönlich darf das ja durchaus. Die Praxis gibt das mit Sichreheit nicht her.

Der kleine Betreiber wohnt ja in der Regel auch direkt in der Nähe seiner Spielstätte, ist in dem Stadteil oder der Kleinstadt bekannt und kennt wie gesagt seine Spielgäste zum überwiegenden Teil persönlich.

Also ich gehe davon aus das das Vorhgaben des Gesetzgebers Großcasinos einzubremsen und perspektivisch auf 1er oder 2er Konsezionnen wieder zurückzugehen in der gesamten restlichen Branche auf breite Zustimmung stößt.

Ansonsten ist inhaltlich nicht viel auszusetzen an den weiteren Ausführungen.

Hier geht es ja um eine Unterhaltungsbranche. Und Unterhaltung in der Art kostest nunmal richtig viel Geld und verursacht hohe Kosten.

An keiner Spielothek steht: Soziallamt - hier gibt es kostenlos Geld !

Jeder normale Spielgast weiss das er für diese Art von Unterhaltung Geld bezahlen muss und das die Chance Geld zu verlieren um 10-30 % höher ist wie die Chance mit mehr Geld wieder aus der Spielstätte zu gehen wie man hereingekommen ist.

Das sind aber nur meine persönlichen Einschätzungen und ich respektiere auch anderweitige entgegengesetzte Meinungen.

Es gibt immer ein "Für und Wieder"......kommt meißtens auf den Standpunkt des Betrachters oder des Betroffenen an.
9 17.01.2012 23:23 Edu1 ist offline Beiträge von Edu1 suchen
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Hallo Edu1,

Du reduzierst das deutsche Glücksspiel nur auf die Automaten.

Es geht hier doch um einen Milliardenmarkt der neu aufgeteilt werden soll.

Ein Milliardenmarkt, der noch nicht einmal national und ohne Ausnahmen geregelt oder gesteuert ist und außerdem nicht alle möglichen Glücksspielarten enthält.

Wenn man davon ausgeht, dass der deutsche Glücksspielmarkt ca.8 Milliarden Umsatz erwirtschaftet, dann kann man sicherlich ohne einen großen Fehler zu machen von mindestens 11 Milliarden Umsatz ausgehen, sofern man alleine nur die Fernseh- und Telefonglücksspiele mit einbeziehen würde.


Aber auch die angeblich gemeinnützigen Veranstaltungen, wie z. B. „Platz an der Sonne“ gehören dazu. Es kann doch nicht sein, das das Fernsehen Glücksspielveranstaltungen ohne eine Glücksspielsteuer von 20 % durchführt. Von der Abführung der 19 % Mehrwertsteuer gar nicht erst zu reden.

Was haben T-Shirt und andere Angebote mit dem Glücksspiel zu tun?

Das Imperium sieht man hier: http://www.einplatzandersonne.de/


Selbst die Banken wirken ständig im Untergrund des deutschen Glücksspiels über die sogenannten Gewinnsparlose mit. Da gehen bei einem Einsatz von 7,50 €, 2,50 € im Monat in eine Verlosung.

Auch hier natürlich wieder alles ohne eine Suchtgefahr!


Kann mir mal einer erklären, warum bei Sportwetten nur 5 % Sportwetten Steuer anfallen sollen, wenn man auf der anderen Seite mit eine Auszahlungsquote von 90 – 95 % wirbt? Wird das Sponsoring davon noch abgezogen?

Kann mir einer mal erklären, warum Sportwetten Unternehmen überhaupt ein Sponsoring in der jetzigen Form durchführen dürfen? VfB Lübeck, Werder Bremen, Real Madrid, etc.

Werden mit dieser Maßnahme nicht Spielergewinne missbraucht und reduziert?

Wo sind die klaren rechtlichen Grundlagen ohne Ausnahmen für das deutsche Sportwetten Glücksspiel?

Oddset arbeitet da mit wesentlich schlechteren Auszahlungsquoten. Wie die konkurrenzfähig mitmischen wollen bleibt ein Rätsel.

