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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Der neue Glücksspielstaatsvertrag 2011 nur für Lobbyisten! » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Der neue Glücksspielstaatsvertrag 2011 nur für Lobbyisten! 10 Bewertungen - Durchschnitt: 8,2010 Bewertungen - Durchschnitt: 8,2010 Bewertungen - Durchschnitt: 8,20
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bandick bandick ist weiblich
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jetzt wird die kritik aber auch schon von stellen lauter, von denen man eigentlich gedacht hätte, dass sie den bisherigen entwurf begrüßen würden. bedenken äußern jetzt nämlich nicht nur die ipd, sondern auch das dvr.
21 12.04.2011 16:55 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
Solon
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Zitat:
Original von gmg

§ 21 Sportwetten
Abs. 2:
Die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet (über Sportwetten-Terminals) ist nicht zulässig in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, die ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten im Sinne des § 33c Abs.1 Satz1, der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des §33d Abs.1 Satz1 der Gewerbeordnung oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit dienen und die einer Erlaubnis nach §33i GewO bedürfen.


Gerade durch die letztgenannte Vorschrift kann durch Kontrollen - somit mit einfachen Mitteln - verhindert werden, dass in den Spielhallen neben den PTB zugelassenen GSG auch noch die nicht PTB zugelassenen GSG in Form des Internet-Terminals mit Online-Spielen einziehen.


Grüße


Schade !

Die hier noch gelobte klare Aussage des Entwurfes vom 29. 03. 2011 gibt es nicht mehr !
wut

Grüße

__________________
gmg
22 12.04.2011 16:55 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Sandy Sandy ist weiblich
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Was war denn für dich so toll daran ???
23 12.04.2011 18:38 Sandy ist offline E-Mail an Sandy senden Beiträge von Sandy suchen
bandick bandick ist weiblich
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zum treffen führender verbände und unternehmen im vorfeld einer mündlichen anhörung zum gesetzesentwurf von cdu/fdp bezüglich der novellierung des glüstv:

"Ich bin erfreut über die Einigkeit der Glücksspielindustrie und deren Erklärung. Die im VEWU organisierten Unternehmen, Cashpoint, Tipico, Primebet und Digibet sind bereit, in Schleswig-Holstein Lizenzen beantragen und die im Gesetzesentwurf genannten Glücksspielabgaben leisten, sobald der Schleswig-Holsteinische Landtag sein geplantes Glücksspielgesetz verabschiedet. Für das nördlichste Bundesland würde das Mehreinnahmen in Höhe von rd. 220 Mio. Euro jährlich bedeuten, wenn man allein auf der Basis der aktuellen Umsätze der Unternehmen kalkuliert, die gestern entsprechende Absichtserklärungen abgegeben haben. Das entspricht immerhin dem Etat, den Schleswig-Holstein im Haushaltsplan 2011 für das Berufsschulwesen vorgesehen hat," sagt Markus Maul, Präsident des VEWU.

