GBR abmelden ohne andren Partner |
Solon
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Rheinhesse
Kaiser

Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 1.015
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.338.059
Nächster Level: 6.058.010
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RE: GBR abmelden ohne andren Partner |
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aus Rheinhessen und
im Forum,
zunächst Sei mir aber der Hinweis gestattet, dass dieses Forum keine Rechtsberatung anbieten und durchführen darf, so dass wir Ihre Problematik nicht im Detail behandeln dürfen.
Ihr Partner in der GbR darf nach den allgemeinen gewerberechtlichen Bestimmungen (§ 14 GewO) allerdings jederzeit und auch ohne Ihre Zustimmung die gewerbliche Tätigkeit als Gesellschafter der gemeinsamen GbR beim Gewerbeamt abmelden.
Davon unbenommen dürfen Sie selbstverständlich die gewerbliche Tätigkeit weiter ausüben, sollten aber mit dem für Sie zuständigen Gewerbeamt in Kontakt treten um dies dort klarzustellen. Eine Meldepflicht für Sie besteht nicht.
Die Auswirkungen aus Ihrem GbR-Vertrag hinsichtlich der Auflösung der GbR müssten Sie ggf. mit Ihrem Steuerberater und einem Rechtsanwalt klären, wenn es hier zu Streitigkeiten kommt.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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2
10.05.2011 08:08 |
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