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Zum Ende der Seite springen Gewerbemeldung nach 40 Jahren fordern
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Gewerbemeldung nach 40 Jahren fordern IHKgn 21.11.2011 10:53
 RE: Gewerbemeldung nach 40 Jahren fordern Rheinhesse 21.11.2011 11:32
 RE: Gewerbemeldung nach 40 Jahren fordern Gaby Krickser 21.11.2011 11:20

Autor
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IHKgn IHKgn ist weiblich
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Gewerbemeldung nach 40 Jahren fordern

Hallo,
ich habe hier eine Apotheke, die seit 1973 im Handelsregiser eingetragen ist. Jetzt (also nach fast 40 Jahren) fordert das Gewerbeamt den Betreiber auf, sein Gewerbe anzumelden. Mir ist klar, dass jeder Gewerbetreibende sein Gewerbe anmelden muss. Aber kann man ihn nach so langer Zeit tatsächlich noch dazu verpflichten? Der Apotheker weigert sich bislang.
Die Frage ist ja auch, ob man überhaupt noch nachvollziehen kann, ob es jemals eine Gewerbemeldung gegeben hat.
Hat jemand schon einmal einen ähnlichen Fall gehabt. Und - was mich auch interessieren würde: Gibt es auch die Möglichkeit für das Gewerbeamt, eine Anmeldung in einem solchen Fall "von Amts wegen" zu machen?
1 21.11.2011 10:53 IHKgn ist offline E-Mail an IHKgn senden Beiträge von IHKgn suchen
Solon
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RE: Gewerbemeldung nach 40 Jahren fordern

Moin aus Rheinhessen,
gem. § 14 GewO hat derjenige der den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes beginnt. dies gleichzeitig bei der örtlich zuständigen Behörde anzuzeigen. Das eine Gewerbeanmeldung "vergessen" wird ist an sich nichts ungewöhnliches, kommt immer wieder vor.
In der Vorschrift selbst und in den mir vorliegenden Kommentierungen habe ich nichts gefunden, was es der Behörde verwehren würde 40 Jahre nach Betriebsschließung den Gewerbetreibenden zur formellen Gewerbeanmeldung aufzufordern.
Im Gegenteil ist die Behörde sogar berechtigt und verpflichtet die Einhaltung der gesetzlichen Meldepflicht mittels Verwaltungszwang durchzusetzen um das Gewerberegister auf dem jeweils aktuellsten STand zu halten.
Darüber hinaus liegt hier eine Dauerordnungswidrigkeit vor und die Verwaltungsbehörde könnte wegen der fehlenden Gewerbeanzeige ein Bußgeld anregen oder verhängen - je nach Zuständigkeit.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rheinhesse: 21.11.2011 11:35.

16 21.11.2011 11:32 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Solon
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Gaby Krickser   Zeige Gaby Krickser auf Karte Gaby Krickser ist weiblich
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Eine Anmeldung von Amts wegen ist leider nicht möglich, da die gesetzliche Grundlage fehlt.

Die Anmeldung müsste also vom Apotheker erfolgen, es sei denn er kann nachweisen, dass er das Gewerbe schon angemeldet hat (durch Vorlage seiner Bescheinigung).

Viele stolpern bei Apotheken über die Regelung in § 6 wonach die Errichtung und Verlegung von Apotheken nicht unter die Gewerbeordnung fallen. Der Betrieb der Apotheke dagegen ist anzeigepflichtig.
1 21.11.2011 11:20 Gaby Krickser ist offline E-Mail an Gaby Krickser senden Beiträge von Gaby Krickser suchen
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