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Zum Ende der Seite springen Abmeldung im Insolvenzverfahren
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Kobe88 Kobe88 ist männlich
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Abmeldung im Insolvenzverfahren

Hallo ins Rund,

folgendes: Ein Gewerbetreibender übt sein Gewerbe nicht mehr aus ( Post kommt zurück als nicht zustellbar). Da bei dem im November 2009 das Inso-Verfahren eröffnet wurde und der zuständige Richter schon nachgefragt hat wo sich der Gute aufhält, will ich nun wissen ob es möglich ist sein Gewerbe von Amtswegen abzumelden, oder was allgemein sinnvoll wäre damit ich dem Richter was verklickern kann. Kann dieses eigentlich nicht nur der zuständige Insolvenzverwalter?
1 16.06.2011 10:50 Kobe88 ist offline E-Mail an Kobe88 senden Beiträge von Kobe88 suchen
Solon
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Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
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Hallo aus Bad Fallingbostel,
eine Abmeldung von Amtswegen kommt nur in Betracht, wenn das Gewerbe sicher dauerhaft nicht mehr ausgeübt wird.
In Ihrem Fall würde ich eher über das Einwohnermeldeamt erfragen, ob dort die aktuelle Adresse bekannt ist. Wenn der Gesuchte weiterhin unter der bisherigen Anschrift gemeldet ist, könnte man da mal einen Außendienstmitarbeiter hinschicken. Vielleicht kann auch der Vermieter etwas sagen (oder Nachbarn).

Gruß Runge
2 16.06.2011 11:03 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
Solon
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Kobe88 Kobe88 ist männlich
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so ist das mir schon klar, aber möglich ist es auch während des Insolvenzverfahrens, das ist hier die Frage.
3 16.06.2011 11:07 Kobe88 ist offline E-Mail an Kobe88 senden Beiträge von Kobe88 suchen
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Einer bloßen Festtsellung, ob ein Gewerbe noch ausgeübt wird und die eventuelle Abmeldung von Amtswegen stellen keine Maßnahme nach § 12 GewO dar. Das Insolvenzverfahren dürfte m.E. daher in diesem Zusammenhang unerheblich sein.
Gruß Runge
4 16.06.2011 11:20 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
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