Schleswig-Holstein: Immer noch keine klaren Vorstellungen für das Automatenglückspiel |
anders
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Schleswig-Holstein: Immer noch keine klaren Vorstellungen für das Automatenglückspiel |
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Wo kein Wille ist, da ist auch kein Weg!
Wieder nur wilde Sprüche?
Zitat: |
Jens-Christian Magnussen zu TOP 9: Eine solide gesetzliche Grundlage für das Automatenglücksspiel
Innenpolitik
Nr. 489/11 vom 16. November 2011
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist
Redebeginn
Bis heute ist es nicht in ausreichendem Maße gelungen, das suchtrelevante Automatenglücksspiel in den Spielhallen in Schleswig-Holstein auf eine solide gesetzliche Grundlage zu stellen.
Schleswig-Holstein hat, gemessen an seiner Einwohnerzahl, eine im Bundesvergleich überdurchschnittliche Automatendichte. Ein Grund hierfür sind Leerstände in den Innenstädten, sodass als Kompensation allzu oft auf Spielhallen zurückgegriffen wird. Gerade in strukturschwachen Gebieten schießen Spielhallen wie Pilze aus dem Boden. Diesem Phänomen müssen wir entgegenwirken. Deshalb muss die Politik ihrer Verantwortung in der „Abwehr“ von Überkapazitäten von Spielhallen nachkommen.
Es bedarf einer ordnungsrechtlichen Rahmengebung insbesondere aus Gründen des Spieler- und Jugendschutzes. Hessen, Bremen und Berlin haben sich bereits Rahmenkriterien geben, um ein Element des Gegensteuerns zu haben. Für die CDU ist es von besonderer Bedeutung, dass wir diesem Wirtschaftszweig geordnete und maßvolle Kriterien geben. Neben der Zunahme von Spielhallen wird auch immer wieder das Suchtpotential angeführt, dass wir nicht aus den Augen verlieren dürfen. Mit unterschiedlichen Ansätzen kann man sich der Realität der Konzessionsvergaben nähern.
Der Arbeitskreis der Spielsucht e.V hat mit der Trümper/Heimann Studie mit Stand vom 1.1.2010 die Spielhallenstandorte und Spielhallenkonzessionen in Schleswig-Holstein ermittelt, wobei die Gemeinden unter 10.000 Einwohnern nicht erfasst wurden. Das Ergebnis waren seit 2000 - 370 Standorte mit 443 Konzessionen und 2010 - 338 Standorte mit 443 Konzessionen
Aus der Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen geht hervor, dass mit Stand September 2011 – 520 Konzessionen in Schleswig-Holstein vergeben waren. Dies dokumentiert keinen exorbitanten Zuwachs, aber dennoch eine Zunahme.
Wir dürfen aber nicht aus den Augen verlieren, dass in der schleswig-holsteinischen Automatenwirtschaft etwa 400 Unternehmen mit ca. 3.000 Arbeitsplätzen mit vornehmlich weiblichen – teilweise allein erziehenden Müttern– tätig sind. Da die Spielhallen zur Zeit 24 Stunden geöffnet sind, kann eindeutig nachvollziehbar abgeleitet werden, dass je Stunde 125 Arbeitsplätze, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, geschaffen wurden. In der jüngsten Vergangenheit haben mich einige Zuschriften von besorgten und um ihren Arbeitsplatz bangenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht, die unisono einen verantwortungsvollen Umgang angemahnt haben. Viele Familienbetriebe sorgen sich um die Existenz. Ich bin überzeugt davon, dass diese Familienbetriebe sich ihrer sozialen Verantwortung über Jahre bewusst sind und dieses auch weiterhin sein werden.
Wir müssen verhindern, dass in der Debatte zum Spielhallengesetz wieder die Grundsätze der Gleichmacherei greifen. Wir müssen die „schwarzen Schafe“ bekämpfen, dürfen dies aber nicht auf die gesamte Branche und alle Betriebsinhaber übertragen.
