2011-04-05 Glücksspiel-Reform: Vorwürfe aus Automatenindustrie |
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.023.556
Nächster Level: 41.283.177
|
|
2011-04-05 Glücksspiel-Reform: Vorwürfe aus Automatenindustrie |
|
Die Automatenindustrie hat den Ländern vorgeworfen, mit schärferen Auflagen für Spielhallen Wettbewerber vom Markt drängen zu wollen.
Der gern als „Spielhallen-König“ bezeichnete Familienunternehmer Gauselmann verwies mit Blick auf die angestrebten neuen Auflagen auf das Problem einer Übergangsfrist. „Egal, was kommt – mögliche Maßnahmen würden wegen der Abschreibungsfrist für die im Markt befindlichen Geräte erst nach fünf bis sechs, sieben Jahren wirken. Man kann ja nicht enteignen, ohne Milliarden Entschädigung zu zahlen“, sagte Gauselmann am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa.
Vollständige Meldung
Diese Aussage des Paul Gauselmann entspricht nicht den Tatsachen.
Wie man der amtlichen Afa-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter
unter 7.5.1
Geldspielgeräte (Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit) entnehmen kann,
liegt die Nutzungsdauer immer noch bei 4 Jahren, und nicht bei
Zitat on
"fünf bis sechs, sieben Jahren".
Zitat off
Ich habe zunächst bewusst darauf verzichtet, das BMF um eine Änderung zu bitten.
Diese wird erst dann erfolgen, wenn die Evaluation der Spielverordnung abgeschlossen, und damit geklärt ist, ob es wieder Laufzeitgeräte in der Aufstellung geben wird.
Grüße
__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 05.04.2011 18:11.
|
|
1
05.04.2011 18:05 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
jochen B.
Foren As
Dabei seit: 09.02.2010
Beiträge: 90
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 467.013
Nächster Level: 555.345
|
|
1. Da liegt wohl ein Gedankenfehler vor! Seid wann werden Miet- bzw. Leasingsgeräte abgeschrieben?
2. Da wird gesagt, dass die Branche unter den „Grau-Markt-Anbietern“ leiden würde.
Wer beliefert denn diese „Grau-Markt-Anbieter“ mit Geräte, es sind genau die, die auch die Spielbanken beliefern und jetzt ihren Rachen aufreißen.
|
|
2
06.04.2011 13:36 |
|
|
Solon
|
|
|
|
petergaukler
Kaiser
Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.318.327
Nächster Level: 8.476.240
|
|
RE: 2011-04-05 Glücksspiel-Reform: Vorwürfe aus Automatenindustrie |
|
neuer glückspielstaatsvert. !!
und kein wort von geldspielgeraeten -spielhallen -
änderungen , spielsuchtbekämpfung ect .??
kommt dies extra -oder ist es vom tisch ?
pg.
|
|
3
07.04.2011 08:22 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.023.556
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
2011-04-05 Glücksspiel-Reform: Vorwürfe aus Automatenindustrie |
|
Verwechsel bitte nicht die Evaluation des Glücksspielstaatsvertrages mit der - gesonderten - Evaluation der Spielverordnung.
Hier geht es nur um die Evaluation des Glücksspielstaatsvertrages.
Grüße
__________________ gmg
|
|
4
07.04.2011 08:32 |
|
|
Rosewood
Haudegen
Dabei seit: 31.01.2008
Beiträge: 719
Bundesland:
Bremen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 4.262.921
Nächster Level: 4.297.834
|
|
RE: 2011-04-05 Glücksspiel-Reform: Vorwürfe aus Automatenindustrie |
|
@gmg: bedauerlicherweise haben die MPs auch mal eben das Ende der gewerblichen Spielstätten beschlossen, denn in dem Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag steht auch ein Passus, dass die Länder Gesetze beschließen wollen, die Mehrfachkonzessionen verbieten. Damit will man wohl die leidige Konkurrenz vom Hals schaffen. Gleichzeitig hat man aber das Internet für Spielbanken und Lotto freigegeben.
Mal schauen, ob sie mit dieser Art von Enteignung durchkommen.
|
|
5
07.04.2011 08:46 |
|
|
petergaukler
Kaiser
Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.318.327
Nächster Level: 8.476.240
|
|
RE: 2011-04-05 Glücksspiel-Reform: Vorwürfe aus Automatenindustrie |
|
wo steht der passus ?
und dürfen dann kleine hallen weiter bestehen?
pg.
|
|
6
07.04.2011 09:18 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.023.556
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
RE: 2011-04-05 Glücksspiel-Reform: Vorwürfe aus Automatenindustrie |
|
Redest Du von diesem Entwurf ?
