Auf zahlreichen Messen, Promotionveranstaltungen und Jahrmärkten findet man sehr oft kleine Glücksräder, an denen man für kleines Geld kleine Preise erhaschen kann.
Wenn man selbst Glücksräder baut oder sich ein solches kauft ( allerdings ohne die typischen Glücksspielbezeichnungen) und sich damit hin und wieder an Jahrmärkten beteiligen würde - unterliegt das dann dem Glücksspiel?
Falls ja, WO muss man - WAS anmelden?
Ich habe in naher Zukunft geplant, ein Rad in den Vereinsfarben zu bauen und damit hin und wieder für den Verein zu werben.
Mit VG
Hannelore
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hannelore: 31.05.2011 21:17.
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