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Zum Ende der Seite springen Software Verkauf
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0nCe 0nCe ist männlich
Grünschnabel


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Software Verkauf

Sehr geehrte Gewerberecht.de - Community,

Ich benötige einige Informationen über mein Verkaufsrecht als volljähriger Auszubildener.

Mein Mitbewohner und ich programmieren an einem Programm, welches viel Potential für den Verkauf in sich hat. Ich möchte dieses Programm (ab Release-Datum) auf einer Website für einen Preis von ca. 1€ pro Lizenz verkaufen/anbieten.

Wie sieht das mit der Rechtlage aus, darf ich dieses Programm unversteuert verkaufen oder anbieten?

Muss ich mir einen Gewerbeschein zulegen?

Ich bin in dem Bezug ein kompletter Neuling und brauche etwas Unterstützung.

Kleine Hintergrund Information:

Es ist eher ein Programm-Paket.

Darin enthalten:

-Webdokumente
-MySQL-Datenbank
-Windowsanwendung
-Iphone-App
-Android-App

Ich hoffe Ihr könnt mir in Kürze antworten und helfen.

Mit freundlichen Grüßen

0nCe
1 02.08.2011 19:32 0nCe ist offline E-Mail an 0nCe senden Beiträge von 0nCe suchen
Solon
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BlankT   Zeige BlankT auf Karte BlankT ist männlich
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RE: Software Verkauf

Moin ,
die Anmeldung eines Gewerbers bei der für Deinen Wohnort zuständigen Behörde wird sicherlich notwendig werden, da Ihr den Verkauf ja sicher längere Zeit und auch mit Absicht auf einen Gewinn durchführen möchtet. Ich empfehle Dir, einfach mal bei dem Gewerbeamt anzurufen und Dich bzgl. Vordrucke, Gebühren etc. zu erkundigen.

Bzgl. der steuerlichen Behandlung solltest Du Dich an einen Steuerberater bzw. an das Finanzamt wenden, da können und dürfen wir hier nicht weiterhelfen.

__________________
Die 10 Gebote zählen 279 Wörter, die Unabhängigkeitserklärung der 13 nordamerikanischen Staaten 1776 zählt 300 Wörter,
die EU-Verordnung über den Import von Karamel-Bonbons besteht aus 25 911 Wörtern.

2 03.08.2011 10:07 BlankT ist offline E-Mail an BlankT senden Homepage von BlankT Beiträge von BlankT suchen
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