Zitat on
So ist in dem Entwurf, der von den Glücksspielreferenten eines am weitgehenden Erhalt des Monopols interessierten Landes ausgearbeitet wurde, eine siebenjährige Testphase für die Öffnung des Glücksspielmarktes vorgesehen.
Zitat off
Faz
Grüße
__________________ gmg
|
|
7
07.04.2011 09:56 |
|
|
Rosewood
Haudegen
Dabei seit: 31.01.2008
Beiträge: 719
Bundesland:
Bremen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 4.262.921
Nächster Level: 4.297.834
|
|
RE: 2011-04-05 Glücksspiel-Reform: Vorwürfe aus Automatenindustrie |
|
Siebter Abschnitt: Spielhallen
§ 24​Erlaubnisse
(1) Unbeschadet der Vorgaben des § 33 i GewO bedürfen die Errichtung und der Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens, in denen ein oder mehrere Gewinnspielgeräte i.S.d. § 33 c GewO aufgestellt werden, einer Erlaubnis nach diesem Staatsvertrag. Als Gewinnspielgeräte gelten auch Erprobungsgeräte. Erlaubnispflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn die Errichtung und der Betrieb einer Spielhalle den Zielen des § 1 zuwiderlaufen. Sie ist schriftlich zu erteilen und zu befristen. Die Erlaubnis kann, auch nachträglich, mit Nebenbestimmungen versehen werden.
(3) Die nach dem Landesrecht für die Erteilung der Spielhallenerlaubnis zuständige Behörde beteiligt die zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde und holt die glücksspielrechtliche Erlaubnis ein (Konzentrationswirkung). Das Nähere regeln die Ausführungsbestimmungen der Länder.
§ 25​Beschränkungen von Spielhallen
(1) Zwischen Spielhallen ist ein Mindestabstand einzuhalten (Verbot von Mehrfachkonzessionen). Das Nähere regeln die Ausführungsbestimmungen der Länder.
(2) Die Genehmigung einer Spielhalle i.S.d. § 1 Absatz 1, die in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen i.S.d. § 33 i GewO steht, insbesondere in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex untergebracht ist, ist ausgeschlossen.
(3) Die Länder können die Anzahl der in einer Gemeinde zu erteilenden Genehmigungen begrenzen.
§ 26​Anforderungen an die Ausgestaltung und den Betrieb von Spielhallen
(1) Von der äußeren Gestaltung der Spielhalle darf keine Werbung für den Spielbetrieb oder die in der Spielhalle angebotenen Spiele ausgehen oder durch eine besonders auffällige Gestaltung ein zusätzlicher Anreiz für den Spielbetrieb geschaffen werden.
(2) Die Länder können für Spielhallen, die Geld- und Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit bereithalten, zur Sicherstellung der Ziele des § 1 Sperrzeiten vorsehen.
In meinem hat man zudem den monatlichen Wetteinsatz von 500 auf 1000 € hochgesetzt. Stand des Entwurfs ist der 29. März.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rosewood: 07.04.2011 10:06.
|
|
8
07.04.2011 10:02 |
|
|
Rosewood
Haudegen
Dabei seit: 31.01.2008
Beiträge: 719
Bundesland:
Bremen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 4.262.921
Nächster Level: 4.297.834
|
|
RE: 2011-04-05 Glücksspiel-Reform: Vorwürfe aus Automatenindustrie |
|
Gerne!
|
|
10
07.04.2011 10:24 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.023.556
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
RE: 2011-04-05 Glücksspiel-Reform: Vorwürfe aus Automatenindustrie |
|
In schwierigen Beratungen über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag der Länder wurden gestern die Eckpunkte für eine Liberalisierung der Sportwetten von den Ministerpräsidenten festgezurrt. Die Regierungschefs berieten auf Basis einer Vorlage vom 29. März 2011, bestätigte Dr. Monika Zimmermann, Regierungssprecherin von Sachsen-Anhalt gegenüber games & business. In diesem Entwurf sind diverse, massive Regulierungen und Beschränkungen für die Branche enthalten. Laut Frau Dr. Zimmermann wurden diese Passagen weder entfernt, noch ihnen etwas hinzu gefügt. „Die Ministerpräsidenten haben über diese Thematik gar nicht gesprochen“, so Dr. Zimmermann.
Games & Business-Meldung
Also mal bis nächste Woche abwarten....
Grüße
__________________ gmg
|
|
11
07.04.2011 16:30 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 210.524 | Views gestern: 396.705 | Views gesamt: 890.393.253
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|