unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Neues Spielhallengesetz in Hessen? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (2): « vorherige 1 [2]
Zum Ende der Seite springen Neues Spielhallengesetz in Hessen? 5 Bewertungen - Durchschnitt: 6,40
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
LKKS LKKS ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 19.10.2007
Beiträge: 1.299
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.837.684
Nächster Level: 8.476.240

638.556 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von LKKS


www.Fiat-126-Forum.de







Ich kann für Hessen nur hoffen, dass nach der nächsten Llandtagswahl (2013) eine Nachjustierung des Spielhallengesetzes erfolgen wird.

Da hat der gute Innenminister einen Tiger loslaufen lassen und gelandet ist ein Stück eines Bettvorlegers.

Noch kläglicher kann man vor der Lobby nicht kuschen.
21 04.07.2012 08:55 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

lodermulch lodermulch ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 11.02.2010
Beiträge: 530
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.749.313
Nächster Level: 3.025.107

275.794 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







...meinst du das im ernst?

wenn das gesetz in dieser form tatsächlich auch im alltag
mit nachdruck durch-gesetz-t wird , wird sich ein großes heulen und zähneklappern erheben - neugründungen und inhaberwechsel werden auf jeden fall schon mal ab sofort effektiv vermieden.

eventuell sollte man jetzt schon mal eine gebäudereinigung gründen, die sich auf das abrubbeln von "casino" schriftzügen spezialisiert smile


allerdings verstehe ich nicht, warum das gesetz zum 31.127.2017 wieder
AUSSER kraft treten soll ?!?
22 04.07.2012 09:20 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.026.930
Nächster Level: 41.283.177

4.256.247 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Neues Spielhallengesetz in Hessen Drs 18/5863

Zitat:
Original von gmg
Schwierigkeiten bereiten mir momentan die sog. "Spielrelevanten Informationen" ( § 3 Abs 3 und 4) .

Informationen über die sog. Auszahlquote und Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten stehen momentan der Öffentlichkeit - also auch den Aufstellern - nicht zur Verfügung.

Über diese Informationen dürfte momentan nur die Gerätehersteller verfügen.

Ob diese wegen eines Landesspielhallengesetzes die "Hose runterlassen werden"?? Kopfkratz
Grüße


OKay, das war nicht zutreffend dargestellt.
Diese o. a. fett unterlegten Vorgaben wurden ja durch den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag aufgestellt.


Grüße

__________________
gmg
23 04.07.2012 09:51 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
LKKS LKKS ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 19.10.2007
Beiträge: 1.299
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.837.684
Nächster Level: 8.476.240

638.556 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von LKKS


www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
allerdings verstehe ich nicht, warum das gesetz zum 31.127.2017 wieder
AUSSER kraft treten soll ?!?


Das ist eine der "Segnungen" welche wir Roland Gollum K. zu verdanken haben.

Alle neu geschaffenen Landesregelungen unterliegen einer befristeten Evaluierung.

Du kommst manchmal aus dem Stellung nehmen nicht mehr heraus.

Zitat:
wenn das gesetz in dieser form tatsächlich auch im alltag
mit nachdruck durch-gesetz-t wird ,


DAS ist das große WENN.....


M.E. hätte hier allein schon zur Vermeidung von Interessenkollisionen (Gewerbesteuerzahler = Spielhallenbetreiber) eine neutralere Behörde mit Überwachung und Vollzug beauftragt werden müssen, als die örtlichen Ordnungsbehörden.
24 04.07.2012 11:23 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Monarch Monarch ist männlich
Mitglied


images/avatars/avatar-469.gif

Dabei seit: 11.11.2010
Beiträge: 41
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 201.515
Nächster Level: 242.754

41.239 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Die Hessen haben ja angeblich ein neues Spielhallengesetz, dass bereits in Kraft ist. Es hält sich aber keiner daran.
Ich wollte mir einmal die Auswirkungen des neuen Gesetzes darstellen lassen, habe aber nur ein müdes Grinsen bekommen.
Irgendwo hat der Vorsitzende des hessischen Aufstellerverbandes Wollenhaupt erklärt:
"Wir werden gegen das Gesetz klagen aber die Mitglieder müssten es vorerst umsetzen...."
Das hat scheinbar keiner gehört Respekt
Ich bin verblüfft wie schnell ein neues Gesetz in den Schubladen verschwunden ist. Wäre ich bösartig, würde ich behaupten, die FDP wirbt schon einmal um Wahlkampfspenden.

