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Zum Ende der Seite springen Bally-Wulff!! Versteckte rückwirkende Kaufpreiserhöhung per „PR-Offensive“ 7 Bewertungen - Durchschnitt: 8,717 Bewertungen - Durchschnitt: 8,717 Bewertungen - Durchschnitt: 8,717 Bewertungen - Durchschnitt: 8,71
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Wilde Irene Wilde Irene ist männlich
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Bally-Wulff!! Versteckte rückwirkende Kaufpreiserhöhung per „PR-Offensive“

ES WIRD IMMER BUNTER!!


Bally-Wulff!! - Versteckte rückwirkende Kaufpreiserhöhung per „PR-Offensive“ -



Rundschreiben der „BALLY Wulff Entertainment GmbH“

ZITAT:

Wer nicht kämpft, hat schon verloren

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Branche steht unter starker publizistischer Beobachtung und muss sich ständig ungerechtfertigten Angriffen erwehren.

Ob Evaluierung der Spielverordnung. Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages oder diverse Landesspielhallengesetze, alle derzeit diskutierten Neuregelungen versuchen, unsere Daseinsberechtigung zu erschüttern.

In diese Situation muss sich unsere Branche stärker als bisher Gehör verschaffen, unsere Interessen aktiv vertreten und die in der öffentlichen Diskussion häufig verzerrten Darstellungen richtig stellen.

Die Automatenwirtschaft wird deshalb eine PR-Offensive starten, die in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Dies trägt zur Sicherung Ihrer und auch unserer Existenz bei.

Um die Finanzierung der PR-Kampagne sicher zu Stelle und die dringend erforderliche öffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen, werden wir ab dem 01.07.2011 für jedes verkaufte Geldspielgerät € 50,00 einem Pool für die PR-Kampagne zuführen.
Natürlich können wir die Aktion nicht allein stemmen und werden gleichermaßen Ihnen, unseren Kunden, für jedes verkaufte Gerät € 50,00 als Branchen-PR-Beitrag in Rechnung stellen, die zusätzlich diesem Pool zugute kommen.

Wir sitzen alle in einem Boot - Lassen Sie uns gemeinsam für den Erhalt unserer Branche kämpfen!

Mit freundlichen Grüßen
GF Tim Wittenbecher / GF Sascha Blodau / GF Wolfram Seifert


ZITAT ENDE


Deutlicher kann ein Kartell von Seiten der Glücksspielindustrie gegenüber uns Automatenaufstellern nicht dargestellt werden!
Für mich bedeutet das eine öffentliche Kampfansage eines Industriespielhallenbetreibers der auf unsere Kosten sein persönliches Interesse an Großspielhallen durchsetzen will.

Dateianhänge:
pdf Bally.Wulff_Rundschr_PR.Kaufpreiserhöhun g.pdf (361 KB, 99 mal heruntergeladen)
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1 20.07.2011 16:49 Wilde Irene ist offline E-Mail an Wilde Irene senden Beiträge von Wilde Irene suchen
Solon
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Meike
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Nun da hat sich dann offenbar in den ganzen Jahren nichts verändert.

Kartell, Pflichtabgaben?
2 20.07.2011 20:58 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Willy Willy ist männlich
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Vielleicht sind ja trotz Vergnügungungs und Umsatzsteuer bitten um Aussetzung die Expansionskassen etwas füllbedürftig ?
3 20.07.2011 21:47 Willy ist offline E-Mail an Willy senden Beiträge von Willy suchen
jasper
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mal sehen wie das mit Bally weiter geht:

"§ 240 StGB Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

.... "

http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 21.07.2011 05:36.

4 21.07.2011 05:36 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
lodermulch lodermulch ist männlich
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naja - dieser tatbestand wird wohl nur greifen, wenn bally wider erwarten tatsächlich mal ein paar geräte an normale aufsteller verkauft, und die dinger nicht nur in den hallen der gesellschafter auftauchen smile



aber spass beiseite:

viel interessanter ist der nahezu unerträglich larmoyante satz:

Zitat:
alle derzeit diskutierten Neuregelungen versuchen, unsere Daseinsberechtigung zu erschüttern.


