Schwarzgeldautomaten mit PTB- Zulassung |
Man
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Wurden diese Tatsachen jetzt an Admiral und Gaminator beobachtet oder nur eine Vermutung?
Ihr wollt gar nicht wissen, was man alles aufdeckt, wenn man den Versuch startet, aufzudecken, wer dahinter steckt.
Dann könnt ihr schon mal eine neue Identität kaufen und euch die Landkarte von Südamerika anschauen.
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14.11.2011 09:37 |
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Solon
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dieter116
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Jasper:
Hast du die Geldscheinprüfer deiner Geräte umgerüstet oder abgeklemmt ?
Hier gab es ja 2x eine Warnung von Löewen, dass darüber eine Aufbuchung von Punkten möglich ist.
siehe auch die BA Infos dazu. ( 3 Festnahmen in Bayern deswegen)
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22
14.11.2011 10:04 |
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Solon
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alfi1950
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@dieter
du bist auf dem Holzweg
Zitat: |
Original von Man
Ja diese Meldung stimmt. Es ging sogar eine Liste herum, mit genauer Adresse, wo die besagten Geräte stehen.
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Da musst Du einen anderen Vorgang meinen. Bei der Anzahl von Geräte an denen die 300€ Nummer möglich ist dürfte die „Liste“ so lang sein, dass sie in keinen Ordner mehr passen würde
Zitat: |
Original von Man
Angeblich aber nur bei Geräten (Novoline II) mit einer sogenannten Sparplatine möglich.
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In meinen Augen bist Du nur ein Quatscher mit der Aufgabe hier alles zu zerreden.
Es gibt keine „Sparplatine“! Welche Platine müßte denn Deiner Meinung nach ausgetauscht werden?
Hier werden lediglich Funktionen freigeschaltet die ein fester Bestandteil der Werks-Software sind.
Zitat: |
Original von klaues
aufwachen ALLE!!
Schwarzgeldautomaten mit PTB- Zulassung
Schwarzgeldautomaten mit PTB- Zulassung
Aus gut informierten Kreisen musste ich erfahren, dass ein Großteil aller Glücksspielgeräte eines österreichischen Geräteherstellers mit Niederlassungen in Deutschland am Rhein und in der Nähe von Hamburg so programmiert wurden, dass über einen kostenpflichtigen „Tagescode“ pro Gerät und Tag 300,-- EUR ausgezahlt werden können. Der Betrag wird geräteintern als „Spielergewinn“ und somit steuerfrei verbucht.
Der Tagescode wird nach Überweisung von 600,-- EUR per SMS gesendet. Über die dann bekannt gegebene Abfolge von bestimmten Spieleinsätzen werden einmalig (pro Tag) Gewinnpunkte im Gegenwert von 300,-- EURO gutgeschrieben.
Da laut Spielverordnung (SpielV) § 12 Abs. 2 Die Zulassungsinhaber mit dem Antrag auf Bauartzulassung eine schriftliche Erklärung der PTB vorzulegen, dass bei dem von ihm zur Prüfung eingereichten Geldspielgerät die Möglichkeit vorhanden ist, dass sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte für steuerliche Erhebungen dokumentiert werden und § 13 Abs. 1 die PTB die Bauart eines Geldspielgerätes nur zulassen darf, wenn das Spielgerät und seine Komponenten der Funktion entsprechend nach Maßgabe des Standes der Technik zuverlässig und gegen Veränderungen gesichert gebaut sein müssen, kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei der Möglichkeit der b]Schwarzgeldentnahme [/b]um eine Softwareprogrammierung ab Werk handelt und es somit um Schwarzgeldautomaten mit PTB- Zulassung handelt.
Da diese Geräte von der PTB zugelassen wurden und diese Art der steuerfreien Geldentnahme illegal sein dürfte, kann die Bezeichnung „Schwarzgeldautomaten mit PTB- Zulassung“ zutreffend sein.
