Feilbieten von Geschenkartikeln |
gewerbe-sgh
Tripel-As
Dabei seit: 12.04.2006
Beiträge: 168
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.106.021
Nächster Level: 1.209.937
|
|
Feilbieten von Geschenkartikeln |
|
Hi Und Hallo !!!
Wie definiert man bzw. was versteht man unter "Feilbieten von Geschenkartikeln" ???
Auf unserem Wochenmarkt drängen vermehrt Händler, staatlich anderer Herkunft, wie unsere Pakistaner, was auch so sein soll, die lediglich in Ihrer Reisegewerbekarte (RGK) o.g. inhaltlich stehen haben.
Auf den Tischen liegen dann Waren, wie Gürtel, Ledertaschen, Geldbörsen und Uhren etc..
Muss ich dies zwingend als Geschenkartikel ansehen oder kann ich eine detailierte Auflistung der feilzubietenden Waren in der RGK fordern ???
Zumal andere Händler diese Warenvielfalt in Ihrer RGK stehen haben !!!
__________________ Herzliche Grüße aus der Berg- und Rosenstadt
|
|
1
17.07.2006 11:04 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Antonia Thien
König
Dabei seit: 21.06.2005
Beiträge: 908
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.245.589
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Hallo,
jetzt einmal abgesehen von der Annahme, dass man auf Ihrem Wochenmarkt voraussichtlich gar keine Reisegewerbekarte braucht, will ich 'mal versuchen, den Begriff "Geschenkartikel" zu definieren.
Irgendwo habe ich 'mal gelesen, dass Geschenkartikel alle gewerblich gehandelten Gegenstände sind, die als Geschenk geeignet sind. Das kann erstmal fast alles sein.
Im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet man den Begriff "Geschenkartikel" für kunstgewerbliche Gegenstände, kleine Alltagshelfer, Souvenirs, Scherzartikel oder kleinere Gegenstände zur Gestaltung der Wohnung. Bücher und CD's zählen beispielsweise nicht dazu.
Die Gegenstände, die sie aufgezählt haben, Gürtel etc., fallen unter den Begriff der klassischen Popartikel. Ob diese zu den Geschenkartikeln zählen, finde ich zumindest fraglich.
Wir achten bei der Ausstellung der Reisegewerbekarte daher darauf, die Gegenstände, die feilgeboten werden sollen, ziemlich exakt zu bezeichnen. Da halten wir es mit dem Grundsatz, der im allgemeinen Gewerberecht gilt, eine angemeldete Tätigkeit möglichst genau zu umschreiben. Natürlich verwenden wir auch Sammelbegriffe, trennen und ergänzen diese aber.
Letztendlich sind Sammelbegriffe jedoch nicht feststehend und "geschützt", so dass man sicherlich im Einzelfall entscheiden muss.
Wie gesagt, die von Ihnen aufgezählten Gegenstände (Gürtel, Ledertaschen etc.) zählen m.E. nicht zu den Geschenkartikeln im allgemeinen Sprachgebrauch.
Kommentierungen hierzu oder Urteile habe ich leider nicht gefunden.
Viele Grüße
Antonia Thien
|
|
3
17.07.2006 14:08 |
|
|
gewerbe-sgh
Tripel-As
Dabei seit: 12.04.2006
Beiträge: 168
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.106.021
Nächster Level: 1.209.937
Themenstarter
|
|
Feilbieten von Geschenkartikeln |
|
Das sehe ich auch so !!!
Aber machen Sie das mal einem pakistanischen Mitbürger (oder so ähnlich), der anscheinend plötzlich und unerwarteterweise kaum Deutsch versteht bzw. sprechen kann, verständlich.
Übrigens, unser Wochenmarkt ist nicht festgesetzt.
Soll jedoch demnächst geschehen.
__________________ Herzliche Grüße aus der Berg- und Rosenstadt
|
|
4
17.07.2006 15:45 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 299.981 | Views gestern: 404.901 | Views gesamt: 888.574.506
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|