DASEINSBERECHTIGUNG?

bei "geschäftliches überleben" oder sogar "existenzgrundlage" wäre ich ja noch mitgegangen, aber so?!??!

die herren berufen sich also allen ernstes auf eine art existenz-immanentes recht, andere menschen bescheißen zu dürfen?

"es gibt menschen, die an allem spielen würden, was wir auf den markt werfen, egal wie regelkonform, illegal oder suchtgefährdend - ergo ist dies unsere daseinsberechtigung" ??!?

ich gehe mal nicht davon aus, dass eine der bally-flachzangen wittgenstein gelesen hat (oder auch nur das wort philosoph unfallfrei buchstabieren kann); aber um die in ihrer dreisten selbstgefälligkeit beinahe schmerzhafte botschaft - der liebe gott hat das schaf/den süchtigen geschaffen, also existiert auch der wolf/der dealer zurecht ("daseinsberechtigung") - zeugt auch so von einer zutiefst verabscheuungswürdigen einstellung gegenüber der gesellschaft.


(möglichkeit zwei: der verantwortliche texter ist sprachlich tatsächlich derart unbedarft, dass er gar nicht gemerkt hat, was für eine unverschämtheit er sich da geleistet hat...was dann wiederum für eine glatte fehlbesetzung im resort unternehmenskommunikation spräche. so oder so: eine grausige fehlleistung.)
5 21.07.2011 11:17 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
gelroy gelroy ist männlich
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Zitat:
Original von Meike
Nun da hat sich dann offenbar in den ganzen Jahren nichts verändert.

Kartell, Pflichtabgaben?


Hallo Meike,

verfolgst Du eigentlich die Dir bekannt gewordenen Verstösse gegen "Recht und Ordnung"?

Bist Du nicht sogar (ACHTUNG: Stammtischjurismus - keine Ahnung ob das stimmt ) aus beruflichen Gründen verpflichtet, aktiv zu werden?

Oder werden immer nur die Vorwürfe wiederholt? Wie etwa Dein Lieblingsthema Kontrollmodul oder auch Marktbeherrschung und Absprachen der Hersteller?
6 21.07.2011 13:00 gelroy ist offline E-Mail an gelroy senden Beiträge von gelroy suchen
Meike
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Hallo gelroy,

da Du nicht aus Deutschland kommst - laut Profil- kann ich Deinen "Stammtischjurismus" schlecht beurteilen.

Aus welchem Land kommst Du. Gibt es bei euch auch die Unterscheidung zwischen Offizial-, Antrags- und Privatklagedelikten?

Wenn Du oder andere der Auffassung sind, dass irgendwo Straftaten verübt werden, sollten diese Anzeige bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle erstatten.

Wenn Du der Auffassung bist, dass ich persönlich aus irgendeinem Grund "aktiv" werden müsste, nenne mir diesen konkret.


VG
Meike
7 21.07.2011 15:35 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gelroy gelroy ist männlich
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Hallo Meike,

das ist mir echt zu anstrengend mit Dir, so macht das keinen Spass.

Warum bekommt man auf eine einfache, leicht zu verstehende Frage NIE eine konkrete Antwort?

Die Frage: Bist Du als Polizeibeamtin nicht verpflichtet, Verstösse gegen Gesetze zu verfolgen oder verfolgen zu lassen?

Und jetzt nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen (z.B. Verstösse) - ich denke es ist jedem klar, was mit der Frage gemeint ist.

Grüsse

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gelroy: 21.07.2011 18:58.

8 21.07.2011 18:58 gelroy ist offline E-Mail an gelroy senden Beiträge von gelroy suchen
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Hallo gelroy,

das deutsche Rechtssystem ist eben nicht einfach, daher meine Nachfragen. Diese hast Du nicht beantwortet.