ACHTUNG:
Der Verkauf eines Tagescode erfolgt üblicherweise nicht an Automatenaufsteller sondern an Personen, die über solch eine Art der Geldentnahme uns Aufsteller großen finanziellen Schaden zukommen lassen und zwar ohne, dass wir es anhand der Geräteausdrucke nachweisen können. - Es ist alt nur ein "Spielergewinn"!!
Und dieser Gerätehersteller verhält sich wie immer, er weiß angeblich von nichts!!
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Hallo Klaues (
)
bei mir sind in den letzten Tagen gleich mehrfach Personen mit Migrationshintergrund bzw. Integrationsproblem gewesen, die auffällig mit ihrem Handy hantierten und nach kurzer Zeit 300,-- € ausgezahlt bekamen.
Vom Gerätehersteller gabt es nur ein
und den Vorschlag, dass ich meine Ausdrucke bzw. das Geräte bzw. die Geräte zur Verfügung stellen sollte. Ich werde meine „Beweise“ jedoch nicht aus der Hand geben. Zumal die bereits seit Monaten Ausdrucke aus einem anderen ungeklärten Fall vorliegen haben, ohne dass mit einer Silbe reagiert wurde.
Auf Nachfrage in ganz speziellen Kreisen konnte ich erfahren, dass es den Code bereits für 500,-- EURO geben soll der dann ein Tag für für fast alle Geräte des besagten Geräteherstellers und Spielhallenbetreibers anwendbar sei.
Wer bei solchen Beobachtungen noch von "Gerüchten" spricht der hat entweder etwas zu verheimlichen oder einfach nur keine Ahnung.
Einmal mehr werden wir von dem Gerätehersteller, welcher ja gleichzeitig über seine eigenen Spielhallen auch unser Konkurrent ist, für dumm verkauft und von der PTB im Regen stehen gelassen.
Es sind genau diese Möglichkeiten die klar machen was bei der PTB abgeht, nämlich nichts und was ein Gerätehersteller alles innerhalb seiner eigenen Spielhallen mit seinen eigenen Geräte machen kann.
Hallo Meike
Da es ja lt. Hersteller alles nur Gerüchte sind, bin ich gespannt wie die das Problem ohne Zwangsupdate vom Markt bekommen wollen und wie die mit solchen Geldentnahmen in ihren eigenen Spielhallen umgehen.
Bei den finanziellen Schäden die uns zugefügt werden, ist eine Reaktion der PTB längst überfällig. Solch eine Gerätetechnik darf es nicht geben.
An die PTB:
§ 13 SpielV(1) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt darf die Bauart eines Geldspielgerätes nur zulassen, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
8.
Das Spielgerät beinhaltet eine Kontrolleinrichtung, die sämtliche Einsätze, Gewinne und den Kasseninhalt zeitgerecht, unmittelbar und auslesbar erfasst. Die Kontrolleinrichtung gewährleistet die in den Nummern 1 bis 5 Satz 1 aufgeführten Begrenzungen.
9.
Das Spielgerät und seine Komponenten müssen der Funktion entsprechend nach Maßgabe des Standes der Technik zuverlässig und gegen Veränderungen gesichert gebaut sein.
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23
14.11.2011 14:28 |
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dieter116
König
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Soviel ich aus ' gut informierten Kreisen ' gehört habe, soll es nur bei Geräten möglich sein, bei denen eine 'Quoteneinstellung ' von Dritten vorgenommen wurde.
Und es soll auch bei Coldfiregeräten möglich sein.
Also, was der Betreiber durch die niedrigere Quote spart wird von denen wieder abgeschöpft.
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25
14.11.2011 17:26 |
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Meike
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Hallo dieter,
nun ist also alles wieder wie es war, d.h. die "Scheunentore" stehen wieder für alle Eingeweihten offen
und wer weiß wie lange es diese schon für den inneren Zirkel gab.
