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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Schwarzgeldautomaten mit PTB- Zulassung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Schwarzgeldautomaten mit PTB- Zulassung 9 Bewertungen - Durchschnitt: 9,009 Bewertungen - Durchschnitt: 9,009 Bewertungen - Durchschnitt: 9,009 Bewertungen - Durchschnitt: 9,00
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Otten Otten ist männlich
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Zitat:
Original von Meike
Hallo Otten,
hallo gmg

nun, ich wusste nicht, dass dies von Interesse ist, aber der ganze Sachverhalt ist im Haaner Treff in der Ausgabe 09.11.2011 auf Seite 3
ausführlich nachlesbar. Da gibt es also nichts mehr zu besprechen.

http://www.haanertreff.de/mz3/index.php?aid=143#/2

VG
Meike


Da war wohl das Maß voll.......
auf beiden Seiten.
61 24.11.2011 08:35 Otten ist offline E-Mail an Otten senden Beiträge von Otten suchen
Solon
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Meike
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Hallo Otten,

warum hast Du geschrieben "auf beiden Seiten"? Erläuter bitte.

VG
Meike
62 24.11.2011 08:54 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Carlo Carlo ist männlich
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zurück zum Thema - bitte Applaus

Zitat:
Original von Meike
Hallo Karo,

ich hatte zwei unterschiedliche Dinge erläutert

1. Wenn jemand Geld waschen möchte, versucht er inkriminierte Gelder in einen Geschäftsablauf "einzufügen",
damit diese legal erwirtschaftet aussehen, d.h. er "produziert" Einnahmen in einem Geschäftsablauf, die es
tatsächlich nie gab.

2. Wenn jemand "Schwarzgeld", Geld an der Steuer vorbei erwirtschaften möchte, zieht er Geld aus einem
Wirtschaftskreislauf heraus, lässt dies wie Geschäftsausgaben z.B. Gewinnauszahlungen erscheinen.

Was gibt es da jetzt konkret nicht zu verstehen?

VG
Meike




Respekt aber(!)
hier geht es doch um "Glücksspielgewinne" und somit um steuerfreie Beträge, welche nur ganz gezielt zur Auszahlung gebracht werden.

Das kann doch weder als "Geldwäsche" noch als "Schwarzgeld" bezeichent werden. Kopfkratz
63 24.11.2011 14:05 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
Meike
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Hallo Carlo,

hast Du die Frage nun ernsthaft gestellt?

Falls ja, Antwort: Falsch!

Es hatte ja gar keine "Glücksspiel" stattgefunden.

Nehmen wir das Beispiel aus Beitrag 1, so benötigte der Nutzer des Spielautomaten nur einen Code, um Mittels bestimmter Handreichungen, die ihm bekannt waren, einen Auszahlvorgang herbeizuführen.

Dass sich dabei irgendwelche bunten Bilder auf einem Bildschirm bewegen, ist vollkommen sekundär.

Der Nutzer erzielte Einnahmen und Einnahmen sind zu versteuern.

Und wie sag ich immer: Die Steuer ist vor nix fies, d.h. auch inkriminierte Gelder sind zu versteuern.


VG
Meike
64 24.11.2011 16:56 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Karo hats verstanden.

Meike nochmal:

Jemand hat 100.000 Euro schwarzes, nicht versteuertes Geld. Das "verspielt" er am Automaten und läßt es dann durch Manipulation auszahlen und als Gewinn verbuchen.

Was macht er dann mit den 100.000 Euro? Auf sein Konto einzahlen und wenn das Finanzamt fragt antworten mit: "Hab ich am Novoline gewonnen!"?
65 25.11.2011 11:56 Keltor ist offline E-Mail an Keltor senden Beiträge von Keltor suchen
Meike
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Hallo Keltor,

warum sollte jmd. diesen Weg denn gehen?
Dein konstruiertes Beispiel macht doch gar keinen Sinn.

Die Person könnte dies doch beim Finanzamt angeben ohne jemals einen Fuß in eine Spielhalle gesetzt zu haben. Aber ob das Finanzamt dies anerkennt, bezweifel ich persönlich.

