Der neue Glücksspielstaatsvertrag 2011 nur für Lobbyisten! |
KARO
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Da stand ja nicht nur " Glücksspielstaatsvertrag erhalten " , was ja so wohl nicht kommen wird , sondern das ganze Programm dieser tollen Regierung drin, oder ist es verboten das zu lesen ? , hätte ich mir ja auch eigentlich sparen können dieses Geschwätz zu lesen , nach 5 Jahren werden wir die Erfolge ja sehen , wenn es überhaupt so lange dauert .
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41
11.05.2011 13:30 |
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Solon
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Meike
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Gruß an alle,
wer nun maßgeblich an dem Entwurf Glücksspielstaatsvertrag 2011 geschrieben hatte, konnte man nun lesen:
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServ...d=1300342864565
„MAGDEBURG/MZ. Geht es nach der SPD, dann wird es in Sachsen-Anhalt bald deutlich weniger Spielhallen geben. Nur wenn diese Forderung von der Landesregierung und dem Koalitionspartner CDU akzeptiert wird, wollen die Sozialdemokraten im Landtag dem neuen Staatsvertrag zum Glücksspiel zustimmen. Die SPD kritisiert, in die Vertragsverhandlungen nicht einbezogen worden zu sein. Man werde das Papier durchfallen lassen - wenn die Landesregierung mit einem Extra-Gesetz nicht nachbessert. Das wäre pikant, weil der Staatsvertrag in Sachsen-Anhalt entworfen wurde: Rainer Robra (CDU), Chef der Staatskanzlei, hat ihn federführend für alle 16 Bundesländer erarbeitet. „
Frage: Gibt es denn aus dem Land Sachsen-Anhalt eine Stellungnahme des dortigen Innenministeriums oder LKA?
Wäre doch mal sehr interessant zu hinterfragen, ob die Autoren sich denn zuvor mal etwas fachlichen Input geholt haben zum Thema Glücksspiel&Kriminalität.
VG
Meike
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42
12.05.2011 10:38 |
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Solon
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gmg
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Stellungnahme des AMA vom 05. 05. 2011 |
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Hier kann man jetzt die Stellungnahme des AMA vom 05. 05. 2011 zum 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (1. GlüÄndStV) in der Fassung vom 14. April 2011 nachlesen.
Fazit:
In Anbetracht der durchgreifenden verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bedenken sindd die das gewerbliche Geld-Gewinnspiel in Spielhallen und Gaststätten betreffenden Regelungen des 1. GlüÄndStV (E) zu streichen.
Grüße
__________________ gmg
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43
12.05.2011 13:34 |
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Rosewood
Haudegen
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RE: Stellungnahme des AMA vom 05. 05. 2011 |
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Interessante und aufschlussreiche Stellungnahme. Was das allerdings mit dem Thema "der neue Glücksspielstaatsvertrag nur für Lobbyisten" zu tun hat weiß ich nicht?
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44
12.05.2011 13:47 |
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Meike
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Gruß an alle,
mittlerweile erhält man den Eindruck, dass die Entwürfe aus Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt ohne Hinzuziehung von Experten erfolgte, die nicht im direkten oder indirekten wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zur Glücksspielindustrie stehen oder mit Ihren Verbänden / Vereinen entsprechend Nutznießen wollen.
Oder kennt jemand von Euch Stellungnahmen der Exekutive, die im Vorfeld dieser Entwürfe eingeholt wurden, damit das Ganze auch fachlich neutral begleitet wurde?
VG
Meike
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45
14.05.2011 07:35 |
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gmg
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Dazu gibt es auch eine Stellungnahme vom 14. 05. 2011 auf der Web-Side des UAVD, Meike.
Neuregelung des Glücksspiels lässt Sachverstand vermissen
Die geplante Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (1.GlüÄndStV in der Fassung vom 14.04.2011), lässt aus Sicht vom UAVD e.V. insbesondere im Bereich des automatisierten Glücksspiels die Einflussnahme von wirtschaftlich unabhängigem branchenspezifischem Sachverstand vermissen. Daher stellt sich der 1.GlüÄndStV für viele Betroffene so dar, also wolle die Bundesrepublik zwar die Symptome einer „unerwünschten Marktentwicklung“ bekämpfen ohne jedoch nach den hierfür maßgeblichen Voraussetzungen bzw. Gründen zu forschen.