"Angesichts des Verlaufs der Anhörung im Landtag bin ich zuversichtlich, dass Schleswig-Holstein seinen Gesetzesentwurf umsetzen wird. Die Abgeordneten haben zwar durchaus auch kritische Fragen gestellt, ich hatte aber den Eindruck, dass wir Ihnen rechtlich und wirtschaftlich fundierte Antworten geben konnten, die verdeutlicht haben, dass die Eckpunkte der übrigen 15 Bundesländer für einen neuen Glückspielstaatsvertrag ein Irrweg sind. Die Idee, 7 Konzessionen zu verteilen und knapp 17% Steuern auf den Umsatz zu erheben, ist zum Scheitern verurteilt. Zum einen ist diese Begrenzung juristisch nicht haltbar, zum anderen wird sich bei diesem Steuersatz ohnehin kein Unternehmer um eine Konzession bewerben. Wenn Sie im Internet nur maximal 10% Rohertrag haben, müssen Sie ja noch Geld mitbringen, um 16 2/3 % vom Umsatz zu entrichten. Schleswig-Holstein dagegen will den Weg beschreiten, der sich momentan in vielen anderen Ländern in der EU durchsetzt und der Standard werden könnte. Neben Sportwetten werden auch die anderen stark nachgefragten Produkte erfasst und 20% vom Rohertrag sind ein akzeptabler Steuersatz. Nur so kann das Ziel, den Schwarzmarkt zu beseitigen, tatsächlich erreicht werden. Wenn es keine Rahmenbedingungen gibt, die einen zum Schwarzmarkt wettbewerbsfähigen Markt ermöglichen, kann Spielerschutz und Prävention nicht greifen und der Fiskus geht nach wie vor leer aus," kommentiert Markus Maul abschließend.
24 19.04.2011 08:21 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
L.Duke L.Duke ist männlich
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Zitat:
Original von gmg
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§ 21 Sportwetten
Abs. 2:
Die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet (über Sportwetten-Terminals) ist nicht zulässig in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, die ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten im Sinne des § 33c Abs.1 Satz1, der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des §33d Abs.1 Satz1 der Gewerbeordnung oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit dienen und die einer Erlaubnis nach §33i GewO bedürfen.

Gerade durch die letztgenannte Vorschrift kann durch Kontrollen - somit mit einfachen Mitteln - verhindert werden, dass in den Spielhallen neben den PTB zugelassenen GSG auch noch die nicht PTB zugelassenen GSG in Form des Internet-Terminals mit Online-Spielen einziehen.


Grüße


Schade !

Die hier noch gelobte klare Aussage des Entwurfes vom 29. 03. 2011 gibt es nicht mehr !
wut

Grüße



(Stand: 14.04.2011)

Erster Staatsvertrag
zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland
(Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag – 1. GlüÄndStV)1

Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein und
der Freistaat Thüringen
(im Folgenden: „die Länder“ genannt)

schließen nachstehenden Staatsvertrag:

Artikel 1
Änderung des Glücksspielstaatsvertrages

Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 30. Januar/31.
Juli 2007 wird wie folgt geändert:

.............

18. § 21 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden nach dem Wort „Sportereignissen“ die Wörter „oder
Abschnitten von Sportereignissen“ eingefügt.

b) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt:

„(2) In einem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem sich eine Spielhalle oder eine Spielbank befindet, dürfen Sportwetten nicht vermittelt werden.“

Aber in Gebäude oder Gebäudekomplex in den Sportwetten vermittelt werden, dürfen Glücksspielgeräte gem § 33c betrieben werden. Kopfkratz
25 19.04.2011 17:07 L.Duke ist offline Beiträge von L.Duke suchen
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Jetzt hat sich auch der Verband der deutschen Internetwirtschaft kritisch zum aktuellen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages geäußerst: "Ziel dieses Glücksspielstaatsvertrags ist es, einen fairen Wettbewerb im Internet zu verhindern. Die zu seiner Durchsetzung geplanten Grundrechtseingriffe halten wir für unverhältnismäßig und somit verfassungswidrig." http://www.eco.de/verband/202_9010.htm

Ich glaube, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen - so viel Kritik, wie da von allen Seiten laut wird.
26 20.04.2011 16:10 96er ist offline E-Mail an 96er senden Beiträge von 96er suchen
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§ 21 Sportwetten
Abs. 2:
Die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet (über Sportwetten-Terminals) ist nicht zulässig in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, die ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten im Sinne des § 33c Abs.1 Satz1, der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des §33d Abs.1 Satz1 der Gewerbeordnung oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit dienen und die einer Erlaubnis nach §33i GewO bedürfen.

Gerade durch die letztgenannte Vorschrift kann durch Kontrollen - somit mit einfachen Mitteln - verhindert werden, dass in den Spielhallen neben den PTB zugelassenen GSG auch noch die nicht PTB zugelassenen GSG in Form des Internet-Terminals mit Online-Spielen einziehen.


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Schade !

