Deutscher Bundestag – Drucksache 16/1943 16. Wahlperiode 23.06.2006 |
anders
Kaiser
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Deutscher Bundestag – Drucksache 16/1943 16. Wahlperiode 23.06.2006 |
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Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Dr. Gerhard Schick, Matthias Berninger, Dr. Thea Dückert, Irmingard Schewe-Gerigk, Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Politische Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum staatlichen Monopol für Sportwetten vor dem Hintergrund des europäischen Rechts der Dienstleistungsfreiheit im europäischen Binnenmarkt sowie Wettangeboten im Internetsiehe:
siehe: http://dip.bundestag.de/btd/16/019/1601943.pdf
Weiter nur passiv zuschauen kostet dem Staat viel Geld!
Also ein Anfang über die Opposition?
Mit 19 Fragen zu „Sportwetten“ kann man zu keiner Lösung des nationalen Glücksspiels in Deutschland kommen, weil das Problem vom Grundsatz her komplett neu gelöst werden muss.
Zu einer nationalen Lösung gehören die kompletten Bereiche von: Staatlichen Spielbanken, Privaten Spielbanken, Spielhallen, Lottosysteme, Totosysteme, Klassenlotterin, Gewinnspiele aus dem Radio und Fernsehen, Gewinnspiele im Internet, Buchmacher, Bingo, Glücksrad, Spielkarten, Würfelspiele, Münzen werfen und alle Arten von Spiele und Veranstaltungen, die mit einem Einsatz beginnen.
Nur Spiele und Veranstaltungen ohne Einsatz fallen nicht unter das Glücksspiel.
Wenn man alles von Grundauf neu ordnet, dann kann man aus den zuerwartenden Einahmen auch andere Bereiche sicher finanzieren. Nur müssen diese dann endlich einmal ihre Berechtigung nachweisen.
Ob z. B. der Profifußball, etc. oder Vorsitzende gemeinnütziger Unternehmen und Vereine mit einem Jahreseinkommen von über (z. B.) 90.000,00 € und einer Klausel der jährlichen Geldentwertung dann noch dazu gehören, dürfte doch wohl sehr fraglich sein. Auch dürften bei den Spesen und Ausgaben nur die engsten Richtlinien zur Anwendung kommen.
Dennoch muss man sich schon sehr wundern, dass die Regierungsparteien von sich aus nicht schon lange um eine nationale Lösung im Glücksspiel bemüht haben.
Oder soll etwa erneut nur das „Tafelsilber“ verscherbelt werden?
Wer ist oder wird dann der Nutznießer?
Ein Menschenleben ist doch sehr kurz. Man bedenke bei allem persönlichen Wohlwollen, es gibt noch eine Nachwelt!
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19.07.2006 09:25 |
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Solon
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Stepper
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RE: Deutscher Bundestag – Drucksache 16/1943 16. Wahlperiode 23.06.2006 |
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20. Frage: Wer verhindert Spam-Threads gewisser Lobbyisten in Gewerberecht-Foren???
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2
19.07.2006 15:52 |
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Solon
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Boshamer
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RE: Deutscher Bundestag – Drucksache 16/1943 16. Wahlperiode 23.06.2006 |
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__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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3
19.07.2006 16:08 |
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OJ Neuss
Haudegen
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RE: Deutscher Bundestag – Drucksache 16/1943 16. Wahlperiode 23.06.2006 |
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Na ja, Herr anders,
das geht doch noch gar nicht weit genug.
Wie wär's denn mit der Legalisierung von Hundekämpfen, privatem Methadonverkauf und Coffeeshop's.
Dann erweitern wir noch den § 34 c Gewerbeordnung um behördlich genehmigten Anlagebetrug und nehmen in den § 34 a die Genehmigungsvoraussetzungen für organisierte Schutzgelderpressung auf. Zusätzlich regelt § 55 Gewerbeordnung die Reisegewerbekartenpflicht für Hütchenspieler.
Ich denke, aus den daraus resultierenden Steuereinnahmen könnten doch auch prima Etatlöcher des Bundes gestopft werden. Was meinen Sie?
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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4
19.07.2006 16:55 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ..... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Lieber Kollege Schmitz! Wenn wir schon dabei sind, warum bestätigen wir dann nicht auch dem Dealer, dass er bei uns sein Gewerbe "Handel mit Drogen und Rauschmitteln ohne Zahlung von Steuern bei gleichzeitiger bewusster und vorsätzlicher Körperverletzung einschl. der Nebenfolgen von Tötungsdilekten (goldener Schuss!!) etc." ordnungsgemäß angemeldet hat?
Dem für uns zuständigen Verwaltungsgericht habe ich im Rahmen einer Klage nämlich mitgeteilt, dass wir Gewerbemeldungen von Dealern nicht bestätigen können, weil allein der illegeale Handel von Drogen verboten ist, während der legale Handel von Drogen in Apotheken ja erlaubt ist. Ebenso wenig bestätigen wir deshalb den Betrieb illegaler Wettbüros.