Welche "Verstösse" gegen welche "Gesetze" meinst Du?

Schade, dass Du nicht einmal eine einfache Frage nach Deinem Herkunftsland beantwortest, ansonsten würde ich Deine Fragen vielleicht besser verstehen.

Wenn Du Dich persönlich über das Legalitätsprinzip und das Opportunitätsprinzip informieren möchtest, findest Du bei Wikipedia die ersten Hilfestellungen und bei dejure auch entsprechende Urteile, wie was zu bewerten ist.


VG
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9 21.07.2011 19:43 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

ich gebe auf - das ist echt (für mich) unfassbar.....

Auf die Frage, ob ein Polizist Verstösse gegen das Gesetz verfolgen MUSS, wenn er davon erfährt, kommt das als Antwort:

das deutsche Rechtssystem ist eben nicht einfach, daher meine Nachfragen. Diese hast Du nicht beantwortet.Welche "Verstösse" gegen welche "Gesetze" meinst Du?Schade, dass Du nicht einmal eine einfache Frage nach Deinem Herkunftsland beantwortest, ansonsten würde ich Deine Fragen vielleicht besser verstehen.Wenn Du Dich persönlich über das Legalitätsprinzip und das Opportunitätsprinzip informieren möchtest, findest Du bei Wikipedia die ersten Hilfestellungen und bei dejure auch entsprechende Urteile, wie was zu bewerten ist.

Du weisst genau wie meine Frage gemeint war.

Die Antwort wäre "Ja/Nein" oder "rutsch mir den Buckel runter" oder gar keine, aber was das soll verstehe wer will.

Und ich schreibe noch "Verstösse" nicht auf die Goldwaage legen, weil ich befürchtete, dass so eine Wortklauberei kommt Augen rollen Augen rollen Augen rollen
10 21.07.2011 22:36 gelroy ist offline E-Mail an gelroy senden Beiträge von gelroy suchen
Meike
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Hallo gelroy,

ich persönlich neige nicht zum Aufgeben, aber Du solltest Dich vielleicht erst einmal mit den Grundzügen des deutschen Rechtssystems auseinandersetzen, - entsprechende Hinweise hatte ich Dir nun vielfältig gegeben und lernen Fragen zu präzisieren, damit man diese auch beantworten kann.


Offenbar hast Du gar keine Ahnung von dem, über was Du schreibst, bzw. zu dem Du eine Frage stellst und auch keine Muße Dich damit auseinander zu setzen.

Dann wird es in der Tat schwer für Dich.

Aber da ich nicht der Typ wie Du bin, der schnell aufgibt, versuche ich Dir anhand von zwei Beispielen zu erläutern, warum man Deine Frage nicht mit Ja oder Nein beantworten kann.

Bsp.:
1. Die Gewerbeordnung ist ein Gesetz. Verstösse gegen die Gewerbeordnung sind Ordnungswidrigkeiten. Ordnungswidrigkeiten werden nach dem Opportunitätsprinzip verfolgt, d.h. nach pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit.

Auf Deine Frage: MUSS irgend ein Polizeibeamter diese "Verstösse" verfolgen? ist die Antwort NEIN

2. Das Strafgesetz ist auch ein Gesetz. Verstösse gegen strafrechtliche Normen sind entweder Offizial-, Privatklage- oder Antragsdelikte. Die Privatklagedelikte sind z.B. im §374 StPO geregelt.
Nehmen wir mal den häufig vorkommenden Tatbestand der einfachen verbal vorgetragenen Beleidigung gem. §185 StGB, so handelt es sich hierbei um eine Antragsdelikt.