Und wer die Kontakte zur niedrigen Quote hat, nutzt diese vielleicht auch gleich fürs Schwarzgeld.
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Wie lange lässt man die PtB mit Unterstützung des BMWI und die Hersteller so weiter machen?
VG
Meike
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26
14.11.2011 18:52 |
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dieter116
König
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Der Betreiber weiss nicht, dass das Abschöpfen bei ihm geht.
Wie hier bereits beschrieben muss ein Sparprogramm von Dritten aufgespielt werden und die 'Abschöfer' müssen den Tagescode kaufen.
Somit ist der Betreiber mit Quote der ' betrogene Betrüger ' .
Er hat für das Quotenprögramm bezahlt und wird noch abgezockt.
Schwarzgeld waschen geht so natürlich nicht.
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27
14.11.2011 19:02 |
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Man
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Ich bin also ein Quatscher? Naja wie du meinst. Tut mir leid, dass ich das Wort Sparplatinen in den Mund genommen habe, dass natürlich von keinem der Aufsteller/Betreiber benutzt wird oder umgesetzt. Es ist ja alles ein Mythos und erfunden. Nennt es doch wie ihr wollt, die meisten wissen genau was ich meine. Ich erinnere mal an eine frühere Version mit verändertem Gewinnplan! Aber sind ja alle sooo heilig in der Branche .,........
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28
14.11.2011 19:08 |
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jasper
Kaiser
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29
14.11.2011 19:30 |
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SpeedFive
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@GMG
Tolles Foto ich würde das Festplatte nennen nicht Sparplatine. Ich kann dir gerne selbiges mit der Aufschrift 50% präsentieren aber nicht weil ich die Technik habe sondern dank Photoshop. ;-)
@Meike
Ich streiche nichts aus den Gedanken mich nervt nur Ihre ständige Vorverurteilung gegenüber Hersteller, Aufsteller, PTB im Grunde ja alles was mit §33 zu tun hat. Und in diesem Sinne stellen Sie gerne einmal Behauptungen im Stile einer "Bild" - Zeitung in den Raum um Reaktionen abzufangen. Eine Diskussion im Sinne eines Forum ist quasi nicht möglich. Gerade Sie sollten sich aber an Fakten halten. Aber was soll´s wie eine Politikerin haben Sie auch dafür wieder eine Erklärung..
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30
14.11.2011 22:37 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo SpeedFive,
wie viel Fakten brauchst Du denn?
Ich hatte oben für alle nachlesbar den link zur Urteilslage eines Umfangsstrafverfahren eingestellt, d.h. Polizei hatte ermittelt, Fakten gesammelt, Angeklagte wurden verurteilt!
Dann stellt Disa die Behauptung auf, dass angeblich die Daten im Automaten unverändert geblíeben seien, reagiert dann aber auf Nachfragen NICHT!
Dann hatte ich nochmal für Menschen wie Dich das Thema "Gewerberechtsreferenten" nach vorne geholt, in dem R2D2 für alle das Schreiben des BMWI aus NOVEMBER 2009 ( das sind immerhin einige Jahre) eingestellt hatte - noch einmal als Anlage anbei-, in dem das BMWI angibt, dass sowohl die Automaten des Herstellers adp als auch des Herstellers Novomatic manipulierbar sind. Das BMWI stützt sich in ihrem Schreiben auf die Angaben der PTB.
Wieviele FAKTEN also noch?
Sollen wir nochmal die Pressekonferenz einspielen, in dem Herr Gauselmann angegeben hatte, dass die Software genknackt wurde?
Musst Du Fakten von ganz bestimmten Menschen persönlich gezeigt bekommen?
VG
Meike
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31
15.11.2011 07:04 |
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Man
Foren As
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Meike ist doch ganz klar, dass er so schreiben muss. Man weiß ja auf welcher Seite er steht bzw was er vertritt.
