CDU - Hans-Jörn Arp unterstützt kriminelle und strafbare Handlungen |
anders
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CDU - Hans-Jörn Arp unterstützt kriminelle und strafbare Handlungen |
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Und was unternimmt die Staatsanwaltschaft?
Zitat: |
Glückspielstaatsvertrag
Nr. 477/11 vom 09. November 2011
Hans-Jörn Arp: Der Weg des Weltmeisters Pius Heinz bestätigt
unseren Weg im Glücksspielrecht!
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, sieht in dem Karriereweg des neuen Pokerweltmeisters Pius Heinz eine Bestätigung des
schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes. Heinz wird in den Medien damit zitiert, sich irgendwann „mit ein paar Euro Startguthaben“ bei einer Poker-Plattform im Internet angemeldet und dort seine Fähigkeiten ausgebaut zu haben. Dies ist laut geltendem Glücksspielrecht in Deutschland verboten.
„Deutschlandweit berichten die Medien über den Pokerweltmeister und dessen Karriereweg. Dabei wird völlig selbstverständlich darüber berichtet, dass Heinz das Pokern im Internet gelernt hat. Die wenigsten wissen, dass das verboten ist“, stellte Arp heute (9. November 2011) in Kiel fest.
Das zeige die Weltfremdheit eines Verbotes, das ohnehin niemand überwachen und durchsetzen könne. Der Abgeordnete sieht durch dieses Beispiel den Weg Schleswig-Holsteins erneut bestätigt, den Internetmarkt über unter Auflagen vergebene Konzessionen der Kontrolle zuzuführen. Er
warb einmal mehr dafür, dass die anderen 15 Bundesländer diesen Weg bei der Novellierung des Glücksspielrechts mitgehen. Bislang wollen die anderen 15 Bundesländer an dem Verbot festhalten.
„Unsere Kontrolle durch Konzessionierung hilft mehr, als weltfremde Verbote. So können wir den Schutz derjenigen Spieler sicherstellen, die bereits heute im Netz unterwegs sind. Wenn man berücksichtigt, welchen Boom Weltmeistertitel in anderen Sportarten ausgelöst haben, dann wird sich deren Zahl in den kommenden Jahren noch einmal deutlich erhöhen. Umso dringender ist es, dass wir diesen Markt unter Kontrolle kriegen“, betonte Arpabschließend.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
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16.11.2011 19:32 |
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Solon
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Meike
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Es ist unglaublich, wenn man sich so etwas durchlesen muss.
Da spricht man von einem 22-Jährigen, der bei einem Glücksspielevent gewonnen hatte, vom "Karriereweg".
Wenn Herr Heinz clever ist, investiert er das Geld was ihm nach Steuern übrig bleiben (in den USA erhält der Spieler nämlich sofort seine Steuernummer und die dortigen Casinos sind zu einer entsprechenden Meldung verpflichtet) und betrachtet es als Schicksal, dass ihm einen guten Start ins weitere Leben gesichert wurde.
Oder man sollte die "steilen Karrieren" von anderen Pokerspielern mal darstellen, die nicht den Absprung schafften.
Denn Poker ist nun mal ein Glücksspiel, eine "Kartenwette", es sei denn man spielt im Internet. Denn da können noch weitere Faktoren hinzu kommen und das weiß jeder, der nicht so weltfremd wie Herr Arp is
t.
Und wenn man lesen muss:
"Wenn man berücksichtigt, welchen Boom Weltmeistertitel in anderen Sportarten ausgelöst haben, dann wird sich deren Zahl in den kommenden Jahren noch einmal deutlich erhöhen. Umso dringender ist es, dass wir diesen Markt unter Kontrolle kriegen“, betonte Arp abschließend."
Dann sollte mal jmd. Herrn Arp erklären was eine "Sportart" ist.
http://www.dosb.de/de/organisation/philo...portdefinition/
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2
17.11.2011 06:57 |
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Solon
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anders
Kaiser
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Zitat: |
Original von Meike
Es ist unglaublich, wenn man sich so etwas durchlesen muss.
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Hallo Meike,
ist das heute nicht schon gängige Praxis?
Zumal dann, wenn man als selbsternannter oder ausgewiesener Experte bestehendes Unrecht einfach zu künftigen Recht erklären will?
Würde er es nicht gemacht haben, dann hätten möglicherweise seine Sylt-Kontakte für eine Rücksetzung in der Partei gesorgt. Also welche Wahl hatte er schon?
