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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Neues Spielhallengesetz in Hessen? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Neues Spielhallengesetz in Hessen? 5 Bewertungen - Durchschnitt: 6,40
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LKKS LKKS ist männlich
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Neues Spielhallengesetz in Hessen?

Hallo,

dem Vernehmen nach (Meldungen in der Tagespresse und in den Regionalprogrammen) plant Hessens Innenminister Boris Rhein eigenes Hessisches Spielhallengesetz.

Kernpunkte sollen u.a. Mindestabstände zwischen vorhandenen Spielhallen, Verlängerungen der Sperrzeiten und ein verbesserter Schutz vor Spielsucht sein.

Mal schauen was dabei herauskommt und vor allem:

Wer wird für den Vollzug zuständig?
Das wird eine spannende Gretchenfrage werden. Denn die bisher örtlich für Spielhallen zuständigen Gewerbebehörden gehören nicht zum Innenressort.
Oftmals steht auf dieser Ebene der Einnahmefaktor über der SpielV.
Untere staatlich (einzel)-weisungsgebundene Verwaltung ist auf die Regierungsbezirksebene heraufgezont worden und für alle anderen Verwaltungsebenen müßte das Land die zusätzlichen Vollzugskosten übernehmen (Konnexitätsprinzip).
1 25.03.2011 07:14 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Solon
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bandick bandick ist weiblich
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ach, das ist doch tatsächlich alles wahlkampfgetöse, wie dir grünen das vorpreschen des hessischen innenministers in sachen spielhallengesetz von der cdu sehr treffend bezeichnet haben. das hat man schon allein daran gesehen, dass der innenminister nicht den angekündigten gesetzesentwurf vorgelegt hat, sondern sich bloß die üblichen klischee-eckpunkte als argumente aufzuweisen hatte (spielhallen würden immer häufiger schauplatz von drogendelikten und raubüberfällen - meike lässt grüßen).

bezeichnend ist doch, dass der innenminister sich hier zu einem thema äußert, dass zwar aktualiät besitzt und sich damit hervorragend zum rühren der werbetrommel eignet, für das er aber selbst gar nicht zuständig ist. viel berechnender und offensichtlich bloß auf den wahlkampf abgezielt geht es wohl kaum und ist deshalb nur peinlich.
2 25.03.2011 08:05 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
Solon
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tapier
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Nunja, und der durchschnittliche deutsche Blöd-Zeitungsleser macht daraufhin sein Kreutzchen bei den zugehörigen Parteien.

Woraufhin die Unfähigkeit weiter regiert.
3 25.03.2011 12:49 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
bandick bandick ist weiblich
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ist doch bei der aktuellen atomkraft-debatte gerade dasselbe. da fragt man sich echt, für wie blöd die politiker das volk eigentlich halten.
4 25.03.2011 16:24 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Hallo,

man kann natürlich alles als Wahlkampfgetöse abtun, auch das, was der hessische Innenminister azu sagt. ZUständig ist er auch nur für einen Teil des Ganzen, nicht für die Mindestabstände zum Beispiel, sehr wohl aber für die Sperrzeit der Spielotheken. Und hier besteht aus meiner Sicht ein ganz wesentlicher Ansatzpunkt.
Die Sperrzeit in Hessen ist von 5 bis 6 Uhr. Wenn diese für Spielotheken auf 6 Stunden verlängert werden würde, hätte das aus meiner Sicht schon gealtige Einschnitte zur Folge.
Da kommen lichtscheue Elemente zu diesen Zeiten nachts nicht mehr dort zusammen.

Spieler, die sonst 23 Stunden spielen (siehe VOX-Reportage vom Wochenende) könnten sich erstmal abkühlen und die Betreiber überlegen sich dann, ob sie noch weitere "Entertainment-Center", "Luxus-Casinos" oder "gehobene Unterhaltung"s-Orte anbieten, wenn die Einnahmen durch die beschnitten werden.

Wahlkampfgetöse hin oder her, erste Schritte in die richtige Richtung können helfen, die ausufernden Missstände einzudämmen.

Gruß J. Simon
5 28.03.2011 10:11 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
bandick bandick ist weiblich
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wäre es dem innenminister mit seinen plänen aber ernst gewesen, hätte er schon entsprechend gehandelt und zumindest einen vorläufigen gesetzesentwurf vorgelegt, der so etwas wie eine diskussionsgrundlage bildet. stattdessen gab es aber bloß halbgares heulen im walde, um irgendwie in die medien zu gelangen.

davon abgesehen halte ich eine verlängerung der sperrzeiten auch nur für ein bedingt wirksames instrument, um gegen "lichtscheue elemente" vorzugehen. die kommen dann eben früher oder später, sind womöglich sogar ausgeschlafen, gehen dann ihrer beschäftigung nach oder verlegen ihre aktivitäten. das wäre dann aber keine lösung des problems, sondern lediglich eine örtliche verschiebung. und dass jemand 23 stunden am stück spielt, ist wohl auch eher ausnahme als regel.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von bandick: 28.03.2011 17:18.