Die hier noch gelobte klare Aussage des Entwurfes vom 29. 03. 2011 gibt es nicht mehr !
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Grüße



(Stand: 14.04.2011)

Erster Staatsvertrag
zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland
(Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag – 1. GlüÄndStV)1

Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein und
der Freistaat Thüringen
(im Folgenden: „die Länder“ genannt)

schließen nachstehenden Staatsvertrag:

Artikel 1
Änderung des Glücksspielstaatsvertrages

Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 30. Januar/31.
Juli 2007 wird wie folgt geändert:

.............

18. § 21 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden nach dem Wort „Sportereignissen“ die Wörter „oder
Abschnitten von Sportereignissen“ eingefügt.

b) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt:

„(2) In einem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem sich eine Spielhalle oder eine Spielbank befindet, dürfen Sportwetten nicht vermittelt werden.“

Aber in Gebäude oder Gebäudekomplex in den Sportwetten vermittelt werden, dürfen Glücksspielgeräte gem § 33c betrieben werden. Kopfkratz



schimpf jetzt sind wohl die Lobbyisten gefragt: http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=8353
27 28.04.2011 13:21 jochen B. ist offline Beiträge von jochen B. suchen
Meike
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Hallo zusammen,

nachdem ich freundlicher Weise durch Aufsteller die letzte Änderung vom 14.04.2011 privat erhalten hatte und ich nun Anfragen von Kollegen bekam, weil diese anders als die Aufsteller, obwohl sie ja auch maßgeblich davon betroffen sind, diese bis heute nicht haben, nun anbei.

VG
Meike

Dateianhang:
pdf Erster_ÄndGlüStV_Stand 110414 Endfassung.pdf (1,34 MB, 205 mal heruntergeladen)
28 04.05.2011 12:02 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Da hat der Chef der Staatskanzlei NRW, Staatssekretär Franz-Josef Lersch-Mense, genau den Knackpunkt schön dargestellt und so wird es kommen, wenn dieser Entwurf zum Staatsvertrag unterzeichnet wird. Getreu dem Motto „Nichts geht mehr“.


http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dok...t/MMA15-179.pdf

"Die Rechtsfolgen gestalteten sich in der Tat sehr problematisch. Angesichts der sehr weitgehenden Liberalisierungsvorstellungen in Schleswig-Holstein könnte dort ein weitgehend unbegrenzter Sportwettenmarkt entstehen. Die dort beispielsweise im Internet verbreiteten Angebote wären jedoch ebenso wie ausländische Angebote in allen anderen Bundesländern illegal und könnten als solche entweder unterbunden oder verfolgt werden.

Das allerdings würde die schwerwiegende Frage aufwerfen, ob eine solche abweichende Praxis in einem Bundesland mit europäischem Recht vereinbar wäre.

Nach dem vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Kohärenzerfor-dernis könnten innerstaatliche Zuständigkeitsregelungen nicht begründen, von einem Gebot der gesamtstaatlichen Kohärenz abzuweichen. "


Um hier mal einen von vielen Problemen des Staatsvertrags hervorzuheben.

VG
Meike
29 04.05.2011 14:51 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
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Landtag Nordrhein-Westfalen - 29 - APr 15/179
Haupt- und Medienausschuss 07.04.201114. Sitzung (öffentlich) Roe


6 Verschiedenes

a)

Sachstand Glücksspielstaatsvertrag Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Franz-Josef Lersch-Mense, informiert den Ausschuss über den neuesten Stand der Verhandlungen zum Glücksspielstaats-vertrag:Ich hatte hier über den bisherigen Verhandlungsverlauf regelmäßig berichtet. Gestern hat die Sonder-MPK in Berlin stattgefunden und zu einer grundsätzlichen Verständigung im Bereich der Sportwetten geführt. Was andere Bereiche des Glücksspiels angeht, sind schon im Vorfeld wesentliche Weichenstellungen und Verständigungen erfolgt.