Er kann sich ja nicht hinstellen und schreiben "es ist bekannt, dass die Software Fehler aufweist, geknackt wurde, Schaden anrichten kann...."
Also muss man weiter scheinheilig alles schönreden und Augenwischerei betreiben.
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32
15.11.2011 08:04 |
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anders
Kaiser
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Zitat: |
Original von Meike
.... Wie lange lässt man die PtB mit Unterstützung des BMWI und die Hersteller so weiter machen? ... |
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Es war doch schon mit der Diskussion um den ersten Glücksspielstaatsvertag allen klar gewesen, dass vor allem die Eingebundenen und hierzu gehören wohl nicht nur die Industrie, Handel, staatliche und private Glücksspielanbieter, andere monopolisierte (künftige) Glücksspielanbieter und vor allem Medienveranstalter, die sich über dubiose Beschränkungserklärungen die monopolistischen Sonderrechte auf Dauer erschlichen, um die bestehenden Schwächen im deutschen Glücksspielsystem gegenüber den ungeschützten Konsumenten voll und schamlos auszunutzen.
Enttäuschend schwach sind dementsprechend auch die Leistungen der eigentlichen Nutznießer wie Gerichte, PTB, Universitäten, sozialen Einrichtungen in jeder Form, selbsternannter Gutachter, Ärzte, etc.
Ist das alles nur die Angst persönlich auch auf Hartz IV absteigen zu können oder ist das schon die übliche Gier und Sucht nach einem dauerhaften Monopol? Spielsucht?
Durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag soll sich an der verfahrenen Situation ja wohl nichts ändern, sondern der Gesetzgeber will nur noch weitere monopolistische Grundlagen für die inzwischen geschaffenen Nutznießer und Etablierten sichern oder noch bindend absichern.
Wetten, dass alle diese Grundlagen auch künftig immer eine reine und weiße Weste beinhalten werden!
Alles was heute noch verteufelt wird, wird morgen schon in den Himmel gehoben. So ist eben das Leben.
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34
15.11.2011 10:04 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo disa,
das ist ja niedlich,
Du hattest behauptet: "Die Daten sind immer noch unverändert im Gerät gespeichert.... "
Dann frage ich Dich
Wie lange kann denn die Ermittlungsbehörde auf die "unveränderten Daten" zurück greifen, wenn das übliche "Daten löschen" erfolgte?
Wie lange kann man selbst bei einer Tiefenauslesung auf die "unveränderten Daten" zurück greifen?
Und jetzt schreibst Du
"Wie lange die Daten nachvollziehbar sind, ist doch letztlich vollkommen egal, da die "Nichtausblender" wie du dann sowieso die Möglichkeit des Datenbanktauschs anbringen... Keine Ahnung wie das bei Novo ist.... "
Egal ist gar nichts, denn für die Buchhaltung gibt es klare gesetzliche Vorgaben. - siehe Anhang, das sind Fakten-
Aber schön, dass Du zugibst, dass Du "Keine Ahnung" hast - Zitat Ende-
Und wenn man keine Ahnung hat, ist das Lobpreisen sicherlich einfach.
VG
Meike
Dateianhang: |
GoBS.pdf (150 KB, 271 mal heruntergeladen)
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15.11.2011 11:55 |
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disa
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Meike, dein theoretisches Wissen (also dein hinweisen auf Links) ist ja wirklich doll.....
Die Daten bleiben einen Monat im Gerät gespeichert. (nachgefragt bei einem Hersteller). Diese Information habe ich gerade erhalten, kann dir also keinen Link zur Verfügung stellen. Aber auch dieser eine Monat bringt rein garnichts wenn jederzeit durch Datenbanktausch etc. diese Statistik auf "null" gebracht werden kann.... Jetzt mal aus der praxis: Schmuh konnte immer betrieben werden. In allen Bereichen. Die allermeisten Aufsteller sind daran aber garnicht interessiert.