6 28.03.2011 17:18 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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In einer Pressemeldung der Stadt Hanau geht deren OB genau darauf ein und zeigt sich ebenso enttäuscht davon, dass es bloß einen "Eckpunkte-Plan", aber keinen Gesetzesentwurf gibt: „Die vollmundige Ankündigung, dass die Kommunen nun endlich den benötigten Handlungsrahmen bekommen werden, um einen Spielbetrieb in geordnete Bahnen zu lenken, könnte sich in den nächsten Wochen ebenso gut als Worthülse entpuppen.“ http://www.presse-service.de/data.cfm/static/791189.html

Die Frage ist doch auch, warum man erst umständlich einen solchen Plan erstellt, anstatt direkt einen Gesetzesentwurf vorzulegen.
7 30.03.2011 11:22 k.osdorf ist offline E-Mail an k.osdorf senden Beiträge von k.osdorf suchen
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Gesetzentwurf Spielhallengesetz Hessen 2011

Moin

Anbei der Gesetzentwurf des Hessischen Spielhallengesetzes.

Grüße

Dateianhang:
pdf 20-05-11_SpielhG_Hessen_E.pdf (106 KB, 3.505 mal heruntergeladen)


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8 20.05.2011 14:06 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Schau mal her was da abgeht:
http://www.forum-gewerberecht.de/attachment.php?attachmentid=3630]http://www.forum-gewerberecht.de/attachment.php?attachmentid=3630[/URL]


Hessen: Spielhallenerlaubnis für 12 Geldspielgeräte = 24.000 EURO


§ 11 Aufsicht

(3) Für die Erlaubnis nach § 2 ist eine Gebühr in Höhe von 2.000 Euro je aufgestelltem Geld- oder Warengewinnspielgerät zu entrichten. Mit der Gebühr sind alle Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Erteilung und Überwachung der Erlaubnis abgegolten.

§ 15 Übergangs- und Schlussbestimmungen

(1) Spielhallen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehen und erlaubt sind, gelten für die Dauer von bis zu fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes als erlaubt. Danach unterliegen sie der Erlaubnispflicht des § 2. Unbeschadet des Satzes 1 tritt eine vorzeitige Erlaubnispflicht bei einem Wechsel der Inhaberin oder des Inhabers der Spielhalle ein. (2) Die Beschränkungen und Anforderungen des § 3 sind ab Inkrafttreten dieses Gesetzes in allen Verfahren zur Erteilung, Änderung oder Verlängerung von Erlaubnissen nach § 2 oder § 33i der Gewerbeordnung zu berücksichtigen. Erlaubnisse nach § 33i der Gewerbeordnung, die nach Inkrafttreten erteilt worden sind und den Beschränkungen und Anforderungen des § 3 nicht entsprechen, werden ein Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes unwirksam.

§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31.Dezember 2016 außer Kraft.



Das Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.
Wie ist das denn zu verstehen?
Wie kann eine Erlaubnis beantragt werden, wenn es das Gesetz gar nicht mehr gibt?
9 08.06.2011 12:12 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Hallo Carlo,

ist doch ganz einfach: a) für die künftigen Betreiber solls richtig teuer werden und b) das Gesetz wir bis 2016 neu gefasst, wenn es dafür Anlass gibt oder es wird unverändert verlängert.

Nix bleibt mehr wie es sein soll, auch Gesetze nicht, man spricht von "Evaluierung".
So, da mach dir dann einen Reim drauf.

Gruß J. Simon
10 08.06.2011 12:26 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
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Moin
Der Innenausschuss des hessischen Landtages beschäftigte sich am 26.04.2012 in seiner 73. Sitzung mit einer

Anhörung zum Spielhallengesetz für das Bundesland Hessen

Grundlage dieser Anhörung waren der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über die Erlaubnis und den Betrieb von Spielhallen in Hessen (Spielhallengesetz) - Drucks. 18/3965 - und der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Spielhallengesetz - Drucks. 18/5186.

Beide Gesetzesentwürfe sowie die Einladung zur Sitzung anbei.

