EU glücksspielrecht - unterschiedlich |
petergaukler
Kaiser
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EU glücksspielrecht - unterschiedlich |
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spielgeräte ganz verboten
?
warum eigentlich ?
wir müsseen uns doch auch an das eu recht halten
was glücksspiel anbelangt !
text:
Grund für die vielen Spielhallen-Besucher in der Stadt: In Frankreich dürfen Geldspielgeräte nur in Casinos aufgestellt werden; Spielhallen und Automaten-Bistros sind dort verboten
http://www.baden-online.de/news/artikel....el_kehl&id=7834
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1
26.11.2011 12:32 |
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Solon
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Otten
Doppel-As
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RE: EU glücksspielrecht - unterschiedlich |
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Bist Du auch in der Lage, mal einen zusammenhängenden Satz zu formulieren?
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2
26.11.2011 16:04 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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Themenstarter
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RE: EU glücksspielrecht - unterschiedlich |
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Zitat: |
Original von Otten
Bist Du auch in der Lage, mal einen zusammenhängenden Satz zu formulieren?
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kurz und bündig !
gruss
pg.
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3
26.11.2011 19:13 |
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anders
Kaiser
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Hallo petergaukler,
unterschiedlich sind nur die Interessen einiger weniger "Macher".
Was fehlt im Bereich "Glücksspiele" der EU und den National-Staaten: Eine übergeordnete (rechtliche) Grundlage für die daraus folgenden nationalen Regelungen ohne Ausnahmen!
Erst, wenn alle Glücksspiel-Möglichkeiten ein festgelegtes EU-Regelwerk und alle Staaten die gleichen Voraussetzungen haben, dann kann es nicht mehr zu den wahnsinigen Entwicklungen kommen.
Die Politik regelt doch unser tägliches Leben. Und das ist ja auch gut so, wenn sie es denn wenigstens mit einer Durchschnittsvernuft und rechtssicher für die Bevölkerung machen würde. Weil diese Tätigkeit aber immer wieder nur im Sinne gewisser Interessengruppen getätigt wird, kommt es ständig zu den berechtigten Konflikten.
Reich wird reicher und arm wird ärmer.
Aber irgendwann kommen auch diese Probleme nicht mehr, weil die Politik den Staatsbesitz ohne eine dauerhafte Gegenleistung ganz verscherbelt hat. Bei den vielen Möglichkeiten (sechzehn Bundesländer) wird das wohl nicht mehr so sehr lange dauern.
Wer will einem geschaffenen Privilegierten schon etwas wegnehmen, wenn die Politik ihm auf Dauer Monopolrechte einräumt und dabei keine zeitlichen Begrenzungen berücksichtigt oder keine vertraglichen Regelungen einer möglichen Rückabwicklung (unternehmerisches Risiko) vorgesehen hat?
Welchen Wert haben heute noch die EU-Richtlinien oder Urteile, wenn sie noch nicht einmal termingerecht in nationales Recht umgesetzt werden?
Was bringen uns EU-Urteile, wenn sie schon vor der Anhörung feststehen?
Bisher ist es doch so, dass die EU nur als der „böse Bube“ hingestellt wird, das ist sie ja auch, weil inzwischen die (nationalen) parteipolitischen Einflüsse auf das angestrebte Gefüge „EU“ perfekt greifen.
Welcher EU-Richter hat kein Parteibuch?
Gruß
anders
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4
28.11.2011 14:44 |
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räubertochter
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Beim Workshop im Europaforum zum Thema "Spielhallen und Regulierung" meinte Tilmann Becker, der Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim, dass der Sonderweg Schleswig-Holsteins gegen die 15 anderen Länder bedeute, dass die Gesetzgebung nicht kohärent werde und nicht mit EU-Recht vereinbar sei.
Dem widersprach in der Podiumsdiskussion aus dem Publikum Martin Pagenkopf, von 1989 bis 2009 Richter am Bundesverwaltungsgericht. Es sei es eine Mär, dass die Kohärenz mit dem Europäischen Recht nicht gegeben ist. "Das stimmt nicht und wurde von Journalisten einfach verbreitet." Pagenkopf stellte klar, das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Beschluss vom 12. Februar 2012 offene Fragen des Kohärenzproblems benannt (Az. 8 B 91.11) über die allerdings erst noch entschieden wird (http://tinyurl.com/bn592au).
http://isa-guide.de/gaming/articles/35441.html
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09.04.2012 09:53 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
was Herr Pagenkopf, Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D., genau sagte, wissen nur die Teilnehmer dieser Runde.
Nehmen wir den Satz der Inkohärenz betr. der Beschlusslage des Bundesverwaltungsgerichts heraus, so ist es treffend, dass das
Bundesverwaltungsgericht ausgeführt hatte, dass nun die Revision zur Entscheidung des OVG NRW zugelassen wurde, um diese
Entscheidung dahingehend zu prüfen, ob das OVG NRW in seiner Betrachtung der Inkohärenz irrte.
Die Frage der Inkohärenz darf aber nie losgelöst von der Betrachtung der EU Kommission erfolgen, denn wie alle Kollegen der Exekutive wissen,
können selbst gut geführte inländische Verfahren nach einem entsprechenden Urteilsspruch der EU Kommission wegkippen.
Hier also nur den Blick auf das Bundesverwaltungsgericht zu lenken, ist viel zu eng betrachtet.
Ein Blick auf die Stellungnahme des EU-Kommissars Semeta bringt da alle auf den Boden der Tatsachen zurück.
Da heißt es wörtlich:
"Die Kommission kann die Einhaltung der Anforderung eines kohärenten und systematischen Ansatzes erst dann beurteilen, wenn die gesamte relevante Gesetzgebung geändert und notifiziert wurde.."
ebenfalls heißt es:
"Rechtfertigungsgründe, die von einem Mitgliedstaat geltend gemacht werden können, müssen von einer Untersuchung zur Geeignetheit und zur Verhältnismäßigkeit der von diesem Staat erlassenen beschränkenden Maßnahme begleitet werden"
Und vielleicht haben es einige verdrängt, aber
weder ist das Lottomonopol bis heute entsprechend "untersucht" worden
noch
ist die "andere relevante Gesetzgebung geändert und notifiziert" worden.
VG
Meike
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6
10.04.2012 06:56 |
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jasper
Kaiser
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Meine Meinung:
Bevor über noch länger über EU/EG-Recht geschrieben, gesprochen und/oder entschieden wird, sollte die BRD zunächst ihre Hausaufgaben machen!
Etwas of topic, aber es geht ums Grundsätzliche!!
Hört bitte mal genau hin!
Ohne eine Umsetzung von Art. 146 GG düften alle Beschlüsse in Frage zu stellen sein:
Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Bundestag 172. Sitzung vom 29.03.2012 / aber 05:20 gehts um die KERNFRAGE:
http://www.bundestag.de/Mediathek.............rch
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7
10.04.2012 08:22 |
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