Zu den Eckpunkten, die gestern vereinbart worden sind!
Es ist vereinbart worden, dass es im Rahmen einer Experimentierklausel sieben bundesweite Sportwettenkonzessionen geben soll. Dieses Konzessionssystem soll fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden. In den medialen Berichterstat-tungen ist heute oft die Rede davon, dass es auf fünf Jahre begrenzt sein soll. Das ist nicht ganz richtig. Die Experimentierklausel selbst gilt sieben Jahre lang. Aber nach fünf Jahren erfolgen die Evaluierung und gegebenenfalls Verhandlungen zur Änderung des Staatsvertrages.Die Konzessionsnehmer müssen sich verpflichten, selbst und durch verbundene Unternehmen keine anderen nichtlegalen Glücksspielangebote auf dem deut-schen Markt zu vertreiben. Diese Verpflichtung wird selbstverständlich auch mit Vertragsstrafen belegt. Bei dauerhaften Verstößen würde die erteilte Konzession entzogen.Ein wichtiger Punkt, der auch aus Sicht der Unternehmen, die Sportwetten anbieten, kritisch kommentiert wird, war die Frage der Gestaltung der Höhe der Konzessionsabgaben.

Die Ministerpräsidenten haben sich zunächst auf den Grund-satz verständigt, dass es bei der Konzessionsabgabe keine Differenzierung zi-schen inländischen und ausländischen Anbietern geben soll. Inländische Anbieter – auch der staatliche Anbieter Oddset – und ausländische Anbieter sollen gleichbehandelt werden. Das hat zur Konsequenz, da die Höhe der Rennwett- und Lotteriesteuer, die von Oddset zu entrichten ist und im Bereich der Pferdewetten erhoben wird, 16 zwei Drittel Prozent beträgt, dass in gleicher Höhe eine Konzessionsabgabe erhoben werden soll.Live-Wetten – auch darüber hatte ich hier schon berichtet – sollen grundsätzlich zulässig sein – es wird jetzt oft berichtet, sie seien nicht erlaubt –, allerdings nur Live-Wetten auf Endergebnisse und nicht auf einzelne Ereignisse wie den nächs-ten Einwurf, den nächsten Strafstoß oder den nächsten Eckstoß.

Die Ministerpräsidenten haben sich zudem darauf verständigt, dass Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten künftig zulässig sein sollen und dass generell für Sportwetten wie für Lotterien im Fernsehen und im Internet geworben werden darf, allerdings bei Sportwetten mit der ausdrücklichen Einschränkung, dass im Umfeld von Sportsendungen Werbung für Sportwetten unzulässig sein soll. Auch diese Regelung soll nach fünf Jahren im Hinblick auf ihre Auswirkungen evaluiert werden.

Es hat auch sehr intensive Diskussionen zu der Frage gegeben, ob künftig Online-Casinospiele zugelassen werden sollen. Dies ist ein Bereich, der unter Sucht-präventionsgesichtspunkten besonders sensibel ist. Die Verständigung, die hierzu nach längerem Ringen erfolgt ist, sieht vor, dass es ein Internetangebot von Casinospielen geben soll, allerdings nur über staatlich konzessionierte Spielbanken und auch nur in Form von Live-Übertragungen im Internet aus dem Spielsaal einer terrestrisch konzessionierten Spielbank heraus.

Auch für diese Regelung ist eine Evaluierung vorgesehen.Wir haben noch keine Entscheidung getroffen – das wird einer späteren Minister-präsidentenkonferenz vorbehalten sein –, was den Sitz und die Verteilung von Zuständigkeiten im Bereich der Genehmigung und der Aufsicht von Glücksspielen angeht. Standortfragen sind gestern also noch nicht behandelt worden.Wir gehen jetzt davon aus, dass innerhalb eines Zeitraums von maximal zwei Wo-chen das Vorsitzland einen Textentwurf des künftigen Staatsvertrages zur Verfü-gung stellen wird. Wenn dieser konzertiert ist, wird er bei der Europäischen Kom-mission zu notifizieren sein. Parallel sollte dann aus unserer Sicht die Information der Landtagsfraktionen als Vorabinformation erfolgen. Es ist vorgesehen, dass im Juni etwa im Umlaufverfahren die Unterzeichnung des Staatsvertragsentwurfes stattfindet.
Das Vorsitzland wird diesen Zeitraum nutzen, auch noch eine Sach-verständigenanhörung durchzuführen, aus der sich möglicherweise zusätzliche Gesichtspunkte ergeben werden.