Hier ist die Klage noch anhängig. Nach dem Gleichheitsgrundsatz werde ich, soweit der Klage des Wettbürobetreibers stattgegeben wird, dann der Staatsanwaltschaft mitteilen, dass diese künftig auch bei den Dealern, sofern die ihr Gewerbe nicht ordnungsgemäß anmelden, auch gleich die Verstöße gegen § 14 GewO ahnden sollen. Denn es gilt ja schließlich gleiches Recht für alle, oder??
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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5
20.07.2006 07:56 |
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Klaus Wrede
Eroberer
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RE: Deutscher Bundestag – Drucksache 16/1943 16. Wahlperiode 23.06.2006 |
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aus'm Sauerland,
hier werden heute morgen wieder die Beamten auf Hitzebeständigkeit getestet.
@anders:
Lieber Kollege,
mir scheint als sei an Ihnen ein Pressemitteilungsabschriftsexperte verloren gegangen zu sein. Leider sehe ich diese Gewerberechtsforum als Diskussionsplattform für Gewerberechtsproblemchen an und nicht als Presseverteiler, da auch ein Großteil Ihrer Infos im Nachrichtenticker zu lesen ist.
Mich nervt dies und ich werde diese Threads nicht mehr aufrufen. Sorry, aber das meiste ist halt nicht
diskussionsfähig (haben Sie vielleicht an den Antowrten zu Ihren Themen gemerkt!).
Wenn Sie Interesse an der Pressearbeit haben, versuchen Sie es mal hier:
www.perspektive-mittelstand.de/pages/bus...rvice-start.php
Ich hoffe es trifft Sie nicht zu hart, aber ich bin mit dem Grundsatz "was wahr ist, kann man sagen" groß geworden...
Für gewerberechtliche Problemchen stehe ich Ihnen natürlich weiterhin gerne bereit.
Gruß
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6
20.07.2006 08:19 |
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Hubert Steinmetz
Routinier
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Herr Wrede:
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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7
20.07.2006 11:37 |
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anders
Kaiser
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Themenstarter
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Hallo Herr Wrede u. a.,
Danke für die Info.
Präambel: Im Glücksspiel (Spielrecht) ist es aber leider momentan so, dass es aufgrund der vielen anhängigen Prozesse und Vorgänge, in einigen Bereichen einfach keine Rechtssicherheit mehr für die Behörden und Betreiber gibt. Dazu muss man erkennen, dass durch die dezentrale Vorgehensweise einzelner Länder mit Sicherheit neue Streitigkeiten entstehen werden.
Wer z. B. national tätig ist, der hat auch Anspruch auf eine einheitliche Regelung und darf nicht der Willkür oder einem „Kuhhandel“ ausgesetzt werden.
Die neue Spielverordnung vom 01.01.2006 wurde nicht mit den Betroffenen (Verwaltung und Betreibern) auf die Praktikabilität hin überprüft und abgestimmt, sondern über deren Kopf hinweg, durch die üblichen Lobbyisten und teilweise selbsternannten Sachverständigen des Bundestages, die dann vorwiegend auch noch von den Automatenherstellern entsandt wurden.
Es hat meines Wissens in der deutschen Nachkriegsgeschichte noch nicht eine detaillierte (verwertbare) „Suchtstatistik“ gegeben. Die veröffentlichten Zahlen wurden einfach einmal als Zirkawerte in den Raum gestellt und von der Presse blind über die Jahre veröffentlicht. Deshalb sprechen heute einige von 80.000, 180.000, 240.000 und über 500.000 Suchtkranke.
Es kann aber sein, dass die privaten und staatlichen Spielbanken möglicherweise über eine Statistik verfügen. Lotto, Toto, Oddset, etc. mit Sicherheit wohl eher nicht.
Es ist schon mehr als nur traurig, wie man in der Öffentlichkeit mit einem so ernsten Thema über Jahrzehnte umgeht. Egal von welcher Zahl man ausgeht, jeder einzelne Fall ist einer zuviel. Das gilt im Übrigen auch für alle anderen Suchtarten.
Und jetzt zu dem „eigentlichen Problem“: In den nächsten Tagen wird es wieder einmal ein neues Urteil aus dem Bereich JP geben. Nach meinem Kenntnisstand wird das Ergebnis für die Verwaltung wohl gut ausgehen.
Leider ist es aber generell wohl so, dass die Gerichte sich gegenwärtig für ihre Entscheidungen sehr viel mehr Zeit nehmen. In der Zwischenzeit dreht sich aber die Welt immer weiter und so auch das weltweite Glücksspiel. Um die Standpunkte gleich welcher Art aber besser oder überhaupt noch zu verstehen zu können, bietet es sich in der Zwischenzeit doch an, schnell und vielseitig informiert zu werden. Das es dabei um Überlappungen kommen kann, ist doch ganz natürlich.
