Sicherstellung von PKW |
Ilona Faselt
Jungspund
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Ein Hallo aus dem sonnigen Cottbus,
hat jemand bereits die gewerbliche Tätigkeit "Sicherstellung von PKW" angemeldet?
Dies bezieht sich darauf, dass die Besitzer bei Banken Schuldner sind.
Meiner Meinung nach ist Erlaubnis § 34 a erforderlich, es sei denn, die Bewachung wird von einer Drittfirma erbracht.
Seht Ihr das ebenso.
Danke für eine schnelle Rückmeldung
Lg. Ilona Faselt
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1
23.05.2011 11:31 |
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Solon
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Rheinhesse
Kaiser
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RE: Sicherstellung von PKW |
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aus Rheinhessen,
ich bin verwirrt. Sicherstellung von Sachen zur Sicherung privater Rechte durch einen Gewerbetreibenden. Ich kenne das nur in enger gesetztem Rahmen als Aufgabe der örtlichen Polizei und / oder Ordnungsbehörden
Wohl auch ein Gerichtsvollzieher nach entsprechendem, auf dem Zivilrechtsweg erlangten, Urteil
Und im Bewachungsgewerbe kann ich diese Aufgabe zumindest nach dem Gesetzestext und dem Kommentar (Landmann-Rohmer) auch nicht verorten.
Danach ist nur die Bewachung von Eigentum Aufgabe des Gewerbetreibenden, nicht das Wiederbeschaffen nicht bezahlter Ware (Autos).
Alles in allem
Nachtrag: Sollten die Herrschaften bei Ihnen der Ansicht sein, dass die Tätigkeit einem Inkassobüro zuzurechnen ist, so befinden diese sich da wohl auch im Irrtum. Einfach so Autos mitnehmen dürfen die auch nicht und benötigen im übrigen eine Zulassung vom Präsidenten des zust. Land- oder Amtsgerichts.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rheinhesse: 23.05.2011 13:00.
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2
23.05.2011 12:56 |
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