Auch scheint die Bundesregierung mit dem 1.GlüÄndStV die durch den Gerichtshof manifestierten eigentlichen Zielvorgaben gegen ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen austauschen zu wollen.
Zur Ursache und Wirkung:
Erst dann, wenn ein fairer, transparenter und vor allem überprüfbarer Wettbewerb aller Automatenaufsteller untereinander durch einheitliche Nachbaugeräte einer Geräte-Bauart technisch sichergestellt ist, wäre die Grundvoraussetzung für einentatsächlich „praktizierbaren Spielerschutz“ geschaffen.
Erläuterung
Nur durch größtmögliche Transparenz über das Gewinn-/Verlustverhältnis (Auszahlquote) der Geldspielgeräte innerhalb eines eindeutig definierten Zeitraums kann ansatzweise sicher geprüft werden, dass sämtliche Geldspielgeräte einer Bauart wirtschaftlich identisch betrieben werden und somit einer Wettbewerbsverzerrung und damit eine ungewollte/unkontrollierbare Marktentwicklung entgegengewirkt werden.
Es muss größtmöglich technisch verhindert werden, dass das Gewinn-/Verlustverhältnis (die Auszahlquote) im Nachhinein individuell – evtl. sogar via Vernetzung und/oder Chipkarte - umprogrammiert werden kann oder dass Geldentnahmen aus der Kasse bzw. aus dem Gewinn-Vorrat als „beleglose Spielergewinne“ verbucht werden können.
Schlussfolgerung
Über Tastenkombinationen, Chipkarten oder ähnliches und/oder einer Gerätevernetzung dürfen keinerlei Aktivitäten eine Veränderung von Geld- oder Gewinnspeicher bzw. sonstige Einflussnahme auf Geld- oder Gewinnspeicher der Geldspielgeräte möglich sein.
Zusätzlich kann man auch das gesonderte Anschreiben des UAVD an die Staatskanzlei lesen:
Link
Grüße
__________________ gmg
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46
14.05.2011 16:51 |
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anders
Kaiser
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Schade, dass der UAVD sich nicht mit dem gesamten Glücksspiel in Deutschland auseinandergesetzt hat.
Die Automaten sind doch nur ein Bruchteil der bestehenden Problematik!!!
Wem oder was bringt es, wenn immer nur Teilbereiche des Glücksspiels flicken- und launenhaft angefasst und diskutiert werden?
Gerade jetzt besteht doch die einmalige Möglichkeit und Chance zur Aufarbeitung der gewachsenen deutschen Glücksspielproblematik.
Nicht wer am weitesten von Deutschland seinen Firmensitz hat, ist automatisch der Qualifizierteste.
Das Thema einer nationalen Glücksspielregelung ist und muss doch die Grundlage für eine im Interesse der Bürger stehende Verbraucherschutzlösung sein.
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47
16.05.2011 08:20 |
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Wilde Irene
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Die Glücksspiel-Lobbyisten unter sich:
Wer wurde angehört:
http://www.forum-gewerberecht.de/attachment.php?attachmentid=3617
Wer darf am 25.05.2011 sprechen:
http://www.forum-gewerberecht.de/attachment.php?attachmentid=3618
man beachte die Zuhörerliste!
Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von Meike
Und anbei noch, wer in Magdeburg am 25.05. überhaupt sprechen darf.
Wer dort auch nur einen einzigen Vertreter einer Exekutivbehörde vermutet, liegt falsch. |
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Als Zuhörer geladen:
lfd. Nr. 80
FORUM für Automatenunternehmer in Europa e. V.
1 Zuhörer
Dr. Bornecke ???
Den hätte ich da jetzt nicht einsortiert....
Ist das nicht der Gf. des VDAI ??
Grüße |
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Vorstand: FORUM für Automatenunternehmer in Europa e. V.