__________________
Da ist Licht am Ende des Tunnels!
Stimmt, dass stammt von dem Zug der uns entgegen kommt
25 01.08.2012 21:40 Monarch ist offline E-Mail an Monarch senden Beiträge von Monarch suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.541.881
Nächster Level: 41.283.177

2.741.296 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Monarch,

danke ein schönes Beispiel dafür, dass es KEINE "guten und schlechten Hallen" gibt,

sondern nur gut kontrollierte und schlecht kontrollierte Hallen.


Daran ändern auch keine eingekauften Sozialkonzepte, TÜV-Zertifikate u.a. was man sich demnächst noch einfallen lassen möchte etwas.


VG
Meike
26 02.08.2012 05:01 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
LKKS LKKS ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 19.10.2007
Beiträge: 1.299
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.837.684
Nächster Level: 8.476.240

638.556 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von LKKS


www.Fiat-126-Forum.de







@ Monarch:

Langsam bin ich es leid Ihrer Litanei hier noch zu antworten:

Zeigen Sie doch bitte die entsprechenden "unglaublichen Zustände" erst einmal bei den zuständigen Behörden an.

Sicher wird es selbst Ihnen nicht entgangen sein, dass das Gesetz:

a. erst seit einem Monat in Kraft ist, noch dazu in der Sommerferien- und Urlaubszeit zum Teil völlig ohne Übergangsfrist verabschiedet wurde, was allein eine Frechheit des Gesetzgebers gegebnüber den Vollzugsbehörde darstellt, da keinerlei Vorankündigung der verschärften Regelungen erfolgte,

b. zwar für (ich will es Tulukram nennen) einige Marginalien (wie bspw. die Außenwerbung) drei Monate Übergangsfristen vorsieht, und diese eben noch nicht verstrichen sind,

c. die Umsetzung derartiger Entscheidungen auf der Vollzugsebene zunächst einmal politisch einem Willensbildungsprozeß unterworfen ist, weil uns der Gesetzgeber da viel zu viele Ermessensregelungen und Schlupflöcher reingepackt hat, die es gilt politisch gewollt gegenüber einem "guten Steuerzahler" umzusetzen,.

@Meike:

nein, das ist kein Beispiel das ist nur substanzloses Gemähre was der Monarch da von sich gibt.

Richtig ist allerdings die kritik von Dir, dass es nicht ausreicht, ein gesetz zu verkünden und die Umsetzung denen in die Hand zu gebnen, welche bei der heutigen Notlage der kommunen notgedrungen auf jeden Euro Steuern aus Spielhallen angewiesen sind.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von LKKS: 02.08.2012 08:29.

27 02.08.2012 08:27 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.541.881
Nächster Level: 41.283.177

2.741.296 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Gruß nach Hessen,

meine Meinung zu den Spielhallengesetzen kennst Du. - Diese "Meinungsvielfalt" auf dem Bundesgebiet wird der Exekutive und Judikative viel Arbeit bringen, die einzelnen Halbwertzeiten sind schon jetzt absehbar. Ich denke, dass ein Bundesspielgesetz schon lange erforderlich ist.

Aktuell gibt es mal wieder eine Diskussion zum Thema "gute und schlechte Hallen", welches an eine TÜV-Zertifizierung gekoppelt sein soll / man sich so vorstellen könnte, wie auch immer.

Aber weder die besten Gesetze, noch schönsten Zertifikate nutzen, wenn es nicht tatsächlich zu "guten" Kontrollen kommt. - Und die Kontrollen müssen aber überall stattfinden wo "gezockt" wird, d.h. nicht nur in den Spielhallen, sondern auch in dem angeblichen Bistros neben der Spielhalle, in dem man anstatt Personal nur eine Videoüberwachung vorfindet, die in der Spielhalle aufläuft, den angeblichen "Schankwirtschaften ohne Alkoholausschank", die von außen vom Normalbürger nur als Sportwettbüro erkennbar ist, beim konzessionierten Pferdebuchmacher, der schon im Werbeschild auf die live-Sportwetten hinweist, im Hinterzimmer und Hinterhof mit den großen grün befilzten Tischen und auch den Spielbanken, denn auch diese müssen sich natürlich an Spielregeln halten und entsprechend kontrolliert werden.