Zitat: |
Umso dringender ist es, dass wir diesen Markt unter Kontrolle kriegen“, betonte Arp abschließend."
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Seit über 50 Jahre gibt es im deutschen Glücksspiel keine wirkenden Kontrollen.
Im Jahre 2012 will eine Person aus Wacken, das ist dort wo die Musik immer so laut ist, ändern.
Naja, sollte man da nicht schon vorsorglich sein aufrichtiges Beileid aussprechen?
Gruß
anders
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3
17.11.2011 13:43 |
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Meike
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Hallo anders,
wenn Du Dir die Rede im Landtag SH von Herrn Arp zu diesem Punkt durchliest, müsste doch klar sein, wie viel Ahnung er von dem hat, von dem er spricht.
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...7-056_09-11.pdf
Das ist eine wirklich peinliche Nummer für das gesamte Land.
Schade, dass noch nicht die Antwort des IM SH zur "Gelgwäscheanfrage" veröffentlicht ist.
Die sollten mal veröffentlichen seit wann es im LKA Schleswig Holstein Glücksspiel nihct zu den priorisierten Aufgaben gehört - wie es in der alten Stellungnahme des IM so nett hieß.
Nun ohne Personal, ohne Sach- und Fachverstand kann man keinen
"Markt unter Kontrolle bringen".
Hat Herr Arp, Kubicki & Co schon den Personalschlüssel der Polizei dargelegt, der nun entwickelt wurde, um den Markt unter Kontrolle zu bekommen?
VG
Meike
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4
18.11.2011 06:41 |
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jasper
Kaiser
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18.11.2011 10:07 |
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bandick
Kaiser
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bei arp und kubicki ist es genau dasselbe: wer soll die denn noch ernst nehmen? ist natürlich logisch, dass die den wm-gewinn der jungen und die damit einhergehende mediale erfolgsgeschichte nun als ihren eigenen erfolg verkaufen wollen - so läuft das eben in der politik und der pr. die sollen aber nicht davon ausgehen, dass man das nicht durchschaut. das sind doch alles bloß intellektuelle luftblasen, die die da von sich geben.
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6
18.11.2011 13:12 |
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anders
Kaiser
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Hallo Meike,
danke für den speziellen Hinweis.
Das ist wirklich schon mehr als nur eine Zumutung wie man einem handverlesenen Freundeskreis den Zugang zum monopolistischen Glücksspiel verschaffen will. Offensichtlich wieder eine gute Lobby- und Expertenvorarbeit.
Mit diesem sogenannten SH-Glücksspielgesetz sollte/muss man sich doch noch einmal intensiver befassen.
Der Entwurf zumindest deutet auch wieder einmal nur auf eine vorsätzliche „Stümperei“ zu Lasten der Verbraucher auf Dauer hin!
Beim Überfliegen des Textes habe ich nicht feststellen können, dass die SH-Glücksspiele auf das Land begrenzt sind, zumal die anderen Länder doch noch keine Lösung haben oder aber eine andere Lösung anstreben.
Zunächst nur ganz kurz angesprochen: Der § 4 beinhaltet die Genehmigungsregelung.
Was hier aber fehlt, das sind die personenbezogenen Regelungen der neuen politisch geschaffenen Glücksspielart mit den Konzessionen für den Fall, falls mit oder über Dritte eine Zusammenarbeit geplant wurde oder nachträglich eingegangen wird.
Ich meine damit den „Scheinkonzessionsträger oder möglichen Beteiligungs- und mafiagesteuerten Unternehmen“ auch zur Geldwäsche, etc.
Beispiel: Ein Konzessionsträger mit Schleswig-Holstein–Berechtigung will mit oder über ein in Deutschland nicht ansässiges Unternehmen zusammenarbeiten.
Das Unternehmen hat zunächst eine Teilbeteiligung von 25,1 % erworben, die zu einem späteren Zeitpunkt auf 100 % ausgebaut werden soll. In der Zwischenzeit wird eine Gewinn-/Verlustübernahmeerklärung vereinbart und das in Schleswig-Holstein genehmigte Glücksspiel z. B. von Malta aus gesteuert.
Nach dem Entwurf wäre das doch ohne weitere Verpflichtungen möglich oder habe ich das nur noch nicht richtig erfasst?
Gruß
anders
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7
18.11.2011 13:42 |
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