Daher "nochmal"

ich hatte zwei unterschiedliche Dinge erläutert

1. Wenn jemand Geld waschen möchte, versucht er inkriminierte Gelder in einen Geschäftsablauf "einzufügen",
damit diese legal erwirtschaftet aussehen, d.h. er "produziert" Einnahmen in einem Geschäftsablauf, die es
tatsächlich nie gab.

2. Wenn jemand "Schwarzgeld", Geld an der Steuer vorbei erwirtschaften möchte, zieht er Geld aus einem
Wirtschaftskreislauf heraus, lässt dies wie Geschäftsausgaben z.B. Gewinnauszahlungen erscheinen.


VG
Meike
66 25.11.2011 15:17 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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@ Meike ,

eventuell schreibst Du hier mal in deutsch was Du uns sagen willst
67 25.11.2011 18:14 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
Meike
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Hallo Karo,

ich versuch es mit Beispielen, dann wird es vielleicht verständlicher.

1. Geld waschen
Jemand / eine Organisation verdient durch Drogenimport und -verkauf viel Geld und möchte dieses Geld "ordentlich" ausgeben, d.h. sich Immobilien, schöne Autos u.a. kaufen. Man möchte wie Geschäftsleute wirken, möchte keine blöden Nachfragen, woher sie denn so viel Geld haben.
Diese Organisation möchte nicht auffallen.
Sie sucht sich daher einen Geschäftszweig mit großem Bargeldverkehr, in dem man die Herkunft der Gelder verschleiern kann.
Diese Organisation könnte nun auf die Idee kommen, dass man das am schnellsten als Spielhallenbetreiber machen könnte und kauft ein paar Spielhallen
und dann könnte sie aufgrund der absolut miserablen Buchhaltung der Automaten die Auslesestreifen so erzeugen - gmg hatte ja mal ein paar "hochpreisige" erzeugt und eingestellt- dass es aussieht, als wenn die Hallen super laufen.
Die Kommune freut sich wegen der Vergnügungssteuer. Denn die Organsiation will ja nicht auffallen und zahlt gerne.

2. Schwarzgeld machen
Jemand / eine Organisation / Firma die Spielhallen betreibt, benötigt mehr Geld, als dies von den Hallen erwirtschaftet wird. Man möchte vielleicht expandieren, umbauen etc. Wenn diese Firma, die Codes aus Beitrag 1 nutzt, kann sie leicht jeden Tag Geld aus den Automaten an der Steuer vorbei "ziehen".

Für den ehrlichen Automatenkaufmann wird natürlich weder 1. noch 2. zutreffen, aber den ehrlichen Automatenkaufmann würden sicherlich Vorbeugemaßnahmen (z.B. ordnungsgemäße Buchhaltung der Automaten) auch nicht stören damit 1. und 2. erschwert, bzw. weitestgehend verhindert wird.

Jetzt verständlicher?

VG
Meike
68 25.11.2011 18:56 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
rosebud rosebud ist männlich
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Zitat:
Original von Meike
Hallo Karo,

ich versuch es mit Beispielen, dann wird es vielleicht verständlicher.

1. Geld waschen
Jemand / eine Organisation verdient durch Drogenimport und -verkauf viel Geld und möchte dieses Geld "ordentlich" ausgeben, d.h. sich Immobilien, schöne Autos u.a. kaufen. Man möchte wie Geschäftsleute wirken, möchte keine blöden Nachfragen, woher sie denn so viel Geld haben.
Diese Organisation möchte nicht auffallen.
Sie sucht sich daher einen Geschäftszweig mit großem Bargeldverkehr, in dem man die Herkunft der Gelder verschleiern kann.
Diese Organisation könnte nun auf die Idee kommen, dass man das am schnellsten als Spielhallenbetreiber machen könnte und kauft ein paar Spielhallen
und dann könnte sie aufgrund der absolut miserablen Buchhaltung der Automaten die Auslesestreifen so erzeugen - gmg hatte ja mal ein paar "hochpreisige" erzeugt und eingestellt- dass es aussieht, als wenn die Hallen super laufen.
Die Kommune freut sich wegen der Vergnügungssteuer. Denn die Organsiation will ja nicht auffallen und zahlt gerne.