Auf Deine Frage: MUSS irgend ein Polizeibeamter diese "Verstösse" verfolgen? ist die Antwort NEIN


Und so kann man nun x Gesetze und y "Verstösse" gegen diese Gesetze durchgehen. Da Du offenbar keinen Überblick über die Vielfalt der deutschen Gesetze hast, anbei der link zum BMJ
http://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html


Wenn Du lernst Dich mit Grundlagen auseinander zu setzen und Fragen präzise zu stellen, - vor allem wenn Dein Gesprächspartner mehrfach dazu animiert-, würdest Du auch verstehen, dass es keine "Wortklaubereien" oder versteckte "Rutsch mir den Buckel runter" sind und Du könntest viele Konflikte und augenscheinliche Frustrationen, die Du hier zum Besten gibst
Zitat:
"ich gebe auf - das ist echt (für mich) unfassbar....."
"das ist mir echt zu anstrengend mit Dir, so macht das keinen Spass."

vermeiden.

Ein wirklich nett gemeinter Rat fürs Leben.

VG
Meike
11 22.07.2011 07:10 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Wird diese Aktion eigentlich nur von Bally-Wulff "gefördert", oder machen da die Großen auch mit ?


Da passt ja die aktuelle Aktion wie die "Faust auf Auge"....

Ich stehe zu Bally weil…

Hier geht es zu der Aktion: Ich stehe zu Bally weil.....

Das Ergebnis dieser Aktion kann man dann auf der Startseite von Bally-Wulff betrachten

Grüße

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gmg
12 24.07.2011 14:00 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Bally-Wulff!! Versteckte rückwirkende Kaufpreiserhöhung per „PR-Offensive“

Zitat:
Original von Wilde Irene
ES WIRD IMMER BUNTER!!


Bally-Wulff!! - Versteckte rückwirkende Kaufpreiserhöhung per „PR-Offensive“ -
Rundschreiben der „BALLY Wulff Entertainment GmbH“

ZITAT:

Wer nicht kämpft, hat schon verloren

Sehr geehrte Damen und Herren,

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Ob Evaluierung der Spielverordnung. Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages oder diverse Landesspielhallengesetze, alle derzeit diskutierten Neuregelungen versuchen, unsere Daseinsberechtigung zu erschüttern.

In diese Situation muss sich unsere Branche stärker als bisher Gehör verschaffen, unsere Interessen aktiv vertreten und die in der öffentlichen Diskussion häufig verzerrten Darstellungen richtig stellen.

Die Automatenwirtschaft wird deshalb eine PR-Offensive starten, die in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Dies trägt zur Sicherung Ihrer und auch unserer Existenz bei.

Um die Finanzierung der PR-Kampagne sicher zu Stelle und die dringend erforderliche öffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen, werden wir ab dem 01.07.2011 für jedes verkaufte Geldspielgerät € 50,00 einem Pool für die PR-Kampagne zuführen.
Natürlich können wir die Aktion nicht allein stemmen und werden gleichermaßen Ihnen, unseren Kunden, für jedes verkaufte Gerät € 50,00 als Branchen-PR-Beitrag in Rechnung stellen, die zusätzlich diesem Pool zugute kommen.

Wir sitzen alle in einem Boot - Lassen Sie uns gemeinsam für den Erhalt unserer Branche kämpfen!

Mit freundlichen Grüßen
GF Tim Wittenbecher / GF Sascha Blodau / GF Wolfram Seifert


ZITAT ENDE

Deutlicher kann ein Kartell von Seiten der Glücksspielindustrie gegenüber uns Automatenaufstellern nicht dargestellt werden!
Für mich bedeutet das eine öffentliche Kampfansage eines Industriespielhallenbetreibers der auf unsere Kosten sein persönliches Interesse an Großspielhallen durchsetzen will.



Hier die Bally-Wulff-Sauerei als Brief.

Die spinnen doch total.

Dateianhang:
pdf BALLYWULFFsauerei.pdf (333,07 KB, 129 mal heruntergeladen)
13 28.07.2011 14:21 big franky ist offline E-Mail an big franky senden Beiträge von big franky suchen
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Zitat:
Original von gmg
Wird diese Aktion eigentlich nur von Bally-Wulff "gefördert", oder machen da die Großen auch mit ?