Ralf Michalowsky (LINKE) erkundigt sich nach dem Verfahren und den Kriterien zur Vergabe der bundesweit sieben Sportwettenkonzessionen.

Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Franz-Josef Lersch-Mense, antwortet, die Entwürfe zum Staatsvertrag sähen vor, diese Konzessionen nicht vorausset-zungslos zu vergeben. Nach Vorlage der Texte könnten die Fraktionen nachvollzie-hen, dass die Konzessionen ausgeschrieben würden und die Konzessionsbewerber Anforderungen unter anderem hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit, Sachkunde, wirt-schaftlichen Leistungsfähigkeit erfüllen müssten.

Reiner Priggen (GRÜNE) fragt nach einer Regelung zur Verteilung der Einnahmen auf die Länder. Angesichts rückläufiger Lottoeinnahmen und bekannter Haushalts-lage könnten die Mittel aus der Konzessionsabgabe den Ländern zum Beispiel nach dem Königsteiner Schlüssel zugehen und dann den Destinatären im Sozial-, Kultur- und Sportbereich zur Verfügung gestellt werden.Medienberichten zufolge wolle Schleswig-Holstein den Glücksspielstaatsvertrag nicht unterzeichnen. Zwar könne der Vertrag auch bei Unterzeichnung von lediglich 13 der 16 Bundesländer in Kraft treten.

Würde Schleswig-Holstein sich jedoch nicht an die Vereinbarungen halten, sondern „als das Las Vegas oder Malta von Deutschland“ unzählige Konzessionen vergeben, fünf oder zehn Punkte unter den vorgesehenen 16 zwei Drittel Prozent bleiben und damit höhere Gewinne ausschütten können, wür-de das Geld aus NRW abwandern, wenn nordrhein-westfälische Bürger über das Internet in Schleswig-Holstein spielten. Es interessiere, ob dieser Mechanismus drohe.

Eine Zurechnung an die Länder sei möglich, so der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Franz-Josef Lersch-Mense, da die Zahlungsströme erfasst würden und die Spieler sich im Internet authentifizieren und identifizieren müssten.Die Haltung Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag sei in der Tat bedauerlich. Trotz sehr langer und sehr intensiver Diskussionen habe man Schleswig-Holstein im Rahmen der Konferenz am Vortag nicht zu einer Zustimmung bewegen können. Das hänge auch damit zusammen, dass der schleswig-holsteinische Land-tag zu diesem Sachverhalt sehr klare Beschlüsse gefasst habe und derzeit einen ei-genen Gesetzentwurf berate. Das schränke die Bewegungsfreiheit des Ministerprä-sidenten von Schleswig-Holstein in dieser Frage stärker ein – auch das gehöre zu der Frage des künftigen Umgangs mit Staatsvertragsentwürfen – als die Ministerpräsidenten anderer Länder. Es bestehe allerdings die Hoffnung, dass Schleswig-Holstein seine Zustimmung zu einem späteren Zeitpunkt erklären werde. Sollte dies nicht bis zum 1. Januar 2012 möglich sein, könnte Schleswig-Holstein ein späterer Beitritt zum Staatsvertrag ermöglicht werden.

Die Rechtsfolgen gestalteten sich in der Tat sehr problematisch. Angesichts der sehr weitgehenden Liberalisierungsvorstellungen in Schleswig-Holstein könnte dort ein weitgehend unbegrenzter Sportwettenmarkt entstehen. Die dort beispielsweise im Internet verbreiteten Angebote wären jedoch ebenso wie ausländische Angebote in allen anderen Bundesländern illegal und könnten als solche entweder unterbunden oder verfolgt werden. Das allerdings würde die schwerwiegende Frage aufwerfen, ob eine solche abweichende Praxis in einem Bundesland mit europäischem Recht ver-einbar wäre. Nach dem vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Kohärenzerfor-dernis könnten innerstaatliche Zuständigkeitsregelungen nicht begründen, von einem Gebot der gesamtstaatlichen Kohärenz abzuweichen.