Hier wird doch nur vorsätzlich noch vorhandenes Volkseigentum ohne entsprechende Gegenleistung verramscht und man redet die Machenschaften dem Bürger auch noch schön.

Du wirst doch wohl nicht glauben, dass die ausländischen Unternehmen wie Bwin & Co sich mit dem Geplänkel der Spielhallen befassen wollen. Viel zu aufwendig, zuviel Personal, zu viele Kosten und damit ein zu großes wirtschaftliches Risiko! Und mit dem umstrittenen Thema der Spielsucht müssen sie sich seit Arp, Kubicki & Co auch nicht mehr befassen. Das unterliegt jetzt doch der Verharmlosung und die Glücksspielsuchtvereine machen dabei auch noch mit. Oder haben sie sich etwas lautstrak eingebracht?


Der ständige Kleinkrieg ist doch nur dazu da, um die Verteilung der betriebswirtschaftlich, interessanten Glücksspielarten in Ruhe vorzunehmen.

Der Automatenmarkt dient doch nur als Vorwand, damit die Aufteilungen der lukrativen Glücksspielarten überhaupt so lautlos möglich sind.

Ein Automatenaufsteller, der den ständigen Diskriminierungen ausgesetzt ist, wird bei dem Verteilungsschema bestimmt nicht berücksichtigt, egal wohin die wirtschaftliche Entwicklung für ihn auch hingeht.

Mit den „Großen“ sterben die „Kleinen“!

Gruß
anders
10 18.01.2012 10:21 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Hallo Anders,


ich kann dir hier in deiner Einschätzung der Gesamtsituation nur voll und ganz zustimmen.

Mein Statment bezug sich tatsächlich nur auf den Spielotheken/Casino Bereich und die Problematik der Mehrfachkonssesionen mit weit über 100 Geldspielern
in einer einzigen Spielhalle oder neudeutsch "Casino".

In der Regel werden in solchen Großspielhallen dann ja noch weitere Unterhaltungsbereiche wie Snooker, Billard, Bowling, Restaurants, Bar´s, Diskoteken usw versucht mit anzugliedern um ein möglichst breites Publikum anzulocken.

Und wer dann als kleiner Einzelunternehmer mit seinem Konkurenzbetrieb in einer der Branchen da in der Nähe seinen Standort hat, kann dann nur das große Fürchten bekommen.


Solche Branchenrießen schaffen es ja für den Anfang auch nur mal kostendeckend zu kalkulieren und über das Preis-Leistungsverhältnis die vor Ort Konkurenz in die Knie zu zwingen. Mit hunderten von Millionen Rücklagen in der Kriegskasse lässt sich sowas ja auch sehr gut kalkullieren.

Also ich sehe deswegen die Genehmigungen für solche überdimensionalen Unterhaltungscenter sehr kritisch.

Ist aber natürlich aber nur eine subjektive Einschätzung meinerseits. Vielleicht gibt es auch schon Statistiken wie sich solche überdimesionalen Entertaincenter positiv oder negativ auf die gewachsenen Strukturen auswirken oder ausgewirkt haben.
11 18.01.2012 12:10 Edu1 ist offline Beiträge von Edu1 suchen
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Hallo Edu1,

ich gehe mal davon aus, das Unternehmen mit einer Einzelkonzession keine Überlebenschance mehr haben.

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anders
12 18.01.2012 13:24 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Zitat:
Original von anders
Hallo Edu1,

ich gehe mal davon aus, das Unternehmen mit einer Einzelkonzession keine Überlebenschance mehr haben.

Die Kosten und Umsatzschwankungen innerhalb eines Jahres sind einfach zu groß.

Gruß
anders


Hallo anders,

nach meinen Kenntnissen sind sauber geführte 1er Konzessionen auch in der Nähe von Megahallen durchaus überlebensfähig.

Aber die Kämmerer kriegen den Hals nicht voll und werden das mit den Kosten schon hinbekommen, irgendwann können die sich dann wieder mit der Hundesteuer beschäftigen....
13 18.01.2012 15:45 Otten ist offline E-Mail an Otten senden Beiträge von Otten suchen
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