Nach meinen persönlichen Erfahrungen ist die Kontrolllast für die meisten Kommunen zu hoch und das genau aus dem von Dir genannten Grund, dem "politischen Willlensbildungsprozess".

Man kann diese Kontrollvielfalt, diese unzähligen Möglichkeiten sich in die "Nesseln" zu setzen - denn es gibt aus meiner Erfahrung heraus kein einziges Sachgebiet mit derartiger Gesetzes- und Urteilsvielfalt zu nur einem einzigen Thema - eigentlich nur Menschen zumuten, die sich in der Hauptsache damit beschäftigen.


Ich denke, dass auch die besten Ausführungsbestimmungen zu den einzelnen Gesetzen vielen Kolleginnen und Kollegen in den Kommunen nicht reichen werden, da sie den schnellen Wandel, das ständige Hüh und Hott von Gerichten und Gremien zu gut in Erinnerung haben.


VG
Meike
28 04.08.2012 07:26 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Monarch Monarch ist männlich
Mitglied


images/avatars/avatar-469.gif

Dabei seit: 11.11.2010
Beiträge: 41
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 201.515
Nächster Level: 242.754

41.239 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Gemähre LKKS?

Haben Sie sich Ihr Getippsel einmal durchgelesen?

Sie benötigen also über einen Monat um das Licht auszumachen und eine Spielhalle abzuschliessen?

Sie benötigen über einen Monat um den Stecker eines EC-Cash Gerätes
zu ziehen ( oder falls im Wechsler integriert, zu löschen)?

Alle wussten bereits seit 2011, dass es kommt und konnten vorher sogar noch Stellungnahmen abgeben und nun ist es plötzlich wie Weihnachten da und alle sind ja soooo überrascht.

__________________
Da ist Licht am Ende des Tunnels!
Stimmt, dass stammt von dem Zug der uns entgegen kommt
29 05.08.2012 16:13 Monarch ist offline E-Mail an Monarch senden Beiträge von Monarch suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.541.881
Nächster Level: 41.283.177

2.741.296 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Monarch,

Du wirfst der Exekutive in Hessen vor, dass sie es innerhalb von einem Monat nicht "geschafft" hat, die Lichter in Spielhallen zu löschen und EC-Cash, Cash-Back etc. in Spielhallen zu unterbinden.

Sorry, aber nun wird es skuril.

Beispiel:

Die Übergangsfristen des ZAG sind wie Dir auch bekannt seit langer Zeit abgelaufen. Alle Verbände wissen um die Konsequenzen und dann geh mal in die Hallen der Marktführer und sprich mit den gut beschulten Aushilfen, welches System man denn so aktuell anwendet.

Wenn auch nur irgend eine Behörde, das mal eben in einem Monat schaffen sollte flächendeckend "verwaltungsrechtlich" sauber - denn wenn Du das Hessische Spielhallengesetz und das ZAG genau gelesen hast, wirst Du die feinen Prüfkriterien festgestellt haben, die zu beachten sind- dann müsste diese sicherlich sämtliche Kräfte des Ordnungsamts mit diesem Thema binden.


Daher auch meine spitze Bemerkung zu den angeblich "guten und schlechten Spielhallen".


VG
Meike
30 07.08.2012 05:27 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Monarch Monarch ist männlich
Mitglied


images/avatars/avatar-469.gif

Dabei seit: 11.11.2010
Beiträge: 41
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 201.515
Nächster Level: 242.754

41.239 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







LKKS hat die "armen" Spielhallenbetreiber in Schutz genommen, die ja so plötzlich von dem Gesetz getroffen wurden.
Deswegen meine Fragen, wie lange er braucht um die einfachsten Sachen des Gesetzes umzusetzen.

