Hausschlachter = Gewerbe? |
Residenz
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Hausschlachter = Gewerbe? |
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Guten Morgen,
durch unterschiedliche Anfragen haben wir mitbekommen, dass bei uns ein "mobiler Hausschlachter" unterwegs ist.
Er fährt also auf die Bauernhöfe und schlachtet dort direkt vor Ort das Vieh. Das fertig zerlegte Tier bleibt vollkommen auf dem Hof (auch der "Abfall"), so dass der Herr die Fleischteile nicht verkauft sondern tatsächlich NUR schlachtet. Nun stellt sich mir die Frage, ob es sich überhaupt um ein Gewerbe handelt, oder eher um Urproduktion. Eventuell könnte es sogar als Reisegewerbe eingestuft werden?
Ich benötige dringend Tips und mögliche Rechtsgrundlagen.
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10.01.2012 08:47 |
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Solon
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Harsefeld
Tripel-As
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Hast du schon das Veterinäramt gefragt?
__________________ Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null, und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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2
10.01.2012 09:43 |
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Solon
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Blackhunter
Doppel-As
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Nach Rd.-Nr. 43 zu 3 14 GewO (Landmann/Rohmer) werden die besonders in ländlichen Gegenden tätigen Hausschlachter als selbständig Gewerbetreibende eingestuft.
Freundliche Grüße
aus dem Main-Taunus-Kreis
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3
10.01.2012 09:47 |
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J. Simon
Lebende Foren Legende
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Hallo Residenz,
bei uns sind die Hausschlachter Gewerbetreibende und unterliegen auch nicht der HWO. Urproduktion liegt nicht vor, da der Schlachter ja keine eigenen Erzeugnisse erstellt und in Verkehr bringt, sondern lediglich die Dienstleistung dem Bauern anbietet. Reisegewerbe liegt nicht vor, da der Hausmetzger vom Kunden bestellt wird.
Bei uns sterben diese Leute immer mehr weg. Auch mein Metzger hört bald auf. Was mache ich dann?
VG J. Simon
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4
10.01.2012 10:14 |
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Blackhunter
Doppel-As
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Hallo Joachim,
selber schlachten oder die Stracke beim Metzger Deines Vertrauen kaufen.
Gruß
Dieter
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10.01.2012 10:40 |
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Pieck, OA Düren
Routinier
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Hallo,
laut Abgrenzungskatalog IHK/HWK zählt das Schlachten zur wesentlichen Tätigkeit des Fleischers und würde somit zu den zulassungspflichtigen Handwerken gehören. Fleischzerleger/Ausbeiner ist handwerksähnlich. Das waren früher überwiegend die sog. "Kopfschlächter" in Schlachthöfen. Gibt`s heute fast nicht mehr.
Gewerbeanmeldung muss m.E. aber auf jeden Fall gemacht werden.
MfG
Thomas Pieck
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6
10.01.2012 14:04 |
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J. Simon
Lebende Foren Legende
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@ Blackhunter
Hallo Dieter,
die billigste Variante ist, daß ich Vegetarier werde. Ich bin ja schon Teilzeitvegetarier und esse Fleischwaren nur noch mittags und abends.
VG J. Simon
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11.01.2012 15:08 |
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OrdnungLRASM
Jungspund
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Ich sehe das genauso wie meine Vorredner...
Meines Erachtens handelt es sich dabei auf jeden Fall um ein Gewerbe, insbesondere weil er seine Tätigkeiten für andere Personen erbringt und mit dieser Tätigkeit Gewinn erziehlt. Als Urproduktion würde ich es nicht sehen weil er, wie gesagt, i. d. R. nicht seine eigenen Tiere schlachtet.
Fraglich ist noch ob ein Reisegewerbe vorliegt.
Glaube aber kaum dass er von Tür zu Tür läuft und fragt:
"Darf ich Ihre Tiere schlachten"
Ich habe zumindest noch keinen gesehen, der das so angeht...
Gruß aus Thüringen
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11.01.2012 15:16 |
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