2. Schwarzgeld machen
Jemand / eine Organisation / Firma die Spielhallen betreibt, benötigt mehr Geld, als dies von den Hallen erwirtschaftet wird. Man möchte vielleicht expandieren, umbauen etc. Wenn diese Firma, die Codes aus Beitrag 1 nutzt, kann sie leicht jeden Tag Geld aus den Automaten an der Steuer vorbei "ziehen".

Für den ehrlichen Automatenkaufmann wird natürlich weder 1. noch 2. zutreffen, aber den ehrlichen Automatenkaufmann würden sicherlich Vorbeugemaßnahmen (z.B. ordnungsgemäße Buchhaltung der Automaten) auch nicht stören damit 1. und 2. erschwert, bzw. weitestgehend verhindert wird.

Jetzt verständlicher?

VG
Meike


hi,

jetzt schlägts 13 ! Sowas Besch...tes habe ich in diesem Zusammenhang noch nie gelesen !

1. Geld waschen

Stellen wir uns vor "Jemand/eine Organisation" hat durch Drogendeals 1,1 Mio Euro "verdient". Dann kauft er " ein paar Spielhallen" für sagen wir mal 100T Euro (die sind billig,denn sie laufen ja nicht und haben den bisherigen Betreibern ja nur Miese beschert).
Hat er noch 1 Mio.
Die will er jetzt "waschen".
Also erklärt er die Kohle (1 Mio) als Umsatz in diesen Spielhallen, zahlt davon 19% USt. = ca. € 160.000.- ,15% Vergnügungssteuer = € 150.000.- sowie die restlichen Kosten wie Personal,Miete,Gerätekosten etc. in Höhe von ca 25% vom Umsatz = € 250.000.-.
Dann bleiben Ihm noch 440.000.- € übrig.
Die versteuert er noch mit Einkommen- oder Körperschaftssteuer in Höhe von 40% = ca. € 176.000.-
Dann hat er noch nach Adam Riese € 264.000.-

Warum sollte jemand so etwas bescheuertes tun ?

2. Schwarzgeld machen

"Jemand/eine Organisation" die Spielhallen betreibt erwirtschaftet pro Jahr mit seiner/seinen Spielhallen z.B. € 100.000.-, braucht aber zum expandieren weitere € 100.000.- , ausserdem noch einmal € 100.000.- für ein schickes Auto.
Er geht folgendermassen vor :

Er "spielt" an seinen eigenen Automaten und melkt diese mit Hilfe der Codes um die benötigten € 200.000.- , expandiert (mit Geld unbestimmter Herkunft) und kauft sich den neuen Schlitten.
Das tatsächliche Betriebsergebnis verschlechtert sich um diese € 200.000.- und führt die Fa. in die Insolvenz.

Warum sollte jemand so etwas bescheuertes tun ?


grüße
69 25.11.2011 20:25 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
Meike
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Hallo rosebud,

da Du Dich offenbar noch nie mit diesen Themen auseinander gesetzt hast, ist es für Dich "bescheuert".

ad 1.) Eine Organisation erwirtschaftet nicht einmal Geld, sondern ist auf Dauer angelegt und bestrebt zu expandieren und
die legale Wirtschaft zu unterwandern, damit die richtig lukrativen Geschäfte nicht auffallen.

ad 2.) Wieso sollte sich das Betriebsergebnis verschlechtern?
Die Gewinne die sonst an Dritte, den regulären Spieler ausgezahlt worden wären,
behält in diesem fiktiven Beispiel nun der Betreiber.


VG
Meike
70 26.11.2011 06:11 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo rosebud,

da Du Dich offenbar noch nie mit diesen Themen auseinander gesetzt hast, ist es für Dich "bescheuert".


ad 2.) Wieso sollte sich das Betriebsergebnis verschlechtern?
Die Gewinne die sonst an Dritte, den regulären Spieler ausgezahlt worden wären,
behält in diesem fiktiven Beispiel nun der Betreiber.