Die aus seiner Sicht problematischste Folge im Zusammenhang mit dieser Entwicklung wäre jedoch, so der Staatssekretär, wenn das Glücksspielrecht zukünftig nicht mehr in der Länderkompetenz läge, sondern in die Bundeskompetenz überginge. Gäbe es keine staatsvertragliche Regelung mehr, könnte bzw. müsste der Bund im Rahmen seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz das Glücksspielrecht an sich ziehen. Daher sollten alle auf Schleswig-Holstein einwirken, sich dem Kompro-miss, der vielen Ländern aus unterschiedlichen Gründen schwergefallen sei, doch noch anzuschließen.

Reiner Priggen (GRÜNE) fragt nach, ob tatsächlich jedes Bundesland über die Er-fassung der Spieler und der Umsätze seine Einnahmen nachverfolgen könne. Diese Verteilungsregelung, der zufolge die Einnahmen am Spielort verblieben, wäre kalku-lierbar und durchaus zu begrüßen.

Armin Laschet (CDU) betont, die mögliche Folge, dass der Bund die Sache an sich ziehe, wenn die Länder sich nicht einigten, schwebe seit Beginn über den Verhand-lungen zum Glücksspielstaatsvertrag. Die problematischste Folge sei seiner Meinung nach allerdings, dass das Nutzen von Angeboten aus Schleswig-Holstein, beispiels-weise der Nordwestdeutschen Klassenlotterie in Kiel, für Spieler in den anderen Bundesländern illegal sei, so Laschet. Man sollte die Zeit nutzen, dies den Schles-wig-Holsteinern klarzumachen. Lasse sich der einheitliche Rechtsraum Bundes-republik Deutschland nicht über die Einigung der Länder erzielen, müsse notfalls der Bund tätig werden, so bedauerlich dies unter Föderalismusgesichtspunkten auch wäre.

Er müsse sich korrigieren, so der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Franz-Josef Lersch-Mense: Die Verteilung der Einnahmen erfolge nicht nach dem Spiel-ort, sondern nach dem Königsteiner Schlüssel. Aber auch dann schneide Nordrhein-Westfalen nicht schlecht ab.Der von Herrn Laschet dargestellte Sachverhalt stelle in der Tat das größte Problem in diesem Zusammenhang dar, pflichtet der Staatssekretär bei.
Er appelliere daher erneut, alles daranzusetzen, Schleswig-Holstein noch ins Boot zu bringen.

Vorsitzender Wolfram Kuschke geht davon aus, dass das Ministerium den Aus-schuss über neue Sachstände in den Verhandlungen zum Glücksspielstaatsvertrag unterrichtet.


Quelle pdf:

Dateianhang:
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30 04.05.2011 19:53 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
LKKS LKKS ist männlich
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Muß man eine solche Textwand produzieren?

Wier sind doch nicht blind Wand
31 05.05.2011 06:54 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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Was soll diese Bemerkung ? die Textgrösse kann sich doch jeder aussuchen ,
oder passt Dir der Inhalt nicht ? .
32 05.05.2011 07:07 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
jasper
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@LKKS

Eine solche Textwand musse man nicht produzieren.- Ich habe es aber trotzdem gerne getan.

Wen meinst Du mit „Wier“?

Die Schriftgröße macht für einige nur das Lesen und u.U. auch das Verstehen des Gelesenen leichter.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 06.05.2011 06:35.

33 06.05.2011 06:34 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Schade, dass einige sich nur zu Äußerlichkeiten äußern und eine inhaltliche Diskussion nicht möglich ist.

