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Zum Ende der Seite springen Hausschlachter = Gewerbe?
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Residenz Residenz ist weiblich
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Hausschlachter = Gewerbe?

Guten Morgen,
durch unterschiedliche Anfragen haben wir mitbekommen, dass bei uns ein "mobiler Hausschlachter" unterwegs ist.
Er fährt also auf die Bauernhöfe und schlachtet dort direkt vor Ort das Vieh. Das fertig zerlegte Tier bleibt vollkommen auf dem Hof (auch der "Abfall"), so dass der Herr die Fleischteile nicht verkauft sondern tatsächlich NUR schlachtet. Nun stellt sich mir die Frage, ob es sich überhaupt um ein Gewerbe handelt, oder eher um Urproduktion. Eventuell könnte es sogar als Reisegewerbe eingestuft werden?

Ich benötige dringend Tips und mögliche Rechtsgrundlagen.
Danke
1 10.01.2012 08:47 Residenz ist offline E-Mail an Residenz senden Beiträge von Residenz suchen
Solon
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Harsefeld Harsefeld ist männlich
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Hast du schon das Veterinäramt gefragt?

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Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null, und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
2 10.01.2012 09:43 Harsefeld ist offline E-Mail an Harsefeld senden Beiträge von Harsefeld suchen
Solon
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Blackhunter Blackhunter ist männlich
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Moin
Nach Rd.-Nr. 43 zu 3 14 GewO (Landmann/Rohmer) werden die besonders in ländlichen Gegenden tätigen Hausschlachter als selbständig Gewerbetreibende eingestuft.

Freundliche Grüße
aus dem Main-Taunus-Kreis
3 10.01.2012 09:47 Blackhunter ist offline E-Mail an Blackhunter senden Homepage von Blackhunter Beiträge von Blackhunter suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Hallo Residenz,

bei uns sind die Hausschlachter Gewerbetreibende und unterliegen auch nicht der HWO. Urproduktion liegt nicht vor, da der Schlachter ja keine eigenen Erzeugnisse erstellt und in Verkehr bringt, sondern lediglich die Dienstleistung dem Bauern anbietet. Reisegewerbe liegt nicht vor, da der Hausmetzger vom Kunden bestellt wird.

Bei uns sterben diese Leute immer mehr weg. Auch mein Metzger hört bald auf. Was mache ich dann?verwirrt

VG J. Simon
4 10.01.2012 10:14 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Blackhunter Blackhunter ist männlich
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Hallo Joachim,

selber schlachten oder die Stracke beim Metzger Deines Vertrauen kaufen.

Gruß
Dieter
5 10.01.2012 10:40 Blackhunter ist offline E-Mail an Blackhunter senden Homepage von Blackhunter Beiträge von Blackhunter suchen
Pieck, OA Düren   Zeige Pieck, OA Düren auf Karte Pieck, OA Düren ist männlich
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Hallo,

laut Abgrenzungskatalog IHK/HWK zählt das Schlachten zur wesentlichen Tätigkeit des Fleischers und würde somit zu den zulassungspflichtigen Handwerken gehören. Fleischzerleger/Ausbeiner ist handwerksähnlich. Das waren früher überwiegend die sog. "Kopfschlächter" in Schlachthöfen. Gibt`s heute fast nicht mehr.

Gewerbeanmeldung muss m.E. aber auf jeden Fall gemacht werden.

MfG
Thomas Pieck
6 10.01.2012 14:04 Pieck, OA Düren ist offline E-Mail an Pieck, OA Düren senden Homepage von Pieck, OA Düren Beiträge von Pieck, OA Düren suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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@ Blackhunter

Hallo Dieter,

die billigste Variante ist, daß ich Vegetarier werde. Ich bin ja schon Teilzeitvegetarier und esse Fleischwaren nur noch mittags und abends.

VG J. Simon
7 11.01.2012 15:08 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
OrdnungLRASM OrdnungLRASM ist weiblich
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Ich sehe das genauso wie meine Vorredner...

Meines Erachtens handelt es sich dabei auf jeden Fall um ein Gewerbe, insbesondere weil er seine Tätigkeiten für andere Personen erbringt und mit dieser Tätigkeit Gewinn erziehlt. Als Urproduktion würde ich es nicht sehen weil er, wie gesagt, i. d. R. nicht seine eigenen Tiere schlachtet.

Fraglich ist noch ob ein Reisegewerbe vorliegt.
Glaube aber kaum dass er von Tür zu Tür läuft und fragt:
"Darf ich Ihre Tiere schlachten" großes Grinsen
Ich habe zumindest noch keinen gesehen, der das so angeht...

Gruß aus Thüringen
8 11.01.2012 15:16 OrdnungLRASM ist offline E-Mail an OrdnungLRASM senden Beiträge von OrdnungLRASM suchen
Marcel Fromm Marcel Fromm ist männlich
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Guten Morgen,

bei mir möchte ein Bürger den Einzelhandel mit Fleisch- und Wurstwaren anmelden.

Dabei betreibt er die Aufzucht der Tiere, das schlachten und zerlegen der Tiere (Rind und Schwein) komplett selbst und hat auf seinem Hof zudem einen kleinen Verkaufsraum geschaffen, wo er die Fleisch- und Wurstwaren direkt verkauft. Liegt hier Urproduktion vor oder dennoch eine gewerbliche Tätigkeit? Und wenn Gewerbe, liegt eher der Bezug zum Handel vor oder muss die Handwerkskammer auch informiert werden?

Zudem bemerkte er, dass er diesen Einzelhandel nur in den Monaten Oktober bis etwa März/April ausübt, da er in den restlichen Monaten mit der übrigen Landwirtschaft beschäftigt ist.

__________________
Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen

Marcel Fromm


"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Marcel Fromm: 09.11.2018 12:21.

9 09.11.2018 08:54 Marcel Fromm ist offline E-Mail an Marcel Fromm senden Homepage von Marcel Fromm Beiträge von Marcel Fromm suchen
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