VG
Meike


Hi,

das ist völliger Unsinn (Gewinne behält Betreiber).
Da die Spieler ja nur eine bestimmte Menge Geld haben, können sie nicht einfach die benötigten € 200.000.- zusätzlich in die Halle tragen.

Und wenn sie nichts gewinnen, wechseln sie den Automaten (die Halle),der Manipulateur geht pleite.


grüsse
71 26.11.2011 10:53 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
jasper
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Zitat:
Original von rosebud

Hi,

das ist völliger Unsinn (Gewinne behält Betreiber).
Da die Spieler ja nur eine bestimmte Menge Geld haben, können sie nicht einfach die benötigten € 200.000.- zusätzlich in die Halle tragen.

Und wenn sie nichts gewinnen, wechseln sie den Automaten (die Halle),der Manipulateur geht pleite.

grüsse


Von welchen zusätzlichen 200.000 € gehst Du aus?

Du machst es Dir etwas zu einfach, bitte versuch die wirkliche Abfolge zu Ende zu denken.

Das geschilderte Szenario geht doch davon aus, dass der Aufsteller die Möglichkeit hat gegenüber dem Gerät als "Spieler" aufzutreten und zwar buchhalterisch als ein Spieler der gewinnt. Wand

Es dürfte doch klar sein, dass solche "Spielergewinne" als eine (steuerfreie-)Einnahme zusätzliche zum steuerpflichtigen Kasseninhalt zu verstehen sind.

Oder mache ich da jetzt einen Denkfehler Kopfkratz
72 26.11.2011 11:34 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Zitat:
Original von jasper
Oder mache ich da jetzt einen Denkfehler Kopfkratz


Ich finde keinen Denkfehler !

Grüße

__________________
gmg
73 26.11.2011 11:37 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Doch, DENKFEHLER !

Wenn der Aufsteller als Spieler auftritt und gewinnt, weil er die notwendigen "Codes" hat, gewinnt er lediglich das Geld, welches ansonsten andere Spieler gewonnen hätten.

Die anderen Spieler gehen leer aus bzw. gewinnen in Höhe des vom Aufsteller gewonnenen Geldes weniger - können in der Folge jedoch um genau diesen Betrag weniger spielen, da Sie ja nicht mehr Geld zur Verfügung haben - das "Spielbudget" wird sowieso verzockt .

Da die Spieler aber auch gleichzeitig noch in anderen Hallen oder Gaststätten spielen, in denen die Geräte "normal" auszahlen, würde ein solches Verhalten des Aufstellers seine Kunden zur Konkurrenz vertreiben und die Kaseneinnahmen würden einbrechen - weit über den abgeschöpften Betrag hinaus!
Der gewünschte Effekt würde ins Gegenteil verkehrt!

Der bestimmende Faktor bei dieser Geschichte ist die Auszahlquote.

Sinkt diese Auszahlquote unter einen bestimmten Satz, wandert der Spieler ab. So sind z.B.die früheren ODD-SET-Spieler (AQ ca.50%) fast vollständig zu den privaten Wettanbietern (AQ ca. 90%) übergelaufen.

grüsse
74 26.11.2011 12:15 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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Hallo rosebud,

1. es gibt keine Gleichverteilung der Gewinne an Spieler - löse Dich bitte von den Argumentationskrücken der durchschnittlichen Langzeitverluste, sondern schau in deine Hallen - es gibt wie überall im Leben Gewinner und Verlierer - und zieh, falls Du das kannst eine Tiefenauslesung und schau Dir die gefallenen Gewinne an

2. haben in Baden-Württemberg die Spieler "Spielbudgets" und hören dann auf?

3. wie viele Geräte zahlen "normal" aus und was nennst Du denn "normal"? Es sind ca. 100 Bauarten betroffen durch die "Pseudosoftwareverfristungen"

Du denkst wie ein Gutmensch. Das finde ich sehr nett.


