Emma01
Grünschnabel
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Hallo,
ich habe eine Frage:
Uns liegt eine Anfrage zur Durchführung eines Hausflohmarktes vor.
Hier wird ein Haushalt aufgelöst und die Hauseinrichtung soll verkauft werden.
Ist dies bei der VGV anzuzeigen? Was ist hier zu tun????
Vielen Dank für Eure Mithilfe
LG Emma
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1
16.05.2011 12:30 |
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Solon
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Roland Kissau
Kaiser
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aus Hückeswagen!
Bei solchen Sachen fehlt es uns an der Nachhaltigkeit; wir sehen solche Haushaltsauflösungen als nicht gewerblich an. Daher braucht auch keiner was bei uns anzuzeigen.
Eine schöne restliche Woche wünscht
Roland Kissau
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16
16.05.2011 13:00 |
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Solon
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Emma01
Grünschnabel
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Themenstarter
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Vielen Dank für die Hilfe.
Liebe Grüße
Emma
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31
19.05.2011 14:53 |
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sme40
Haudegen
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Guten Tag allerseits,
hier stellt sich gerade die Frage, ob ein Hausflohmarkt, der inzwischen jeden Samstag stattfindet, nicht doch gewerblich sein kann.
Anfangs war von einer einmaligen Sache die Rede. Ein Samstag, ein Zimmerchen, in dem dann alte Gegenstände aus dem Haushalt vertickt werden. Jetzt fragen die Nachbarschaft oder andere Flohmarktinteressenten, ob das nun ein Ladengeschäft sei und damit auch ein Gewerbebetrieb.
Wie seht Ihr das? Festnageln und Gewerbe melden lassen oder dulden?
Gruß
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1
28.02.2017 11:53 |
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BE-DE
Kaiser
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von der D...
wir würden bis zweimal, mit Nachweisen, dass es sich immer noch um die gleichen Dinge handelt, die nur noch nicht losgeworden sind wohl nicht beanstanden. Dann würden wir einschreiten und mitteilen, dass es sich um nicht verkäufliche Objekte handelt und er den "Hausflohmarkt" beenden soll. ansonsten soll er ein Gewerbe anmelden oder restlichen "Ramsch" wegschmeißen.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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16
28.02.2017 13:02 |
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