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36
15.11.2011 12:39 |
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anders
Kaiser
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Diese Diskussion zeigt wieder einmal und erneut, dass es immer noch keine brauchbare Rechtsgrundlage im deutschen Glücksspiel gibt.
Ein Beispiel, wie es möglicherweise richtig und rechtsicher laufen könnte:
Auch ich würde von der Führung eines Gewerbebetriebes mit dem Ziel einer Gewinnerwirtschaftung auf gesetzlicher Grundlage ausgehen.
Dazu gehört der ausschließliche Einsatz von Geräten, die schon von der Herstellerseite her, den gesetzlichen Bestimmungen in Technik und Verwaltung voll entsprechen. Andere nicht verkehrsfähige Geräte dürften, egal wo, in Deutschland weder angeboten, verkauft noch betrieben werden.
Darüber hinaus und zur Sicherheit, dem Schutz und der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben gegenüber den Erwerbern, Betreibern und Kunden wird die PTB bestimmt und eingesetzt. Damit liegen die alleinige Verantwortung der Umsetzung und die uneingeschränkte Verkehrsfähigkeit von Geräten bei der PTB.
Werden nachträglich Mängel erkannt oder festgestellt, dann ist grundsätzlich der erste Ansprechpartner die PTB! Die PTB hat die Aufgabe zur Überprüfung der aufgetretenen Mängel und gegebenenfalls über den Herstellerkontakt eine Behebung und damit erneute Verkehrssicherheit je Gerät im Rahmen einer Einzelprüfung sicher zu stellen.
Bei künftigen Gerätetypen dürfen bereits er- und bekannte Mängel nicht mehr erneut auftreten, das müssen die Hersteller schon mit der festgestellten Reklamation sicherstellen.
Bei dieser Umsetzung kann der Gesetzgeber, Hersteller, Händler, Betreiber und Kunde erstmalig von der Einhaltung gesetzlicher Regelungen auch unter Verbraucherschutzgesichtspunkten sprechen.
Es hat aber noch etwas Gutes. Die Betreiber sind nicht mehr der willkürlichen Anschuldigung zur Manipulation ausgesetzt, weil alle Maßnahmen ohne Ausnahmeregelungen eingehalten und dieses durch die PTB auch noch bestätigt wird.
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37
15.11.2011 15:16 |
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jasper
Kaiser
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@anders
dem könnte ich mich als Betreiber/Aufsteller anschliessen. - Zuvor wäre jedoch noch zu klären ob Du hierfür die bisherige "PTB-Bau-Art-Zulassung" wirklich für ausreichend hältst
und ob Dir klar ist, dass die Gerätehersteller auch nur Automatenaufsteller bzw. Spielhallenbetreiber sind und zwar ohne jeglichen Anspruch auf Sonderprivilegien insbesondere bzgl. des betreibens ihrer eigenen "Nach-Bau-Geräte".
Wie soll die PTB überprüfen ob alle Maßnahmen ohne Ausnahmeregelungen und Freischaltmöglichkeiten bei den "Nach-Bau-Geräten" tatsächlich eingehalten werden?
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38
15.11.2011 16:39 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo disa,
da bin ich ja froh, dass Du mir aus der Praxis berichtest, nachdem Du bei einem Hersteller nachgefragt hattest und nun meinem "theoretischen Wissen" auf die Sprünge hilfst.
Und dann kannst Du soagr noch berichten an was die "allermeisten Aufsteller gar nicht interessiert sind".
Das ist wirklich "doll" -Zitat Ende-
Hallo zusammen,
für alle, die nicht wie Disa bei einem Hersteller nachfragen müssen, sondern aus der Praxis heraus hätten natürlich die Frage leicht beantworten können, schaut Euch Eure Auslesestreifen mal ganz genau an, was Ihr sehen könnt und was ihr nicht sehen könnt und dann werdet endlich wach.