Natürlich haben die Spielhallenbetreiber in ihrer Gier, so muss es nennen, alles versucht um das klare Verbot der EC-Cash Automaten vom 01.04.2011 zu umgehen, da kamen ja die skurrilsten Ideen heraus.
Leider sind die Gestze in NRW und auch in Hessen nicht so weit gegangen, wie ich es mir vorgestellt habe aber der Anfang ist schon einmal gemacht und es kann nur noch besser werden

Den Ordnungsämtern kann ich nur den harten Kurs des Kasseler Ordnungsamtes im letzten Jahr empfehlen, der leider durch das neue Gesetz und den Spielertourismus in die Umlandgemeinden unterlaufen wurde.

__________________
Da ist Licht am Ende des Tunnels!
Stimmt, dass stammt von dem Zug der uns entgegen kommt
31 07.08.2012 20:18 Monarch ist offline E-Mail an Monarch senden Beiträge von Monarch suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.541.881
Nächster Level: 41.283.177

2.741.296 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Monarch,

von welchem angeblichen Gesetz in NRW sprichst Du, welches nicht so weit gegangen sei, wie Du es Dir vorgestellt hättest?


Das Gesetz heißt ZAG und ist ein Bundesgesetz. Da steht im Übrigen nichts von einem Verbot vom 01.04.2011, sondern nur etwas über den Ablauf einer Übergangsfrist, - welche ohnehin nur für bestimmte Gewerbetreibende gegolten hatte-, in der man es ohne Erlaubnis betreiben konnte.

Im ZAG wird erläutert, wann was strafbewehrt und wann was bußgeldbewehrt ist.

Im Spielhallengesetz des Landes Hessen werden ebenso und dazu weitreichendere Sachverhalte erläutert mit dem entsprechenden Bußgeldtatbestand.

Wenn das Ordnungsamt in Kassel vor einem Jahr tätig wurde, dann wäre dies vermutlich im Rahmen der Gefahrenabwehr gewesen, um die drohenden Straftaten nach ZAG abzuwehren.


Wenn eine Gefahrenabwehr einen "Spielertourismus" auslösen würde, wie Du dies hier nun behauptest, dann müsste man ganz andere Konsequenzen daraus ziehen.


VG
Meike
32 08.08.2012 05:01 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.548
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.121.563
Nächster Level: 11.777.899

1.656.336 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Meike,

der Monarch meint in Kassel primär die scharfe Sperrzeitregelung, die ähnlich auch in Frankfurt und Wiesbaden erlasen wurden inForm von Verordnungen, aber mittlerweile vom VGH "kassiert" wurden (zumindest im Fall Kassel).

Der Spielertourismus erfolgte dann in die Hallen der Umlandgemeinden, die 23 oder 24 Stunden geöffnet hatten. Insofern hat das neue gesetz eine klare regelung für alle getroffen. Bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die Kommunen davon wieder Ausnahmen zulassen werden.

VG J. Simon
33 08.08.2012 07:00 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
LKKS LKKS ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 19.10.2007
Beiträge: 1.299
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.837.684
Nächster Level: 8.476.240

638.556 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von LKKS


www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Gemähre LKKS?


Natürlich, und zwar substanzloses weil in einem Forum anonym abgegeben.

Zeigen Sie Ihre Verdachtsfälle doch endlich einmal bei der zuständigen Staatsanwaltschaft an, oder geben SIe wenigstens den Ordnungsbehörden Kenntnis von Ihren Verschwörungstheorien.

Sie wissen welche Behörden primär zuständig sind, ich traue Ihnen auch noch zu, deren jeweilige AUfsichtsbehörden herauszufinden.

Also:

Butter bei die Fische wie der Nordrheinvandale zu sagen pflegt.

Hier lassen Sie uns aber bitte zukünftig in Ruhe.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von LKKS: 08.08.2012 07:24.