Auf der Grundlage von Studien – die sicherlich so als auch anders ausgelegt werden können – hat etwa ein Prozent der Kunden von Spielhallen ein Suchtproblem. Diesen Menschen muss geholfen werden. Für viele Menschen ist eine Spielhalle jedoch lediglich eine Form der Freizeitgestaltung, ist eine Spielhalle ein Treffpunkt, um sich auszutauschen. Alle bis heute errichtenden Spielstätten sind rechtmäßig und nicht illegal in die Umsetzung gegangen. Eigens hierfür errichtete Gebäude mit erheblichen Investitionen und teilweise langfristigen Mietverträgen oder Abschreibungsfristen von bis zu zehn Jahren und mehr müssen sorgsam in unseren Überlegungen zum Bestandschutz abgewogen werden.
Man muss zur Kenntnis nehmen, dass gewerbliche Geldspielgeräte strikten staatlichen Regeln unterliegen – im Gegensatz zu staatlichen Glücksspielgeräten in Spielbanken. Durch unbedachtes Handeln dürfen wir keine Arbeitsplätze und Existenzen ohne Not gefährden, wir dürfen aber auch die Suchtprävention von Betroffenen nicht aus dem Blick verlieren.
Ziel muss es sein, die wirtschaftlichen Interessen der Automatenwirtschaft mit den Erfordernissen der Suchtprävention in Einklang zu bringen. Lassen Sie uns in diesem Sinne verantwortungsvoll an die Umsetzung des Spielhallengesetzes gehen.
Pressesprecher Dirk Hundertmark
Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440
Telefax 0431-988-1443
E-mail: info@cdu.ltsh.de
Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Gefunden unter: http://www.cdu.ltsh.de/content/presse/pressemeldungen/2011-11-16__Jens-Chri
stian_Magnussen_2563.html
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24.12.2011 19:33 |
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Solon
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jasper
Kaiser
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RE: Schleswig-Holstein: Immer noch keine klaren Vorstellungen für das Automatenglückspiel |
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Zitat: |
Original von anders
Wo kein Wille ist, da ist auch kein Weg!
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Zitat: |
Jens-Christian Magnussen zu TOP 9: Eine solide gesetzliche Grundlage für das Automatenglücksspiel
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Nr. 489/11 vom 16. November 2011
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Bis heute ist es nicht in ausreichendem Maße gelungen, das suchtrelevante Automatenglücksspiel in den Spielhallen in Schleswig-Holstein auf eine solide gesetzliche Grundlage zu stellen.
Schleswig-Holstein hat, gemessen an seiner Einwohnerzahl, eine im Bundesvergleich überdurchschnittliche Automatendichte. Ein Grund hierfür sind Leerstände in den Innenstädten, sodass als Kompensation allzu oft auf Spielhallen zurückgegriffen wird. Gerade in strukturschwachen Gebieten schießen Spielhallen wie Pilze aus dem Boden. Diesem Phänomen müssen wir entgegenwirken. Deshalb muss die Politik ihrer Verantwortung in der „Abwehr“ von Überkapazitäten von Spielhallen nachkommen.
Es bedarf einer ordnungsrechtlichen Rahmengebung insbesondere aus Gründen des Spieler- und Jugendschutzes. Hessen, Bremen und Berlin haben sich bereits Rahmenkriterien geben, um ein Element des Gegensteuerns zu haben. Für die CDU ist es von besonderer Bedeutung, dass wir diesem Wirtschaftszweig geordnete und maßvolle Kriterien geben. Neben der Zunahme von Spielhallen wird auch immer wieder das Suchtpotential angeführt, dass wir nicht aus den Augen verlieren dürfen. Mit unterschiedlichen Ansätzen kann man sich der Realität der Konzessionsvergaben nähern.
Der Arbeitskreis der Spielsucht e.V hat mit der Trümper/Heimann Studie mit Stand vom 1.1.2010 die Spielhallenstandorte und Spielhallenkonzessionen in Schleswig-Holstein ermittelt, wobei die Gemeinden unter 10.000 Einwohnern nicht erfasst wurden. Das Ergebnis waren seit 2000 - 370 Standorte mit 443 Konzessionen und 2010 - 338 Standorte mit 443 Konzessionen
Aus der Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen geht hervor, dass mit Stand September 2011 – 520 Konzessionen in Schleswig-Holstein vergeben waren. Dies dokumentiert keinen exorbitanten Zuwachs, aber dennoch eine Zunahme.
