zentralverband der deutschen werbewirtschaft: glücksspielwerbeverbot unverständlich |
bandick
Kaiser
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zentralverband der deutschen werbewirtschaft: glücksspielwerbeverbot unverständlich |
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und hier die pressemitteilung vom zaw zur entscheidung der ministerpräsidenten für eine kontrollierte öffnung des glücksspielmarkts und erste ankündigungen zu neuen werbevorgaben:
Schritt in die richtige Richtung - Nachbesserungen aber zwingend erforderlich, so bewertet der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW die Entscheidung der Ministerpräsidenten für eine kontrollierte Öffnung des Glücksspielmarkts und erste Ankündigungen zu neuen Werbevorgaben. Als unverständlich und sachlich nicht zu rechtfertigen bezeichnet der ZAW das Verbot der Bewerbung von Sportwetten im Umfeld von TV-Sportprogrammen.
Diese Regelung beschädige die auch politisch gewollte Kanalisierungsfunktion der kommerziellen Kommunikation bei der Lenkung des Spieltriebs der Bevölkerung hin zu legalen Wettangeboten. Marktgerechte Werbemöglichkeiten seien dazu unverzichtbar und umfassend auch im Fernsehen zuzulassen.
Ob es nach der Entscheidung der Ministerpräsidenten überhaupt zu einem wettbewerbsorientierten Glücksspielmarkt in Deutschland kommen wird, ist aus Sicht des ZAW ohnehin ungewiss: "Hohe Hürden bei der Vergabe von Lizenzen an private Anbieter lassen daran zweifeln, dass die angestrebte Austrocknung des bestehenden Wett-Schwarzmarkts gelingt."
Der ZAW appelliert an die Länder, diese Zielsetzung nicht aus den Augen zu verlieren, wenn es darum geht, sachgerechte Vorgaben für Glücksspielwerbung festzulegen. Als Maßnahme der Deregulierung sollte dabei auch auf das anerkannte Selbstregulierungssystem der Werbewirtschaft gesetzt werden.
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1
10.04.2011 08:42 |
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Solon
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96er
Doppel-As
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Das finde ich aber auch total merkwürdig: Warum soll Trikot- und Bandenwerbung für Glücksspielangebote erlaubt, entsprechende Fernsehwerbung aber verboten sein? Das macht doch keinen Sinn. Entweder ich verbiete so eine Werbung in sämtlichen Ausführungen oder ich erlaube sie. Aber das eine so zu handhaben, und das andere so, das ist doch vollkommen irreführend und inkonsequent. Welche Begründung wird denn für diese Form der Handhabung ins Feld geführt? Ich kann schon verstehen, warum sich die Interessenvertreter der Werbewirtschaft da aufregen.
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2
13.04.2011 10:40 |
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Solon
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bandick
Kaiser
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ja, das sehe ich genauso. das geht ja auch in die richtung, die anders und meike letztens unter einem anderen thread diskutiert haben: die forderung nach realistischen, klaren und rechtssicheren grundlagen in der chaotischen glücksspiellandschaft. dieses messen mit zweierlei maß führt sicherlich eher zum gegenteil: zu einer verunsicherung und ungleichbehandlung, die nicht nur den unmut fördert, sondern auch missverhältnisse herstellt, die vollkommen unnötig und fehl am platze sind.
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3
14.04.2011 16:36 |
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räubertochter
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Erneut kritisiert die ZAW die " verfassungswidrige Zensur" von Glücksspielwerbung und der staatlichen Steuerung des Marktes anlässlich des neuen Gesetzes, das die Werbung von Glücksspielunternehmen einschränkt - gültig ab dem 1. Februar. Dann nämlich sollen Glücksspiel-Dienstleister ihre Fernseh- und Internetwerbung von einer Behörde vorab prüfen lassen.
Auch die Europäische Union meldet bereits Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses neuen Werbegesetzes an.
http://www.horizont.net/aktuell/marketin...medium=RSS-Feed
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16.01.2013 08:35 |
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bandick
Kaiser
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Das Glücksspielkollegium der Länder hat am 7. Dezember 2012 gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 GlüStV, § 6 Abs. 2 VwVGlüStV die gemeinsamen Richtlinien zur Konkretisierung von Art und Umfang der nach § 5 Abs. 1 bis 3 GlüStV erlaubten Werbung (Werberichtlinie) beschlossen. Die Werberichtlinie ist nach § 5 Abs. 4 Satz 5 GlüStV in allen Ländern zu veröffentlichen. Sie wird hiermit bekanntgemacht:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_deta...werberichtlinie
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5
10.02.2013 18:47 |
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LKKS
Kaiser
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Zitat: |
Sie wird hiermit bekanntgemacht: |
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Ohh,
sind Sie das Verkündungsorgan der Bundesländer?
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6
11.02.2013 06:41 |
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