Ulrich Schmidt
(1. Vorsitzender)
Gesellschafter der Schmidt Unternehmensgruppe
48653 Coesfeld
Hans-Dieter Pohlkötter
(stellv. Vorsitzender)
Geschäftsführer der Mega Fun Casino GmbH
50858 Köln-Marsdorf
Freddy Fischer
(Mitglied des Vorstandes)
Geschäftsführer der msp Münzspielpartner GmbH & Co. KG
45127 Essen
Rolf Klug
(Mitglied des Vorstandes)
Geschäftsführer Klug Entertainment GmbH
37073 Göttingen
Lars Rogge
(Mitglied des Vorstandes)
Geschäftsführer der Rogge GmbH & Co. KG
31061 Alfeld
Christoph Schwarzer
(Mitglied des Vorstandes)
Geschäftsführer der Magic-Bowl GmbH
61440 Oberursel
Frank Waldeck
(Mitglied des Vorstandes)
Geschäftsführer der Waldeck & Co. GmbH
27749 Delmenhorst
Olaf Ziegenbruch
(Mitglied des Vorstandes & Schatzmeister)
Geschäftsführer der Hans-Dieter Ziegenbruch Automaten
33609 Bielefeld
siehe: http://www.forum-europa.de/vorstand.html
Kein Dr. Bornecke
im FORUM für Automatenunternehmer in Europa e. V.
VDAI = FORUM für Automatenunternehmer in Europa e. V.?
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48
16.05.2011 14:21 |
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Meike
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Und wie viele Leute dürfen dort sprechen, die eine "Unabhängigkeitserklärung" abgeben können, d.h. die nicht vertraglich irgendwie mit der Glücksspielbranche verbunden sind oder aus deren Abgaben profitieren?
Ich finde es persönlich erstaunlich, dass z.B. die SOS Kinderdörfer in der Anhörung beteiligt sind, aber es keinerlei Stellungnahme des LKA gibt.
Da wird das Ziel "Kriminalprävention" gleichrangig mit dem Ziel "Suchtprävention" gestellt, aber wer spricht denn zur Kriminalprävention?
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49
17.05.2011 05:51 |
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anders
Kaiser
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Die geplante Teilnehmerliste zeigt wieder einmal auf, dass es auch künftig keine allgemeinverbindliche und bindende Glücksspielregelung für den Kunden, Vermittler, Veranstalter, etc. geben wird. Offenbar sind es seit Jahrzehnten immer wieder die gleichen Ansprechpartner! Auf der einen Seite die „Versorgten“ und „Ausgesorgten“ und auf der anderen Seite die mit „persönlichen Interessen behafteten“. Wenn man bedenkt, wie intensiv alleine hier im Forum das Thema „Glücksspiel“ mit seinen bestehenden Mängeln und dringenden Nachbesserungen behandelt und auf die Besonderheiten hingewiesen wurde, muss man feststellen: “Obwohl es sich um eine ständig sprudelnde Einnahmequelle für den Staat handelt, werden wieder nur neue monopolistische Garantien für einige Wenige auf Dauer geschaffen!“ Solange sich die Politiker u. a. immer wieder hinter der Lobbyliste des Bundestages verstecken können, wird es in Deutschland auch keine rechtssicheren Glücksspielregelungen oder einen Glücksspielverbraucherschutz, etc. geben.
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50
17.05.2011 08:30 |
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gmg
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Kampfansage zum neuen Glücksspielstaatsvertrag..... |
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Und hier kommt eine Kampfansage vom FORUM Automatenunternehmer zum neuen Glücksspielstaatsvertrag.....
Zitat on
Sollte sich die Politik in beiden Feldern wider besseren Wissens beratungsresistent und uneinsichtig zeigen, werde die Unterhaltungsautomatenwirtschaft alle juristischen Wege ausschöpfen, der Vernichtung ihres Wirtschaftszweiges entgegen zu treten.
Zitat off
Vollständig nachlesbar...
Grüße
__________________ gmg
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51
20.05.2011 07:49 |
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anders
Kaiser
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RE: Kampfansage zum neuen Glücksspielstaatsvertrag..... |
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Zitat: |
Original von gmg
Und hier kommt eine Kampfansage vom FORUM Automatenunternehmer zum neuen Glücksspielstaatsvertrag.....
Zitat on
Sollte sich die Politik in beiden Feldern wider besseren Wissens beratungsresistent und uneinsichtig zeigen, werde die Unterhaltungsautomatenwirtschaft alle juristischen Wege ausschöpfen, der Vernichtung ihres Wirtschaftszweiges entgegen zu treten.
Zitat off
Vollständig nachlesbar...
Grüße |
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Hätte man damit nicht schon viel früher anfangen müssen? Was man in Jahrzehnten versäumt hat, lässt sich mit einem banalen Aufruf/Schreiben auch nicht mehr verändern!