Wir dürfen aber nicht aus den Augen verlieren, dass in der schleswig-holsteinischen Automatenwirtschaft etwa 400 Unternehmen mit ca. 3.000 Arbeitsplätzen mit vornehmlich weiblichen – teilweise allein erziehenden Müttern– tätig sind. Da die Spielhallen zur Zeit 24 Stunden geöffnet sind, kann eindeutig nachvollziehbar abgeleitet werden, dass je Stunde 125 Arbeitsplätze, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, geschaffen wurden. In der jüngsten Vergangenheit haben mich einige Zuschriften von besorgten und um ihren Arbeitsplatz bangenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht, die unisono einen verantwortungsvollen Umgang angemahnt haben. Viele Familienbetriebe sorgen sich um die Existenz. Ich bin überzeugt davon, dass diese Familienbetriebe sich ihrer sozialen Verantwortung über Jahre bewusst sind und dieses auch weiterhin sein werden.
Wir müssen verhindern, dass in der Debatte zum Spielhallengesetz wieder die Grundsätze der Gleichmacherei greifen. Wir müssen die „schwarzen Schafe“ bekämpfen, dürfen dies aber nicht auf die gesamte Branche und alle Betriebsinhaber übertragen.
Auf der Grundlage von Studien – die sicherlich so als auch anders ausgelegt werden können – hat etwa ein Prozent der Kunden von Spielhallen ein Suchtproblem. Diesen Menschen muss geholfen werden. Für viele Menschen ist eine Spielhalle jedoch lediglich eine Form der Freizeitgestaltung, ist eine Spielhalle ein Treffpunkt, um sich auszutauschen. Alle bis heute errichtenden Spielstätten sind rechtmäßig und nicht illegal in die Umsetzung gegangen. Eigens hierfür errichtete Gebäude mit erheblichen Investitionen und teilweise langfristigen Mietverträgen oder Abschreibungsfristen von bis zu zehn Jahren und mehr müssen sorgsam in unseren Überlegungen zum Bestandschutz abgewogen werden.
Man muss zur Kenntnis nehmen, dass gewerbliche Geldspielgeräte strikten staatlichen Regeln unterliegen – im Gegensatz zu staatlichen Glücksspielgeräten in Spielbanken. Durch unbedachtes Handeln dürfen wir keine Arbeitsplätze und Existenzen ohne Not gefährden, wir dürfen aber auch die Suchtprävention von Betroffenen nicht aus dem Blick verlieren.
Ziel muss es sein, die wirtschaftlichen Interessen der Automatenwirtschaft mit den Erfordernissen der Suchtprävention in Einklang zu bringen. Lassen Sie uns in diesem Sinne verantwortungsvoll an die Umsetzung des Spielhallengesetzes gehen.
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Teils ganz gut und schön, aber alles schon an anderen Stellen gelesen und es fehlt nach wie vor das WIE?
Erklärt werden sollte bitte auch, was oder wer mit „schwarzen Schafe“gemeint ist.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 25.12.2011 09:25.
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2
25.12.2011 09:21 |
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Solon
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bandick
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mit schwarzen schafen sind doch relativ klar diejenigen anbieter bzw. betreiber gemeint, die dem ruf der gesamten branche schaden, indem sie gesetzeswidrig agieren - sei es durch unerlaubte werbemaßnahmen, zu viele automaten auf zu engem raum, unerlaubten angeboten etc.
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3
25.12.2011 09:55 |
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jasper
Kaiser
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Ach sooooo einfach ist das, dann ist ja alles klar. Aber wie packt man diese "gesetzeswidrigen Schafe" bei den Hörnern und wie erkennt man sie überhaupt?
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25.12.2011 11:35 |
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anders
Kaiser
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Hallo jasper,
ich habe das ausgewählt, eben weil ein Großteil dieser Sprüche wirklich schon seit Jahrzehnten im Umlauf ist und noch nie zu einer der jeweils angesprochenen Veränderung geführt hat.
Und wir alle erfahren es täglich immer wieder, dass weder von politischer Seite noch von den anderen Mahnern (Universitäten, Glücksspielsuchtvereinigungen, PTB, Gutachtern, etc.) ein Interesse an einem gradlinigen, nationalen und rechtsicheren Glücksspiel in Deutschland gelegen ist.
Offensichtlich liegt das daran, dass man unter den gegebenen Umständen ohne fach- und sachgerechte Gegenleistungen besser ans Geld oder die Gelder kommt und sich somit auch noch die teilweise überflüssigen Posten und Versorgungsposten leichter sichern kann.