Grüße

Dateianhänge:
pdf 2011-04-13 Gesetzentwurf 18_03965.pdf (86,16 KB, 237 mal heruntergeladen)
pdf 2012-01-24 Entwurf SpHGesetz DRS 18_5186.pdf (161,08 KB, 222 mal heruntergeladen)
pdf 2012-04-24 Anhörung Hess. SphG Einladung.pdf (72,46 KB, 1.562 mal heruntergeladen)


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11 03.05.2012 10:58 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Es wurden die beigefügten schriftlichen Stellungnahmen vorab eingereicht.

Grüße

Dateianhänge:
pdf Stellungnahmen 2012-04 Teil 1.pdf (3,24 MB, 589 mal heruntergeladen)
pdf Stellungnahmen 2012-04 Teil 2.pdf (3,42 MB, 201 mal heruntergeladen)
pdf Stellungnahmen 2012-04 Teil 3.pdf (409,16 KB, 250 mal heruntergeladen)
pdf Stellungnahmen 2012-04 Teil 4.pdf (502 KB, 460 mal heruntergeladen)
pdf Stellungnahmen 2012-04 Teil 5.pdf (1,18 MB, 239 mal heruntergeladen)


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12 03.05.2012 11:02 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Neues Spielhallengesetz in Hessen?

Hey Ho,
Ich habe mal eine Frage:

Ich wüsste gerne, ab wann das Gesetz in Kraft tritt bzw. wann es umgesetzt werden muss.

Außerdem würde ich gerne wissen wer die Umsetzung kontrolliert oder durchsetzt und was passiert, wenn die Spielhallen das nicht einhalten.

Hierbei interessieren mich grundsetzlich nur die Sperrzeiten.

Ich hoffe, mir kann jemand helfen.

LG Kiwii smile
13 03.07.2012 00:15 Kiwii ist offline E-Mail an Kiwii senden Beiträge von Kiwii suchen
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RE: Neues Spielhallengesetz in Hessen?

Moin Kiwii,

das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen in Kraft.

Hier gibt es alle aktuellen Infos für Hessen.

Die Umsetzung zu kontrollieren ist Aufgabe der Ordnungsämter.

Grüße

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14 03.07.2012 08:50 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Neues Spielhallengesetz in Hessen Drs 18/5863

Das neue Spielhallengesetz in Hessen gibt es nunmehr als Anlage.

Lesenswert in diesem Zusammenhang dann auch noch einmal der Stenografische Bericht der 73. Sitzung des Innenausschusses vom 26. 04. 2012 (beigefügt).

Weiter kann man hier eine gute Zusammenfassung des hessischen Spielhallengesetzes studieren.


Wesentliche Teile des Spielhallengesetzes sind machbar.
Schwierigkeiten bereiten mir momentan die sog. "Spielrelevanten Informationen" ( § 3 Abs 3 und 4) .

Informationen über die sog. Auszahlquote und Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten stehen momentan der Öffentlichkeit - also auch den Aufstellern - nicht zur Verfügung.

Über diese Informationen dürfte momentan nur die Gerätehersteller verfügen.

Ob diese wegen eines Landesspielhallengesetzes die "Hose runterlassen werden"?? Kopfkratz

Grüße

Dateianhänge:
pdf Beschlussempfehlung SpielHG05863.pdf (158 KB, 182 mal heruntergeladen)
pdf INA-KB-073.pdf (435 KB, 247 mal heruntergeladen)


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15 03.07.2012 12:29 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Task Force

Im Rahmen der mündlichen Anhörung (Datei vgl. einen Beitrag zuvor: INA-KB-073) wurde auch von einem Herrn Schwarzer vorgetragen:

Zitat on
Herr Schwarzer: Schönen guten Tag. Vielen Dank, dass auch ich mich hier äußern darf. Ich bin Unternehmer. Ich bin im Vorstand des Forums für Automatenunternehmer in Europa. Ich bin in Hessen im Hochtaunuskreis ansässig und habe eine Firma mit ca. 140 Mitarbeitern. Wir betreiben Spielstätten.
Zitat off

und dann weiter auf S. 28 zu einer sog. TASK FORCE:
"Letzter Punkt ist die Einrichtung einer Taskforce-Gruppe. Ich habe mit den Herstellern unserer Spielautomaten gesprochen. Wir haben in Deutschland ein ganz großes Vollzugsdefizit, teilweise aus Angst, teilweise aus Unwissenheit, teilweise aus Personalmangel und sonstigen Problemen. Das ist ein ganz großes Problem. Wir wären bereit – ich kann mich dafür nur verbürgen und einsetzen –, eine Taskforce-Gruppe einzurichten. Das soll kein Rollkommando sein, das irgendwelche Läden ausräumt, sondern die Taskforce soll als Partner der Politik, der Ordnungsämter, des Finanzamts, des Zolls und der Vollzugsbehörden eingerichtet werden, um die illegalen Einrichtungen zu entfernen. Das kann ich Ihnen nur anbieten."