Offenbar haben viele immer noch nicht verstanden, was dies für uns alle bedeuten wird.
34 06.05.2011 07:40 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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dann steigen wir doch mal wieder in die inhaltliche diskussion ein und nehmen einen artikel aus der time law news-ausgabe dieses monats zur grundlage (ab seite 27).

tatsache ist doch, dass die sportwettenabieter nun damit drohen, nach schleswig-holstein zu gehen, um dort lizenzen zu besseren bedingungen zu beantragen und die anderen bundesländer damit unter druck zu setzen, weil der derzeitige plan "realitätsfremd und zum scheitern verurteilt" sei. bwin droht zudem damit, alle rechtlichen mittel auszuschöpfen, um gegen den derzeit geplanten glücksspielstaatsvertrag vorzugehen. da droht tatsächlich ein juristisches chaos, denn auch diverse experten für glücksspielrecht bezeichnen den derzeitigen entwurf als "kartellrechtlich und vergaberechtlich" als "absoluten nonsens" und glauben, dass gegen den neuen glucksspielstaatsvertrag ein vertragsverletzungsverfahren durch die eu-kommission eröffnet werden könnte oder der novellierte vertrag innerhalb von drei monaten dem eugh zur prufung vorliegen werde. auch deutsche gerichte wurden schnell konstatieren, dass hier eine regelung vorliegen könnte, die nicht konform mit eu-recht ist, und diese frage daher vom eugh klären lassen. es bleibt also weiterhin spannend.
35 06.05.2011 08:44 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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Koalitionsvertrag Baden-Württemberg

Was sagen eigentlich die Politiker der neuen Regierung des Bundeslandes Baden-Württemberg zum Glücksspielstaatsvertrag in dem Koalitionsvertrag ?


Glücksspielstaatsvertrag erhalten
Stärkere Regulierung der Spielhallen

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Grüße

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36 10.05.2011 12:21 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Koalitionsvertrag Baden-Württemberg

Zitat:
Original von gmg
Was sagen eigentlich die Politiker der neuen Regierung des Bundeslandes Baden-Württemberg zum Glücksspielstaatsvertrag in dem Koalitionsvertrag ?


Glücksspielstaatsvertrag erhalten
Stärkere Regulierung der Spielhallen

Koalitionsvertrag Rot / Grün Baden-Württemberg 2011 - 2016 S. 59

Grüße


Das ist doch zunächst mal ein klarer Standpunkt.
37 10.05.2011 13:13 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
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Was ist daran wohl ein klarer Standpunkt ? , ausbau der Gewerbesteuer ,
Erhöhung der Grundsteuer und, und , und , Schwätzerei und Träumerei , nach fünf Jahren ist ausgeträumt .
Kein einziges Wort vom Abbau der übermäßigen Bürokratie , im Gegenteil , da wird noch manchem ein Licht aufgehen .
38 10.05.2011 14:35 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
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Das ist ein klarer Standpunkt!!

- siehe Anhang -

Dateianhang:
pdf Koalitionsvertrag_Glücksspiel.pdf (11,29 KB, 148 mal heruntergeladen)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 11.05.2011 06:44.

39 11.05.2011 06:43 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von KARO
Was ist daran wohl ein klarer Standpunkt ? , ausbau der Gewerbesteuer ,
Erhöhung der Grundsteuer und, und , und , Schwätzerei und Träumerei , nach fünf Jahren ist ausgeträumt .
Kein einziges Wort vom Abbau der übermäßigen Bürokratie , im Gegenteil , da wird noch manchem ein Licht aufgehen .


Erst lesen dann schreiben. Ich bezog mich rein auf die von gmg verwiesene Seite 59 (66). Dort steht geschrieben:


Glücksspielstaatsvertrag erhalten

Wir sprechen uns bei der Regulierung des Glücksspiels weiterhin für das staatliche Monopol bei Lotterien und Sportwetten aus. Wir wollen beim gewerblichen Glücksspiel, sofern sie den Zuständigkeitsbereich des Landes betreffen, Maßnahmen zur stärkeren Regulierung der Spielhallen ergreifen. Beim Bund wollen wir darauf hinwirken, dass durch eine Änderung der Spielverordnung insbesondere die erheblichen Suchtrisiken, die von den Spielautomaten ausgehen, eingedämmt werden.
40 11.05.2011 10:37 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
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