So lange man aber nicht betroffen und den Lobbybereich selber nutzt oder dort tätig ist , fehlt eben das Interesse nach einer wirklichen nationalen Glücksspielordnung ohne Ausnahmen gleich welcher Art mit allen Vor- und Nachteilen und einer Rechtssicherheit auf der Grundlage des Artikel 3 des Grundgesetzes.
Eine Regelung kann nur und muss über die Art und Form des gewollten und genehmigten Glücksspiel erfolgen! Alle anderen Modelle haben bisher doch versagt.
Schlecht, wenn man plötzlich aufwacht und der Zug ist schon wieder einmal abgefahren!!!
Wer ist dabei eigentlich immer nur der Betrogene und Verlierer?
Der "Kunde", der glaubt, dass der Staat ihn durch einen Verbraucherschutz schützt.
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52
20.05.2011 08:29 |
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gmg
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Zitat: |
Original von gmg
Dazu gibt es auch eine Stellungnahme vom 14. 05. 2011 auf der Web-Side des UAVD, Meike.
Neuregelung des Glücksspiels lässt Sachverstand vermissen
Die geplante Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (1.GlüÄndStV in der Fassung vom 14.04.2011), lässt aus Sicht vom UAVD e.V. insbesondere im Bereich des automatisierten Glücksspiels die Einflussnahme von wirtschaftlich unabhängigem branchenspezifischem Sachverstand vermissen. Daher stellt sich der 1.GlüÄndStV für viele Betroffene so dar, also wolle die Bundesrepublik zwar die Symptome einer „unerwünschten Marktentwicklung“ bekämpfen ohne jedoch nach den hierfür maßgeblichen Voraussetzungen bzw. Gründen zu forschen.
Auch scheint die Bundesregierung mit dem 1.GlüÄndStV die durch den Gerichtshof manifestierten eigentlichen Zielvorgaben gegen ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen austauschen zu wollen.
Zur Ursache und Wirkung:
Erst dann, wenn ein fairer, transparenter und vor allem überprüfbarer Wettbewerb aller Automatenaufsteller untereinander durch einheitliche Nachbaugeräte einer Geräte-Bauart technisch sichergestellt ist, wäre die Grundvoraussetzung für einentatsächlich „praktizierbaren Spielerschutz“ geschaffen.
Erläuterung
Nur durch größtmögliche Transparenz über das Gewinn-/Verlustverhältnis (Auszahlquote) der Geldspielgeräte innerhalb eines eindeutig definierten Zeitraums kann ansatzweise sicher geprüft werden, dass sämtliche Geldspielgeräte einer Bauart wirtschaftlich identisch betrieben werden und somit einer Wettbewerbsverzerrung und damit eine ungewollte/unkontrollierbare Marktentwicklung entgegengewirkt werden.
Es muss größtmöglich technisch verhindert werden, dass das Gewinn-/Verlustverhältnis (die Auszahlquote) im Nachhinein individuell – evtl. sogar via Vernetzung und/oder Chipkarte - umprogrammiert werden kann oder dass Geldentnahmen aus der Kasse bzw. aus dem Gewinn-Vorrat als „beleglose Spielergewinne“ verbucht werden können.
Schlussfolgerung
Über Tastenkombinationen, Chipkarten oder ähnliches und/oder einer Gerätevernetzung dürfen keinerlei Aktivitäten eine Veränderung von Geld- oder Gewinnspeicher bzw. sonstige Einflussnahme auf Geld- oder Gewinnspeicher der Geldspielgeräte möglich sein.
Zusätzlich kann man auch das gesonderte Anschreiben des UAVD an die Staatskanzlei lesen:
Link
Grüße |
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Zu dieser Aussage des UAVD hat jetzt auch die Expertengruppe Geldspielgeräte Stellung bezogen:
Zitat on
Die Expertengruppe Geldspielgeräte stimmt größtenteils den Ausführungen des UAVD zu. Diese treffen den Kern des Problems: die fehlende Überprüfbarkeit der in der SpielV verordneten Eckparameter, verursacht durch die Zulassungspraxis der PTB....
Ergänzend möchten wir anmerken, dass u.a. auch ein kryptographisch gesicherter Zeitstempel für jedes protokollierte Spiel festgehalten werden muss, damit z.B. nachträglich auf Manipulationen oder das Einhalten einer Spieldauer oder anderer Eckwerte der SpielV überprüft werden kann.