Es sollen im Wesentlichen Verwaltungen angesprochen werden, die während der Betriebszeiten (Publikumsverkehr) nicht die ständige Möglichkeit haben, sich aktuell zu informieren.
Weil ich weder Angestellter noch Beamter im öffentlichen Dienst bin, erlaube ich mir die Informationen etwas plakativer zu vermitteln. Ist das Recht so?
Gruß
anders
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8
20.07.2006 12:12 |
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Klaus Wrede
Eroberer
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Lieber anders,
Ihr Hintergedanke ist der richtige, aber die Ausführung geht stark daneben. Ich selbst gehöre zu der zitierten Gruppe von Verwaltungsbeamten mit aktivem Publikumsverkehr und ich gebe ihnen in der Beziehung Recht, dass es manchmal schwierig ist an nötige Informationen zu kommen. Allerdings helfen mir nur Fakten, Fakten, Fakten, bzw. der hilfreiche Rat eines anderen. Die Fakten sind einschlägige Gerichtsurteile oder Gesetzliche Regelungen in Form von (Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften). Die plakative Verteilung von Presseinfos helfen da nicht weiter. Schon gar nicht solche wie: a) USA: So kann eine Maske aussehen, wenn der Staat aktiv wird b) Der früherer Finanzminister Hannes Androsch (SPÖ) mischt bei Betandwin als Großaktionär kräftig mit c) Weitere Androsch-Beteiligung entdeckt – 19.07.2006 d) Jahresbericht Lebensmittelüberwachung 2005 Das sind m.E. Sachen, die die Welt nicht braucht. Damit kann ich keine Bürger zufrieden stellen und auch keine Ordnungsverfügungen begründen. Und ob das alles stimmt, weiß auch keiner. Das sieht man ja schon am Wetterbericht, der steht schließlich auch jeden Tag in der Zeitung. Ich hoffe, Sie haben jetzt den „Watsch’n“ verstanden. Gruß
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9
20.07.2006 14:39 |
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play-j
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Es sollen im Wesentlichen Verwaltungen angesprochen werden, die während der Betriebszeiten (Publikumsverkehr) nicht die ständige Möglichkeit haben, sich aktuell zu informieren.
und es soll Verwaltungsangestellte geben, die wollen sich nicht informieren, nach dem Motto "einer wird´s schon richten".
Wiederum gibt es welche die selbst interpretieren, einen Siegel entwerfen und auf die durchnummerierte Fungames kleben, welche dann zum spielen freigegeben werden. Da kann man nur noch das Innenministerium um abhilfe bitten.
Trotzdem; have a nice day.
play-j
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10
20.07.2006 14:49 |
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Klaus Wrede
Eroberer
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Hallo,
in Sachen Spielrecht wird Ihnen der Lebensmittelbericht 2005 auch nicht weiterhelfen und den andern zuständigen Kollegen auch nicht... und Klärung bei Streitigkeiten mit Behörden erhält man im Rechtsstaat über den Rechtsweg.
Ich spreche hier für mein Einzelschicksal und werde Presseabschriften künftig meiden.
Gruß
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11
20.07.2006 15:15 |
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nette.tante
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Zitat: |
Original von anders
Weil ich weder Angestellter noch Beamter im öffentlichen Dienst bin, erlaube ich mir die Informationen etwas plakativer zu vermitteln. Ist das Recht so?
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Von mir aus können Sie das auch gerne weiterhin tun. Aber vielleicht sollten Sie nicht wegen jedem Sack Reis einen neuen Thread aufmachen. EINER würde da schon reichen.
__________________ Gruß
nette.tante
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20.07.2006 15:29 |
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UAVD ev
Mitglied
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Hallo anders,
Zu Christine Scheel fällt uns folgendes ein:
http://skat.awi-info.de/images/skat_foto.jpg
Christine Scheel (Bündnis90/Die Grünen),
Steffen Kampeter (CDU/CSU) – Die Hand auf seiner rechten Schulter gehört Paul Gauselmann (GAUSELMANN AG & "Sachverständiger" im Gesetzgebungsverfahren zur Umsatzbesteuerung von Glücksspiel mit Geldeinsatz)
__________________ Der UAVD arbeitet absolut unabhängig und ausschließlich im Interesse der betroffenen Automaten-Aufsteller
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13
20.07.2006 19:07 |
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OJ Neuss
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Hallo aus Neuss,
was hilft es denn? Die Damen und Herren (mit Ausnahme des Herrn Gauselmann) sind durch eine demokratische Wahl legitimierte Volksvertreter.
Auch mir als Bürger sträuben sich oft genug die Nackenhaare. Als Beamten erst recht. Wir sitzen in den Verwaltungen ja nicht im Elfenbeinturm.
Nichts desto trotz sind wir zur Erfüllung unserer auf Grundlage erlassener Gesetze und konkretisierender Rechtsprechung basierenden Aufgaben verpflichtet. Insofern helfen in der Tat populistische Artikel in keiner Weise weiter.
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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14
20.07.2006 21:21 |
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