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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » 2 Erlaubnisinhaber für eine Gaststätte » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen 2 Erlaubnisinhaber für eine Gaststätte
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Reiser Reiser ist weiblich
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Lampe 2 Erlaubnisinhaber für eine Gaststätte

Hallo, ich habe folgendes Problem.
1 Pächter mit einer Konzession hat seine Gastwirtschaft weiter verpachtet. Dieser 2. Mann hat nun ebenfalls eine Erlaubnis und beide betreiben die Kneipe weiter.
Die Begründung des Hauptpächters ist, die Gaststätte wieder übernehmen zu können, falls sein Pächter ausfällt oder aufgibt.

Frage: Können 2 Personen für dieselbe Gaststätte eine Erlaubnis haben? Wer ist für uns der jeweilige Ansprechpartner?
Muss der Hauptpächter sein Gewerbe ummelden?

Soweit erst einmal, für eine Antwort wäre ich dankbar
S. Reiser
1 16.06.2011 10:25 Reiser ist offline E-Mail an Reiser senden Homepage von Reiser Beiträge von Reiser suchen
Solon
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Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
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RE: 2 Erlaubnisinhaber für eine Gaststätte

Moin aus Rheinhessen und im Forum,
grundsätzlich ist es möglich dass mehere Personen für die selbe Gaststätte eine Konzession erhalten. Meist wird die Gaststätte dann in der Rechtsform einer GbR oder OHG betrieben.
Dieser Sachverhalt müsste dann gegenüber der örtlich zuständigen Gewerbe- und Gaststättenbehörde gem. § 14 GewO angezeigt werden.
Bei einer Verpachtung der Gaststätte durch den bisherigen Konzessionsinhaber an einen neuen Konzessionsinhaber wäre m. E. eine Gewerbeabmeldung des alten Gastwirts und eine Anmeldung des neuen Gastwirtes nach § 14 GewO erforderlich. Hält der neue Gastwirt länger wie ein Jahr durch - so erlischt gem. § 8 Bundes GastG möglicherweise die Erlaubnis.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
2 16.06.2011 11:28 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Solon
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Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
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Hallo Frau Reiser,
das die Konzession lediglich eine Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte darstellt, den Erlaubnisinhaber aber nicht dazu verpflichtet, können auch mehrere Konzessionen für den selben Betrieb nebeneinander bestehen. In Ihrem Fall stellt sich mir aber die Frage, ob der Hauptmieter die Gaststätte weiterhin (mit) betreibt, oder ob der die Konzession stillschweigend weiter behält, um den Betrieb ggf. später wieder übernehmen zu können.

Wie die erste Variante funktionieren soll kann ich mir ehrlich gesagt nicht so richtig vorstellen. Bei der zweiten müßte der Hauptpächter sein Gewerbe abmelden und die Konzession würde automatisch nach einem Jahr erlöschen (§ 8 GastG).

Gruß Regina Runge
3 16.06.2011 11:33 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
Manfred Milbrodt
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RE: 2 Erlaubnisinhaber für eine Gaststätte

Hallo aus Schwentinental und Willkommen im Forum,

dem Kollegen Rheinhesse kann ich nur zustimmen
Die Gaststättenerlaubnis ist raum- und personenbezogen und kann (ist), wenn keine Versagungsgründe vorliegen, auch mehreren Personen, wie wir es z. B. bei einer GbR ohnehin machen (müssen), gleichzeitig erteilt werden. Zum Stichwort VerpachtunG: Eine ggf. strittige zivilrechtliche Seite ist „intern“ von den Erlaubnisinhabern zu lösen.
und
4 16.06.2011 11:37
Anni Weiler   Zeige Anni Weiler auf Karte Anni Weiler ist weiblich
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Also kann ich für ein Objekt mehrere Konzessionen erteilen, ohne mich weiter darum zu kümmern, dass andere Konzessionäre ggf. Anspruch auf den Laden erheben??

STEHT das irgendwo????