In Anbetracht einer zu erwartenden Größe von wenigen hundert Byte pro Protokolleintrag wären damit bei handelsüblichen Speicherkarten mit mehreren Gigabyte Kapazität kryptographisch abgesicherte Protokolleinträge im 6- bis 7-stelligen(!) Bereich möglich.Darum sieht die Expertengruppe Geldspielgeräte keinen Grund, warum nicht jeder einzelne Vorgang während der gesamten Lebensdauer eines Geldspielgerätes zur vollständigen Überprüfbarkeit protokolliert werden soll, wenn dieser Geld oder ein Geldäquivalent verbraucht und/oder einen Gewinn, Verlust oder deren Äquivalent nach sich ziehen kann.Mehr anzeigen.
Zitat off
Link
Interessante Aussage zum Speicherbedarf der Geschäftsvorfälle.
Für eine zukünftige 5 jährige Nutzungsdauer der GSG benötigt man also ca. 10 Giga-Byte Speicherplatz zur Dokumentation aller Geschäftsvorfälle.
Grüße
__________________ gmg
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53
23.05.2011 19:56 |
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dieter116
König
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Also eine Art FA Stick, der dann beim Verkauf etc. des Gerätes beim Betreiber bleibt.
Aufzuheben, wie alle anderen Dokumente.
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54
24.05.2011 06:00 |
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Meike
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Hallo zusammen,
mit welchen Themen man sich bei einem konzessionierten Sportwettmarkt auseinander setzen muss, kann man aktuell am Beispiel Italien sehen.
http://kurier.at/sport/fussball/3910228.php
Artikel vom 02.06.2011 11:00 | apa | jos
Mit einer Mischung aus Fassungslosigkeit, Abscheu und Wut hat Italien auf den neuen Fußball-Wettskandal reagiert. Die am Mittwoch im Rahmen einer landesweiten Razzia ausgehobene Bande von mutmaßlichen Wettbetrügern rund um den ehemaligen Nationalspieler Giuseppe Signori soll 18 Spiele der ersten, zweiten und dritten Liga manipuliert haben. Auch der Erstliga-Aufstieg von Atalanta Bergamo und AC Siena ist ins Zwielicht geraten. Neben dem früheren Kapitän von Lazio Rom wurden 15 weitere Spieler, Vereinsfunktionäre und Wettbürobetreiber festgenommen, gegen insgesamt 30 Personen wird ermittelt…………………….
Dass die Bande sogar die Gesundheit der Spieler aufs Spiel setzte, wird das Strafmaß verschärfen. Den Wettbetrügern drohen mehrere Jahre Haft, zumal der Leiter der Ermittlungen in Cremona, Sergio Lo Presti, bereits von einer "kriminellen Organisation" sprach und sie damit in der Nähe der Mafia rückte. Die in sechs Monaten zusammengetragenen Beweise seien "schwerwiegend und unwiderlegbar".
http://www.rp-online.de/sport/fussball/i...id_1005200.html
„Riesige Geldsummen aus Italien und dem Ausland sollen für Wetten mit manipulierten Spielen eingesetzt worden sein. Die Ermittler vermuten, dass mit den Wetten auch die neapolitanische Mafia ihr Geld gewaschen haben könnte.“
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55
03.06.2011 07:31 |
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gmg
Foren Gott
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Neues zum Glücksspielstaatsvertrag |
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Am 05. 05. 2011 wurde im Landtag NRW angefragt, ob der neue Glücksspielstaatsvertrag Netzsperren durch die Hintertür bringen würde ( DRS 15/1893).
Interessant fand ich die Antwort der Landesregierung durch die Ministerpräsidentin - DRS 15/2091.
Grüße
__________________ gmg
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56
06.06.2011 16:33 |
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gmg
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Neues zum Glücksspielstaatsvertrag |
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Und nun kommt die FDP mit dem Antrag vom 31. 05. 2011 - vgl. DRS 15/2130:
Praktikabele Rahmenbedingungen für legales Glücksspiel schaffen - Netzsperren verhindern........
Haben die Unterzeichner des Antrages nicht die DRS 15/2091 (ausgegeben am 26. 05. 2011) gelesen?????
Grüße
__________________ gmg
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57
06.06.2011 16:46 |
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Meike
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Hallo gmg,
die Herrschaften der FDP sollten vor allem darlegen, wie sie denn darauf kommen, dass das
Gesetz des Landes SH bereits notifiziert sei?
VG
Meike
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58
07.06.2011 06:39 |
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