Hier wird die Antwort auf meine Frage gegeben:

Branchen-Solidarfonds ins Leben gerufen

Die Verbände BA, VDAI, DAGV und Forum haben einen Branchen-Solidarfonds aufgelegt, mit dem „umfassende Aufklärung und Werbung für die Branche finanziert werden soll“. Die Hersteller werden für jede auf den Markt gebrachte neue PTB-Zulassung 50 Euro in den Fonds einzahlen. BA und Forum appellieren an ihre Mitglieder, gleichfalls mit jeweils 50 Euro mitzumachen.

Wörtlich heißt es in einem Appell der Deutschen Automatenwirtschaft unter der Überschrift „Branchen-Solidarfonds – Mit Informationen gegen Kritik und Vorurteile“:

"Die Diskussion um den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), die Evaluierung der Spielverordnung (SpielV), Landes-Spielhallengesetze i.V.m. z.T. steigenden Vergnügungssteuersätzen und in einigen Regionen verlängerten Sperrzeiten haben zahlreiche Automatenkaufleute verunsichert. Viele Fragen stehen im Raum. Aufklärung für die Automatenkaufleute, aber auch Informationen für handelnde Beamte und Politiker, sind dringend erforderlich.

Die verantwortlichen Unternehmer und führende Verbandsvertreter der Unterhaltungsautomatenwirtschaft sind aufgrund vielfältiger Gespräche in den vergangenen Wochen und Monaten davon überzeugt, dass vielen Politikern die für die Unterhaltungsautomatenwirtschaft beabsichtigten Einschränkungen im Zusammenhang mit dem GlüStV nur teilweise oder sogar gar nicht bekannt sind. Dies hängt wesentlich damit zusammen, dass seitens der Staatskanzleien der Länder in den vergangenen Monaten unzureichend über die Absichten und Aktivitäten bezüglich des gewerblichen Geld-Gewinnspiels unterrichtet wurde.

Zum Teil ist auch das baurechtliche Instrumentarium zur Steuerung der Ansiedlung von Spielstätten – insbesondere in den Kommunen – nicht ausreichend bekannt. Noch weniger Kenntnisse gibt es über Präventionsmaßnahmen der Unterhaltungsautomatenwirtschaft, angefangen bei der Info-Telefonnummer 01801372700, über Aufklärungsschriften und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter von Spielstätten in Zusammenarbeit insbesondere mit dem Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.

Für die Unterhaltungsautomatenbranche, die durch vielfältige, auf Einschränkung zielende Maßnahmen, die sich z.T. kumulieren, in ihrer Existenz bedroht ist, muss Aufklärung und Information – nach innen wie nach außen – eine allererste Aufgabe sein. Intensive Anstrengungen sind geboten. Dies kostet zunächst viel Geld, bringt aber allen Branchenmitgliedern dauerhaften Nutzen. Hier ist unsere Branche in der Pflicht zur umfassenden Information und Aufklärung.

Die im Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI) zusammengeschlossenen Hersteller haben sich daher gemeinsam mit dem Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) und dem FORUM für Automatenunternehmer in Europa e.V. (FORUM) und mit Unterstützung durch den Deutschen Automaten-Großhandels-Verband e.V. (DAGV) entschlossen, einen Solidarfonds aufzulegen, mit dem umfassende Aufklärung und Werbung für die Branche finanziert werden soll. Die Hersteller werden für jede in den Markt gebrachte neue PTB-Zulassung mit einem Geld-Gewinn-Spiel-Gerät (GGSG) bzw. Spielpaketen 50 Euro in den Solidarfonds einzahlen. Die Vorstände des BA sowie des FORUM appellieren an ihre Mitglieder, sich ihren branchenpolitischen Verpflichtungen und den wirtschaftlichen Notwendigkeiten nicht zu entziehen und sich ebenfalls mit 50 Euro pro Zulassung an diesen Zahlungen in den Solidarfonds zu beteiligen. Hiermit zeigt jedes einzelne Branchenmitglied, dass es sich mit seiner Branche und mit seinem Unternehmen identifiziert. Die Beteiligung leistet einen wichtigen Beitrag für die Zukunft unseres Gewerbes."

