Änderung der GewO, HwO, IHKG, SchfHwG - Änderung § 14 GewO |
René Land
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Änderung der GewO, HwO, IHKG, SchfHwG - Änderung § 14 GewO |
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Liebe Forenmitstreiter,
Durch das Gesetz zur Änderung gewerberechtlicher Vorschriften sind Änderungen in der Gewerbeordnung, der Handwerksordnung, dem Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern als auch im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz vorgesehen.
Für die Mitarbeiter der Gewerbebehörden dürften insbesondere die Änderungen in der GewO von Interesse sein.
Schwerpunkt der dortigen Änderungen ist die Neufassung des § 14 GewO mit gleichzeitiger Auslagerung der Muster-Formulare GewA1 bis GewA3 in eine Rechtsverordnung. Hierzu wurden bereits an dieser Stelle Ausführungen gemacht:
Der Gesetzesentwurf kann hier nachgelesen werden:
Eine Synopse der Änderungen betreffend die GewO folgt in Kürze.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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1
13.04.2011 08:22 |
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Solon
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René Land
Administrator
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Hallo in die Runde,
hier kommt die angekündigte Synopse betreffend die Änderungen in der GewO. Leider liegen mir noch keine konkreten Informationen in Bezug auf die geplante Verordnung vor. Es wäre sehr wünschenswert, dort unter anderem auch einen einheitlichen Übermittlungsstandard für die elektronische Datenweitergabe festzuschreiben. Dazu näheres in Kürze in einem anderen Thread.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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2
14.04.2011 20:06 |
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Solon
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René Land
Administrator
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Am 15. Juli 2011 ist das Gesetz zur Änderung gewerberechtlicher Vorschriften betreffend die geplanten Änderungen in § 14 GewO in Kraft getreten.
Eine Synopse der Änderungen befindet sich im Anhang.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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3
20.07.2011 08:12 |
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Antje Kühling
Mitglied
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Hallo in die Runde,
aufgrund der Änderung des § 14 GewO hier meine Anfrage: Gibt es irgendwo die neuen Musterformulare der Gewerbemeldungen 1 - 3 schon zum Ansehen.
Würde mich interessieren, da wir bald eine Beratung mit allen Gewerbebehörden des Landkreises machen.
Schönes Wochenende
Antje Kühling
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4
29.07.2011 09:26 |
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Rheinhesse
Kaiser
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aus Rheinhessen,
aus den Bestimmungen des neuen § 14 Abs. 14 Nr. 2 GewO ist nur zu entnehmen, dass das Ministerium die Verwendung bestimmter Anzeigevordrucke anordnen kann. Getan hat es das Ministerium bislang nicht. Wichtig für uns ist jetzt nur, dass wir bei der Datenerhebung an alle notwendigen Informationen kommen. M. E. spricht aber nichts dagegen die alten Vordrucke bis auf weiteres zu Verwenden - haben sich schießlich bewährt.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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29.07.2011 10:07 |
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Blaess
Grünschnabel
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Hallo,
in dem Änderungsgesetz v. 11.07.2011 (Änderung des § 14 GewO - Aufhebung des Absatzes 4) steht unter Nr. 5:
Dem § 157 wird folgender § 158 angefügt:
„§ 158 Übergangsregelung zu § 14
Bis zum Inkrafttreten der in § 14 Absatz 14 genannten Rechtsverordnung sind die §§ 14, 55c Satz 2, § 146 Absatz 2 Nummer 2 sowie die Anlagen 1 bis 3 (zu § 14 Absatz 4) in der bis zum 14. Juli 2011 gültigen Fassung anzuwenden."
D. h., dass die Meldeformulare weiter Verwendung finden.
Viele Grüße
Blaess
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6
29.07.2011 13:19 |
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Blaess
Grünschnabel
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Hallo,
Synopsen von Geesetzesänderungen findet man meist unmittelbar nach Inkrafttreten der jeweiligen Vorschrift unter www.buzer.de.
Mittlerweile habe ich mir angewöhnt, die gänderten Regelungen in form der Synopsen auszudrucken und zusammen mit dem Änderungsgesetz abzuheften, da man hinsichtlich der vielen, in immer kürzeren Zeitabständen erfolgenden Änderungen leicht den Überblick verlieren kann.
Viele Grüße
Blaess
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7
29.07.2011 13:23 |
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Delius
Haudegen
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Hallo aus dem regnerischen Helmstedt (Sommer?????)
Das klingt ja beinahe so, als wenn sich da mal wieder was Großes anbahnt. Gibt es nähere Einzelheiten zu den geplanten Umbauten?
Bislang bin ich davon ausgegangen, dass es sich nur um kosmetische Veränderungen handelt, aber wenn die Kommunen zur Stellungnahme aufgefordert werden, dann scheint es wohl doch mehr zu sein.