VG
Meike
75 26.11.2011 13:18 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Applaus Ist ja beachtlich was für eine Welle da losgetreten wurde!
Danke



@rosbud
DENKFEHLER!

Durch solch eine "Gewinn-Auszahlung" wird die AQ nicht verändert. Es gewinnt halt nur ein anderer ......

@Meike und andere
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76 26.11.2011 13:40 klaues ist offline E-Mail an klaues senden Beiträge von klaues suchen
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Zitat:
Original von jasper

Das geschilderte Szenario geht doch davon aus, dass der Aufsteller die Möglichkeit hat gegenüber dem Gerät als "Spieler" aufzutreten und zwar buchhalterisch als ein Spieler der gewinnt. Wand

Es dürfte doch klar sein, dass solche "Spielergewinne" als eine (steuerfreie-)Einnahme zusätzliche zum steuerpflichtigen Kasseninhalt zu verstehen sind.



Und dieses Geld kann der "Aufsteller" dann investieren?

Wie erklärt der "Aufsteller" denn die Herkunft dieser Einkünfte (Spielergewinne, wie Du sie nennst)?

Völliger Blödsinn.
77 26.11.2011 14:04 Otten ist offline E-Mail an Otten senden Beiträge von Otten suchen
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Zitat:
Original von Otten
Und dieses Geld kann der "Aufsteller" dann investieren?

Wie erklärt der "Aufsteller" denn die Herkunft dieser Einkünfte (Spielergewinne, wie Du sie nennst)?


Das ist das Problem...
Wenn einer so fragt, und er bekommt die vg. Antwort, dann glaubt der Fragesteller dem Antworter einen solchen Sachverhalt natürlich nicht...

Zwischen "Glauben" und "Beweisen" gibt es allerdings noch einen kleinen Unterschied...
Eine gute Gerätebuchführung könnte da schon hilfreich sein.

Grüße

__________________
gmg
78 26.11.2011 15:10 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo Karo,

ich versuch es mit Beispielen, dann wird es vielleicht verständlicher.

1. Geld waschen
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Diese Organisation möchte nicht auffallen.
Sie sucht sich daher einen Geschäftszweig mit großem Bargeldverkehr, in dem man die Herkunft der Gelder verschleiern kann.
Diese Organisation könnte nun auf die Idee kommen, dass man das am schnellsten als Spielhallenbetreiber machen könnte und kauft ein paar Spielhallen
und dann könnte sie aufgrund der absolut miserablen Buchhaltung der Automaten die Auslesestreifen so erzeugen - gmg hatte ja mal ein paar "hochpreisige" erzeugt und eingestellt- dass es aussieht, als wenn die Hallen super laufen.
Die Kommune freut sich wegen der Vergnügungssteuer. Denn die Organsiation will ja nicht auffallen und zahlt gerne.

2. Schwarzgeld machen
Jemand / eine Organisation / Firma die Spielhallen betreibt, benötigt mehr Geld, als dies von den Hallen erwirtschaftet wird. Man möchte vielleicht expandieren, umbauen etc. Wenn diese Firma, die Codes aus Beitrag 1 nutzt, kann sie leicht jeden Tag Geld aus den Automaten an der Steuer vorbei "ziehen".


Jetzt verständlicher?

VG
Meike


Punkt 1 hat Meike Recht

Punkt 2 ist Blödsinn
79 26.11.2011 15:45 Otten ist offline E-Mail an Otten senden Beiträge von Otten suchen
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@ Meike ,
es tut mir leid , aber Du hast von der Realität uberhaupt keine Ahnung , schade aber Du schwätzt hier unausgegorenes Zeug .
80 26.11.2011 18:36 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
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1 Dateianhänge enthalten GGL - Anzeigenerstattung - Beschwerde - Wer hat Erfahr [...] Spielrecht   12.08.2023 10:20 von Meike     20.08.2023 20:34 von Puz_zle   Views: 387
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Gaststättenerlaubnis im Zusammenhang mit einer GmbH Gaststättenrecht   18.06.2020 15:44 von Frahm-Nielsen, S.     24.07.2023 15:24 von Roesje   Views: 241.776
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