Soweit das Schreiben der Deutschen Automatenwirtschaft, unterzeichnet von Paul Gauselmann, Uwe Christiansen (beide für den VDAI), Pit Arndt (DAGV), Andy Meindl (BA) und Ulrich Schmidt (Forum).

Quelle: Automatenmarkt> Nachricht vom 29. 07. 2011


Grüße

__________________
gmg
14 01.08.2011 07:25 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hallo,


Hat jemand eine Idee wie man sich dieser unverschämten Zwangsabgabe entziehen kann?wut

Gruß sunrise
15 03.08.2011 13:09 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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Ja, ich hätte da eine für dich.
Den Schandfleck dicht machen und sich für ein vernünftiges Gewerbe kümmern.
Schönen Kaffee ausschenken , lecker Eis verkaufen , ein Treffpunkt für die Allgemeinheit schaffen ohne Isolierung und sozialer Abstieg der " Kunden ".

Früher oder später ist es soweit, also jetzt schon nach Alternativen suchen.
16 03.08.2011 17:12 Beobachter ist offline E-Mail an Beobachter senden Beiträge von Beobachter suchen
sunrise sunrise ist männlich
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Zitat:
Original von Beobachter
Ja, ich hätte da eine für dich.
Den Schandfleck dicht machen und sich um ein vernünftiges Gewerbe kümmern.
Schönen Kaffee ausschenken , lecker Eis verkaufen , einen Treffpunkt für die Allgemeinheit schaffen ohne Isolierung und sozialen Abstieg der " Kunden ".

Früher oder später ist es soweit, also jetzt schon nach Alternativen suchen.




Dein Deutsch ist ein Schandfleck für meine Augen. Und das Thema verfehlt! Setzen, du Vollpfosten!
17 03.08.2011 19:43 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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Hallo sunrise,

es gab doch bereits ein kartellrechtliches Verfahren zu den Zwangsabgaben.

Reich es doch zu dem alten Aktenzeichen ein. Einige Forenmitglieder hier sind sicherlich behilflich.

VG
Meike
18 03.08.2011 19:51 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo,

wo ist denn hier von einer Zwangsabgabe die Rede?

----
Die Vorstände des BA sowie des FORUM appellieren an ihre Mitglieder, sich ihren branchenpolitischen Verpflichtungen und den wirtschaftlichen Notwendigkeiten nicht zu entziehen...
----

Gruß,

Tesa
19 04.08.2011 08:19 tesa ist offline E-Mail an tesa senden Beiträge von tesa suchen
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Zitat:
Original von tesa
Hallo,

wo ist denn hier von einer Zwangsabgabe die Rede?

----
Die Vorstände des BA sowie des FORUM appellieren an ihre Mitglieder, sich ihren branchenpolitischen Verpflichtungen und den wirtschaftlichen Notwendigkeiten nicht zu entziehen...
----

Gruß,

Tesa


Wenn dem so wäre wie Du schreibst, warum kommt dann solch ein "Appel" von der Industrie bzw. Bally-Wulff?

Wo ist der Beschluss der Mitgliederversammlungen der BA-Verbände und Forum über solch eine "Abgabe"?

Und was haben freie Automatenaufsteller damit zu tun die nicht organisiert sind?

Wer verwaltet diese Einnahmen und stellt sicher, dass damit nicht die Interessen der Industrie finanziert werden?

Zwangsabgabe deswegen, weil dieser Betrag in Rechnung gestellt wird obwohl hierfür weder eine Leistung erbracht wurde, noch eine Zusage vom Rechnungsempfänger vorliegt.







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20 04.08.2011 09:57 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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