Mit Grüßen aus Helmstedt
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10
05.08.2011 08:37 |
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Steffen Balzer
Haudegen
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Hallo,
Anregungen zur Verbesserung der Mustervordrucke findet man hier
Gruß, Steffen
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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11
15.08.2011 14:54 |
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René Land
Administrator
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Hallo in die Runde,
spätestens zur Bundesfachtagung wird es noch einen "Nachschlag" in Bezug auf wünschenswerte Veränderungen der Meldeformulare geben. Auch die Koordinierung von Meldepflichten spielt momentan eine Rolle (vgl. auch die Thematik zur Veterinär- und Lebensmittelüberwachung auf unserer Tagesordnung).
Auch der DGUV e.V. hat bereits in diese Richtung eine Stellungnahme abgegeben. Datails zum Vorschlag wird es ebenfalls auf der Bundesfachtagung geben. Die Thematik ist aktuell zum Download bereitgestellten vorläufigen Tagesordnung noch nicht enthalten - die Neufassung folgt aber spätestens bis 17.08.2011.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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12
15.08.2011 16:45 |
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Christiane
Routinier
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Hallöchen,
ist eigentlich jemandem schon mal aufgefallen, dass bei der Neufassung des § 14 GewO zwar die Nummerierungen der Absätze geändert wurde, aber die Verweise in den neuen Absätzen sich auf die Absätze der alten Fassung beziehen?
Hier ein Beispiel:
Absatz 4 n.F. Satz 3: "Absatz 6 Satz 1 gilt entsprechend"
Absatz 6 n.F. Satz 1 2. Halbsatz: ... Absatz 6 Satz 1 unterliegenden Daten ....
und so zieht sich das von Absatz zu Absatz . . . .
Christiane
__________________ Viele Grüße aus dem Harz!
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13
07.09.2011 10:43 |
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René Land
Administrator
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Hallo Christiane,
vielen Dank für das aufmerksame Lesen.
Es ist wohl in der Tat noch niemandem aufgefallen. Ich habe ehrlich gesagt beim Erstellen der Synopse auch nicht darauf geachtet.
Hier bedarf es also dringend einer Korrektur des § 14 GewO.
Freundliche Grüße
R. Land
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07.09.2011 15:09 |
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J. Neu
Routinier
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Wenn wir schon beim Thema "Korrektur der GewO" sind, hätte ich da auch noch einen Vorschlag:
§ 33d GewO - Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit
(5) Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn bei der Veranstaltung des Spieles eine der in der Erlaubnis enthaltenen Auflagen nicht beachtet oder gegen § 8 des Jugendschutzgesetzes verstoßen worden ist.
Hierzu ist Folgendes anzumerken:
Gemeint ist hier § 8 des Jugendschutzgesetzes a.F. - JÖSchG -, der ein Aufenthaltsverbot für Kinder und Jugendliche in öffentlichen Spielhallen vorsah. Diese Vorschrift ist in dem neuen Jugendschutzgesetz vom 23.07.2002 nunmehr in § 6 JuSchG geregelt. In Abs. 5 ist demnach der § 8 durch den § 6 auszutauschen. Nach fast 10 Jahren wäre es eigentlich so langsam mal an der Zeit
.
Viele Grüße
J. Neu
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15
07.09.2011 17:00 |
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René Land
Administrator
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Hallo Kollege Neu,
da bin ich ganz bei Ihnen ;-)
Ich stelle fest, dass wir leider recht oft über solche "Ungereimtheiten" hinweglesen, ohne sie zu bemerken.
Ich werde beide Punkte auf der Bundesfachtagung zur Sprache bringen. Vielleicht gibt es ja noch andere Stellen unseres Fachrechts, die einer "Renovierung" bedürfen.
Ich lade mal zum gemeinsamen Suchen ein...
Freundliche Grüße
R. Land
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16
07.09.2011 18:23 |
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Marcel Fromm
Routinier
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Gibt es denn schon Neuigkeiten bezüglich einer Rechtsverordnung zum neu-gefassten § 14 GewO?
__________________ Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen
Marcel Fromm
"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
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17
09.11.2011 08:54 |
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Christiane
Routinier
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Hallöchen,
wir waren letzten Monat zur Stellungnahme aufgefordert worden.
Dank der freundlichen Mithilfe anderer Forenmitglieder habe ich ein 9 Seiten langes Schreiben zum LK geschickt. Ob das aber überhaupt jemand liest auf dem beschwerlichen Weg
Landkreis - Landesverwaltungsamt - Wirtschaftsministerium Land - irgendwo ganz oben
und ob es da auch ankommt, sei dahingestellt.
Christiane
__________________ Viele Grüße aus dem Harz!
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18
09.11.2011 09:43 |
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