Dieser - auch nach meiner Meinung sehr nützliche Gedanke - eine TASK FORCE [pro Bundesland] einzurichten, wurde aber wohl nicht aufgenommen/vertieft ???

Grüße

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gmg
16 03.07.2012 13:14 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Neues Spielhallengesetz in Hessen?

Zitat:
Original von gmg
Moin Kiwii,

das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen in Kraft.

Hier gibt es alle aktuellen Infos für Hessen.

Die Umsetzung zu kontrollieren ist Aufgabe der Ordnungsämter.

Grüße


Das Hessische Spielhallengesetz ist am 29. Juni 2012 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Nr. 13, S. 213 ff., verkündet worden und einen Tag nach der Verkündung, am 30. Juni 2012, in Kraft getreten.

Grüße

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17 03.07.2012 18:23 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Neues Spielhallengesetz in Hessen?

Zitat:
Original von gmg
Zitat:
Original von gmg
Moin Kiwii,

das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen in Kraft.

Hier gibt es alle aktuellen Infos für Hessen.

Die Umsetzung zu kontrollieren ist Aufgabe der Ordnungsämter.

Grüße


Das Hessische Spielhallengesetz ist am 29. Juni 2012 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Nr. 13, S. 213 ff., verkündet worden und einen Tag nach der Verkündung, am 30. Juni 2012, in Kraft getreten.

Grüße


Jetzt kenne ich aber Spielhallen, die obwohl das Gesetzt wohl jetzt schon in Kraft getreten sein müsste, weiterhin 24 Stunden auf haben.

Gibt es hierbei Ausnahmen oder Ähnliches?
18 04.07.2012 00:17 Kiwii ist offline E-Mail an Kiwii senden Beiträge von Kiwii suchen
Meike
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Hallo Kiwii,

Du wirst immer Unternehmen / Menschen finden, die sich nicht an Gesetze halten, egal an welche.


Hallo gmg,

das mit der "task force" ist eine nette Sache, aber hatte der Unternehmer schon mal darüber nachgedacht, wer das denn mit Leben füllen sollte.

Das müssen sowohl die kommunalen, als auch die polizeilichen Stellenpläne erst einmal hergeben, dann müsste auch entsprechendes Fachwissen bei
den jeweiligen Stelleninhabern implementiert werden und dann kann man mit der Arbeit beginnen.

Das formulieren von irgendwelchen "Zielen" ist da schon wesentlich einfacher. Man gibt dann noch eine nette PM raus "Wir tun was" und das war's.


VG
Meike


P.S.: Und rein vorsorglich, falls hier irgendjmd. etwas zu der unglaublichen bundesweit reisenden privaten "task force" auch nur ansatzweise lobend erwähnen möchte, sollte er sich den o.a. Part mit dem "Fachwissen" nocheinmal gaaanz genau überlegen.
19 04.07.2012 05:25 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo gmg,

das mit der "task force" ist eine nette Sache, aber hatte der Unternehmer schon mal darüber nachgedacht, wer das denn mit Leben füllen sollte.

Das müssen sowohl die kommunalen, als auch die polizeilichen Stellenpläne erst einmal hergeben, dann müsste auch entsprechendes Fachwissen bei
den jeweiligen Stelleninhabern implementiert werden und dann kann man mit der Arbeit beginnen.

VG
Meike


Ja das mit der Personal ist schon richtig.

1) 'Rheinland-Pfalz
Zitat on
Dies will Rheinland-Pfalz künftig auch durch stärkere Kontrollen verhindern. Acht Stellen wurden dazu in der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion geschaffen, 5,5 sind im Vollzugsdienst für das ganze Land für die Kontrollen vor Ort vorgesehen.
Zitat off

Fundstelle RLP

2) Saarland
Im Saarland findet wohl auch eine Spezialisierung (nennen wir es mal Task Force) statt. Dort gab es auch neue Stellen.

3) Thüringen
Hat schon einen Spezialisten.

4) NRW
Hat schon mindestens zwei Spezialisten.
Wahrscheinlich tatsächlich aber durch die Informationsveranstaltungen des Arbeitskreises gegen Spielsucht (Beschulung vor Ort) hunderte von gut beschulten Personen.
[Mal so unter uns: TRÜMPER SEI DANK! Danke ]

Ausblick
Darüber hinaus wird mittlerweile auch ein Ausbildungsbedarf der für die Überprüfung zuständigen Organe für diese spezielle Materie durch die Wirtschaftsministerien von Bund und Ländern nicht mehr in Abrede gestellt.

Somit tut sich schon was!


Grüße

__________________
gmg
20 04.07.2012 08:20 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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