VG
Meike
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39
15.11.2011 17:54 |
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anders
Kaiser
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Hallo jasper,
die PTB-Bau-Art Zulassung ist wie viele anderen gegenwärtigen Gesetze oder gesetzesähnliche Hinweise völlig unzureichend. Sie enthalten immer wieder viele Ausnahmeregelungen oder sonstige Vorzüge, die nur einigen wenigen das Tor zu einer monopolistischen Vergünstigung sehr weit aufmachen.
Wir wissen, nein wir wussten schon bevor die PTB ihren Auftrag erhielt, dass die damaligen Vorgaben weder Sicherheit für die staatlichen Stellen noch einen Schutz für die Spielhallenbetreiber beinhalteten würde.
Dennoch haben es alle in der Hoffnung, dass die PTB eine klare rechtliche Vorgabe schaffen werde, einfach so hingenommen. Dieser Gedanke war leider falsch. Deshalb sollte man künftig mehr auf die gemachten Erfahrungswerte setzen.
Im Grunde genommen wurde der Weisung nur eine weitere und auf unbegrenzte Zeit bestimmte und gesicherte staatliche Einnahmequelle für die PTB eingerichtet. Vergleichbar mit irgendeiner einer sonstigen überschaubaren Zusatzsteuer.
Die Höhe der Prüfungsgebühr ist offenbar so gering angesetzt worden, dass die Hersteller hier noch nicht einmal einen Protest einlegten. Offenbar konnte der Betrag bei der Preisentwicklung/Leasing von GSG ohne Probleme schmerzlos einbezogen werden.
Grundsätzlich ist der Gedanke mit der PTB eine Prüfmöglichkeit zu schaffen auch der richtige Weg.
Der Fehler lag damals wie heute u. a. darin, dass die Vorgaben mit der gängigen Praxis nicht überein stimmen. Es ist eine nicht nachvollziehbare Entwicklung fortgesetzt worden, die nicht dem Automatenaufsteller zum Schutz dient.
Die vielen Mängel an neuen Geräten werden doch durch den lästigen Austausch von Teilen immer wieder sichtbar. Und so wird es immer weitergehen, denn offenbar besteht immer noch kein Interesse an kostengünstigen und betriebssicheren Geräten und einer Herstellerhaftung im eigentlichen Sinn.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass die PTB die Vorgaben für die künftigen Automatengenerationen sehr gut regeln und auch schaffen könnte.
Offenbar sind hier die Erfahrungswerte aber auch wieder nicht politisch erwünscht.
Sofern die PTB doch einmal damit betraut werden sollte, ist es wichtig, dass weder die Lobbyisten, Experten oder Hersteller mit angesprochen werden.
Warum müssen Freischaltungen sein? Wofür sind Freischaltungen notwendig?
Zu einer klaren Funktion gehören auch die entsprechenden Geräte. Warum muss die Unordnung in den Geräteangeboten weiterhin Bestand haben?
Aus meiner Sicht haben die Automatenaufsteller momentan nur eine Chance auf die dominierenden Hersteller-Aufsteller Einfluss zu nehmen.
Die Automaten müssen über einen Standardstick oder kleinen Rechner, etc. bestimmte Werte liefern. Werte, die die PTB mit der Freigabe festgelegt hat.
Werden diese angezeigt, sind „keine“ Manipulationen erfolgt bzw. wurden „keine“ Manipulationen durchgeführt.
In wie weit allerdings der Standardstick oder kleine Rechner auch noch manipulierbar ist, hängt wohl auch von der weiteren technischen Entwicklung ab. Möglicherweise gibt es ja schon die Möglichkeit der Zerstörung bei dem Versuch einer Manipulation? Hierzu muss sicherlich noch spezifizierter Verfahren werden.
Möglicherweise hat die PTB im Rahmen ihrer Forschungarbeiten ja schon etwas parat?
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40
15.11.2011 20:12 |
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