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5 16.06.2011 11:48 Anni Weiler ist offline E-Mail an Anni Weiler senden Beiträge von Anni Weiler suchen
Manfred Milbrodt
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....jau hier u.a. im Beitrag vom Kollegen Land
6 16.06.2011 11:57
Anni Weiler   Zeige Anni Weiler auf Karte Anni Weiler ist weiblich
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bin zu doof, Link klappt net. :-(

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7 16.06.2011 12:05 Anni Weiler ist offline E-Mail an Anni Weiler senden Beiträge von Anni Weiler suchen
Manfred Milbrodt
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..hmm, bei mir funzen die links Kopfkratz
Ist zwar aus dem Zusammenhang gerissen, aber ich hänge mal die Statements der Kollegen Kirchhammer, Mischner und Land als pdf an; die erhellen die Problematik deutlicher

Dateianhang:
pdf Statement Krcrhhammer, Mischner, Land_GastG- Mehrfachkonzession.pdf (29 KB, 682 mal heruntergeladen)
8 16.06.2011 12:28
Reiser Reiser ist weiblich
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Hallo allerseits und
Danke für die Antworten und das Willkommen.
Wenn 2 Personen ohne eine besondere Gesellschaftsform nebeneinander die Erlaubnisse haben können muss nicht der Hauptpächter das Gewerbe abmelden? In dem Fall wäre jedenfalls klar wer das Geschäft führt.
Vielleicht kann das noch erfahren.
Einen schönen Tag wünsche ich allen und herzliche Grüße
Sigrun Reiser

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Reiser: 20.06.2011 09:18.

9 20.06.2011 09:11 Reiser ist offline E-Mail an Reiser senden Homepage von Reiser Beiträge von Reiser suchen
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Hallo Frau Reiser,
der Hauptpächter muss das Gewerbe abmelden, wenn er es tatsächlich nicht mehr ausübt. Es wäre aber durchaus denkbar, dass 2 Leute sich die Räume teilen und beide weiterhin gewerblich tätig bleiben.
Bei einem Untermiet(pacht)verhältnis würde ich das aber für eher unwahrscheinllich halten. M.E. sollten Sie die beiden mal dazu befragen und den Hauptpächter ggf. zur Abmeldung seines Gewerbes auffordern.
Viele Grüße
Regina Runge
10 20.06.2011 09:33 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
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Moin aus Rheinhessen,
ich sehe das ähnlich wie die Kollegin Runge. Theoretisch, wenn ich die Variante auch nicht für realistisch halte, könnte ich mir eine getrennte Betriebsführung zweier Gaststätteninhaber schon vorstellen.
Auch ich würde hier die beiden Konzessionäre vorladen und den Hauptpächter zur Abmeldung auffordern.

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Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
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11 20.06.2011 09:38 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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2 Erlaubnisinhaber für eine Gaststätte

Vielen Dank für die Antworten. Ich bin auch der Meinung, dass der Hauptpächter das Gewerbe abmelden muss. Allerdings ist das für ihn nachteilig, da nach einem Jahr die Erlaubnis erlischt.
Er würde das auch tun, ich möchte aber nur etwas verlangen, was auch rechtlich o.k. ist.
Herzliche Grüße
S.Reiser
12 20.06.2011 11:16 Reiser ist offline E-Mail an Reiser senden Homepage von Reiser Beiträge von Reiser suchen
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Hallo Frau Reiser,
die Erlaubnis des Hauptpächters erlischt, wenn er das Gewerbe länger als 1 Jahr nicht betreibt. Dabei ist es eigentlich egal, ob es in dieser Zeit angemeldet war, oder nicht. Der Fristablauf ist dann wohl nur schwerer zu bestimmen.

Gruß Regina Runge
13 20.06.2011 11:32 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
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Danke noch mal für die Hinweise.
ich vermute, dass der Hauptpächter auch immer noch mal tätig ist.Deshalb wird der Zeitpunkt schwer zu bestimmen sein zu welchem die Erlaubnis erlischt.Vermutlich wird er auch immer noch mal tätig sein. Also vielen Dank für die Hilfe smile
14 21.06.2011 14:16 Reiser ist offline E-Mail an Reiser senden Homepage von Reiser Beiträge von Reiser suchen
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