Und wenn man dann bedenkt, dass das auch noch auf unbestimmte Zeit so weiter gehen soll, dann wird wohl nur eine Bürgerbewegung der Weg zur wirklichen Veränderung sein.
Ist es gesetzlich korrekt, wenn der spielende Bürger durch die unzulänglichen Gesetze und möglichen Geldabzweigungen (Sponsoring und Werbemaßnahmen) und Geldverteilungspraxis auch noch niedrigere Gewinne in Kauf nehmen muss?
Der Höhepunkt der ganzen Angelegenheit ist aber, dass an den eingespielten Mauscheleien, so sieht es zumindest die Öffentlichkeit, ohne Ausnahmen alle Parteien beteiligt sind.
Wenn es um die Postenverteilung geht, dann geht eine Demokratie auch völlig ohne das Volk.
Fazit: Es wird sich auch in 2011 im deutschen Glücksspiel nichts ändern.
Gruß
anders
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5
25.12.2011 12:12 |
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bandick
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dem ist praktisch nichts mehr hinzuzufügen.
@ jasper: ich habe nie behauptet, es sei einfach, etwas gegen die schwarzen schafe zu unternehmen, geschweige denn, sie zu erkennen. es ist aber dennoch klar, welche eigenschaften/taten sie zu eben diesen schwarzen schafen machen.
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6
26.12.2011 19:06 |
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anders
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Schwarze Schafe gibt es eben überall und wenn die Politik darüber spricht, dann sind die auch schon in den eigenen Reihen, denn wie würde man sonst darauf kommen?
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7
27.12.2011 09:46 |
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jasper
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Zitat: |
Original von bandick
mit schwarzen schafen sind doch relativ klar diejenigen anbieter bzw. betreiber gemeint, die dem ruf der gesamten branche schaden, indem sie gesetzeswidrig agieren - sei es durch unerlaubte werbemaßnahmen, zu viele automaten auf zu engem raum, unerlaubten angeboten etc. |
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Wobei sich gerade hinter „etc.“ die Gesetzeswidrigkeiten verstecken, die nicht durch eine einfache optische Kontrolle der Ordnungsbehörden aufdeckt werden können.
Mit den heutigen Kontrollmöglichkeiten werden auch zukünftig die wirklich „schwarzen Schafe“ ungestört im dunklen bleiben. - Aber wie es aussieht ist auch das politisch so gewollt …............
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9
28.12.2011 10:06 |
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anders
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Zitat: |
... Darüber hinaus hat die Bayerische Landesregierung ihre Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag vorbehaltlich einer Notifizierung erteilt. Über Kabinettsbeschlüsse anderer Regierungen ist mir nichts bekannt."
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Hallo bandick,
schlecht, wenn man als deutscher Bundespräsident die Probleme nicht sachgerecht erklärt bekommt.
Hallo jasper,
sehr human und rücksichtsvoll erklärt.
Im Grunde genommen müsste doch auch bei Dir das Messer in der Tasche aufgehen.
Gruß
anders
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10
28.12.2011 21:54 |
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bandick
Kaiser
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hallo anders,
allerdings! und noch schlechter, wenn man sich als bundespräsident nicht entsprechend informiert. seine chance auf einen einigermaßen würdevollen und zeitigen rücktritt hat er letzte woche leider verspielt. und auch unwissen führt zu einer beschmutzung des amt des bundespräsidenten!
hallo jasper,
du hast recht - hinter etc versteckt sich in der tat noch einiges, was man vielleicht noch nicht einmal ahnt. aber ich gebe dir recht: an einer ausrottung der schwarzen schafe scheint in der tat kein großes interesse zu liegen.
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30.12.2011 06:57 |
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anders
Kaiser
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„Schwarzen Schafe“
Wird die Anzahl der schwarzen Schafe mit jedem neuen Glücksspielgesetz oder -Erlass nicht automatisch immer größer?
Ein völlig normaler Vorgang, wenn man über eine quantitative Gesetzgebung immer nur weitere monopolistische Strukturen mit Ausnahmen schafft.
Und damit wird aus KLEIN ganz schnell GROSS und es hackt die eine Krähe der Anderen nicht mehr die Augen aus!
Im Grunde genommen alles nur eine staatlich verordnete Marktbereinigung ohne Rücksicht auf Verluste jeglicher Art.
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30.12.2011 08:45 |
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