34 08.08.2012 07:21 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.541.881
Nächster Level: 41.283.177

2.741.296 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Gruß nach Hessen,

mit der Sperrzeitregelung gibt es in NRW aber überhaupt keine rechtlichen Probleme, weil seit Jahr und Tag im Bereich der Vergnügungsstätten unverändert, d.h. auch nach der "Föderalismusreform", - dahingehend absolut unverständlich, welches angebliche Gesetz in NRW gemeint sein soll.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text...en=N&menu=1&sg=

§ 3 (Fn 2)
Regelungen auf dem Gebiet des Gaststättenrechts

............................................
(3) Sofern die örtliche Ordnungsbehörde von der Ermächtigung nach Absatz 2 keinen Gebrauch macht, beginnt die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften um 5.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr. Für den Betrieb der Schank- und Speisewirtschaft in Schiffen und Kraftfahrzeugen gilt keine Sperrzeit, wenn sich der Betrieb auf die Bewirtung der Fahrgäste beschränkt. Für öffentliche Vergnügungsstätten gilt eine allgemeine Sperrzeit, die um 1 Uhr beginnt und um 6 Uhr endet.


VG
Meike
35 09.08.2012 05:02 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Monarch Monarch ist männlich
Mitglied


images/avatars/avatar-469.gif

Dabei seit: 11.11.2010
Beiträge: 41
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 201.515
Nächster Level: 242.754

41.239 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Man bemerkt bei LKKS. dass das "Mäh sin Mäh" Geschwätz in der Kasseler Gegend auf eine schwere evolutionäre Störung zurück zu führen ist.


Meike, auch bei uns in NRW werden bei den Öffnungszeiten zu viele Ausnahmegenehmigungen erteilt. Ich sehe darin eine Wettbewerbsverzehrung wegen der Benachteikigung der kleineren Unternehmen.
Auch im hessischen Gesetz, können die Gemeinden Ausnahmen genehmigen, es muss halt nur mind. 6 Stunden geschlossen bleiben. Auch dies ergibt eine Verzerrung, dass konnte man am Beispiel Kassel und den Umlandgemeinden gut erkennen.

__________________
Da ist Licht am Ende des Tunnels!
Stimmt, dass stammt von dem Zug der uns entgegen kommt
36 13.08.2012 17:24 Monarch ist offline E-Mail an Monarch senden Beiträge von Monarch suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.541.881
Nächster Level: 41.283.177

2.741.296 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Aber Monarch,

der Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit kann doch auch seit Jahr und Tag in NRW gestellt werden.


Das ist doch nichts Neues und auch keine "Wettbewerbsverzerrung", sondern es obliegt der kommunalen Aufsichtsbehörde, ob die Voraussetzungen zur Sperrzeitverkürzung erfüllt sind oder nicht.

Ich persönlich kenne kein einziges Urteil oder Verfahren in dem dem kleinen Unternehmen die Sperrzeitverkürzung abgelehnt wurde, aber dem ortsansässigen Großunternehmen erlaubt.

Wenn Du einen anderen Kenntnisstand hast, bitte Aktenzeichen der Gerichtsentscheidung einstellen. Das will ich lesen.


VG
Meike
37 14.08.2012 06:39 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Seiten (2): « vorherige 1 [2] Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Neues Spielhallengesetz in Hessen?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Gewerbeuntersagung einer GmbH & Co.KG Stehendes Gewerbe (allgemein)   24.02.2006 13:12 von Norbert Loermann     22.04.2024 14:13 von Ludwig   Views: 134.572
Antworten: 15
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     17.04.2024 17:03 von Puz_zle   Views: 1.436.597
Antworten: 31
Wochenmarkt - Vergabe an gewerblichen Marktausrichter [...] Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   01.04.2008 07:56 von Wittgensteiner     15.04.2024 16:28 von BS   Views: 22.413
Antworten: 8
4 Dateianhänge enthalten Wichtig: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.08.2023 12:52 von webmaster     12.03.2024 09:08 von Adidas   Views: 789.472
Antworten: 27
Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR Stehendes Gewerbe (allgemein)   14.04.2010 09:52 von Ingo Hupens     11.03.2024 15:16 von Pitti81   Views: 167.882
Antworten: 33

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 27.654 | Views gestern: 423.306 | Views gesamt: 890.633.689


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 209 | Gesamt: 0.242s | PHP: 99.59% | SQL: 0.41%